Mutterschaftsleistungen Mutterschaftsgeld (fälschlicherweise auch umgangssprachlich Mutterschutzgeld genannt) der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind berufstätig.Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (eine Familienversicherung reicht nicht aus).
Mutterschaftsgeld wird für die Mutterschutzfristen und für den Entbindungstag geleistet. Außerhalb der Mutterschutzfristen können Sie bekommen. Die beginnen normalerweise 6 Wochen vor der Geburt und enden normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate, aber maximal 13 Euro pro Tag.
ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,Entbindung,Häusliche Pflege,Haushaltshilfe.
Mutterschaftsgeld erhalten Sie für die Mutterschutzfristen sowie für den Entbindungstag. Normalerweise beginnen die 6 Wochen vor der Geburt und enden 8 bis 12 Wochen nach der Geburt. Mutterschaftsgeld bekommen Sie auch, wenn Sie vor Beginn der Schutzfrist Krankengeld bekommen haben.
- Auch wenn Sie während der Mutterschutzfristen krank werden, bekommen Sie weiterhin das Mutterschaftsgeld.
- Den Antrag für das Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
- Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld benötigen Sie die Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Tag der Geburt von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder Hebamme.
Bitte stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse, sobald Sie diese Bescheinigung haben, indem Sie das Formular verwenden, das Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen. Häufig finden Sie das notwendige Formular auf der Webseite Ihrer Versicherung. Fügen Sie dem Antrag die ärztliche Bescheinigung bei und senden Sie alles postalisch und unterschrieben an Ihre Krankenkasse.
- Die Bescheinigung müssen Sie spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einreichen.
- Damit Sie rechtzeitig Ihr Mutterschaftsgeld erhalten, sollten Sie den Antrag stellen, sobald Sie diese Bescheinigung bekommen haben.
- Informieren Sie sich daher am besten schon vorher, wo und wie Sie den Antrag stellen müssen.
Im Anschluss können Sie den beantragen, wenn Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher ist als 13 Euro ist. Wenn Ihr Baby geboren wurde, müssen Sie die Geburtsurkunde zur Fortzahlung des Mutterschaftsgelds an Ihre Krankenversicherung schicken. Folgende Unterlagen benötigen Sie:
Antrag bei Ihrer Krankenkasse Bescheinigung voraussichtlichen Geburtstermin: „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung” von Ihrer Frauenärztin, Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme.Nach der Geburt: Geburtsurkunde
Waren Sie vor dem Beginn der Schutzfrist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleiben Sie während der Zeit des Anspruchs auf oder des Bezugs von Mutterschaftsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes versichert. Beiträge für das Mutterschaftsgeld haben Sie nicht zu entrichten.
Auch wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, begründet der Bezug von Mutterschaftsgeld Beitragsfreiheit für vor dem Leistungsbezug beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, soweit und solange es entfällt; die gesetzlichen Mindestbeiträge sind in diesen Fällen für die Dauer des Leistungsbezuges nicht zu zahlen.
Wenn Sie zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen,
Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben (insbesondere Selbstständige) haben durch Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, wenn sie in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig sind.
Dabei sind die vertraglich vereinbarten Warte- und Karenzzeiten zu berücksichtigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu Einzelheiten. Das kommt darauf an, wie viel Sie in der Mutterschutzfrist weiter arbeiten:
Wenn Sie in vollem Umfang weiterarbeiten, wird daneben kein Mutterschaftsgeld gezahlt; es ruht.Wenn Sie nur anteilig oder stundenweise weiterarbeiten, erhalten Sie normalerweise Mutterschaftsgeld. Allerdings wird das weitergewährte Teilarbeitsentgelt, soweit es beitragspflichtig ist, auf das Mutterschaftsgeld angerechnet.
In beiden Fällen kommt es nicht darauf an, ob Sie als Arbeitnehmerin oder selbstständig arbeiten. Mehr zu Ihren Möglichkeiten, während der Mutterschutzfrist vor der Geburt freiwillig weiter zu arbeiten, finden Sie unter : Mutterschaftsleistungen
Was muss ich vor dem Mutterschutz beantragen?
Kurz & knapp: Mutterschaftsgeld beantragen – Innerhalb welcher Frist muss ich Mutterschaftsgeld beantragen? Es existiert keine gesetzliche Frist, innerhalb der Sie Mutterschaftsgeld beantragen müssen. Sie sollten den Antrag jedoch vor Beginn des Mutterschutzes stellen.
Die sogenannte Schutzfrist startet sechs Wochen vor der Geburt. Wo muss ich das Mutterschaftsgeld beantragen? Je nachdem, ob die Krankenkasse oder das Bundesversicherungsamt die Zahlung übernimmt, muss man das Mutterschaftsgeld dort beantragen. Wer in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie hier nachlesen.
Muss ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ebenfalls beantragen? In der Regel müssen Sie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht explizit beantragen. Dem Arbeitgeber reicht normalerweise ein Nachweis über den mutmaßlichen Entbindungstermin aus. In Bezug darauf stellen sich schwangere Frauen jedoch einige Fragen: Wann und wo beantrage ich Mutterschaftsgeld? Gibt es spezielle Fristen, an die ich mich halten muss? Was ist bei der Beantragung vom Mutterschaftsgeld außerdem zu beachten? Antworten gibt’s im Ratgeber,
Wie komme ich in den Mutterschutz?
