Die Ruhezeiten im Überblick: –
Die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe von 0 bis 24 Uhr gilt für alle Bundesländer (Feiertagsschutz-Verordnung, FSchVO).Die Nachtruhe gilt von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr (Landesimmissionschutz-Gesetz, LImSchG).Sonnabends greift die verlängerte Ruhezeit von 22 Uhr bis Sonntag um 24 Uhr.Außenarbeiten mit Gartengeräten in Wohngebieten sind an Sonn- und Feiertagen ganztags und werktags von 20 bis 7 Uhr verboten (32. BImSchV). Dazu gehört der Einsatz von Betonmischern, Hochdruckreinigern, Rasenmähern oder Rasentrimmern (Geräte- und Maschinenlärmschutzordnung § 7).
Was ist in der Nachtruhe erlaubt?
Was ist in der Mietwohnung während der Ruhezeiten erlaubt? – Mucksmäuschenstill müssen Sie in Ihrer Wohnung während der Ruhezeiten natürlich nicht sein. Gleiches gilt auch für Ihren Garten, den Balkon oder die Terrasse. Allerdings sollten Sie in dieser Zeit von lauten und vermeidbaren Tätigkeiten absehen.
Kann nicht schlafen Nachbar zu laut?
Mietrecht und Nachtruhe: In der Mietwohnung gilt die Hausordnung – Neben den gesetzlichen Bestimmungen regelt auch die Hausordnung die Nachtruhe. Mieter haben sich mit der Unterzeichnung des Mietvertrags dazu verpflichtet, die entsprechenden Ruhezeiten einzuhalten.
Wann ist es zu laut?
Ab 40 dB: Lern- und Konzentrationsstörungen möglich. Ab 60 dB: Hörschäden nach längerer Einwirkung möglich. Ab 65 dB: 20% erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei längerer Einwirkung. Ab 85 dB: Beschädigungsbereich, vor allem an lauten Arbeitsplätzen.
Wann spricht man von Lärm?
iStock.com/tixti Lärm ist jedes unerwünschte laute Geräusch. Das Ohr nimmt die Geräusche auf und verarbeitet die darin enthaltenen Informationen. Lärm wird sehr subjektiv wahrgenommen, das heißt, jeder Mensch empfindet Geräusche unterschiedlich, den einen stören sie nicht oder nur wenig, den anderen nerven sie.
- Laute Musik regt zum Beispiel manche Personen auf, andere finden sie schön und wieder andere lässt sie völlig kalt.
- Geräusche entstehen durch Schwingungen und breiten sich in der Luft als Schallwellen aus.
- Die Stärke des Schalls, also die Lautstärke, kann man messen.
- Die Messgröße heißt Schalldruck, der angezeigte Messwert ist der Schalldruckpegel und wird in Dezibel (dB) angegeben.
Ein Schallereignis stellt sich als kleinste Druckschwankung um den atmosphärischen Luftdruck dar; diese Schwingung wird vom Gehör wahrgenommen. Das Lautstärkeempfinden eines Schallereignisses wird dabei grundsätzlich durch ebendiesen Schalldruck und zudem durch die Frequenz bestimmt.
- Die Frequenz (Anzahl der Schwingungen pro Sekunde) bedingt die “Tonhöhe”.
- Je höher die Frequenz, desto höher wird der Ton (oder das Geräusch) wahrgenommen.
- Je stärker ein Geräusch ist, desto mehr Menschen empfinden es als unangenehmen Lärm.
- Als Lärm können auch alle Schallereignisse bezeichnet werden, die das menschliche Wohlbefinden beeinträchtigen.
Damit ist der Begriff Lärm subjektiv geprägt, messtechnisch zugänglich ist nur das (physikalisch beschreibbare) Geräusch. Starke Lärmeinwirkungen oder dauerhafter Lärm können sogar krank machen oder die Leistungsfähigkeit negativ beeinflussen. Lärm ist also nicht gleich Geräusch.
Wie lange darf abends gebohrt werden?
Ruhezeiten beachten – In Wohnsiedlungen gelten feste Ruhezeiten. Diese sind in den Satzungen der Städte und Gemeinden festgeschrieben und können auch von Wohngemeinschaften individuell geregelt werden. Haben Sie eine Wohnung oder ein Haus gemietet, ist die Hausordnung Anlage des Mietvertrages.
Dort sind die Ruhezeiten, welche beachtet werden sollten, ebenfalls aufgeführt. Keinesfalls zur Bohrmaschine gegriffen werden sollte zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens. Dann herrscht Nachtruhe – und zwar nicht nur am Wochenende. Auch an Werktagen ist der Betrieb von Bohrmaschinen und anderen ruhestörenden Gerätschaften während dieser Zeitspanne untersagt.
Die Zeiten der Mittagsruhe sind örtlich unterschiedlich definiert. Ruhezeiten erstrecken sich hier auf die Zeitspanne zwischen 12 und 15 Uhr. Hierbei gelten die örtlichen Satzungen, wo sich Ausnahmeregelungen für Kur- und Erholungsorte finden lassen oder auch Sonderregelungen für das unmittelbare Umfeld von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen Berücksichtigung finden.
Wer sich nicht an die Vorgaben der städtischen Satzungen hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und damit einen Verstoß gegen das geltende Recht. Gleiches liegt vor, wenn die in der Hausordnung vereinbarten Punkte nicht eingehalten werden. In Mietshäusern ist es allgemein üblich, den Lärmpegel zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens, sowie zwischen 13 und 15 Uhr am Nachmittag auf Zimmerlautstärke herunterzufahren.
Während ab 7 Uhr am Morgen Staubsauger oder Waschmaschine betrieben werden dürfen, sind die Mieter angehalten, Bohrmaschinen erst ab 9 Uhr in Gang zu setzen. Weiterhin sollen laute Reparaturarbeiten im Freien ab 20 Uhr abends eingestellt werden. © stokpic / pixabay
Wie laut darf eine Haustür zuschlagen?
#1
Bei einer Wohnungseingangstür mit 37 dB in einem MFH aus dem Jahr 2013, wenn alles korrekt eingebaut wurde, Türzarge, Dichtungen etc., welche Art zu hörender Lärm aus dem Treppenhaus ist normal und würde eurer Erfahrung/Expertenmeinung nach ein SV als zumutbar erachten? Das Hören ist natürlich subjektiv, aber ist es normal z.B.
#2
welche Art zu hörender Lärm aus dem Treppenhaus ist normal Nicht die Art ist entscheidend sondern der Schallpegel. Die “Art” hat nur in soweit einen Einfluss, dass bei der Bewertung der Pegel die Frequenzcharakteristik mit einfließt, d.h. niederfrequente Geräusche werden anders bewertet als hochfrequente Geräusche.
Zudem werden Geräusche die nur gelegentlich/sporadisch auftreten anders gewichtet. Die Frage “was ist normal” lässt sich somit nicht beantworten. Deswegen hat man Grenzwerte eingeführt die sich messtechnisch überprüfen lassen. Berücksichtigt man aber, dass ein gesunder Mensch bereits Geräusche zwischen 0dB(A) und 10dB(A) wahrnehmen kann, dann wird klar, dass diese Grenzwerte NICHT bedeuten, dass man gar nichts mehr hört, sondern dass Geräusche nur noch einen Pegel erreichen, der allgemein nicht mehr als störend empfunden wird.
