Hilfe – – kein Ort – Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort: Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen. Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen” einen Ort aus.
Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
Ihr Kind nicht erwerbstätig ist undarbeitsuchend gemeldet ist.
Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule/ Beruf/ Studium) befindet,Ihr Kind sich in einer maximal vier Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst,Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat,Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert,Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und nebenbei höchstens bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.
Sie sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder werden so veranlagt. Dies gilt auch für Staatangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz. Ein inländischer Wohnsitz ist nicht zwingend erforderlich.Für Staatsangehörige der EU oder des EWR, die ab August 2019 nach Deutschland ziehen, gelten weitere Voraussetzungen. Ab dem 4. Monat ab Einreise müssen die Voraussetzungen des Freizügigkeitsgesetzes erfüllt sein. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind freizügigkeitsberechtigt, wenn sie
selbständig oder unselbständig erwerbstätig sindarbeitsuchend oder unfreiwillig arbeitslos sindihr Freizügigkeitsrecht von einem Familienangehörigen ableiten könnenüber ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen oderein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.
Sie sind zwar nicht Staatsbürgerin oder Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz, aber besitzen eine gültige Niederlassungserlaubnis oder einen bestimmten anderen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oderSie sind rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder asylberechtigt.
Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:
Ihr Kind muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem anderen EU beziehungsweise EWR-Staat oder der Schweiz haben.Eventuell haben Sie auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind zwar in einem Haushalt in der EU, der EWR oder der Schweiz lebt, beispielsweise Sie oder der andere Elternteil aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder so veranlagt wird.
Erforderliche Unterlage/n
Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder,die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt undeventuell zusätzliche Unterlagen (beispielsweise Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis).
Das Kindergeld beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular. Sie haben auch die Möglichkeit, die Anträge Kindergeld ab Geburt und den Antrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit online auszufüllen. Nachweise können Sie direkt hochladen.
Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Für die Authentifizierung benötigen Sie entweder
den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oderdie eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums odereinen elektronischen Aufenthaltstitel oderein ELSTER Zertifikat.
Füllen Sie den OnlineAntrag aus. Der vollständig ausgefüllte Online-Antrag wird an die Familienkasse übermittelt.Bei dem Antrag auf Kindergeld ab Geburt und für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit können zusätzlich Nachweise hochladen und an die Familienkasse übermitteln.
Für eine analoge Antragstellung: Wenn Sie keine elektronische Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Kindergeld schriftlich beantragen. Hierzu können Sie sich den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse.
Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn entsprechend aus.Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus oder lassen Sie ihn ausgedruckt über die Familienkasse zusenden.Sie können das Antragsformular auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.Verwenden Sie bitte für Ihren Antrag die Vordrucke, die Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse oder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bekommen.Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an die für Sie zuständige Familienkasse.Die Familienkasse teilt Ihnen per Post mit, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben.Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, zahlt die Familienkasse Ihnen das Kindergeld monatlich aus.Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten oder Versorgungsbezüge beziehen, dann bekommen Sie das Kindergeld unter Umständen von Ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber, sofern dieser nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat. Den Antrag müssen Sie in diesem Fall auch bei Ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber einreichen.
Sie müssen Ihrer Familienkasse sofort mitteilen, wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das sich auf das Kindergeld auswirken könnte (zum Beispiel Kind bricht Schulausbildung ab, Sie oder ein anderer Elternteil nehmen eine Erwerbstätigkeit im Ausland auf).
Es gibt keine Frist. Hinweis: Nach Antragseingang wird das Kindergeld rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate gezahlt. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrages auf Kindergeld. Hinweis: Nutzen Sie den Online-Service der Familienkasse, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen.
(1 Monat) Die zuständige Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllen.
Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Bei Fragen zur Elternzeit können Sie sich an das Zentrum Familie Bayern und Soziales wenden.
Stand: 17.04.2023 Redaktionell verantwortlich: Bundesagentur für Arbeit : Kindergeld; Beantragung – BayernPortal
Wann Kindergeld Bayern?
Aktuelles – Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d.h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1.
Oktober 2015 geboren sind. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird. Der Zahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes und erfolgt regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats.
Beispiel : Geburt des Kindes am 16.08.2019. Ein Lebensmonat beginnt jeweils am 16. eines Monats. Das Familiengeld ist spätestens auf dem Konto: Im September am 23.09.2020, im Oktober am 23.10.2020, im November am 23.11.2020 usw.
Wer bekommt Kindergeld Bayern?
Page 2 – Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und, Vom Kindergeld profitieren vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern zunächst das Kindergeld. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist.
Diese Prüfung erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden. © BMFSFJ Volltextalternative zum Erklärfilm Kindergeld Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt.
Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre. Das Kindergeld müssen Sie schriftlich beantragen. In der Regel ist dafür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Das Kindergeld beträgt pro Monat je 250 Euro für jedes Kind.
Unter gewissen Voraussetzungen können Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft ebenfalls Kindergeld erhalten. Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Familienportal. Nutzen Sie auch das Infotool des Bundesfamilienministeriums.
Hier können Sie anhand weniger Angaben herausfinden, welche Familienleistungen für Sie in Frage kommen. Das Kindergeld beträgt derzeit
für alle Kinder jeweils 250 Euro monatlich.
Kindergeld können bekommen:
Deutsche Staatsangehörige, die mit ihren Kindern in Deutschland leben.Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, unter bestimmten,Deutsche Staatsangehörige,,
Kindergeld erhalten Eltern. Dazu gehören auch Adoptiveltern. Kindergeld können unter bestimmten Voraussetzungen auch erhalten:
,.
Das Kindergeld ist geregelt im und im, Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können untereinander durch eine so genannte “Berechtigten-Bestimmung” festlegen, wer von ihnen das Kindergeld für ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder erhalten soll.
Auf diese Weise haben Eltern die Möglichkeit, denjenigen zum Kindergeldberechtigten zu bestimmen, bei dem sich eventuell Ansprüche auf weitere Leistungen ergeben können, die den Kindergeldbezug voraussetzen. Dies gilt ebenso für den leiblichen und den nicht leiblichen Elternteil, etwa wenn das Kind zum Beispiel im gemeinsamen Haushalt der Mutter und des oder des eingetragenen Lebenspartners lebt.
Von dieser Möglichkeit können auch nicht dauernd getrennt lebende beziehungsweise Gebrauch machen. Für die “Berechtigten-Bestimmung” kann die hierfür vorgesehene Erklärung am Schluss des verwendet werden. Es reicht dann aus, wenn der andere Elternteildort unterschreibt und sich damit einverstanden erklärt, dass das Kindergeld zugunsten der antragstellenden Person ausgezahlt wird.
Die “Berechtigten-Bestimmung” gilt in der Regel auf Dauer. Die Bestimmung kann jederzeit widerrufen werden. Auf die Zeit vor dem Widerruf hat das aber keine Auswirkungen. Wenn Sie sich nicht einigen können, wer das Kindergeld bekommt, dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass es entscheidet, wer das Kindergeld bekommt.
: Was Sie zum Kindergeld wissen müssen | Familienportal des Bundes
Wohin Antrag auf Kindergeld schicken Bayern?
Hilfe – – kein Ort – Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort: Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen. Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen” einen Ort aus.
Kinder zwischen 18 bis 21 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
Ihr Kind nicht erwerbstätig ist undarbeitsuchend gemeldet ist.
Kinder zwischen 18 und 25 Jahre: Sie bekommen Kindergeld, wenn
Ihr Kind sich in einer Ausbildung (Schule/ Beruf/ Studium) befindet,Ihr Kind sich in einer maximal vier Monate dauernden Übergangszeit befindet, beispielsweise zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder einem anerkannten Freiwilligendienst,Ihr Kind seine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil es keinen Ausbildungsplatz gefunden hat,Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert,Ihr Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat, sich aber beispielsweise weiterhin in einer Ausbildung befindet und nebenbei höchstens bis zu 20 Wochenstunden arbeitet.
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.
Sie sind in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder werden so veranlagt. Dies gilt auch für Staatangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz. Ein inländischer Wohnsitz ist nicht zwingend erforderlich.Für Staatsangehörige der EU oder des EWR, die ab August 2019 nach Deutschland ziehen, gelten weitere Voraussetzungen. Ab dem 4. Monat ab Einreise müssen die Voraussetzungen des Freizügigkeitsgesetzes erfüllt sein. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind freizügigkeitsberechtigt, wenn sie
selbständig oder unselbständig erwerbstätig sindarbeitsuchend oder unfreiwillig arbeitslos sindihr Freizügigkeitsrecht von einem Familienangehörigen ableiten könnenüber ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen oderein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.
Sie sind zwar nicht Staatsbürgerin oder Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz, aber besitzen eine gültige Niederlassungserlaubnis oder einen bestimmten anderen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oderSie sind rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder asylberechtigt.
Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:
Ihr Kind muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem anderen EU beziehungsweise EWR-Staat oder der Schweiz haben.Eventuell haben Sie auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind zwar in einem Haushalt in der EU, der EWR oder der Schweiz lebt, beispielsweise Sie oder der andere Elternteil aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder so veranlagt wird.