Page 2 – Sprecher Jasmin erwartet ein Kind – ein kleines Wunder. Die Schwangerschaft, die Geburt und Pauls erste Lebensmonate sind ein ganz besonderer Abschnitt in ihrem Leben. In dieser Zeit brauchen Jasmin und ihr Kind ganz besonderen Schutz, den Mutterschutz.
Er schützt die Gesundheit von Paul und Jasmin während der Schwangerschaft und Stillzeit. Außerdem ermöglicht er es, dass Jasmin vor und nach den Mutterschutzfristen weiter arbeiten gehen kann, und regelt den Kündigungsschutz. Zudem sichert er das Einkommen in der Zeit, in der Jasmin nicht arbeiten darf.
Auch Studentinnen, Schülerinnen und Bundesfreiwilligendienstleistende haben Anspruch auf Mutterschutz. Gerade in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft gibt es Gefahrensituationen für schwangere Frauen und für ihr ungeborenes Kind. Je früher Jasmin ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert, desto besser kann er einen wirkungsvollen Mutterschutz sicherstellen.
Situationen, Materialien oder Gegenstände, die ihre Gesundheit oder die von Paul gefährden, muss ihr Arbeitgeber vermeiden. Deshalb muss er die Gefährdungen im Vorhinein durch eine Gefährdungsbeurteilung identifizieren. In einem persönlichen Gespräch kann Jasmin mit ihrem Arbeitgeber gemeinsam dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen für sie während der Schwangerschaft geeignet sind.
Auf dieses Gespräch hat sie einen Anspruch. Wenn Jasmin aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen darf, kann sie dafür ein Attest von ihrem Arzt bekommen. Bevor es zu einem Beschäftigungsverbot kommt, muss Jasmins Arbeitgeber prüfen, ob er ihre Arbeitsbedingungen mutterschutzgerecht anpassen kann.
- Alternativ kann Jasmin vielleicht auch an einem anderen Arbeitsplatz weiter arbeiten.
- Fragen zum Mutterschutz kann auch die für den Betrieb zuständige Aufsichtsbehörde beantworten.
- Wenn Jasmins Arbeitgeber Gefährdungen für die Gesundheit von Jasmin oder Paul nicht durch Schutzmaßnahmen ausschließen kann, darf er sie nicht beschäftigten.
Das Beschäftigungsverbot darf nur so weit reichen, wie es notwendig ist, um ihre und Pauls Gesundheit zu schützen. Ein Beschäftigungsverbot kann sich auch auf bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitszeiten beschränken. Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin beginnt die Schutzfrist, in der Jasmin nicht mehr arbeiten muss.
Den Entbindungstermin ermittelt die Ärztin, der Arzt, die Hebamme oder der Geburtshelfer. Wenn der kleine Paul schon früher als erwartet zur Welt kommt, verlängert sich Jasmins Schutzfrist nach der Geburt um die Anzahl an Tagen, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurden. Weil Jasmin gesetzlich krankenversichert ist, erhält sie während der Schutzfrist Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss.
Zusammen sind die Leistungen normalerweise so hoch wie ihr durchschnittliches Einkommen in den letzten drei Monaten vor der Geburt. Wenn Jasmin das möchte, kann sie in der Schutzfrist vor der Entbindung aber auch weiterarbeiten. Nach der Geburt gibt es dann eine Schutzfrist von acht Wochen.
In dieser Zeit darf Jasmin auf jeden Fall nicht arbeiten. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei Mehrlings- und Frühgeburten, dauert die Schutzfrist zwölf Wochen. Auch in dieser Zeit gibt es Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss. Bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung kann die Schutzfrist bis auf zu 12 Wochen nach der Geburt verlängert werden, wenn die Mutter das beantragt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung hat Jasmin einen Anspruch auf Hebammenhilfe. Nach den Schutzfristen kann sie außerdem Elterngeld bekommen und Elternzeit nehmen. Auch nach der Rückkehr in den Betrieb muss Jasmins Arbeitsplatz mutterschutzgerecht gestaltet sein.
- Wenn sie den kleinen Paul stillt, muss ihr Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so anpassen, dass Jasmins und Pauls Gesundheit nicht beeinträchtigt werden.
- Wenn das nicht möglich ist, darf Jasmin nicht beschäftigt werden und erhält stattdessen Mutterschutzlohn.
- Bis zu Pauls erstem Geburtstag hat Jasmin außerdem Anspruch auf bezahlte Pausen, um Paul stillen zu können.
Weitere nützliche Informationen finden Sie in unserer Broschüre Leitfaden zum Mutterschutz. : Mutterschutz
Was ist wenn ich Mutterschaftsgeld zu spät beantragt?
Mutterschutz zu spät beantragt? – Streng genommen, kannst du die Leistungen für deinen Mutterschutz nicht zu spät beantragen. Vom Gesetzgeber aus gibt es keine “Fristüberschreitung”. Das Geld, das du bekommst, wird für sechs Wochen vor und sieben Wochen nach der Entbindung gezahlt.
Wann muss der Mutterschutz beantragt werden?
Mutterschaftsleistungen Mutterschaftsgeld (fälschlicherweise auch umgangssprachlich Mutterschutzgeld genannt) der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind berufstätig.Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (eine Familienversicherung reicht nicht aus).
Mutterschaftsgeld wird für die Mutterschutzfristen und für den Entbindungstag geleistet. Außerhalb der Mutterschutzfristen können Sie bekommen. Die beginnen normalerweise 6 Wochen vor der Geburt und enden normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate, aber maximal 13 Euro pro Tag.
ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,Entbindung,Häusliche Pflege,Haushaltshilfe.
