Minijob und flexible Arbeitszeit? – Es gibt sowohl Minijobs mit regelmäßigen als auch mit unregelmäßigen Arbeitszeiten. Mithilfe von Arbeitszeitkonten oder Gleitzeitregelungen können Arbeitgeber ihren Personaleinsatz flexibel planen und gleichzeitig die Verdienstgrenzen ihrer 450-Euro-Jobber im Auge behalten.
Nutzt der Arbeitgeber flexible Arbeitszeitregelungen, muss er dafür sorgen, dass dem Minijobber neben dem Aufbau auch der Abbau von Zeitguthaben ermöglicht wird. Soll ein geringfügig Beschäftigter flexiblen Arbeitszeiten nachgehen, muss der Arbeitgeber mit dem Beschäftigten ein festes monatliches Gehalt vereinbaren und dabei die Verdienstgrenze von 5.400 Euro jährlich berücksichtigen.
Die je nach Höhe des Stundenlohns jährlich abzuleistenden Arbeitsstunden kann der Minijobber dann flexibel auf die einzelnen Monate verteilen. Minijobber können bis zu drei Monate sogar ganz von der Arbeitsleistung befreit werden. Kein Minijob besteht, wenn die Arbeitszeit erheblich schwankt.
- Das bedeutet, beschäftigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so wenig, dass seine Gesamtstundenzahl einem Jahresgesamtverdienst von 5.400 Euro entspricht, liegt eine erhebliche Schwankung vor und der Arbeitnehmer hat keinen Minijob.
- Schließen Arbeitgeber und Minijobber einen Arbeitsvertrag auf Stundenbasis kann der Arbeitgeber im 450-Euro-Job die Arbeitszeit flexibel gestalten.
Diese gesetzlichen Bestimmungen muss ein Minijob auf Stundenbasis erfüllen:
- Arbeitgeber und geringfügig Beschäftigter können für den Minijob eine Arbeitszeit pro Woche oder pro Tag festlegen.
- Treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dahingehend keine Vereinbarung, muss der 450-Euro-Jobber laut Gesetz mindestens zehn Stunden in der Woche mit jeweils mindestens drei zusammenhängenden Stunden beschäftigt werden. Beim Arbeitsvertrag auf Stundenbasis sind also im Minijob zehn Mindeststunden wöchentlich abzuleisten. Dabei gilt eine dreistündige zusammenhängende Mindestarbeitszeit für den Minijob,
Was wird alles bei Minijob abgezogen?
Abgaben beim gewerblichen Minijob: Wer zahlt was? – Bei gewerblichen Minijobs tragen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Großteil der Abgaben. Dazu gehören pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen und Steuern an die Minijob-Zentrale und zusätzlich Unfallversicherungsbeiträge an den Unfallversicherungsträger.
- Im Minijob liegen die Abgaben an die Minijob-Zentrale für gewerbliche Arbeitgeber insgesamt bei höchstens 31,4 Prozent.
- Die Arbeitgeber melden die Abgaben für alle Ihre Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale mit dem Beitragsnachweis und bezahlen diese.
- Die Höhe der Abgaben hängt davon ab, ob es Minijobs mit Verdienstgrenze oder kurzfristige Beschäftigungen sind.
Bei kurzfristigen Beschäftigungen fallen für den Arbeitgeber lediglich geringe Umlagen an die Minijob-Zentrale und zusätzlich Beiträge zur Unfallversicherung an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger an.
Ist man mit einem Minijob krankenversichert?
| Krankenversicherter Minijob: keine Selbstverständlichkeit – Stellt ein Arbeitgeber einen geringfügig beschäftigten Mitarbeiter in einem gewerblichen Bereich ein, zahlt er zusätzlich zum maximalen Lohn von 450 Euro noch einige Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung ein.
Diese dürfen nicht vom Lohn des Minijobbers einbehalten werden, sondern sind weitere Kosten, die im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung des Minijobbers anfallen. Doch selbst wenn Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Sozialversicherung abführen, sind Minijobber nicht automatisch auch krankenversichert.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung bis 450 Euro müssen Minijobber sich anderweitig krankenversichern. Erst ab einem Verdienst von 451 Euro führt der Arbeitgeber explizit Krankenversicherungsbeiträge ab und meldet den Minijobber bei einer Krankenkasse an, sofern noch keine Mitgliedschaft besteht.
