Führerscheine ab 2013 sind befristet gültig Führerscheine der Klasse B, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Nach 15 Jahren müssen Sie sie erneuern. Auch der Motorradführerschein (Klasse A) muss künftig alle 15 Jahre verlängert werden.
Wie lange ist der Führerschein gültig?
Wie lange ist der neue EU -Führerschein gültig? – Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann – wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass – erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.
Wo steht wie lange der Führerschein gültig ist?
Welche Führerscheine sind vom Umtausch betroffen? – Jeder Führerschein muss irgendwann umgetauscht werden, sogar wenn auf dem bisherigen Dokument kein Ablaufdatum vermerkt ist. Die obigen Fristen gelten für alle Führerscheine, die vor dem 11.01.2013 ausgestellt wurden.
- Insgesamt betrifft das in Deutschland schätzungsweise über 40 Millionen Führerscheine.
- Das Ausstellungsdatum deines eigenen Führerscheins findest du beim grauen Papierführerschein auf der Innenseite links handschriftlich eingetragen.
- Beim rosafarbenen Führerschein findest du das Ausstellungsdatum auf der Innenseite rechts per Hand hineingeschrieben.
Da es auf vielen Dokumenten nicht mehr erkennbar ist, richten sich die Umtauschfristen nach dem Geburtsdatum der BesitzerInnen. Der Vermerk „unbefristet gültig” wurde außerdem durch die neuen Bestimmungen entkräftet. Am Führerschein im Kartenformat findest du das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite unter Punkt 4a.
Warum steht auf meinem Führerschein kein Ablaufdatum?
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen? – Im Januar 2022 laufen die ersten Führerscheine ab, Spätestens im Januar 2033 sind die letzten dann nicht mehr gültig. Das bedeutet: Im Januar 2022 müssen alle Autofahrer:innen, die zwischen den Jahren 1953 und 1958 geboren wurden, ihre Fahrerlaubnis umgetauscht haben.
Um herauszufinden, wann man seinen Führerschein umtauschen muss, gibt es Fristen-Übersichten, Ausschlaggebend sind das Ausstellungsdatum des Dokuments oder das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers oder der Fahrerlaubnisinhaberin. Wer zwischen 1999 und 2013 einen Führerschein erhalten hat, findet unter der Ziffer 4b lediglich einen Strich,
Es ist also kein Ablaufdatum eingetragen. In diesem Fall gilt nicht das Geburtsjahr des Halters, sondern das Ausstellungsdatum. Demnach gilt für alle, die ihren Führerschein ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt bekommen haben:
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis. Für folgende Geburtsjahrgänge, die ihren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt bekommen haben, gilt:
Geburtsjahr | Umtausch bis |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Der Führerschein kann aber auch jederzeit zu einem früheren Zeitpunkt umgetauscht werden.
Hat der EU-Führerschein ein Ablaufdatum?
FAQ: Führerschein mit Ablaufdatum – Kann ein Führerschein ablaufen? Ja, für den neuen EU-Kartenführerschein gilt ein Ablaufdatum. Die Gültigkeit des Dokumentes ist dabei auf 15 Jahre begrenzt. Warum hat der neue EU-Führerschein ein Ablaufdatum? Durch die zeitlich befristete Gültigkeit soll sichergestellt werden, dass das Führerscheinfoto und die verzeichneten Daten zum Inhaber möglichst aktuell sind.
Zudem verfügen die neuen Kartenführerscheine über zusätzlich Sicherheitsmerkmal, die das Fälschen erschweren sollen. Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen ? Seit der EU-Richtlinie 2006/126/EG besitzt Ihr alter Führerschein ein Ablaufdatum und müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Welche Frist dabei für das Umschreiben gilt, hängt entweder vom Geburtsjahr des Inhabers oder dem Zeitpunkt des Erwerbs ab.
Was dabei konkret gilt, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Welcher Führerschein muss nicht getauscht werden?
Lappentausch: Ab 2022 gibt es neue Führerscheine für alle Vorbei die Zeiten, in denen ein Blick in den Führerschein pickelige Jugendbilder mit längst vergessenen Haarmoden lieferte. Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine umgetauscht werden.