Mutterschaftsgeld erhalten Sie für die Mutterschutzfristen sowie für den Entbindungstag. Normalerweise beginnen die 6 Wochen vor der Geburt und enden 8 bis 12 Wochen nach der Geburt. Mutterschaftsgeld bekommen Sie auch, wenn Sie vor Beginn der Schutzfrist Krankengeld bekommen haben.
- Auch wenn Sie während der Mutterschutzfristen krank werden, bekommen Sie weiterhin das Mutterschaftsgeld.
- Den Antrag für das Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
- Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld benötigen Sie die Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Tag der Geburt von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder Hebamme.
Bitte stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse, sobald Sie diese Bescheinigung haben, indem Sie das Formular verwenden, das Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen. Häufig finden Sie das notwendige Formular auf der Webseite Ihrer Versicherung. Fügen Sie dem Antrag die ärztliche Bescheinigung bei und senden Sie alles postalisch und unterschrieben an Ihre Krankenkasse.
- Die Bescheinigung müssen Sie spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einreichen.
- Damit Sie rechtzeitig Ihr Mutterschaftsgeld erhalten, sollten Sie den Antrag stellen, sobald Sie diese Bescheinigung bekommen haben.
- Informieren Sie sich daher am besten schon vorher, wo und wie Sie den Antrag stellen müssen.
Im Anschluss können Sie den beantragen, wenn Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher ist als 13 Euro ist. Wenn Ihr Baby geboren wurde, müssen Sie die Geburtsurkunde zur Fortzahlung des Mutterschaftsgelds an Ihre Krankenversicherung schicken. Folgende Unterlagen benötigen Sie:
Antrag bei Ihrer Krankenkasse Bescheinigung voraussichtlichen Geburtstermin: „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung” von Ihrer Frauenärztin, Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme.Nach der Geburt: Geburtsurkunde
Waren Sie vor dem Beginn der Schutzfrist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleiben Sie während der Zeit des Anspruchs auf oder des Bezugs von Mutterschaftsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes versichert. Beiträge für das Mutterschaftsgeld haben Sie nicht zu entrichten.
Auch wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, begründet der Bezug von Mutterschaftsgeld Beitragsfreiheit für vor dem Leistungsbezug beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, soweit und solange es entfällt; die gesetzlichen Mindestbeiträge sind in diesen Fällen für die Dauer des Leistungsbezuges nicht zu zahlen.
Wenn Sie zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen,
Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben (insbesondere Selbstständige) haben durch Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, wenn sie in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig sind.
Dabei sind die vertraglich vereinbarten Warte- und Karenzzeiten zu berücksichtigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu Einzelheiten. Das kommt darauf an, wie viel Sie in der Mutterschutzfrist weiter arbeiten:
Wenn Sie in vollem Umfang weiterarbeiten, wird daneben kein Mutterschaftsgeld gezahlt; es ruht.Wenn Sie nur anteilig oder stundenweise weiterarbeiten, erhalten Sie normalerweise Mutterschaftsgeld. Allerdings wird das weitergewährte Teilarbeitsentgelt, soweit es beitragspflichtig ist, auf das Mutterschaftsgeld angerechnet.
In beiden Fällen kommt es nicht darauf an, ob Sie als Arbeitnehmerin oder selbstständig arbeiten. Mehr zu Ihren Möglichkeiten, während der Mutterschutzfrist vor der Geburt freiwillig weiter zu arbeiten, finden Sie unter : Mutterschaftsleistungen
Was braucht die Krankenkasse bei Schwangerschaft?
Das Wichtigste in Kürze: Drei Ultraschalluntersuchungen sind während einer Schwangerschaft Kassenleistung. Auch alle wichtigen Tests auf Erkrankungen wie Röteln, Hepatitis B, HIV oder Schwangerschaftsdiabetes sind für gesetzlich Versicherte kostenfrei.
Wann wird das erste Mutterschaftsgeld gezahlt?
Wann wird mir mein Mutterschaftsgeld überwiesen? | Die Techniker Wenn Sie uns die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag einreichen, erhalten Sie Mutterschaftsgeld für die ersten sechs Wochen Ihrer Schutzfrist. Diese sogenannte Abschlagszahlung überweisen wir frühestens 50 Tage vor Ihrem mutmaßlichen Entbindungstag.
Geburtsbescheinigung des Standesamtes im Original – sie enthält den Vermerk “Gilt nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”Angaben, die für die Zahlung von Mutterschaftsgeld benötigt werden – Sie können diese online mitteilen Zusätzlich bei einer Frühgeburt oder wenn bei Ihrem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird eine Bestätigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes im Original
Mit der zweiten Zahlung schicken wir Ihnen automatisch eine Bestätigung für die Elterngeldstelle. : Wann wird mir mein Mutterschaftsgeld überwiesen? | Die Techniker
Wer sagt mir wann ich in Mutterschutz gehe?
Wie wird der Mutterschutz berechnet? – Für die Berechnung Ihres Mutterschutzes ist der Geburtstermin entscheidend. Ihre Frauenärztin oder Ihr Frauenarzt beziehungsweise Ihre Hebamme teilt Ihnen den voraussichtlichen Termin mit und stellt Ihnen eine offizielle Bescheinigung aus.
