Wann Sie Nachweise einreichen müssen – Mit Nachweisen belegen Sie, dass Ihr Kind die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllt. Ist Ihr Kind jünger als 18 Jahre müssen Sie im Regelfall nur Ihre steuerliche Identifikationsnummer sowie die Ihres Kindes mitteilen. Ist Ihr Kind älter als 18 Jahre ist, benötigen wir zusätzliche Belege, zum Beispiel Praktikumsbestätigung oder Schulbescheinigung.
Wie lange dauert Kindergeldantrag Berlin?
Wie lange dauert die Bearbeitung von Kindergeld? – Bei der Beantragung des Kindergeldes sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie nicht sofort mit dem Geld rechnen können. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit des Kindergeldes etwa ein bis zwei Monate,
Wie lange muss man gearbeitet haben um Kinderzuschlag zu bekommen?
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kinderzuschlag – Den Antrag auf Kindergeldzuschlag sowie die dazugehörigen Anlagen für Ihre Partnerin oder Partner sowie für Ihr Kind können Sie bequem online ausfüllen. Ergänzend benötigen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen:
- mehrere Nachweise zu Ihrem Einkommen,
- eine Erklärung zu Ihrem Vermögen und
- einen Nachweis über Ihre Wohnkosten.
Sind weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich, werden Sie während der Antragstellung darüber informiert. Eltern müssen ihr Einkommen der letzten 6 Monate vor der Antragstellung nachweisen. Stellen Sie Ihren Antrag zum Beispiel im Oktober, müssen Sie das in den Monaten April bis September zugeflossene Einkommen angeben.
- Kurzarbeitergeld
- Arbeitslosengeld
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- BAföG
Anspruch auf KiZ haben Familien mit kleinem Einkommen, Ob und in welcher Höhe der KiZ gezahlt wird, wird für jede Familie individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. Die folgenden Beispiele zeigen, wann Familien Kinderzuschlag bekommen können (Wohnkosten und Gehälter pro Monat):
- Zahlt ein alleinerziehendes Elternteil von einem Kind circa 490 Euro Warmmiete, kann der KiZ bezogen werden, wenn der Verdienst bei rund 1.200 Euro bis etwa 2.700 Euro brutto liegt (Kind: 6 Jahre). Bei einer Warmmiete von circa 790 Euro, darf das Bruttogehalt bei 2 Kindern rund 950 Euro bis rund 3.900 Euro betragen. (Kinder: 6 und 8 Jahre). Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss wurden nicht berücksichtigt.
- Bei einer Paarfamilie mit 2 Kindern und einer Warmmiete von etwa 690 Euro darf das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1.200 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 4.100 Euro (Doppelverdiener) betragen (Kinder: 6 und 8 Jahre). Bei einer Warmmiete von etwa 990 Euro, darf das Bruttogehalt rund 1.450 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 4.350 Euro (Doppelverdiener) betragen (Kinder: 6 und 8 Jahre).
- Zahlt eine Paarfamilie mit 3 Kindern eine Warmmiete von etwa 990 Euro, darf sie rund 950 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 5.100 Euro (Doppelverdiener) brutto verdienen (Kinder: 6, 8 und 10 Jahre).
Ihr Vermögen wird nur geprüft, wenn es erheblich ist. Erhebliches Vermögen liegt ab folgenden Beträgen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft vor:
- 2 Personen: 55.000 Euro
- 3 Personen: 70.000 Euro
- Erhöhung um 15.000 Euro je weiteres Kind.
Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld gemessenen Güter zum Zeitpunkt der Antragstellung, Dabei ist Ihr eigenes Vermögen und auch das Vermögen der mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen von Bedeutung, egal ob sich das Vermögen im In- oder Ausland befindet. Zum Vermögen zählen nur verwertbare Vermögensgegenstände, insbesondere:
- Bargeld
- Bank- und Sparguthaben
- Wertpapiere
- Bausparguthaben
- Aktien und Fondsanteile
- Forderungen
- bewegliches Vermögen (zum Beispiel Hausrat, Kunstgegenstände)
- Haus- und Grundeigentum sowie sonstige Rechte an Grundstücken (zum Beispiel eine Hypothek)
Nicht zum Vermögen zählen:
- angemessener Hausrat
- eine selbst genutzte Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) von angemessener Größe
- ein angemessenes Auto oder Motorrad für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft
Sobald uns Ihr Antrag vorliegt, überprüfen wir Ihre Angaben und Unterlagen. Wenn etwas fehlt, zum Beispiel ein bestimmter Nachweis, melden wir uns bei Ihnen. Wenn Sie nach 6 Wochen noch nichts von uns gehört haben, können Sie telefonisch nach dem Stand der Bearbeitung fragen: 0800 4 555530 (gebührenfrei) Gut zu wissen : Die Bearbeitungszeit ändert nichts am Zeitraum, für den Sie Kinderzuschlag bekommen.