Damit will die EU eine europaweite Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit der Führerscheindokumente erreichen. Vom Pflichtumtausch sind in Deutschland alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine betroffen. In den kommenden Jahren müssen damit bundesweit rund 43 Millionen Menschen ihr altes Führerscheindokument durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzen.
Allein in Nordrhein-Westfalen geht es um nahezu zehn Millionen Dokumente. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicher zu stellen, haben Bund und Länder eine zeitliche Staffelung zum Umtausch beschlossen, die am 18. März 2019 mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.
Der Umtausch beginnt im Jahr 2022. Zuständig für den Umtausch ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Eine neuerliche Prüfung oder ein Sehtest müssen nicht absolviert werden, denn die Fahrerlaubnis erlischt nicht, wohl aber die Gültigkeit des bisherigen Führerscheindokuments.
Zur Erinnerung darf der alte (entwertete) Führerschein behalten werden. Die benötigten Informationen der ursprünglich ausstellenden Behörde werden intern auf dem Behördenweg zur Verfügung stehen, so dass sich die Betroffenen nicht selbst darum kümmern müssen.
Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig. Wann umgetauscht werden muss, richtet sich danach, ob ein grauer bzw. rosa Führerschein oder ein EU-Kartenführerschein vorliegt. Für Inhaber von „grauen oder rosa Lappen”, das sind die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine, gilt eine Zeitstaffel, die sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers richtet.
Führerscheininhaber mit Geburtsjahr vor 1953 brauchen nicht vorzeitig umzutauschen: sie müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen. Für Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, wie sie ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich der Zeitpunkt für den Umtausch nach dem Ausstellungsjahr.
Werde ich benachrichtigt wenn ich meinen Führerschein umtauschen muss?
Werden Autofahrer benachrichtigt, wann ihr Führerschein umgetauscht werden muss? „ Niemand wird angeschrieben ‘, sagt Anja Halbauer, Pressesprecherin des Heidenheimer Landratsamtes. Was kostet der Umtausch? Bei der Heidenheimer Fahrerlaubnisbehörde beträgt die Gebühr 24 Euro.
Ist der neue Führerschein befristet?
Neue Befristung für Führerschein : Das Ende des ewigen Lappens – 2. Januar 2013, 8:15 Uhr Lesezeit: 2 min Vier Generationen Führerschein: Ab dem 19. Januar sind neue Führerscheine nur 15 Jahre gültig. (Foto: dpa) Schräge Frisuren, pickelige Gesichter, spießige Klamotte: Häufig gibt das Führerscheinfoto ungeahnte Einblicke in die Jugendzeit von Freunden, Kollegen und Verwandten.
Damit ist jetzt Schluss. Ab dem 19. Januar werden alle neuen Führerscheine nur noch auf 15 Jahre befristet ausgestellt. Von Daniela Kuhr Natürlich, man glaubt seine Mitmenschen zu kennen. Schließlich arbeitet man seit Jahren mit ihnen zusammen oder wohnt Tür an Tür. Man weiß, mit wem sie leben, welche Musik sie mögen, welche Bücher, welchen Sport.
Doch dann bekommt man zufällig ihren Führerschein in die Hand – und muss das Bild, das man von ihnen hatte, schlagartig korrigieren. Auf einmal stellt man fest, dass die gestylte Kollegin mit 18 Jahren ein Öko war und der nette Nachbar früher absolut spießig aussah.
Egal ob es noch der ganz alte graue Lappen ist, der kleine rosafarbene oder der Scheckkarten-artige – der Blick in den Führerschein ermöglicht den Blick in die Vergangenheit. Noch. Denn damit ist bald Schluss. Vom 19. Januar an werden alle neuen Führerscheine nur noch befristet ausgestellt. Das heißt: Wer von diesem Tag an seinen Führerschein erhält, muss alle 15 Jahre einen neuen beantragen.
Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitstest sind nicht erforderlich. Die Befristung gelte lediglich für den Führerschein, nicht aber für die Fahrerlaubnis an sich, stellt ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums klar. Es handele sich letztlich nur um einen Umtausch, vergleichbar dem, der auch beim Personalausweis oder Pass regelmäßig fällig sei.
Wie lange darf ich mit einem EU-Führerschein in Deutschland fahren?