Bringen Sie Ihr Baby einige Tage vor dem errechneten Termin zur Welt, haben Sie trotzdem Anspruch auf volle 14 Wochen Mutterschutz. Die fehlenden Tage gehen nicht verloren, sie werden einfach an die Mutterschutzfrist nach der Geburt angehängt. Die Frist endet also nicht acht Wochen nach der Geburt, sondern ein paar Tage später.Verzögert sich der Geburtstermin, dann verlängert sich Ihre achtwöchige Mutterschutzfrist nach der Entbindung ebenfalls um die Anzahl der entsprechenden Tage.
1. Ihr Kind kommt später Ihr voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 28.07. Ihr Kind kommt drei Tage später zur Welt, also am 31.07. Ihre Mutterschutzfrist beträgt vor der Entbindung 45 Tage + Entbindungstag + 56 Tage nach der Entbindung 2. Ihr Kind kommt früher Ihr voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 28.07.
Wie viel Mutterschaftsgeld bei 2000 netto?
Das Mutterschaftsgeld – auch Mutterschutzgeld genannt – wird von der gesetzlichen Krankenkasse als finanzieller Ausgleich während der Mutterschaftsfrist gezahlt. Das Mutterschaftsgeld beträgt 13 Euro pro Kalendertag. Außerdem erhalten die Arbeitnehmerinnen einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Das heißt: Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss müssen den Betrag in Höhe des Nettolohnes der Beschäftigten vor Beginn ihrer Mutterschutzfrist ergeben. Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss dienen die letzten drei Kalendermonate, in denen die Beschäftigte ihr volles Gehalt erhalten hat. Übersteigt der durchschnittliche Nettolohn pro Kalendertag den Betrag von 13 Euro – es ergibt sich daraus ein monatlicher Nettolohn von 390 Euro (13 Euro x 30 = 390 Euro) –, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Beispiel: Beträgt das Nettogehalt monatlich 2000 Euro, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von 1610 Euro. –> 2000 Euro – 390 Euro = 1610 Euro Schwangere, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, bekommen einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld. Das ist unter anderem der Fall, wenn sie privat oder familienversichert sind. Der Arbeitgeberzuschuss bleibt dabei gleich.
Wird das Mutterschaftsgeld monatlich gezahlt?
Die wichtigsten Fakten zum Mutterschaftsgeld: – Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen haben nur Frauen, die freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder mit Anspruch auf Zahlung von Krankengeld sind. Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt.
Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro, ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Es gibt also Mütter, die sowohl Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss erhalten.
Es gibt aber auch Mütter, die nur eine der beiden Leistungen bekommen. Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden zwingend mit dem Elterngeld verrechnet. Insofern müssen Frauen, die nach Entbindung eine oder beide Leistungen erhalten, gleichzeitig zwingend auch Elterngeld für die davon betroffenen Lebensmonate beantragen.
- Diese Lebensmonate des Kindes gelten nach dem BEEG von der Mutter als für Elterngeld verbraucht.
- Sie sind sozusagen automatisch Elterngeld Bezugsmonate der Mutter, auch wenn sie für diese Bezugsmonate kein oder nur anteilig Elterngeld ausgezahlt bekommt.
- Erhält eine Mutter beispielsweise in den ersten drei Lebensmonaten ihres Kindes das Mutterschaftsgeld, so muss sie auch Elterngeld mindestens vom 01.
bis 03. Lebensmonat beantragen. Für den Vater würden nun nur noch maximal 11 Monatsbeträge Elterngeld übrig bleiben. Für jeden einzelnen von Mutterschaftsgeld “betroffenen” Lebensmonat des Kindes vergleicht die Elterngeldstelle die Höhe der erhaltenen Mutterschaftsleistungen mit der Höhe des zustehenden Elterngeldes.
- Da das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss zusammen beinahe 100 Prozent des wegfallenden monatlichen Nettoverdienstes ersetzen, das Elterngeld aber nur 65 Prozent ( Ersatzrate ), liegen die Mutterschaftsleistungen während der Schutzfristen i.d.R.
- Über dem der Antragstellerin zustehenden Elterngeldbetrag.
Ist die Mutterschutzfrist beendet, der Lebensmonat des Kindes aber dauert noch an, berechnet die Elterngeldstelle den anzurechnenden Betrag für das erhaltene Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss taggenau. Für die restlichen Tage des Bezugsmonats ohne Mutterschaftsleistungen wird dann das Elterngeld anteilig ausgezahlt.
- Für Frauen, die selbstständig arbeiten, gelten das Mutterschutzgesetz und die damit verbundenen Schutzfristen nicht.
- Aber natürlich können auch privat versicherte Frauen im Rahmen einer Zusatzversicherung das Mutterschaftsgeld erhalten.
- Die Höhe des Mutterschaftsgeldes aus einer privaten Zusatzversicherung ist individuell abhängig vom abgeschlossenen Vertrag.
Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z.B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen bzw. geringfügig beschäftigte Frauen), haben keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen.
Sie können ein Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro erhalten. Dieser Betrag wird nicht auf das Elterngeld angerechnet. Zuständig ist das Bundesversicherungsamt, Auch Mütter, die keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld haben aber abhängig beschäftigt sind (z.B. im Rahmen eines Minijobs), unterliegen den Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes und erhalten in aller Regel einen Arbeitgeberzuschuss.
Dieser wird auf das Elterngeld angerechnet. Bei Müttern, die über die Künstler-Sozialkasse (KSK) versichert sind, übernimmt die KSK die Rolle des Arbeitgebers und zahlt entsprechend auch einen Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfrist. Im Rahmen ihrer Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse erhalten diese Mütter auch Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen.
- Die konkrete Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes können Sie von unserem Mutterschaftsgeldrechner ermitteln lassen.