Hier spielen auch Umgebungsgeräusche eine Rolle die wir ständig um uns haben. Wenn ich vor dem PC sitze der einen Geräuschpegel von 40dB(A) erzeugt, dann werden mir Geräusche mit 30dB(A) nicht mehr auffallen. Liege ich im Bett und es ist sehr ruhig im Haus (typ.
- Um die 20dB(A) oder weniger), dann kann ich auch Geräusche deutlich unter 30dB(A) wahrnehmen.
- Bei einer Wohnung sind insbesondere schutzbedürftige Räume zu betrachten.
- Dazu zählen Schlaf- und Kinderzimmer, aber auch das Wohnzimmer.
- Badezimmer und Küche sind hier außen vor, eine DIele/Flur sowieso.
- Was bedeutet das in der Praxis? Wenn sich 2 Mensdchen im Treppenhaus unterhalten, dann erzeugen diese einen Schallpegel von sagen wir mal 60dB(A), bei einer angeregten Unterhaltung können es auch mal 65dB(A) und mehr sein.
Das hängt auch von der Stimmlage ab. Männer mit einer tiefen Stimme erzeugen meist auch Schallpegel die höher liegen als bei Frauen mit eher hoher Stimmlage. Wenn ich hier “normal” in den Schallpegelmesser spreche, bei 1m Abstand, dann erzeuge ich Spitzenpegel in der Größenordnung um 70dB(A), die Werte in dB(C) liegen noch höher.
- Gemittelt ergibt sich dann vielleicht ein Geräuschpegel um die 60dB(A).
- Betrachten wir nun die Tür mit einer Schalldämm-Maß von 37dB(A).
- Wenn sich nun 2 Personen im Treppenhaus unterhalten und einen Pegel von 65dB(A) erzeugen, dann bleiben davon rechnerisch in der Diele der Wohnung noch 65-37 = 28dB(A) übrig.
Das wäre sogar unterhalb von 30dB(A) Grenzwert, obwohl dieser für die Diele nicht anzusetzen wäre (nicht schützenswert). Bei einem Grundgeräuschpegel von 20dB(A) in der Wohnung wäre das aber trotzdem wahrnehmbar. Hinzu kommt, dass durch die Bewertung mit dB(A) tieferfrequente Anteile des Frequenzspektrums geringer gewichtet sind, d.h.
- Die Schalldämmung der Tür bei sagen wir mal 500Hz liegt niedriger als die 37dB(A) vermuten lassen.
- Dieser Effekt zeigt sich daran, dass wir Stimmen zwar wahrnehmen, aber nicht verstehen können, eben weil wir nur einen Anteil des Frequenzspektrums stärker wahrnehmen (Stimmen klingen dann beispielsweise dumpf).
Hinzu kommt, das was ich oben zu den Spitzenpegeln geschrieben habe. Einzelne Pegelspitzen können deutlich über dem Durchschnitspegel liegen. Diese sind dann, trotz Einhaltung der Grenzwerte, auch stärker hörbar. Schutzbedürftige Räume sind von der Wohnungstür aber normalerweise noch durch eine weitere Tür getrennt, so dass selbst bei einer Grenzwertüberschreitung in der Diele, im Schlafzimmer beispielsweise der Pegel noch einmal deutlich niedriger liegt, und somit auch weit unterhalb der Grenzwerte.
Das gilt auch für Geräusche die durch die Haustechnik erzeugt werden, und dazu gehört ja der Aufzug. Auch hier gibt es Grenzwerte die in schutzbedürftigen Räumen nicht überschritten werden dürfen. Schallschutz ist somit immer ein Versuch, einen Kompromiss zu finden zwischen subjektivem Lärmempfinden/technischer Machbarkeit und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Natürlich wäre es technisch, möglich, eine Wohnung so zu bauen, dass darin absolute Stille herrscht, aber aus wirtschaftlicher Sicht wird das niemand bezahlen. Abgesehen davon ist absolute Still gar nicht gut für den Menschen, wir brauchen Umgebungsgeräusche (aber halt nicht unbdingt das Pfeifen eines Aufzugs).
- Neben den o.g.
- Phänomenen, also Luftschall, gibt es auch noch Tritt-/Gehschall.
- Auch hier gibt es Grenzwerte die einzuhalten sind, die Messungen laufen aber anders ab.
- Was könntest Du nun unternehmen? Du könntest das Schalldämm-Maß der verschiedenen Bauteile (Wände, Türen) überprüfen lassen.
- Weiterhin die durch die Haustechnik erzeugten Geräuschpegel und das Thema Trittschall.
Zeigen sich hier Mängel dann sind diese vom Eigentümer zu beseitigen. Das subjektive Lärmempfinden ist immer ein schlechter Ratgeber, Messwerte hingegen kann man nicht so einfach ignorieren. Das Kostenrisiko für die Untersuchungen liegt bei Dir. Aus Deinen obigen Infos kann ich nicht entnehmen, ob es sich lohnt, hier viel Geld zu investieren.
- Es wäre gut denkbar, dass mit dem Gebäude/Schallschutz alles in Ordnung ist. Evtl.
- Könnte man mit einem Schallpegelmesser (Leihgerät?) oder einer App auf dem Handy schon mal Indizien sammeln.
- Wenn man dadurch beispielsweise im Schlafzimmer bei geschlossener Zimmertür deutlich erhöhte Pegel feststellt, während der Aufzug in Betrieb ist, dann wäre das schon einmal ein Hinweis, dass es sich lohnt hier weiter nachzuforschen.
Die Grenzwerte sollten aber deutlich überschritten werden, denn solche “Messungen” sind mit sehr vielen Unsicherheitsfaktoren belastet. Gegen laute Gespräche im Treppenhaus helfen nur ein paar freundliche Worte. Sollte die Situation in der Wohnung unerträglich werden, weil man halt besonders lärmempfindlich ist, dann könnte man mit verschiedenen Maßnahmen versuchen die Situation zu verbessern, was aber bei einer Mietwohnung meist unmöglich ist.
Man kann ja nicht so einfach Türen ersetzen, Vorwandschalen verbauen usw. Dann hilft wirklich nur noch ein Ortswechsel in eine Gegend die für sich schon ruhiger ist, und in ein Gebäude bei dem auf Schallschutz hohen Wert gelegt wurde, im Idealfall in ein freistehendes Gebäude, weit weg von Nachbarn. Vielleicht noch als Ergänzung: Ich habe jetzt nicht jedes der von Dir genannten Geräusche hier aufgeführt, weil es hinsichtlich Grenzwert und Vorgehensweise keinen Unterschied macht ob Aufzug oder Türsummer (beides Haustechnik und somit gleicher Grenzwert).
Ich habe mich auch vorwiegend auf Luftschall konzentriert, zum Trittschall könnte man aber auch noch seitenweise Beiträge schreiben, Um die Situation vor Ort beurteilen zu können, müsste man aber einen Akustiker beauftragen. Der weiß dann auch, was, wo, wie zu messen ist.
#3
Bei den genannten Geräuschquellen würde ich eher auf Körperschall via angrenzende Bauteile denn an Luftschall via Tür denken.