2. Sonderregelungen für Studenten und Schüler – Allein der Besuch einer Universität oder Schule hat keine Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Fahrerlaubnisse, die Studenten und Schüler während ihres Studienaufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Heimatstaat erwerben, sind hier also gültig.
Studenten und Schüler aus anderen Mitgliedstaaten können aber auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben, sofern sie sich hier mindestens sechs Monate aufhalten. Dasselbe gilt umgekehrt für Personen mit ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn Sie für mindestens sechs Monate in einem anderen Mitgliedstaat eine Universität oder Schule besuchen.
Pfeil runter Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate, Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.
Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Bezüglich des Erwerbs und den damit verbundenen Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung.
In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden. Weiterführende Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Merkblättern.
Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein, der hier nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft. Pfeil runter Bei Wohnsitznahme in Deutschland muss spätestens nach sechs Monaten der Führerschein aus dem Vereinigten Königreich in einen EU -/ EWR -Führerschein umgeschrieben werden.
Fahrerlaubnisrechtlich nimmt jemand seinen Wohnsitz in Deutschland, wenn er während mindestens 185 Tagen im Jahr hier wohnt. Wann diese Frist im Einzelfall und insbesondere im Falle des Brexit beginnt, sollte mit der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde geklärt werden.
- wenn er nicht mehr gültig ist,
- wenn er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist,
- wenn Sie das in der Bundesrepublik Deutschland für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und Ihre Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,
- wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten,
- wenn Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben (bei Fahrerlaubnissen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellt wurden, können Besonderheiten zu beachten sein. Setzen Sie sich in diesem Fall mit der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. Diese kann klären, ob gegebenenfalls weiterhin Eignungszweifel bestehen.) oder
- solange Sie in der Bundesrepublik Deutschland, im Ausstellungsstaat des Führerscheins oder in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde.
Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.
Was kostet es wenn der Führerschein abgelaufen ist?
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse? – Wer mit einem abgelaufenen Pkw- oder Motorradführerschein unterwegs ist, riskiert nicht gleich ein Bußgeldverfahren. Mit einem abgelaufenen Führerschein zu fahren, ist keine Straftat. Die Fahrerlaubnis behält grundsätzlich ihre Gültigkeit, lediglich das Dokument ist abgelaufen. Dennoch müssen Sie mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Warum brauche ich einen neuen Führerschein?
Lappentausch: Ab 2022 gibt es neue Führerscheine für alle Vorbei die Zeiten, in denen ein Blick in den Führerschein pickelige Jugendbilder mit längst vergessenen Haarmoden lieferte. Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine umgetauscht werden.
- Damit will die EU eine europaweite Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit der Führerscheindokumente erreichen.
- Vom Pflichtumtausch sind in Deutschland alle vor dem 19.
- Januar 2013 ausgestellten Führerscheine betroffen.
- In den kommenden Jahren müssen damit bundesweit rund 43 Millionen Menschen ihr altes Führerscheindokument durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzen.
Allein in Nordrhein-Westfalen geht es um nahezu zehn Millionen Dokumente. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicher zu stellen, haben Bund und Länder eine zeitliche Staffelung zum Umtausch beschlossen, die am 18. März 2019 mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.
- Der Umtausch beginnt im Jahr 2022.
- Zuständig für den Umtausch ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz.
- Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein.
- Eine neuerliche Prüfung oder ein Sehtest müssen nicht absolviert werden, denn die Fahrerlaubnis erlischt nicht, wohl aber die Gültigkeit des bisherigen Führerscheindokuments.
Zur Erinnerung darf der alte (entwertete) Führerschein behalten werden. Die benötigten Informationen der ursprünglich ausstellenden Behörde werden intern auf dem Behördenweg zur Verfügung stehen, so dass sich die Betroffenen nicht selbst darum kümmern müssen.
Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig. Wann umgetauscht werden muss, richtet sich danach, ob ein grauer bzw. rosa Führerschein oder ein EU-Kartenführerschein vorliegt. Für Inhaber von „grauen oder rosa Lappen”, das sind die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine, gilt eine Zeitstaffel, die sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers richtet.
Führerscheininhaber mit Geburtsjahr vor 1953 brauchen nicht vorzeitig umzutauschen: sie müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen. Für Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, wie sie ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich der Zeitpunkt für den Umtausch nach dem Ausstellungsjahr.