Wie rechnet man aus wieviel man pro Stunde verdient?
Stundenlohn-Rechner – Stundenlohn berechnen Wer Schwierigkeiten hat, seinen Stundenlohn mit der Anzahl seiner Arbeitsstunden zu multiplizieren, dem ist mit dem Stundenlohnrechner geholfen. Als Kopfrechnung ist diese Aufgabe seit Einführung des Mindestlohns wirklich nicht ohne.
Statt in einen Taschenrechner kann man diese Zahlen nun auch einfach in den online verfügbaren Stundenlohnrechner eingeben und weiß dann schnell, wie seine Arbeit in Bruttolohn übersetzt wird. Das heißt also, wer monatlich vierzig Stunden arbeitet und pro Stunde 8,90 erhält, der trägt seine Arbeitszeit in Stunden in das dafür vorgesehene Feld ein und seinen Stundenlohn in das nächste Feld.
Nachdem man auf „Berechnen” gedrückt hat, erfährt man, mit viel Geld man am Ende des Monats rechnen kann. Aber auch umgekehrt funktioniert die Rechnung. Ist nicht das Monatsgehalt der Unbekannte sondern der Stundenlohn, so trägt man seine Arbeitsstunden pro Woche und sein Monatsgehalt ein und weiß nachher, was er pro Stunde verdient.
Auf den ersten Blick wird dieser Rechner schnell unterschätzt. Aber er erfüllt auch seinen Zweck, wenn man berechnen will, ob sich ein Jobwechsel bezahlt macht. Weniger Stunden, mehr Gehalt? Das klingt nach einem guten Deal. Der Vergleich des Stundenlohns macht die Entscheidung meist etwas leichter. Zeigt der Rechner in Richtung mehr Arbeitsstunden bei weniger Gehalt, dann sollte man noch einmal in Ruhe über den Wechsel des Arbeitsplatzes nachdenken.
Viele leisten Unmengen an Überstunden. Auch ihnen tut der Stundenlohnrechner gute Dienste. Man kann ihn zur Berechnung der Überstunden verwenden und ausrechnen, was einem für diese langen Stunden im Büro an zusätzlichem Geld zusteht. Hier ist anzumerken, dass der Stundenlohnrechner den Brutto-Monatslohn zugrunde legt und daher der berechnete Stundenlohn nur den Brutto-Stundenlohn abbildet.
Der Umfang der Auszahlung für die geleisteten Überstunden beziehungsweise für den Resturlaub muss demnach auch als Brutto betrachtet werden, was für eine entsprechende Versteuerung relevant ist. Mit dem Stundenlohn-Rechner können Sie die Höhe des Stundenlohns berechnen. Anzahl von Arbeitsstunden und Arbeitstagen variieren ja jeden Monat, so dass bei der Berechnung des Stundenlohns stets ein komplettes Quartal zugrunde gelegt wird.
Das heißt, die Berechnung fußt auf der Vorannahme, dass auf drei Monate dreizehn Wochen entfallen.
Will man also den Monatslohn umrechnen in den Stundenlohn, dann geschieht dies über diese Formel: Stundenlohn = 3 × Monatslohn ÷ 13 ÷ (wöchentliche Arbeitsstunden). Zur Berechnung des Monatsgehalts aus dem Stundenlohn nimmt man dieses Modell vor: Monatslohn = Stundenlohn × (wöchentliche Arbeitsstunden) × 13 ÷ 3. Und das geht nun echt nicht im Kopf.
: Stundenlohn-Rechner – Stundenlohn berechnen
Wie berechnet man die Sollarbeitszeit?
Sollarbeitszeiten und Sollstunden werden in der Regel so berechnet, dass die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers durch fünf dividiert wird. Dies setzt eine fünf-Tage-Woche voraus. Alternativ wird durch die Anzahl der Arbeitstage in einer Woche dividiert.