#4
Körperschall ist gut möglich. So ein Treppenhaus mit seinen vielen schallharten Flächen und großem Volumen ist aber auch ideal um Geräusche weiter zu tragen, Wer kennt nicht die alten “Amtsgebäude” mit ihren langen Korridoren, wo man am Ende des Korridors noch hören konnte, wenn ganz vorne in einem Büro Schreibmaschine getippt wurde.
#5
Keine Diele, Lautstärke in allen Räumen gleich zu hören, auch Schlafzimmer, Zimmer meiner 15-Jährigen, Bad, WC. Ich habe zwei Apps aufs Handy runtergeladen, eine misst nachts wenn es ruhig ist 19 dB, die andere 30 dB. Springt nachts mein lauter Kühlschrank an, erhöht sich die Messung um nur jeweils 3 dB, was ja wohl kaum sein kann, ebenso wenn das Radio moderat eingeschaltet ist (das Gesproche kann gut verstanden werden im Abstand von 6 m, direkt an den Lautsprecher gehalten Männerstimme und Musik 50 dB, Abstand 1 m sind es 34 dB).
Drückt ein Nachbar irgendwo unter mir nachts den Mischhahn runter, springt die zweite App kurz auf 40 dB. Knallt jemand mit der Wohnungstür so laut dass ich erschrecke, sind es bei der zweiten App 40 dB. @ R.B. Treppenhaus ist hier absolut lauter als die Wohnung, das hallt. Warum hört man die rechnerischen 28 dB im Wohnraum mit eingeschaltetem Fernseher? Der ist doch lauter und müsste das Treppenhaus mit Aufzug übertönen.
Überhaupt übertönt der Fernseher keinerlei Geräusche die ich egal von wo im Haus höre und egal in welcher Lautstärke. Kannst du das festmachen nicht an Grenzwerten, sondern am Gehörten, so dass ich es besser einschätzen kann? Denkst du es wäre für einen SV akzeptabel bei einer korrekt eingebauten 37 dB Tür, dass der Aufzug, Stimmen und restlicher Lärm generell hörbar sind (im Wohn- und Schlafraum)? Undeutlich und weit entfernt, also kaum zu hören? Nicht zu hören wenn der TV in normaler Lautstärke läuft? Stimmen werden laut gehört aber nicht verstanden? Stimmen werden ganz oder teilweise verstanden, egal von welchem Stockwerk? Aufzug wird nur gehört im eigenen Stockwerk, aber nicht bis runter? Aufzug wird bis runter gehört? Rollender Koffer undeutlich, weit entfernt? Rollender Koffer laut hörbar? Sehr deutlich hörbar wenn irgendwo eine Wohnungstür geöffnet wird? Sehr deutlich hörbar wenn irgendwo eine Wohnungstür geschlossen wird? Wohnungstür wird zuknallt und man erschrickt weil es so laut ist?
#6
Ich habe zwei Apps aufs Handy runtergeladen, eine misst nachts wenn es ruhig ist 19 dB, die andere 30 dB. Springt nachts mein lauter Kühlschrank an, erhöht sich die Messung um nur jeweils 3 dB, was ja wohl kaum sein kann, Wenn man sich den Aufwand anschaut, den qualifizierte Schallschutzprüfstellen allein für die Geräteeichung betreiben müssen und sich dann weiter klar macht, dass zur Ermittlung des Dämmwertes eines Bauteils auch ein Sender mit definierten Eigenschaften gehören muss, dürfte sich von selbst die Erkenntnis einstellen, dass eine App alleine keine verwertbaren Daten liefern kann, allenfalls vage Indizien.
#7
Darüber bin ich mir auch im Klaren. Aus meiner Sicht liefern mir die Apps auch keine Indizien, weil die Bandbreite zu klein ist. Am Ende können 5 dB entscheidend sein und die Apps sind so vage und unterschiedlich. Eher eine Spielerei. Mein Hauptthema ist immer noch, welche gehörte Lautstärke als normal angesehen wird und nicht der Fokus auf dB-Werte.
#8
Darüber bin ich mir auch im Klaren. Sehr gut! Mein Hauptthema ist immer noch, welche gehörte Lautstärke als normal angesehen wird und nicht der Fokus auf dB-Werte. Dafür gibt es technische Regeln. Deren Einhaltung lässt sich nur messtechnisch überprüfen. Lass Deine Situation messen! Die subjektive Wahrnehmung ist dazu nahezu nicht verwertbar.
#9
Denkst du es wäre für einen SV akzeptabel bei einer korrekt eingebauten 37 dB Tür, dass der Aufzug, Stimmen und restlicher Lärm generell hörbar sind (im Wohn- und Schlafraum)? Es tut mir leid, dass ich Dir hier keine besonders brauchbare Einschätzung liefern kann, denn “generell hörbar” ist nun mal relativ.
Ein SV hat nicht zu entscheiden was akzeptabel ist, sondern er muss sich an Grenzwerten festhalten. Alles andere wäre nicht verwertbar. Ich schreibe das deswegen, damit DU Dir keine falschen Vorstellungen davon machst, was Du bei Beauftragung eines SV als Ergebnis bekommst. Er könnten Dir zwar seine subjektive Meinung sagen, aber in seiner Tätigkeit als SV wird er so etwas niemals in einen Prüfbericht schreiben.
So eine Anmerkung dürfte man sich nur erlauben, wenn Grenzwerte extrem verletzt werden. Wenn ich meine schwerhörige Schwiegermutter in Dein Wohnzimmer setze, dann wird die sagen, dass doch alles OK ist. Ich habe auch immer Bauchschmerzen mit Begriffen wie “leise” oder “laut”.
- Was für den Einen leise ist, ist für den anderen schon laut.
- EIne Tür mit 37dB ist schon einmal gut, und entspricht dem Beiblatt 2 der damaligen DIN4109.
- Eine Tür alleine macht aber noch keinen Schallschutz.
- Deswegen muss man messen, und dann die Schallausbreitung genauer unter die Lupe nehmen.
- Mein Hauptthema ist immer noch, welche gehörte Lautstärke als normal angesehen wird und nicht der Fokus auf dB-Werte.
Wie Wolfgang schon geschrieben hat, ist das eher ein Thema für die Psychologie. Es gibt keine gehörte Lautstärke die “normal” ist. Die Grenzwerte wurden festgelegt, weil man in Untersuchungen zu dem Ergebnis kam, dass Geräusche mit einem Pegel bis 30dB(A) von den meisten Menschen als nicht mehr störend empfunden werden.
Irgendeine Festlegung musste man nun einmal treffen, wohlwissend, dass es Menschen gibt, die empfindlicher auf Geräusche reagieren. Wenn DU mich fragst, ob es normal ist, wenn man einen rollenden Koffer im Treppenhaus, bis in Dein Schlafzimmer hört, dann muss ich sagen “ja, das ist normal”. Fragst Du hingegen, ob es normal ist, wenn man einen rollenden Koffer im Treppenhaus in Deinem Schlafzimmer noch mit 50dB(A) hört, dann kann ich sagen, nein, das ist nicht mehr normal.