- Unser Tipp: Bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums vor der Geburt des Kindes werden Kalendermonate mit Bezug von Mutterschaftsgeld bzw.
- Arbeitgeberzuschuss automatisch von der Elterngeldstelle ausgeklammert.
Auf die Ausklammerung des Mutterschutzes darf man verzichten! Hierfür reicht ein formloses Schreiben an den Sachbearbeiter der Elterngeldstelle. Unter Umständen macht ein solcher Verzicht dann Sinn, wenn im Monat des Beginns der Mutterschutzfrist noch Erwerbseinkommen erzielt wurde, das in die Berechnung des Elterngeldes einfließen soll.
Wann zahlt die Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld?
Bekomme ich Mutterschaftsgeld, wenn ich arbeitslos und nicht krankenversichert bin? – Wenn Sie arbeitslos und nicht krankenversichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Möglicherweise steht Ihnen Unterhalt oder Bürgergeld zu.
Wer zahlt das Gehalt während des Mutterschutzes?
Kurz & knapp: Wer zahlt das Mutterschaftsgeld? – Wer kommt für das Mutterschaftsgeld auf? Grundsätzlich wird das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gezahlt. Es beträgt bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Was, wenn die Krankenkasse nicht zahlt? Besteht vonseiten der Krankenkasse kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, ist eine Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt in Höhe von maximal 210 Euro unter Umständen möglich.
Wie viel Geld bekommt man nach der Geburt?
Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? Die Höhe Ihres Elterngelds hängt von folgenden Fragen ab:
Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?Wie viel hatten Sie bisher?Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?
Je nach Einkommen beträgt
Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich undElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie Zuschläge bekommen, zum Beispiel bei oder bei, Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten. Sie erhalten den Mindestbetrag zum Beispiel auch, wenn Sie nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor.
In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.
Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt. Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes weniger als 1.240 Euro Netto-Einkommen hatten, bekommen Sie mehr Elterngeld. Denn dann steigt der Prozentsatz, den Sie von Ihrem Einkommens-Unterschied als Elterngeld bekommen. Je weniger Netto-Einkommen Sie hatten, desto größer ist der Prozentsatz:
Wenn Sie zwischen 1.240 und 1.200 Euro hatten, steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten von 65 % auf 67 %. Bei 1.238 Euro bekommen Sie 65,1 %, bei 1.236 Euro bekommen Sie 65,2 % und so weiter.Wenn Sie zwischen 1.200 Euro und 1.000 Euro hatten, bekommen Sie 67 %.Wenn Sie weniger als 1.000 Euro hatten, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf bis zu 100 %. Je 2 Euro, die Ihr Einkommen unter 1.000 Euro lag, steigt der Prozentsatz um 0,1 %. Bei 998 Euro bekommen Sie 67,1 %, bei 996 Euro bekommen Sie 67,2 % und so weiter.
Sie bekommen in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag, auch wenn Sie gar kein Einkommen hatten. Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall sein könnte, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem, Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld.
ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was Sie als Basiselterngeld theoretisch bekommen würden, wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen hätten. Diese Grenze nennt man “Deckelungsbetrag”. Dafür können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen haben, ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld.
Sie können sich also beispielsweise für ElterngeldPlus entscheiden, um den Zeitraum zu verlängern, in dem Sie Elterngeld bekommen. Ihr Elterngeld wird dann insgesamt nicht weniger, sondern nur auf einen längeren Zeitraum verteilt. ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn Sie nach der Geburt Einkommen haben – zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten.
Netto-Einkommen nach der Geburt | 0 Euro monatlich |
Einkommens-Unterschied | 2.000 Euro monatlich |
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) | 1.300 Euro monatlich |
davon die Hälfte (“Deckelungsbetrag”) | 650 Euro monatlich |
ElterngeldPlus | 650 Euro monatlich |
table>
table>
Basiselterngeld und ElterngeldPlus: 500 Euro Einkommen nach der Geburt
Art des Verdiensts / des Elterngelds | Betrag |
---|---|
Netto-Einkommen vor der Geburt | 2.000 Euro monatlich |
Netto-Einkommen nach der Geburt | 500 Euro monatlich |
Einkommens-Unterschied | 1.500 Euro monatlich |
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) | 975 Euro monatlich |
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2.000 Euro) | 1.300 Euro monatlich |
davon die Hälfte (“Deckelungsbetrag”) | 650 Euro monatlich |
ElterngeldPlus | 650 Euro monatlich |
Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn 65 % vom Einkommens-Unterschied liegen höher als der Deckelungsbetrag. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie der Deckelungsbetrag. Weil das ElterngeldPlus doppelt so lange bezogen werden kann, erhalten die Eltern am Ende trotzdem mehr Elterngeld, wenn sie sich für ElterngeldPlus entscheiden:
Basiselterngeld für maximal 12 Monate | Summe |
---|---|
12 mal 975 Euro | 11.700 Euro |
table>
Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem, Basiselterngeld und ElterngeldPlus: 1.200 Euro Einkommen nach der Geburt
Art des Verdiensts / des Elterngelds | Betrag |
---|---|
Netto-Einkommen vor der Geburt | 2.000 Euro monatlich |
Netto-Einkommen nach der Geburt | 1.200 Euro monatlich |
Einkommens-Unterschied | 800 Euro monatlich |
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) | 520 Euro monatlich |
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2.000 Euro) | 1.300 Euro monatlich |
davon die Hälfte (“Deckelungsbetrag”) | 650 Euro monatlich |
ElterngeldPlus | 520 Euro monatlich |
Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel nicht durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn der Deckelungsbetrag ist höher als 65 % vom Einkommens-Unterschied. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem kann es doppelt so lange bezogen werden. Dadurch erhalten die Eltern am Ende insgesamt doppelt so viel Elterngeld:
Basiselterngeld für maximal 12 Monate | Summe |
---|---|
12 mal 520 Euro = | 6.240 Euro |
table>
Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Das bedeutet: Sie bekommen als Basiselterngeld mindestens 300 Euro, auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder auch wenn bei Ihnen nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, weil Sie weiter in gleicher Teilzeit arbeiten.
