Energiepreispauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – Aufgrund der Energiekrise in Deutschland erhielten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige bereits im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgte über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers.
- Selbstständigen wurde über die Senkung ihrer Steuervorauszahlung ein Vorschuss gewährt.
- Die Energiepreispauschale ist sozial ausgestaltet.
- Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.
- Wir entlasten Deutschland Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt – gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro.
Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. : Energiekosten: Zuschuss von bis zu 300 Euro
Wie bekommen die Rentner die 300 €?
Die Pauschale wird einmal pro Person ausgezahlt und nicht einmal pro Rente. Die 300 Euro erhalten außerdem Versorgungsempfänger des Bundes. Wer hier eine Rente und eine Pension bezieht, bekommt die 300 Euro über die Rente ausbezahlt.
Was tun wenn 300 Euro nicht bekommen?
Energiepauschale nicht bekommen? – Es gibt nicht nur eine Art von Beschäftigungsverhältnis in Deutschland, sondern viele Varianten. Taucht die EPP im September nicht auf Ihrer Lohnabrechnung auf, ist das erstmal kein Grund zur Sorge. Fragen Sie einfach bei Ihrem Chef oder in der Buchhaltung nach.
- Grundsätzlich muss die EPP auch nicht unbedingt im September ausbezahlt werden.
- Auch eine spätere Auszahlung ist möglich.
- Das Bundesfinanzministerium nennt aber als spätesten Zeitpunkt die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer.
- Ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber kann auch bei Sonderfällen nützlich sein: Minijobber müssen zum Beispiel aktiv werden und dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt.
Nur dann darf der Arbeitgeber die EPP auch auszahlen.
Wann gibt es die 300 € für Rentner?
Energiepauschale für Rentnerinnen und Rentner: 300 Euro Entlastungspaket – Insgesamt 65 Milliarden Euro stellt das Bundeskabinett mit dem dritten Entlastungspaket bereit. „Deutschland steht zusammen in einer schwierigen Zeit. Wir werden als Land durch diese schwierige Zeit kommen”, versicherte Kanzler Olaf Scholz (SPD) dazu auf einer Pressekonferenz in Berlin. Soll den schweren Gang in die dunkle Jahreszeit etwas leichter machen: Die nun beschlossene Energiepreispauschale für Rentner:innen. (Symbolfoto) © Britta Pedersen / dpa Die 300 Euro wurden bis zum 7. Dezember 2022 angewiesen, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung.
- Die Auszahlung soll dann im Laufe des Dezembers erfolgen.
- Personen, die Ende Dezember erstmals Rente beziehen, können mit dem Geld im Januar 2023 rechnen.
- Ursprünglich war eine Auszahlung zum 15.
- Dezember geplant.
- Laut Beschlusspapier entspricht dies insgesamt einer Entlastung von rund sechs Milliarden Euro brutto.
Die Energiepreispauschale ist einkommensteuerpflichtig. Heißt: „Je niedrigerer die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner.”
Wann gibt es die Energiepauschale für Rentner?
Wann wird die Energiepauschale für Rentner ausgezahlt? – Die Energiepauschale für Rentner in Höhe von 300 Euro wird noch 2022 ausgezahlt. Bis zum 15. Dezember soll das Geld bei Berechtigten auf dem Konto landen. Ausnahme: Menschen, die im Dezember zum ersten Mal eine Rentenzahlung erhalten.
Haben alle Rentner Anspruch auf die Energiepauschale?
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner Die Energiepreispauschale wird im Dezember über die Rentenzahlstellen ausgezahlt. Foto: picture alliance/dpa/Christin Klose „Die stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel belasten die Bürgerinnen und Bürger stark. Der Sozialstaat steht in diesen schwierigen Zeiten an der Seite der Menschen”, sagt,
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro brutto an Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsbeziehende gebilligt. Mit der Zahlung will die Bundesregierung die von stark gestiegenen Energiekosten betroffenen Menschen entlasten. Mit dem Gesetz wird auch die Obergrenze für Midi-Jobs angehoben.
Die erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
- Die Energiepreispauschale wird bis Mitte Dezember einmalig über die jeweiligen Rentenzahlstellen ausgezahlt.
- Sie ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.
- Fragen zur Energiepreispauschale beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales,
Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 20 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.