Ich hoffe Du verstehst das Problem, und den Grund, warum man sich nur an Grenzwerten festhalten kann. Man kann ein Haus nicht danach planen und bauen was jemand als “normal” empfindet, sondern nur anhand technischer Daten die man auch verifizieren kann.
- Schnell oder langsam? Laut oder leise? Normal oder nicht normal? Das sind alles Begriffe die nicht genau definiert sind, und über die man sich dann logischerweise streiten kann.
- Ein SV hat die Aufgabe, Sachverhalte durch Messungen und Zahlen objektiv darzulegen, seine subjektive Meinung ist nicht gefragt.
Deswegen kann ich Dir nur den Rat geben, wenn Du glaubst, dass es in der Wohnung zu laut ist, dann Messungen machen lassen, und dann kannst Du bei Grenzwertüberschreitungen aktiv werden. Wenn ich Dir sagen, dass es zu laut ist, wenn man in Deiner Wohnung den Aufzug hört, dann hat das keinerlei Nährwert.
#10
Ich habe gelesen, dass es im Streitfall darauf ankommt, wie groß die Beeinträchtigung ist. So kann ein SV zwar einen Wert innerhalb der Grenzwerte feststellen, jedoch gleichzeitig eine große Beeinträchtigung. Und das ganze auch umgekehrt. Und in beiden Fällen kann ein Richter so oder so entscheiden.
Mein Anwalt sagte mir auch, der SV hört sich das an und misst nicht nur. Ich will das selbständige Beweisverfahren beantragen. Erst recht nachdem die Miete saftig erhöht wurde nachdem ich einen Anwalt beauftragt hatte der gleich gemindert hat. Ich bezweifle, dass die Liste an Mängeln schon die aktuelle Miete wert ist.
SV wird laut Anwalt ca.1 J. dauern und so lange werden wir weiterleiden müssen. Ich halte das alles für nicht normal und suche Erfahrungswerte. Habe eben auch Zweifel, ob ich falsch liege. Wenn eine Freundin mir sagt, sie findet es auch laut, heißt das eben noch lange nicht, dass ein SV das auch tut.
- Unser Rechtssystem ist nicht immer ein gerechtes.
- Eine Anwältin erzählte mir, sie hatte einen Streitfall wo ihr Mandant einen Mangel geltend gemacht hat, weil beim Treppenbau ein Stück Marmor aus einer Stufe herausgebrochen war.
- Der SV hielt das für eine “optische Beeinträchtigung” und keinen Mangel.
- Also kein Austausch, es gab 100 € oder so.
Sage ich dem SV wir werden durch Treppenhauslärm aus dem Schlaf gerissen, ist das Recht auch nicht automatisch auf unserer Seite.
#11
Ich habe gelesen, dass es im Streitfall darauf ankommt, wie groß die Beeinträchtigung ist. So kann ein SV zwar einen Wert innerhalb der Grenzwerte feststellen, jedoch gleichzeitig eine große Beeinträchtigung. (technische) Sachverständige werden häufig damit beauftragt, zu überprüfen, ob die vorgefundene Ausführung den “anerkannten Regeln der Technik” entspricht.
Deren Einhaltung ist bei allen Arbeiten vom ausführenden Handwerkern, aber auch Planern immer geschuldet. Die Mietrechtliche Relevanz der a.R.d.T. kann ich nicht bewerten, diese kann abweichen. Wenn die a.R.d.T. eingehalten sind, ist im Werkvertragsrecht nu dann noch etwas zu holen, wenn eine höherwertige Ausführung ausdrücklich vereinbart ist.
Eine subjektive Unzufriedenheit begründet – anders als die Einhaltung der a.R.d.T. – keine durchsetzbaren Ansprüche.
#12
Ich habe gelesen, dass es im Streitfall darauf ankommt, wie groß die Beeinträchtigung ist. So kann ein SV zwar einen Wert innerhalb der Grenzwerte feststellen, jedoch gleichzeitig eine große Beeinträchtigung. Und das ganze auch umgekehrt. Und in beiden Fällen kann ein Richter so oder so entscheiden.
Mein Anwalt sagte mir auch, der SV hört sich das an und misst nicht nur. Natürlich hört er sich das an, aber die Beurteilung hat nichts mit seinem persönlichen Geschmack zu tun. Das was Du mit Beeinträchtigung meinst ist das zeitliche Verhalten. Ein Geräusch das einen Grenzwert überschreitet, aber nur 1 Mal pro Nacht auftritt, wird anders bewertet als Geräusche die kontinuierlich vorhanden sind.
So kann es passieren, dass Geräusche hinzunehmen sind, obwohl sie den Grenzwert überschreiten. Bei den von Dir genannten Geräuschen handelt es sich ausnahmslos um kurzzeitige Ereignisse. Bei Geräuschen der Haustechnik gibt es den Grenzwert mit 30dB(A), vor allen Dingen in einem MFH der “Standard” Klasse.
- Bei einem Neubau könnte man einen höheren Schallschutz vereinbaren.
- DIese 30dB(A) sind einzuhalten.
- Bei Geräuschen die sporadisch und nur kurzzeitig auftreten ist die Tendenz eher so, dass auch Grenzwertüberschreitungen als hinnehmbar betrachtet werden.
- Mir ist aber kein Geräusch bekannt, das unterhalb der Grenzwerte liegt und trotzdem als störend betrachtet wird.
Deswegen müssen unbedingt die Pegel in der Wohnung festgestellt werden, ansonsten läuft man Gefahr, dass die Gegenseite ein Gutachten in Auftrag gibt, und wenn dort festgestellt wird, dass alle Pegel im zulässigen Bereich sind, dann hast Du ein Problem.
#13
Ein Treppenhaus ist ja laut. Muss nach DIN nicht dafür gesorgt werden, dass der Schall sich nicht in die Wohnungen überträgt?
#14
Ein Treppenhaus ist ja laut. Ja, ist es das? Ich habe noch kein Treppenhaus erlebt, das irgendein Geräusch erzeugt hätte. Die waren alle muckmäuschenstill. Und im 6-FH, in dem ich über einen Zeitraum von 10 Jahren gewohnt habe, hätte ich selbst bei vollständig geöffneter Wohnungstür kein Problem mit Geräuschen gehabt.
#15
Muss nach DIN nicht dafür gesorgt werden, dass der Schall sich nicht in die Wohnungen überträgt? Natürlich, dafür gibt es Grenzwerte für die Schalldämmung der Wände, Türen, usw. Aber noch einmal, das bedeutet nicht, dass Lärm aus dem Treppenhaus unhörbar ist.
Lärm durch Haustechnik kann man noch an der Quelle begrenzen, Lärm durch Personen aber nicht. Wenn einer vor Deiner Türe steht und eine Arie singt, dann kannst Du das mit Sicherheit hören. Da hilft nur den Sänger zu ermahnen. Beim Aufzug oder Türsummer kann man die Grenzwerte überprüfen, aber auch ein Geräusch von 30dB(A) ist hörbar.
Was glaubst Du warum ich so auf den Grenzwerten und dB herum reite, denn das ist das einzige was nachweisbar ist. Wenn Du einem Richter nicht mehr anzubieten hast, als “in meiner Wohnung ist es laut”, dann hast Du schon verloren. Wenn dann noch Dein RA empfiehlt, dass der SV bestätigen soll, dass der Lärm “störend” ist, selbst wenn Grenzwerte eingehalten werden, dann würde ich mir eine weitere juristsche Meinung einholen.