Ausstehende Beträge erhalten Sie zum nächstmöglichen Termin. Beispiel : Sie haben im März Kinderzuschlag beantragt. Ende April erhalten Sie den Bewilligungsbescheid. Bei der Auszahlung im Mai bekommen Sie zusätzlich die Nachzahlungen für März und April. Am Ende eines Bescheids werden Sie über Ihre Rechte informiert (Fachbegriff: Rechtsbehelfsbelehrung).
Sie haben zum Beispiel das Recht, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und dagegen zu klagen. Wenden Sie sich jedoch als erstes an Ihre Familienkasse vor Ort. Ihre Ansprechperson dort wird Ihre Fragen beantworten und den Bescheid noch einmal prüfen,
Um Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, haben Sie nach Erhalt des Schreibens einen Monat lang Zeit. Nutzen Sie dafür unseren eService Widerspruch einlegen, Alternativ können Sie Ihren Widerspruch per Post an den Absender des Bescheids schicken. Wurde Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie eine Klage gegen den Bescheid einreichen.
In der Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie dazu nähere Informationen – zum Beispiel, welches Gericht für Ihre Klage zuständig ist. Haben Sie zu viel Kinderzuschlag erhalten (Fachbegriff: Überzahlung ), müssen Sie den entsprechenden Betrag zurückzahlen. Der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit ist für solche Rückzahlungen zuständig.
Mehr erfahren Sie auf der Seite Inkasso-Service: Wie Sie richtig reagieren, Wichtig : Überweisen Sie den fälligen Betrag bitte erst, nachdem wir Sie in einem Schreiben dazu aufgefordert haben. Wenn Sie auch mit Kinderzuschlag und Wohngeld den Lebensunterhalt Ihrer Familie nicht mehr sichern können, können Sie Ihr Einkommen mit Bürgergeld ergänzen (umgangssprachlich: aufstocken).
Wenden Sie sich dafür an Ihr Jobcenter, Teilen Sie Ihrer Ansprechperson dort mit, dass Sie Kinderzuschlag erhalten. Das ist wichtig, weil Kinderzuschlag bei der Berechnung des Bürgergelds als Einkommen zählt. Wichtig : Wenn Sie Wohngeld erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle melden, dass Sie ergänzendes Bürgergeld erhalten.
Wie funktioniert das mit dem Kindergeld?
Page 2 – Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und, Vom Kindergeld profitieren vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern zunächst das Kindergeld. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist.
- Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.
- © BMFSFJ Volltextalternative zum Erklärfilm Kindergeld Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen.
- Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt.
- Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt.
Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre. Das Kindergeld müssen Sie schriftlich beantragen. In der Regel ist dafür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Das Kindergeld beträgt pro Monat je 250 Euro für jedes Kind.
Unter gewissen Voraussetzungen können Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft ebenfalls Kindergeld erhalten. Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Familienportal. Nutzen Sie auch das Infotool des Bundesfamilienministeriums.
Hier können Sie anhand weniger Angaben herausfinden, welche Familienleistungen für Sie in Frage kommen. Das Kindergeld beträgt derzeit
für alle Kinder jeweils 250 Euro monatlich.
Kindergeld können bekommen:
Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben.Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, unter bestimmten,Deutsche Staatsangehörige,,
Kindergeld erhalten Eltern. Dazu gehören auch Adoptiveltern. Kindergeld können unter bestimmten Voraussetzungen auch erhalten:
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Das Kindergeld ist geregelt im und im, Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können untereinander durch eine so genannte “Berechtigten-Bestimmung” festlegen, wer von ihnen das Kindergeld für ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll.
Auf diese Weise haben Eltern die Möglichkeit, denjenigen zum Kindergeldberechtigten zu bestimmen, bei dem sich eventuell Ansprüche auf weitere Leistungen ergeben können, die den Kindergeldbezug voraussetzen. Dies gilt ebenso für den leiblichen und den nicht leiblichen Elternteil, etwa wenn das Kind zum Beispiel im gemeinsamen Haushalt der Mutter und des oder des eingetragenen Lebenspartners lebt.