Wenn Sie vor der Geburt Einkommen hatten und die Berechnung weniger als 300 Euro ergibt, bekommen Sie ebenfalls den Mindestbetrag. ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. Mehr Elterngeld können Sie bekommen, wenn Sie haben. Dazu können Sie zum Beispiel unseren verwenden.
Den, Mit dieser Variante können Sie genau planen, wann Sie welche Elterngeld-Variante bekommen möchten. So können Sie ausprobieren, wie sich Elterngeld und ElterngeldPlus für Sie am sinnvollsten kombinieren lassen. Außerdem können Sie unverbindlich ausrechnen lassen, wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall voraussichtlich sein wird.
- Weitere Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle.
- Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.
- Welche Elterngeldstelle dies ist, können Sie mithilfe der Postleitzahl herausfinden.
- Nein, wie hoch Ihr ElterngeldPlus ist, hängt auch davon ab, wie viel Einkommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes haben – zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten.
Nur wenn Sie nach der Geburt gar kein Einkommen haben, ist das monatliche ElterngeldPlus halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld. Dafür können Sie es doppelt so lang bekommen. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, Sie müssen also keine Steuern dafür zahlen.
- Allerdings unterliegt das Elterngeld dem sogenannten “Progressionsvorbehalt”.
- Das heißt: Das Elterngeld wird berücksichtigt, wenn Ihr Steuersatz berechnet wird.
- Das kann dazu führen, dass Sie einen höheren Steuersatz bekommen.
- Dann müssen Sie für Ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen.
- Deshalb müssen Sie das Elterngeld auch in Ihrer Steuererklärung angeben.
Beachten Sie: Haben Sie noch nie eine Steuererklärung eingereicht, so verpflichtet Sie der Elterngeldbezug dazu, eine Steuererklärung für den Zeitraum der bezogenen Leistung abzugeben. Zur Steuererklärung verpflichtet sind Sie auch, wenn Sie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen.
Wann spricht der Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot aus?
Beschäftigung nach 22 Uhr – Eine Beschäftigung nach 22 Uhr ist hingegen normalerweise verboten und nur in besonderen Einzelfällen nach einer vorherigen Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig. Auch für eine Beschäftigung nach 22 Uhr müssen die vorgenannten Voraussetzungen (Ihre ausdrückliche Erklärung, ärztliches Zeugnis, Ausschluss unverantwortbarer Gefährdung) vorliegen.
- Das ärztliche Beschäftigungsverbot wird von einer Ärztin oder einem Arzt festgelegt, zum Beispiel bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
- Dabei kommt es darauf an, ob Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes gefährdet ist, wenn Sie die Arbeit weiter ausüben.
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt prüft, ob Sie während der Schwangerschaft oder in den ersten Monaten nach der Entbindung arbeiten können.
Das Attest sollte möglichst genaue und allgemein verständliche Angaben enthalten, auch darüber, ob Sie leichtere Arbeiten übernehmen können oder ob Sie mit verkürzten Arbeitszeiten arbeiten können. Für Ihren Arbeitgeber sollte erkennbar sein, inwiefern Sie und Ihr Kind gefährdet sind, wenn Sie weiterhin arbeiten.
- Ihr Arbeitgeber muss sich an das Beschäftigungsverbot halten.
- Sie erhalten ein ärztliches Beschäftigungsverbot, wenn das Arbeiten Ihre Gesundheit oder die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet.
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen dann ein Attest aus.
- Darin steht, dass Sie ganz oder teilweise nicht arbeiten dürfen.
Dieses Attest kann jede Ärztin bzw. jeder Arzt ausstellen, also nicht nur Gynäkologen, sondern beispielsweise auch Orthopäden oder Neurologen sind hierzu berechtigt. Wenn Sie dagegen krank sind, stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen eine normale Krankschreibung aus.
Die Kosten für das Attest übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Wenn Ihr Arbeitgeber bezweifelt, dass das ärztliche Zeugnis stimmt, dann kann er eine Nachuntersuchung verlangen. Er kann aber nicht verlangen, dass eine bestimmte Ärztin oder ein bestimmter Arzt die Nachuntersuchungen vornimmt, zum Beispiel der Werksarzt.
Sie haben das Recht auf freie Arztwahl. Wenn Ihr Arbeitgeber eine Nachuntersuchung verlangt, dann muss er die Kosten dafür tragen. : Welche Beschäftigungsverbote gibt es?
Ist Beschäftigungsverbot gleich Mutterschutz?