Die Nummer wäre mir zu heiß. Du wohnst in einem MFH Bj.2013. Da gibt es eine DIN4109 und ein Beiblatt 2, da steht was Du an Schallschutz erwarten kannst. Dazu gibt es auch Urteile. Einen höheren Schallschutz wie beispielseise SSTIII nach VDI kannst Du nicht erwarten. Jetzt gilt es zu überprüfen, ob diese normativen Anforderungen erfüllt sind.
Für die Haustechnik gelten die von mir schon mehrfach angesprochenen 30dB(A). Dieser Wert darf in schutzbedürftigen Räumen nicht überschritten werden (zumindest nicht längerfristig, Stichwort “Zeitverhalten”). Also nachmessen lassen, ob das auch erfüllt ist.
Wenn der Aufzug dann mit 35dB(A) lärmt, dann hast DU etwas in der Hand. LIegt er unter 30dB(A) dann gehen Deinen Chancen auf Erfolg gegen Null. Empfiehlt Dein Anwalt dennoch eine Klage, dann würde ich mich fragen, ob er nur Dein Bestes möchte, oder ob er wirklich so gute Fakten und Argumente hat, dass zumindest eine Chance besteht einen Prozess zu gewinnen.
Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn es Urteile gibt, in denen Mietern einen Anspruch auf höheren Schallschutz zugesprochen wurde, weil Grenzwerte veraltet sind. Nur mit dem Argument “störendes Geräusch” wirst Du nicht weit kommen. Nebenbei bemerkt: Erst recht nachdem die Miete saftig erhöht wurde nachdem ich einen Anwalt beauftragt hatte der gleich gemindert hat.
#16
Ein Treppenhaus ist ja laut. Muss nach DIN nicht dafür gesorgt werden, dass der Schall sich nicht in die Wohnungen überträgt? Nach den “anerkannten Regeln der Technik” muss durch eine Wohnungseingangstür ein bestimmtes Maß an Schalldämmung erreicht werden.
Was tun wenn der Nachbar nachts schreit?
Lärmbelästigung durch Streit – Manchmal enden kleine Auseinandersetzungen in einem lautstarken Streit. Ob Ehekrach oder Wortgefecht zwischen zwei Mitbewohnern – schreien sich die Nachbarn länger als dreißig Minuten an, müssen Mieter das nicht ertragen.
Lautes Schreien, Zetern und Zanken, das über einen längeren Zeitraum andauert, ist eine Ordnungswidrigkeit und ein Fall für das Ordnungsamt. Fliegen bei den Nachbarn regelmäßig die Fetzen, sollte ein Lärmprotokoll angefertigt und an den Vermieter oder die Ordnungsbehörden weitergegeben werden. Das Landgericht Berlin (Az.63 S 236/14) sprach einem Mieter wegen der permanenten Streitereien der Nachbarn eine Mietminderung von 10 % zu.
Der ständige Lärm aus der Nachbarwohnung ging in den Augen der Richter weit über das hinnehmbare Maß hinaus: Von den frühen Morgenstunden weit nach 22:00 Uhr zoffen sich die Nachbarn unter lautem Schreien, Trampeln, Poltern und Türenschlagen.
Ist Telefonieren auf dem Balkon erlaubt?
Gespräche auf dem Balkon – Auch zu laute Gespräche auf dem Balkon können dazu führen, dass sich Ihr Nachbar gestört fühlt. Sie müssen hier ebenfalls die gesetzlichen Ruhezeiten beachten, was für Sie bedeutet, ab 22 Uhr müssen Sie die Gespräche auf dem Balkon ggf.
Wie laut darf eine Haustür zuschlagen?
#1
Bei einer Wohnungseingangstür mit 37 dB in einem MFH aus dem Jahr 2013, wenn alles korrekt eingebaut wurde, Türzarge, Dichtungen etc., welche Art zu hörender Lärm aus dem Treppenhaus ist normal und würde eurer Erfahrung/Expertenmeinung nach ein SV als zumutbar erachten? Das Hören ist natürlich subjektiv, aber ist es normal z.B.
#2
welche Art zu hörender Lärm aus dem Treppenhaus ist normal Nicht die Art ist entscheidend sondern der Schallpegel. Die “Art” hat nur in soweit einen Einfluss, dass bei der Bewertung der Pegel die Frequenzcharakteristik mit einfließt, d.h. niederfrequente Geräusche werden anders bewertet als hochfrequente Geräusche.
Zudem werden Geräusche die nur gelegentlich/sporadisch auftreten anders gewichtet. Die Frage “was ist normal” lässt sich somit nicht beantworten. Deswegen hat man Grenzwerte eingeführt die sich messtechnisch überprüfen lassen. Berücksichtigt man aber, dass ein gesunder Mensch bereits Geräusche zwischen 0dB(A) und 10dB(A) wahrnehmen kann, dann wird klar, dass diese Grenzwerte NICHT bedeuten, dass man gar nichts mehr hört, sondern dass Geräusche nur noch einen Pegel erreichen, der allgemein nicht mehr als störend empfunden wird.
Hier spielen auch Umgebungsgeräusche eine Rolle die wir ständig um uns haben. Wenn ich vor dem PC sitze der einen Geräuschpegel von 40dB(A) erzeugt, dann werden mir Geräusche mit 30dB(A) nicht mehr auffallen. Liege ich im Bett und es ist sehr ruhig im Haus (typ.
Um die 20dB(A) oder weniger), dann kann ich auch Geräusche deutlich unter 30dB(A) wahrnehmen. Bei einer Wohnung sind insbesondere schutzbedürftige Räume zu betrachten. Dazu zählen Schlaf- und Kinderzimmer, aber auch das Wohnzimmer. Badezimmer und Küche sind hier außen vor, eine DIele/Flur sowieso. Was bedeutet das in der Praxis? Wenn sich 2 Mensdchen im Treppenhaus unterhalten, dann erzeugen diese einen Schallpegel von sagen wir mal 60dB(A), bei einer angeregten Unterhaltung können es auch mal 65dB(A) und mehr sein.
Das hängt auch von der Stimmlage ab. Männer mit einer tiefen Stimme erzeugen meist auch Schallpegel die höher liegen als bei Frauen mit eher hoher Stimmlage. Wenn ich hier “normal” in den Schallpegelmesser spreche, bei 1m Abstand, dann erzeuge ich Spitzenpegel in der Größenordnung um 70dB(A), die Werte in dB(C) liegen noch höher.
Gemittelt ergibt sich dann vielleicht ein Geräuschpegel um die 60dB(A). Betrachten wir nun die Tür mit einer Schalldämm-Maß von 37dB(A). Wenn sich nun 2 Personen im Treppenhaus unterhalten und einen Pegel von 65dB(A) erzeugen, dann bleiben davon rechnerisch in der Diele der Wohnung noch 65-37 = 28dB(A) übrig.