Erforderliche Unterlage/n
Die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes oder der Kinder,die Steuer-Identifikationsnummer des Elternteils, der das Kindergeld beantragt undeventuell zusätzliche Unterlagen (beispielsweise Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis).
Das Kindergeld beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular. Sie haben auch die Möglichkeit, die Anträge Kindergeld ab Geburt und den Antrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit online auszufüllen. Nachweise können Sie direkt hochladen.
Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Für die Authentifizierung benötigen Sie entweder
den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oderdie eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums odereinen elektronischen Aufenthaltstitel oderein ELSTER Zertifikat.
Füllen Sie den OnlineAntrag aus. Der vollständig ausgefüllte Online-Antrag wird an die Familienkasse übermittelt.Bei dem Antrag auf Kindergeld ab Geburt und für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit können zusätzlich Nachweise hochladen und an die Familienkasse übermitteln.
Für eine analoge Antragstellung: Wenn Sie keine elektronische Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Kindergeld schriftlich beantragen. Hierzu können Sie sich den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse.
Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn entsprechend aus.Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus oder lassen Sie ihn ausgedruckt über die Familienkasse zusenden.Sie können das Antragsformular auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.Verwenden Sie bitte für Ihren Antrag die Vordrucke, die Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse oder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit bekommen.Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an die für Sie zuständige Familienkasse.Die Familienkasse teilt Ihnen per Post mit, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben.Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, zahlt die Familienkasse Ihnen das Kindergeld monatlich aus.Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten oder Versorgungsbezüge beziehen, dann bekommen Sie das Kindergeld unter Umständen von Ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber, sofern dieser nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat. Den Antrag müssen Sie in diesem Fall auch bei Ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber einreichen.
Sie müssen Ihrer Familienkasse sofort mitteilen, wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das sich auf das Kindergeld auswirken könnte (zum Beispiel Kind bricht Schulausbildung ab, Sie oder ein anderer Elternteil nehmen eine Erwerbstätigkeit im Ausland auf).
Es gibt keine Frist. Hinweis: Nach Antragseingang wird das Kindergeld rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate gezahlt. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrages auf Kindergeld. Hinweis: Nutzen Sie den Online-Service der Familienkasse, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen.
(1 Monat) Die zuständige Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllen.
Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Bei Fragen zur Elternzeit können Sie sich an das Zentrum Familie Bayern und Soziales wenden.
Stand: 17.04.2023 Redaktionell verantwortlich: Bundesagentur für Arbeit : Kindergeld; Beantragung – BayernPortal
Wie hoch ist das Kindergeld in Bayern für ein Kind?
Mehr Kindergeld, höherer Kinderzuschlag Foto: Bundesregierung Kindergeld Um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld erhöht. Familien erhalten ab 2023 für jedes Kind pro Monat 250 Euro. Um wie viel wird das Kindergeld erhöht? Das Kindergeld wird für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht.
Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Wie stark werden Familien mit Kindern dadurch entlastet? Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich.
Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 744 Euro jährlich mehr. Für eine Familie mit drei Kindern wären das 1.044 Euro mehr im Jahr. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig.
- Ab wann wird das Kindergeld erhöht? Die Erhöhung soll zum 1.
- Januar 2023 erfolgen.
- Sofortzuschlag Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten seit dem 1.
- Juli 2022 monatlich 20 Euro zusätzlich.
- Der monatliche Sofortzuschlag ist ein erster Schritt der Bundesregierung auf dem Weg zur Einführung einer Kindergrundsicherung.
Was ist der Sofortzuschlag? Seit Juli erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Familien mit wenig oder keinem Einkommen groß werden, einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro. Jährlich bedeutet das für eine anspruchsberechtigte Familie mit zwei Kindern also ein Plus von 480 Euro.
Davon profitieren rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder und ihre Familien. Der monatliche Sofortzuschlag ist ein erster Schritt der Bundesregierung auf dem Weg zur Einführung einer Kindergrundsicherung. So will die Bundesregierung finanzielle Spielräume für Familien schaffen und dazu beitragen, die Lebensumstände und Chancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Wer genau bekommt diesen Sofortzuschlag? Den Zuschlag erhalten alle Kinder, die in Familien leben, die beispielsweise mit der Grundsicherung auskommen müssen, einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
Muss man den Sofortzuschlag beantragen? Die Auszahlung des Sofortzuschlags für Kinder erfolgt unbürokratisch durch die Stellen, die auch die jeweilige Grundleistung auszahlen. Familien, die bereits den Kinderzuschlag oder eine andere der Leistungen erhalten, müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen.