Was bedeutet Beschäftigungsverbot? – Das Wort Beschäftigungsverbot mag zuerst einmal einschüchternd klingen, doch bezeichnet es eine positive Maßnahme für die Schwangere oder stillende Mütter. Das Beschäftigungsverbot ist keine, Sondern es regelt die Zeit, in der die werdende Mutter aus medizinischen Gründen nicht arbeitet.
ab sechs Wochen vor dem angesetzten Entbindungstermin bis mindestens acht Wochen nach der Entbindung
nicht arbeiten. Die Schwangere kann selbst entscheiden, ob sie ganze sechs Wochen vor der Geburt in eine Pause geht oder erst später. Sie muss gegenüber ihrem Arbeitgeber ausdrücklich ihren Wunsch äußern. Die Schwangerschaft ist eine sensible Phase und manche Arbeiten können für Mutter und Ungeborenes gefährlich werden.
Wann wird das erste Mutterschaftsgeld gezahlt?
Wann wird mir mein Mutterschaftsgeld überwiesen? | Die Techniker Wenn Sie uns die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag einreichen, erhalten Sie Mutterschaftsgeld für die ersten sechs Wochen Ihrer Schutzfrist. Diese sogenannte Abschlagszahlung überweisen wir frühestens 50 Tage vor Ihrem mutmaßlichen Entbindungstag.
Geburtsbescheinigung des Standesamtes im Original – sie enthält den Vermerk “Gilt nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”Angaben, die für die Zahlung von Mutterschaftsgeld benötigt werden – Sie können diese online mitteilen Zusätzlich bei einer Frühgeburt oder wenn bei Ihrem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird eine Bestätigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes im Original
Mit der zweiten Zahlung schicken wir Ihnen automatisch eine Bestätigung für die Elterngeldstelle. : Wann wird mir mein Mutterschaftsgeld überwiesen? | Die Techniker
Wie viel Geld bekommt man während des Mutterschutzes?
Wie hoch ist der Mutterschutzlohn? – Ihr Mutterschutzlohn ist so hoch wie Ihr durchschnittlicher Brutto-Lohn vor dem Beginn Ihrer Schwangerschaft:
Wenn Sie Ihren Lohn monatlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 3 Monate an.Wenn Sie Ihren Lohn wöchentlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 13 Wochen an.
Beginnt das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Wenn in diesem Zeitraum eine dauerhafte Änderung Ihres Lohns eingetreten ist, dann wird der Durchschnitt aus dem geänderten Lohn berechnet.
Das bedeutet zum Beispiel: Wenn sich Ihr Lohn in diesem Zeitraum wegen des für Sie geltenden Tarifvertrags erhöht hat, dann wird der gesamte Durchschnitt mit dem höheren Lohn berechnet. Vorübergehende Änderungen Ihres Lohns werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Außerdem werden bei der Berechnung des Durchschnitts Nachteile nicht berücksichtigt, die Sie durch den Mutterschutz haben.
Das bedeutet zum Beispiel: Wenn Sie wegen des Mutterschutzes, nicht mehr sonntags arbeiten dürfen, dann werden bei der Berechnung des Durchschnitts die Zuschläge für Sonntagsarbeit nicht abgezogen. Dasselbe gilt für die Zuschläge für Nachtarbeit, Mehrarbeit, Akkordarbeit, und Fließbandarbeit.
- Mutterschutzlohn gilt als normaler Lohn.
- Daher müssen Sie für Ihren Mutterschutzlohn auch Steuern und Sozialabgaben zahlen, wie auf Ihren normalen Lohn auch.
- Allerdings müssen Sie auch Steuern zahlen für Lohnbestandteile, die bislang möglicherweise steuerfrei waren, beispielsweise für Sonn- und Feiertagszuschläge.
Dadurch kann der Mutterschutzlohn netto niedriger sein als Ihr bisheriger Netto-Lohn.
Was gibt es für Geld nach der Geburt?
Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? | Familienportal des Bundes Die Höhe Ihres Elterngelds hängt von folgenden Fragen ab:
Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?Wie viel hatten Sie bisher?Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?
Je nach Einkommen beträgt
Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich undElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie Zuschläge bekommen, zum Beispiel bei oder bei, Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten. Sie erhalten den Mindestbetrag zum Beispiel auch, wenn Sie nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor.
In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.
Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt. Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes weniger als 1.240 Euro Netto-Einkommen hatten, bekommen Sie mehr Elterngeld. Denn dann steigt der Prozentsatz, den Sie von Ihrem Einkommens-Unterschied als Elterngeld bekommen. Je weniger Netto-Einkommen Sie hatten, desto größer ist der Prozentsatz:
Wenn Sie zwischen 1.240 und 1.200 Euro hatten, steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten von 65 % auf 67 %. Bei 1.238 Euro bekommen Sie 65,1 %, bei 1.236 Euro bekommen Sie 65,2 % und so weiter.Wenn Sie zwischen 1.200 Euro und 1.000 Euro hatten, bekommen Sie 67 %.Wenn Sie weniger als 1.000 Euro hatten, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf bis zu 100 %. Je 2 Euro, die Ihr Einkommen unter 1.000 Euro lag, steigt der Prozentsatz um 0,1 %. Bei 998 Euro bekommen Sie 67,1 %, bei 996 Euro bekommen Sie 67,2 % und so weiter.
Sie bekommen in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag, auch wenn Sie gar kein Einkommen hatten. Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall sein könnte, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem, Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld.
ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was Sie als Basiselterngeld theoretisch bekommen würden, wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen hätten. Diese Grenze nennt man “Deckelungsbetrag”. Dafür können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen haben, ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld.
Sie können sich also beispielsweise für ElterngeldPlus entscheiden, um den Zeitraum zu verlängern, in dem Sie Elterngeld bekommen. Ihr Elterngeld wird dann insgesamt nicht weniger, sondern nur auf einen längeren Zeitraum verteilt. ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn Sie nach der Geburt Einkommen haben – zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten.