Das wäre sogar unterhalb von 30dB(A) Grenzwert, obwohl dieser für die Diele nicht anzusetzen wäre (nicht schützenswert). Bei einem Grundgeräuschpegel von 20dB(A) in der Wohnung wäre das aber trotzdem wahrnehmbar. Hinzu kommt, dass durch die Bewertung mit dB(A) tieferfrequente Anteile des Frequenzspektrums geringer gewichtet sind, d.h.
Die Schalldämmung der Tür bei sagen wir mal 500Hz liegt niedriger als die 37dB(A) vermuten lassen. Dieser Effekt zeigt sich daran, dass wir Stimmen zwar wahrnehmen, aber nicht verstehen können, eben weil wir nur einen Anteil des Frequenzspektrums stärker wahrnehmen (Stimmen klingen dann beispielsweise dumpf).
Hinzu kommt, das was ich oben zu den Spitzenpegeln geschrieben habe. Einzelne Pegelspitzen können deutlich über dem Durchschnitspegel liegen. Diese sind dann, trotz Einhaltung der Grenzwerte, auch stärker hörbar. Schutzbedürftige Räume sind von der Wohnungstür aber normalerweise noch durch eine weitere Tür getrennt, so dass selbst bei einer Grenzwertüberschreitung in der Diele, im Schlafzimmer beispielsweise der Pegel noch einmal deutlich niedriger liegt, und somit auch weit unterhalb der Grenzwerte.
- Das gilt auch für Geräusche die durch die Haustechnik erzeugt werden, und dazu gehört ja der Aufzug.
- Auch hier gibt es Grenzwerte die in schutzbedürftigen Räumen nicht überschritten werden dürfen.
- Schallschutz ist somit immer ein Versuch, einen Kompromiss zu finden zwischen subjektivem Lärmempfinden/technischer Machbarkeit und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Natürlich wäre es technisch, möglich, eine Wohnung so zu bauen, dass darin absolute Stille herrscht, aber aus wirtschaftlicher Sicht wird das niemand bezahlen. Abgesehen davon ist absolute Still gar nicht gut für den Menschen, wir brauchen Umgebungsgeräusche (aber halt nicht unbdingt das Pfeifen eines Aufzugs).
Neben den o.g. Phänomenen, also Luftschall, gibt es auch noch Tritt-/Gehschall. Auch hier gibt es Grenzwerte die einzuhalten sind, die Messungen laufen aber anders ab. Was könntest Du nun unternehmen? Du könntest das Schalldämm-Maß der verschiedenen Bauteile (Wände, Türen) überprüfen lassen. Weiterhin die durch die Haustechnik erzeugten Geräuschpegel und das Thema Trittschall.
Zeigen sich hier Mängel dann sind diese vom Eigentümer zu beseitigen. Das subjektive Lärmempfinden ist immer ein schlechter Ratgeber, Messwerte hingegen kann man nicht so einfach ignorieren. Das Kostenrisiko für die Untersuchungen liegt bei Dir. Aus Deinen obigen Infos kann ich nicht entnehmen, ob es sich lohnt, hier viel Geld zu investieren.
- Es wäre gut denkbar, dass mit dem Gebäude/Schallschutz alles in Ordnung ist. Evtl.
- Könnte man mit einem Schallpegelmesser (Leihgerät?) oder einer App auf dem Handy schon mal Indizien sammeln.
- Wenn man dadurch beispielsweise im Schlafzimmer bei geschlossener Zimmertür deutlich erhöhte Pegel feststellt, während der Aufzug in Betrieb ist, dann wäre das schon einmal ein Hinweis, dass es sich lohnt hier weiter nachzuforschen.
Die Grenzwerte sollten aber deutlich überschritten werden, denn solche “Messungen” sind mit sehr vielen Unsicherheitsfaktoren belastet. Gegen laute Gespräche im Treppenhaus helfen nur ein paar freundliche Worte. Sollte die Situation in der Wohnung unerträglich werden, weil man halt besonders lärmempfindlich ist, dann könnte man mit verschiedenen Maßnahmen versuchen die Situation zu verbessern, was aber bei einer Mietwohnung meist unmöglich ist.
- Man kann ja nicht so einfach Türen ersetzen, Vorwandschalen verbauen usw.
- Dann hilft wirklich nur noch ein Ortswechsel in eine Gegend die für sich schon ruhiger ist, und in ein Gebäude bei dem auf Schallschutz hohen Wert gelegt wurde, im Idealfall in ein freistehendes Gebäude, weit weg von Nachbarn.
- Vielleicht noch als Ergänzung: Ich habe jetzt nicht jedes der von Dir genannten Geräusche hier aufgeführt, weil es hinsichtlich Grenzwert und Vorgehensweise keinen Unterschied macht ob Aufzug oder Türsummer (beides Haustechnik und somit gleicher Grenzwert).
Ich habe mich auch vorwiegend auf Luftschall konzentriert, zum Trittschall könnte man aber auch noch seitenweise Beiträge schreiben, Um die Situation vor Ort beurteilen zu können, müsste man aber einen Akustiker beauftragen. Der weiß dann auch, was, wo, wie zu messen ist.
#3
Bei den genannten Geräuschquellen würde ich eher auf Körperschall via angrenzende Bauteile denn an Luftschall via Tür denken.
#4
Körperschall ist gut möglich. So ein Treppenhaus mit seinen vielen schallharten Flächen und großem Volumen ist aber auch ideal um Geräusche weiter zu tragen, Wer kennt nicht die alten “Amtsgebäude” mit ihren langen Korridoren, wo man am Ende des Korridors noch hören konnte, wenn ganz vorne in einem Büro Schreibmaschine getippt wurde.
#5
Keine Diele, Lautstärke in allen Räumen gleich zu hören, auch Schlafzimmer, Zimmer meiner 15-Jährigen, Bad, WC. Ich habe zwei Apps aufs Handy runtergeladen, eine misst nachts wenn es ruhig ist 19 dB, die andere 30 dB. Springt nachts mein lauter Kühlschrank an, erhöht sich die Messung um nur jeweils 3 dB, was ja wohl kaum sein kann, ebenso wenn das Radio moderat eingeschaltet ist (das Gesproche kann gut verstanden werden im Abstand von 6 m, direkt an den Lautsprecher gehalten Männerstimme und Musik 50 dB, Abstand 1 m sind es 34 dB).
- Drückt ein Nachbar irgendwo unter mir nachts den Mischhahn runter, springt die zweite App kurz auf 40 dB.
- Nallt jemand mit der Wohnungstür so laut dass ich erschrecke, sind es bei der zweiten App 40 dB. @ R.B.
- Treppenhaus ist hier absolut lauter als die Wohnung, das hallt.
- Warum hört man die rechnerischen 28 dB im Wohnraum mit eingeschaltetem Fernseher? Der ist doch lauter und müsste das Treppenhaus mit Aufzug übertönen.