Der große Entlastungsrechner 2023 Die Bundesregierung federt die Mehrkosten ab, die durch hohe Energiepreise und Inflation entstanden sind. Zudem werden steuerliche Mehrbelastungen infolge der Inflation vermieden. Nutzen Sie den des Bundesfinanzministeriums um zu ermitteln, in welchem Umfang Sie von den Maßnahmen profitieren.
Wir entlasten Deutschland Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt – gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen.
Um die zusätzlichen Belastungen aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben. Wer bekommt den Kinderzuschlag? Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen werden auch durch eine Erhöhung des Kinderzuschlags unterstützt.
- Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.
- Wie hoch ist der Kinderzuschlag? Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde bereits zum 1.
Juli 2022 im Zuge der Einführung des Sofortzuschlages auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben.
- Pro Jahr ist das – bei Bezug des Höchstbetrages – ein Plus von 492 Euro.
- Inderbonus Der Kinderbonus 2022 beträgt einmalig 100 Euro pro Kind und soll Familien zusätzlich unterstützen.
- Die Auszahlung erfolgte bereits im Juli 2022.
- Eltern erhalten den Bonus auch für Kinder, die noch im Jahr 2022 – nach dem Auszahlungsmonat Juli – geboren werden.
Wie hoch ist der Kinderbonus? Der Kinderbonus 2022 beträgt einmalig 100 Euro pro Kind. Er soll als zusätzliche Unterstützung für Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen helfen und die stark angestiegenen Preise abfedern. Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus und wann wird er ausgezahlt? Der Kinderbonus wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht.
- Die Auszahlung erfolgte bereits im Juli 2022.Eltern erhalten den Bonus auch für Kinder, die noch im Jahr 2022 – nach dem Auszahlungsmonat Juli – geboren werden.
- Der Kinderbonus muss grundsätzlich nicht beantragt werden.
- Er wird in der Regel automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt.
- Für Neugeborene, für die bisher weder Kindergeld noch Kinderbonus festgesetzt und ausgezahlt wurden, genügt der Antrag auf Kindergeld.
Wird der Kinderbonus auf Sozialleistungen angerechnet? Der Kinderbonus wird bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Auch beim Unterhaltsvorschuss wird der Bonus nicht angerechnet.
Was gibt es nach dem Elterngeld in Bayern?
Das Wichtigste in Kürze –
Das Familiengeld ersetzt seit dem 01.09.2018 Landeserziehungsgeld und Betreuungsgeld. Die Zahlung erfolgt unabhängig von elterlichem Einkommen und Betreuung der Kinder. Das Geld wird für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt. Es gibt 250 Euro für das erste und zweite und 300 Euro ab dem dritten Kind. Wer Elterngeld bezogen hat, muss keinen gesonderten Antrag stellen. Die Zahlung selbst ist unabhängig vom Elterngeld und gilt nicht als Einkommen. Das Familiengeld wird nicht mit dem Bürgergeld verrechnet.
Was steht mir zu wenn ich schwanger bin?
Kindergeld – Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Sind die Kinder in Ausbildung, können ihre Eltern das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr beziehen. Sind die Kinder arbeitslos, gibt es bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld. Den Antrag können Eltern bei der Familienkasse stellen.
Kindergeld online beantragen
Was brauche ich um mein Kind nach der Geburt anmelden?
Wo teile ich den Namen meines Kindes mit? – Den Vornamen und Nachnamen Ihres Kindes teilen Sie bei der Anmeldung im Standesamt mit. Haben Sie als Eltern unterschiedliche Familiennamen, legen Sie bei der Anmeldung im Standesamt auch den Familiennamen Ihres Kindes fest.
Wenn Ihr Kind in einem Krankenhaus, Geburtshaus oder einer Geburtsklinik geboren wurde, teilen Sie den gewünschten Vornamen und Nachnamen Ihres Kindes der Geburtseinrichtung mit. Die Einrichtung leitet die Informationen an das zuständige Standesamt weiter. Wenn Ihr Kind zu Hause geboren wurde, teilen Sie den gewünschten Vornamen und Nachnamen direkt dem zuständigen Standesamt mit.
Haben Sie sich nach der Geburt des Kindes noch nicht auf einen Namen festgelegt, so müssen Sie ihn innerhalb 1 Monats an das zuständige Standesamt melden. Nach Ablauf dieser Frist, ist das Standesamt verpflichtet, dies dem zuständigen Familiengericht mitzuteilen.
Wie lange dauert der Elterngeldantrag in Bayern?
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit des Elterngeldantrags in Bayern? Die Bearbeitungszeit Ihres Antrages auf Basis Elterngeld oder Elterngeld Plus in Bayern sollte ca.4-8 Wochen betragen.