Von dieser Möglichkeit können auch nicht dauernd getrennt lebende beziehungsweise Gebrauch machen. Für die “Berechtigten-Bestimmung” kann die hierfür vorgesehene Erklärung am Schluss des verwendet werden. Es reicht dann aus, wenn der andere Elternteildort unterschreibt und sich damit einverstanden erklärt, dass das Kindergeld zugunsten der antragstellenden Person ausgezahlt wird.
- Die “Berechtigten-Bestimmung” gilt in der Regel auf Dauer.
- Die Bestimmung kann jederzeit widerrufen werden.
- Auf die Zeit vor dem Widerruf hat das aber keine Auswirkungen.
- Wenn Sie sich nicht einigen können, wer das Kindergeld bekommt, dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass es entscheidet, wer das Kindergeld bekommt.
: Was Sie zum Kindergeld wissen müssen
Wer kann das neue Bürgergeld beantragen?
1. Was ist das Bürgergeld? Das Grundgesetz garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz begründet diesen Anspruch, während das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, ein menschenwürdiges Existenzminimum tatsächlich zu sichern.
- Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist somit eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
- Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.
- Darüber hinaus werden die erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten von den Jobcentern bei der Suche nach Arbeit und Qualifizierungsmöglichkeiten unterstützt.
Mit Einführung des Bürgergeldes rücken langfristige und nachhaltige Arbeitsaufnahmen stärker in den Fokus. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeld-Bonus werden neue finanzielle Anreize für Weiterbildung eingeführt.
- Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft.
- Dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar, sondern entspringt – vom Bundesverfassungsgericht bestätigt – direkt dem ersten Artikel des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.2.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld.
- Die Jobcenter können hierzu beraten.
- Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Bürgergeld.
- Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1.
- Januar 2023 einen Anspruch auf Bürgergeld.3.
- Wer erbringt die Leistungen des Bürgergelds? Die Leistungen des Bürgergelds werden vom örtlichen Jobcenter erbracht.
Es ist Ansprechpartner für die Bürgergeld-Berechtigten, zahlt die Leistungen aus und erbringt die notwendigen Hilfen. Im Jobcenter arbeiten in der Regel die örtliche Agentur für Arbeit und die Kommune zusammen, die beiden Behörden, die für die Leistungen letztlich verantwortlich sind.
Die Arbeitsagenturen verantworten die Zahlungen der Regelbedarfe sowie eventuell erforderliche Mehrbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Eingliederungsleistungen. Den Kommunen obliegt die Verantwortung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie besondere einmalige Leistungen wie die Erstausstattung einer Unterkunft.
Daneben sind sie verantwortlich für die Erbringung der zusätzlichen Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket) für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den flankierenden Eingliederungsleistungen. Das Jobcenter zahlt die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelbedarf sowie evtl.
erforderliche Mehrbedarfe einschließlich der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung) grundsätzlich in einem monatlichen Gesamtbetrag aus. Als Ausnahme zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nimmt rund ein Viertel der Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben in alleiniger kommunaler Verantwortung wahr (zugelassene kommunale Träger).4.
Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld? Der Antrag auf Bürgergeld kann einfach und bequem online gestellt werden. Nachweise und Unterlagen können digital eingereicht werden. Hierfür können Sie das Portal Jobcenter.digital – Unterstützung durch Bürgergeld oder Sozialplattform nutzen.
- Bei Bedarf können Antragsformulare in Papierform (verfügbar im Internet oder im Jobcenter) verwendet werden.
- Auch eine formlose Antragstellung ist möglich.5.
- Welche Unterlagen benötige ich dafür? Wenn Sie Bürgergeld beantragen wollen, benötigt das Jobcenter Informationen zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit.
Leben Sie mit anderen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern. Welche Anlagen Sie ausfüllen und übermitteln müssen, steht im Antrag oder erfahren Sie von Ihrem Jobcenter.
Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)Anlage zum Vermögen (VM)
Wichtige Nachweise sind zum Beispiel:
Gültiges Ausweisdokument, wie z.B. Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder AufenthaltstitelNachweis über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietquittungen, Unterlagen oder Versicherungsbeiträge)Mietvertrag, Heiz- und NebenkostennachweisNachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen, die Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) oder die Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)
Die Nachweise müssen Sie nicht zusammen mit dem Antrag übermitteln. Reichen Sie sie aber bitte so schnell wie möglich nach. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nachfolgende Kommunen zur alleinigen Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgergeldes zugelassen.
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6. Wer unterstützt mich bei der Suche nach einer Arbeit? Im Jobcenter werden Sie von der für Sie zuständigen Ansprechperson bei der Arbeitssuche begleitet. In Beratungsgesprächen erarbeiten Sie gemeinsam eine Strategie zu Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt und besprechen, welche weitere Unterstützung Sie hierbei vom Jobcenter oder ggf.
- Auch von anderer Stellen erhalten können.
- Auch für junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist grundsätzlich das Jobcenter zuständig.
- Vielerorts sind jedoch die örtlichen Arbeitsagenturen mit der Ausbildungsstellenvermittlung beauftragt.
- Auskunft hierzu gibt Ihnen das zuständige Jobcenter.7.
Bekomme ich Bürgergeld, wenn mein Arbeitslosengeld nicht zum Lebensunterhalt reicht? Ja. Wenn Sie trotz Anspruches auf das Arbeitslosengeld noch hilfebedürftig und erwerbsfähig sind, können Sie ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als aufstockendes Bürgergeld beantragen.8.
- Was passiert, wenn das Arbeitslosengeld endet? Wenn Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausläuft, ohne dass Sie eine neue Arbeit gefunden haben, erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind und einen Antrag gestellt haben, das Bürgergeld.9.
- Muss ich regelmäßig einen neuen Antrag stellen? Mit Ablauf eines jeden Bewilligungszeitraumes müssen Sie die Leistungen erneut beantragen.
Das Bürgergeld wird regelmäßig für zwölf Monate bewilligt. Ausnahmsweise können die Leistungen auch für kürzere Zeiträume, in der Regel für sechs Monate, bewilligt werden. Das ist der Fall bei vorläufigen Leistungsbewilligungen ( z.B. bei schwankendem Arbeitslohn).10.
- Mein Antrag wurde abgelehnt.
- Ann ich Widerspruch einlegen? Ja.
- Gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich.
- Wo und innerhalb welcher Frist steht auf Ihrem Bescheid.
- Im Falle einer Zurückweisung des Widerspruchs können Sie vor dem Sozialgericht klagen.11.
- Habe ich Anspruch darauf, dass mein minderjähriges Kind betreut wird? Ja.
In Deutschland ist bundesgesetzlich geregelt, dass jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung (und Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege) hat.
Der konkrete Betreuungsumfang hängt vom Einzelfall ab und richtet sich unter anderem danach, in welchem Umfang die Betreuung erforderlich ist, um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Die Kommunen helfen Ihnen bei der Suche nach einer Betreuung für Ihr Kind.12. Ich beziehe Bürgergeld. Kann ich in den Urlaub fahren? Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Mit vorheriger Zustimmung ist jedoch eine Ortsabwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Die Jobcenter prüfen, ob die Abwesenheit eine berufliche Eingliederung wesentlich beeinträchtigt. Zusätzlich zu den drei Wochen kann das Jobcenter in Einzelfällen einer Ortsabwesenheit für drei weitere Wochen zustimmen.
- In diesen Fällen wird Bürgergeld aber nur in den ersten drei Wochen der Abwesenheit gezahlt.
- Eine Zustimmung zu einer länger als sechs Wochen dauernden Abwesenheit aus dem näheren Bereich ist grundsätzlich nicht möglich.
- Bitte beachten Sie: Der Wegfall des Bürgergeldes beinhaltet nicht nur die Regelleistung, sondern auch die Kosten der Unterkunft und kann sich unter bestimmten Umständen auch auf Ihren Krankenversicherungsstatus auswirken.
Siehe Frage 9 “Muss ich regelmäßig einen neuen Antrag stellen?” Wer wegen eines Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termins zur Arbeitsuche verreisen muss und hierzu eine Zustimmung des Jobcenters erhalten hat, bekommt das Bürgergeld natürlich weitergezahlt.13.
- Ann ich während meiner Ausbildung Bürgergeld bekommen? Grundsätzlich sind Sie als Auszubildende oder Auszubildender leistungsberechtigt, wenn Sie eine Ausbildungsvergütung oder BAföG erhalten oder die BAföG-Stelle noch nicht über Ihren BAföG-Antrag entschieden hat.