Überhaupt übertönt der Fernseher keinerlei Geräusche die ich egal von wo im Haus höre und egal in welcher Lautstärke. Kannst du das festmachen nicht an Grenzwerten, sondern am Gehörten, so dass ich es besser einschätzen kann? Denkst du es wäre für einen SV akzeptabel bei einer korrekt eingebauten 37 dB Tür, dass der Aufzug, Stimmen und restlicher Lärm generell hörbar sind (im Wohn- und Schlafraum)? Undeutlich und weit entfernt, also kaum zu hören? Nicht zu hören wenn der TV in normaler Lautstärke läuft? Stimmen werden laut gehört aber nicht verstanden? Stimmen werden ganz oder teilweise verstanden, egal von welchem Stockwerk? Aufzug wird nur gehört im eigenen Stockwerk, aber nicht bis runter? Aufzug wird bis runter gehört? Rollender Koffer undeutlich, weit entfernt? Rollender Koffer laut hörbar? Sehr deutlich hörbar wenn irgendwo eine Wohnungstür geöffnet wird? Sehr deutlich hörbar wenn irgendwo eine Wohnungstür geschlossen wird? Wohnungstür wird zuknallt und man erschrickt weil es so laut ist?
#6
Ich habe zwei Apps aufs Handy runtergeladen, eine misst nachts wenn es ruhig ist 19 dB, die andere 30 dB. Springt nachts mein lauter Kühlschrank an, erhöht sich die Messung um nur jeweils 3 dB, was ja wohl kaum sein kann, Wenn man sich den Aufwand anschaut, den qualifizierte Schallschutzprüfstellen allein für die Geräteeichung betreiben müssen und sich dann weiter klar macht, dass zur Ermittlung des Dämmwertes eines Bauteils auch ein Sender mit definierten Eigenschaften gehören muss, dürfte sich von selbst die Erkenntnis einstellen, dass eine App alleine keine verwertbaren Daten liefern kann, allenfalls vage Indizien.
#7
Darüber bin ich mir auch im Klaren. Aus meiner Sicht liefern mir die Apps auch keine Indizien, weil die Bandbreite zu klein ist. Am Ende können 5 dB entscheidend sein und die Apps sind so vage und unterschiedlich. Eher eine Spielerei. Mein Hauptthema ist immer noch, welche gehörte Lautstärke als normal angesehen wird und nicht der Fokus auf dB-Werte.
#8
Darüber bin ich mir auch im Klaren. Sehr gut! Mein Hauptthema ist immer noch, welche gehörte Lautstärke als normal angesehen wird und nicht der Fokus auf dB-Werte. Dafür gibt es technische Regeln. Deren Einhaltung lässt sich nur messtechnisch überprüfen. Lass Deine Situation messen! Die subjektive Wahrnehmung ist dazu nahezu nicht verwertbar.
#9
Denkst du es wäre für einen SV akzeptabel bei einer korrekt eingebauten 37 dB Tür, dass der Aufzug, Stimmen und restlicher Lärm generell hörbar sind (im Wohn- und Schlafraum)? Es tut mir leid, dass ich Dir hier keine besonders brauchbare Einschätzung liefern kann, denn “generell hörbar” ist nun mal relativ.
- Ein SV hat nicht zu entscheiden was akzeptabel ist, sondern er muss sich an Grenzwerten festhalten.
- Alles andere wäre nicht verwertbar.
- Ich schreibe das deswegen, damit DU Dir keine falschen Vorstellungen davon machst, was Du bei Beauftragung eines SV als Ergebnis bekommst.
- Er könnten Dir zwar seine subjektive Meinung sagen, aber in seiner Tätigkeit als SV wird er so etwas niemals in einen Prüfbericht schreiben.
So eine Anmerkung dürfte man sich nur erlauben, wenn Grenzwerte extrem verletzt werden. Wenn ich meine schwerhörige Schwiegermutter in Dein Wohnzimmer setze, dann wird die sagen, dass doch alles OK ist. Ich habe auch immer Bauchschmerzen mit Begriffen wie “leise” oder “laut”.
- Was für den Einen leise ist, ist für den anderen schon laut.
- EIne Tür mit 37dB ist schon einmal gut, und entspricht dem Beiblatt 2 der damaligen DIN4109.
- Eine Tür alleine macht aber noch keinen Schallschutz.
- Deswegen muss man messen, und dann die Schallausbreitung genauer unter die Lupe nehmen.
- Mein Hauptthema ist immer noch, welche gehörte Lautstärke als normal angesehen wird und nicht der Fokus auf dB-Werte.
Wie Wolfgang schon geschrieben hat, ist das eher ein Thema für die Psychologie. Es gibt keine gehörte Lautstärke die “normal” ist. Die Grenzwerte wurden festgelegt, weil man in Untersuchungen zu dem Ergebnis kam, dass Geräusche mit einem Pegel bis 30dB(A) von den meisten Menschen als nicht mehr störend empfunden werden.
- Irgendeine Festlegung musste man nun einmal treffen, wohlwissend, dass es Menschen gibt, die empfindlicher auf Geräusche reagieren.
- Wenn DU mich fragst, ob es normal ist, wenn man einen rollenden Koffer im Treppenhaus, bis in Dein Schlafzimmer hört, dann muss ich sagen “ja, das ist normal”.
- Fragst Du hingegen, ob es normal ist, wenn man einen rollenden Koffer im Treppenhaus in Deinem Schlafzimmer noch mit 50dB(A) hört, dann kann ich sagen, nein, das ist nicht mehr normal.
Ich hoffe Du verstehst das Problem, und den Grund, warum man sich nur an Grenzwerten festhalten kann. Man kann ein Haus nicht danach planen und bauen was jemand als “normal” empfindet, sondern nur anhand technischer Daten die man auch verifizieren kann.
- Schnell oder langsam? Laut oder leise? Normal oder nicht normal? Das sind alles Begriffe die nicht genau definiert sind, und über die man sich dann logischerweise streiten kann.
- Ein SV hat die Aufgabe, Sachverhalte durch Messungen und Zahlen objektiv darzulegen, seine subjektive Meinung ist nicht gefragt.
Deswegen kann ich Dir nur den Rat geben, wenn Du glaubst, dass es in der Wohnung zu laut ist, dann Messungen machen lassen, und dann kannst Du bei Grenzwertüberschreitungen aktiv werden. Wenn ich Dir sagen, dass es zu laut ist, wenn man in Deiner Wohnung den Aufzug hört, dann hat das keinerlei Nährwert.
#10
Ich habe gelesen, dass es im Streitfall darauf ankommt, wie groß die Beeinträchtigung ist. So kann ein SV zwar einen Wert innerhalb der Grenzwerte feststellen, jedoch gleichzeitig eine große Beeinträchtigung. Und das ganze auch umgekehrt. Und in beiden Fällen kann ein Richter so oder so entscheiden.
- Mein Anwalt sagte mir auch, der SV hört sich das an und misst nicht nur.
- Ich will das selbständige Beweisverfahren beantragen.
- Erst recht nachdem die Miete saftig erhöht wurde nachdem ich einen Anwalt beauftragt hatte der gleich gemindert hat.
- Ich bezweifle, dass die Liste an Mängeln schon die aktuelle Miete wert ist.
SV wird laut Anwalt ca.1 J. dauern und so lange werden wir weiterleiden müssen. Ich halte das alles für nicht normal und suche Erfahrungswerte. Habe eben auch Zweifel, ob ich falsch liege. Wenn eine Freundin mir sagt, sie findet es auch laut, heißt das eben noch lange nicht, dass ein SV das auch tut.
- Unser Rechtssystem ist nicht immer ein gerechtes.
