Wenn die Elternzeit zum Beispiel am Tag der Geburt beginnen soll, bedeutet das: –
Für die Mutter: Ihre Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Da die Mutterschutzfrist nach der Geburt normalerweise 8 Wochen dauert, reicht es, wenn Sie die Elternzeit nach der Geburt anmelden, spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist.Für den Vater oder das Elternteil, das das Kind nicht zur Welt bringt: Sie müssen die Elternzeit 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anmelden.
Bitte beachten Sie dabei folgende Fristen: Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015:
Elternzeit vor dem 3. Geburtstag müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden. Elternzeit im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit anmelden.
Bei Geburten vor dem 1. Juli 2015:
Ihre Elternzeit müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen oder danach. Auch für die Elternzeit, die Sie im Zeitraum ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen, beträgt die Frist 7 Wochen.
In dringenden Ausnahmefällen können auch kürzere Fristen gelten. Das ist zum Beispiel möglich bei Frühgeburten oder falls der Beginn einer Adoptionspflege nicht rechtzeitig geplant werden konnte. In solchen Fällen sollten Sie die Elternzeit möglichst früh bei Ihrem Arbeitgeber anmelden.
Wie lange sollte man Elternzeit beantragen?
Elternzeit 19.10.2021 Hintergrundinformation Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes.
- Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber.
- Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten.
- Falls sie nicht berufstätig sind, erhalten sie auch keinen Lohn.
- Eltern können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.
Bei gleichzeitiger Elternzeit können sie insgesamt 64 Wochenstunden (32 + 32) erwerbstätig sein. Das Arbeitsverhältnis bleibt während der gesamten Elternzeit bestehen. Ist sie abgelaufen, besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, ist die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gemäß der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu beschäftigen.
Wie schnell kann man nach der Geburt wieder arbeiten?
Sechs Wochen vor der Geburt – In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung musst Du nicht mehr arbeiten. Du darfst aber bis zum letzten Tag vor der Geburt arbeiten, wenn Du das möchtest ( § 3 Abs.1 MuSchG ). Damit die Personalabteilung die Frist berechnen kann, musst Du ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem sich der voraussichtliche Geburtstermin ergibt.
Wie lange darf der Väter nach der Geburt zu Hause bleiben?
Vaterschaftsurlaub: Was ist das eigentlich? – In Deutschland wird der Vaterschaftsurlaub vom Gesetz her über die Elternzeit und das Elterngeld geregelt. Spricht man also beim Mann von Elternzeit, meint man damit gleichzeitig den Vaterschaftsurlaub. Der Vaterschaftsurlaub ist eine vom Staat geförderte Freistellung vom Arbeitsplatz, die man bei seinem/seiner Arbeitgeber:in beantragen kann.
- In dieser Zeit kann man statt eines Gehalts ein Elterngeld beziehen.
- Die Elternzeit ermöglicht es berufstätigen Männern zuhause zu bleiben und nach der Geburt (oder zu einem späteren Zeitpunkt) ihr Kind zu betreuen.
- Ungefähr ein Drittel aller Väter tritt heutzutage den Vaterschaftsurlaub an.
- Die Elternzeit steht beiden Elternteilen gleichermaßen zu.
Sie darf für die Dauer von insgesamt drei Jahren zwischen beiden aufgeteilt oder aber auch gemeinsam genommen werden. Du kannst also drei Jahre Vaterschaftsurlaub vor dem 3. Geburtstag oder in Teilen (max.24 Monate) auch im Zeitraum zwischen dem 3. und 8.
Können Mutter und Väter gleichzeitig in Elternzeit gehen?
Darf ein Vater Elternzeit nehmen, wenn die Mutter des Kindes noch im Mutterschutz ist und entsprechende Leistungen von der Krankenkasse oder vom Arbeitgeber erhält? – Ja. Elternzeit darf auch gleichzeitig oder überlappend mit dem anderen Elternteil in Anspruch genommen werden.