- Allerdings haben Studierende außerhalb des Elternhaushalts und internatsmäßig untergebrachte Personen in einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme keinen Anspruch auf Bürgergeld.
In bestimmten Lebenssituationen können aber dennoch ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für ansonsten von Leistungen ausgeschlossene Personen ( z.B. Studierende außerhalb des Elternhaushalts) erbracht werden, wenn die Auszubildenden oder Studierenden die Bedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen decken können.
In diesen Fällen sind z.B. ergänzende Leistungen bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, bei aus gesundheitlichen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung sowie für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe möglich. Zudem können einmalige Leistungen zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt in Betracht kommen.
Diese Leistungen sind beim Jobcenter zu beantragen. In besonderen Härtefällen können Auszubildenden, die ansonsten keinen Leistungsanspruch haben, Leistungen als Darlehen gewährt werden.14. Haben Menschen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, Anspruch auf Bürgergeld? Nein.
Wer in stationären Einrichtungen untergebracht ist, ist vom Bürgergeld nach dem SGB II grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen nach § 42a SGB XII, Ausnahmen gelten aber für Personen, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation untergebracht sind sowie für Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig sind.15.
Wer ist für Obdachlose zuständig? Auch für obdachlose Menschen sind die Jobcenter zuständig, denn auch diese sollen die Möglichkeit haben, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern, ihre persönliche Situation zu stabilisieren und letztlich auch wieder sesshaft zu werden.
- Es soll vermieden werden, dass Menschen allein aufgrund ihrer atypischen Lebensgewohnheiten von einer Förderung ausgeschlossen werden.
- Ist bei einer oder einem Obdachlosen kein gewöhnlicher Aufenthaltsort vorhanden, wird die Zuständigkeit im Zweifel am tatsächlichen Aufenthaltsort bestimmt.16.
- Wie können die Jobcenter meine Angaben überprüfen? Im Wege eines automatisierten Datenabgleichs werden die Daten aller Bürgergeld-Berechtigten quartalsweise daraufhin abgeglichen, ob parallel zum Bürgergeld-Bezug andere Einkünfte, z.B.
Zinseinkünfte, Renten und Arbeitslosengeld bezogen werden. Außerdem werden im Monatsrhythmus Datenabgleiche im Hinblick auf Einkünfte aus sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungen durchgeführt. Die Jobcenter können anlassbezogen unter anderem Ihre Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt übermitteln, um den Kfz -Halter zu ermitteln.
- So kann z.B.
- Die Angemessenheit des genutzten Kraftfahrzeuges beurteilt werden.
- Weiter werden Überprüfungen von Meldedaten ermöglicht.
- Dies kann u.a.
- Wichtig sein zur Beurteilung der Frage des ständigen Wohnsitzes des Bürgergeld-Beziehenden und ihrer oder seiner Bedarfsgemeinschaft.
- Auch können im Einzelfall Anfragen nach weiteren als den angegebenen Konten an das Bundeszentralamt für Steuern gerichtet werden.
Das ist für eine korrekte Vermögensermittlung von Bedeutung. Dritte ( z.B. Banken, Versicherungen, Arbeitgeber) sind gegenüber dem Jobcenter zur Auskunft verpflichtet. Alle Jobcenter haben außerdem einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.
Dieser kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Auskünfte jeder Art einholen, sich vor Ort einen Eindruck von der Situation verschaffen, Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen.17. Ich habe Bürgergeld beantragt, meine Ehepartnerin oder mein Ehepartner ist nicht berufstätig. Muss sie oder er sich auch um Arbeit kümmern, wenn ich Bürgergeld bekomme? Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen dazu beitragen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ist also verpflichtet, sich ebenfalls um Arbeit zu bemühen, wenn Sie – und damit auch Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner – Bürgergeld bekommen. Sie oder er muss jedes zumutbare Job-Angebot annehmen.
Was ist mindesteinkommensgrenze?
Welche Einkommensgrenzen sind beim Kinderzuschlag zu beachten? Zunächst gibt es beim Kinderzuschlag eine Mindesteinkommensgrenze. Eltern müssen also ein bestimmtes Einkommen und Vermögen vorweisen können, was dazu ausreicht den eigenen Bedarf, nicht aber den Bedarf des Kindes zusätzlich zu decken.