- Eine Anwältin erzählte mir, sie hatte einen Streitfall wo ihr Mandant einen Mangel geltend gemacht hat, weil beim Treppenbau ein Stück Marmor aus einer Stufe herausgebrochen war.
- Der SV hielt das für eine “optische Beeinträchtigung” und keinen Mangel.
- Also kein Austausch, es gab 100 € oder so.
Sage ich dem SV wir werden durch Treppenhauslärm aus dem Schlaf gerissen, ist das Recht auch nicht automatisch auf unserer Seite.
#11
Ich habe gelesen, dass es im Streitfall darauf ankommt, wie groß die Beeinträchtigung ist. So kann ein SV zwar einen Wert innerhalb der Grenzwerte feststellen, jedoch gleichzeitig eine große Beeinträchtigung. (technische) Sachverständige werden häufig damit beauftragt, zu überprüfen, ob die vorgefundene Ausführung den “anerkannten Regeln der Technik” entspricht.
Deren Einhaltung ist bei allen Arbeiten vom ausführenden Handwerkern, aber auch Planern immer geschuldet. Die Mietrechtliche Relevanz der a.R.d.T. kann ich nicht bewerten, diese kann abweichen. Wenn die a.R.d.T. eingehalten sind, ist im Werkvertragsrecht nu dann noch etwas zu holen, wenn eine höherwertige Ausführung ausdrücklich vereinbart ist.
Eine subjektive Unzufriedenheit begründet – anders als die Einhaltung der a.R.d.T. – keine durchsetzbaren Ansprüche.
#12
Ich habe gelesen, dass es im Streitfall darauf ankommt, wie groß die Beeinträchtigung ist. So kann ein SV zwar einen Wert innerhalb der Grenzwerte feststellen, jedoch gleichzeitig eine große Beeinträchtigung. Und das ganze auch umgekehrt. Und in beiden Fällen kann ein Richter so oder so entscheiden.
Mein Anwalt sagte mir auch, der SV hört sich das an und misst nicht nur. Natürlich hört er sich das an, aber die Beurteilung hat nichts mit seinem persönlichen Geschmack zu tun. Das was Du mit Beeinträchtigung meinst ist das zeitliche Verhalten. Ein Geräusch das einen Grenzwert überschreitet, aber nur 1 Mal pro Nacht auftritt, wird anders bewertet als Geräusche die kontinuierlich vorhanden sind.
So kann es passieren, dass Geräusche hinzunehmen sind, obwohl sie den Grenzwert überschreiten. Bei den von Dir genannten Geräuschen handelt es sich ausnahmslos um kurzzeitige Ereignisse. Bei Geräuschen der Haustechnik gibt es den Grenzwert mit 30dB(A), vor allen Dingen in einem MFH der “Standard” Klasse.
- Bei einem Neubau könnte man einen höheren Schallschutz vereinbaren.
- DIese 30dB(A) sind einzuhalten.
- Bei Geräuschen die sporadisch und nur kurzzeitig auftreten ist die Tendenz eher so, dass auch Grenzwertüberschreitungen als hinnehmbar betrachtet werden.
- Mir ist aber kein Geräusch bekannt, das unterhalb der Grenzwerte liegt und trotzdem als störend betrachtet wird.
Deswegen müssen unbedingt die Pegel in der Wohnung festgestellt werden, ansonsten läuft man Gefahr, dass die Gegenseite ein Gutachten in Auftrag gibt, und wenn dort festgestellt wird, dass alle Pegel im zulässigen Bereich sind, dann hast Du ein Problem.
#13
Ein Treppenhaus ist ja laut. Muss nach DIN nicht dafür gesorgt werden, dass der Schall sich nicht in die Wohnungen überträgt?
#14
Ein Treppenhaus ist ja laut. Ja, ist es das? Ich habe noch kein Treppenhaus erlebt, das irgendein Geräusch erzeugt hätte. Die waren alle muckmäuschenstill. Und im 6-FH, in dem ich über einen Zeitraum von 10 Jahren gewohnt habe, hätte ich selbst bei vollständig geöffneter Wohnungstür kein Problem mit Geräuschen gehabt.
#15
Muss nach DIN nicht dafür gesorgt werden, dass der Schall sich nicht in die Wohnungen überträgt? Natürlich, dafür gibt es Grenzwerte für die Schalldämmung der Wände, Türen, usw. Aber noch einmal, das bedeutet nicht, dass Lärm aus dem Treppenhaus unhörbar ist.
Lärm durch Haustechnik kann man noch an der Quelle begrenzen, Lärm durch Personen aber nicht. Wenn einer vor Deiner Türe steht und eine Arie singt, dann kannst Du das mit Sicherheit hören. Da hilft nur den Sänger zu ermahnen. Beim Aufzug oder Türsummer kann man die Grenzwerte überprüfen, aber auch ein Geräusch von 30dB(A) ist hörbar.
Was glaubst Du warum ich so auf den Grenzwerten und dB herum reite, denn das ist das einzige was nachweisbar ist. Wenn Du einem Richter nicht mehr anzubieten hast, als “in meiner Wohnung ist es laut”, dann hast Du schon verloren. Wenn dann noch Dein RA empfiehlt, dass der SV bestätigen soll, dass der Lärm “störend” ist, selbst wenn Grenzwerte eingehalten werden, dann würde ich mir eine weitere juristsche Meinung einholen.
- Die Nummer wäre mir zu heiß.
- Du wohnst in einem MFH Bj.2013.
- Da gibt es eine DIN4109 und ein Beiblatt 2, da steht was Du an Schallschutz erwarten kannst.
- Dazu gibt es auch Urteile.
- Einen höheren Schallschutz wie beispielseise SSTIII nach VDI kannst Du nicht erwarten.
- Jetzt gilt es zu überprüfen, ob diese normativen Anforderungen erfüllt sind.
Für die Haustechnik gelten die von mir schon mehrfach angesprochenen 30dB(A). Dieser Wert darf in schutzbedürftigen Räumen nicht überschritten werden (zumindest nicht längerfristig, Stichwort “Zeitverhalten”). Also nachmessen lassen, ob das auch erfüllt ist.
Wenn der Aufzug dann mit 35dB(A) lärmt, dann hast DU etwas in der Hand. LIegt er unter 30dB(A) dann gehen Deinen Chancen auf Erfolg gegen Null. Empfiehlt Dein Anwalt dennoch eine Klage, dann würde ich mich fragen, ob er nur Dein Bestes möchte, oder ob er wirklich so gute Fakten und Argumente hat, dass zumindest eine Chance besteht einen Prozess zu gewinnen.
Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn es Urteile gibt, in denen Mietern einen Anspruch auf höheren Schallschutz zugesprochen wurde, weil Grenzwerte veraltet sind. Nur mit dem Argument “störendes Geräusch” wirst Du nicht weit kommen. Nebenbei bemerkt: Erst recht nachdem die Miete saftig erhöht wurde nachdem ich einen Anwalt beauftragt hatte der gleich gemindert hat.
#16
Ein Treppenhaus ist ja laut. Muss nach DIN nicht dafür gesorgt werden, dass der Schall sich nicht in die Wohnungen überträgt? Nach den “anerkannten Regeln der Technik” muss durch eine Wohnungseingangstür ein bestimmtes Maß an Schalldämmung erreicht werden.