Netto-Einkommen nach der Geburt | 0 Euro monatlich |
Einkommens-Unterschied | 2.000 Euro monatlich |
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) | 1.300 Euro monatlich |
davon die Hälfte (“Deckelungsbetrag”) | 650 Euro monatlich |
ElterngeldPlus | 650 Euro monatlich |
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Basiselterngeld und ElterngeldPlus: 500 Euro Einkommen nach der Geburt
Art des Verdiensts / des Elterngelds | Betrag |
---|---|
Netto-Einkommen vor der Geburt | 2.000 Euro monatlich |
Netto-Einkommen nach der Geburt | 500 Euro monatlich |
Einkommens-Unterschied | 1.500 Euro monatlich |
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) | 975 Euro monatlich |
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2.000 Euro) | 1.300 Euro monatlich |
davon die Hälfte (“Deckelungsbetrag”) | 650 Euro monatlich |
ElterngeldPlus | 650 Euro monatlich |
Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn 65 % vom Einkommens-Unterschied liegen höher als der Deckelungsbetrag. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie der Deckelungsbetrag. Weil das ElterngeldPlus doppelt so lange bezogen werden kann, erhalten die Eltern am Ende trotzdem mehr Elterngeld, wenn sie sich für ElterngeldPlus entscheiden:
Basiselterngeld für maximal 12 Monate | Summe |
---|---|
12 mal 975 Euro | 11.700 Euro |
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Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem, Basiselterngeld und ElterngeldPlus: 1.200 Euro Einkommen nach der Geburt
Art des Verdiensts / des Elterngelds | Betrag |
---|---|
Netto-Einkommen vor der Geburt | 2.000 Euro monatlich |
Netto-Einkommen nach der Geburt | 1.200 Euro monatlich |
Einkommens-Unterschied | 800 Euro monatlich |
Basiselterngeld (65 % des Unterschieds) | 520 Euro monatlich |
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt (65 % von 2.000 Euro) | 1.300 Euro monatlich |
davon die Hälfte (“Deckelungsbetrag”) | 650 Euro monatlich |
ElterngeldPlus | 520 Euro monatlich |
Das ElterngeldPlus wird in diesem Beispiel nicht durch den Deckelungsbetrag begrenzt. Denn der Deckelungsbetrag ist höher als 65 % vom Einkommens-Unterschied. Daher ist das ElterngeldPlus so hoch wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem kann es doppelt so lange bezogen werden. Dadurch erhalten die Eltern am Ende insgesamt doppelt so viel Elterngeld:
Basiselterngeld für maximal 12 Monate | Summe |
---|---|
12 mal 520 Euro = | 6.240 Euro |
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Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Das bedeutet: Sie bekommen als Basiselterngeld mindestens 300 Euro, auch wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder auch wenn bei Ihnen nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, weil Sie weiter in gleicher Teilzeit arbeiten.
Wenn Sie vor der Geburt Einkommen hatten und die Berechnung weniger als 300 Euro ergibt, bekommen Sie ebenfalls den Mindestbetrag. ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. Mehr Elterngeld können Sie bekommen, wenn Sie haben. Dazu können Sie zum Beispiel unseren verwenden.
Den, Mit dieser Variante können Sie genau planen, wann Sie welche Elterngeld-Variante bekommen möchten. So können Sie ausprobieren, wie sich Elterngeld und ElterngeldPlus für Sie am sinnvollsten kombinieren lassen. Außerdem können Sie unverbindlich ausrechnen lassen, wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall voraussichtlich sein wird.
- Weitere Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle.
- Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.
- Welche Elterngeldstelle dies ist, können Sie mithilfe der Postleitzahl herausfinden.
- Nein, wie hoch Ihr ElterngeldPlus ist, hängt auch davon ab, wie viel Einkommen Sie nach der Geburt Ihres Kindes haben – zum Beispiel, weil Sie Teilzeit arbeiten.
Nur wenn Sie nach der Geburt gar kein Einkommen haben, ist das monatliche ElterngeldPlus halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld. Dafür können Sie es doppelt so lang bekommen. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, Sie müssen also keine Steuern dafür zahlen.
Allerdings unterliegt das Elterngeld dem sogenannten “Progressionsvorbehalt”. Das heißt: Das Elterngeld wird berücksichtigt, wenn Ihr Steuersatz berechnet wird. Das kann dazu führen, dass Sie einen höheren Steuersatz bekommen. Dann müssen Sie für Ihr übriges Einkommen mehr Steuern zahlen. Deshalb müssen Sie das Elterngeld auch in Ihrer Steuererklärung angeben.
Beachten Sie: Haben Sie noch nie eine Steuererklärung eingereicht, so verpflichtet Sie der Elterngeldbezug dazu, eine Steuererklärung für den Zeitraum der bezogenen Leistung abzugeben. Zur Steuererklärung verpflichtet sind Sie auch, wenn Sie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen.
Wie viel Geld bekommt man nach der Geburt?
Überblick zu den Anspruchsberechtigten
Wer hat Anspruch? | In welcher Höhe? |
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Arbeitnehmerinnen in der GKV | bis zu 13 Euro täglich und Arbeitgeberzuschuss |
Arbeitnehmerinnen in der PKV | bis zu 210 Euro einmalig und Arbeitgeberzuschuss |
Familienversicherte mit geringfügiger Beschäftigung | bis zu 210 Euro einmalig und Arbeitgeberzuschuss |