Das Wichtigste in Kürze –
- Ohne Testament oder Erbvertrag erbt Dein überlebender Ehepartner neben den Kindern zunächst immer ein Viertel Deines Nachlasses.
- Dieses Viertel erhöht sich auf die Hälfte, wenn Ihr keinen Ehevertrag hattet und deshalb in einer Zugewinngemeinschaft gelebt habt. Die Kinder erben die andere Hälfte.
- Bist Du kinderlos, erbt Dein Ehepartner drei Viertel des Nachlasses. Leben Deine Eltern oder Geschwister noch, bekommen diese den Rest.
Wie viel erbt die Ehefrau ohne Testament ohne Kinder?
Erbfolge bei Zugewinngemeinschaft? – Wenn ein Ehepaar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, so erhält der Überlebende nach dem gesetzlichen Erbrecht zusätzlich zu seinem gesetzlichen Erbteil eine Pauschale von 25 Prozent. Dies führt beispielsweise zu folgenden Erbsituationen:
Sind Kinder vorhanden, erbt der Ehepartner einen gesetzlichen Erbteil von 25 Prozent. Zusätzlich erhält er die Pauschale der Zugewinngemeinschaft von 25 Prozent. Der Ehepartner erbt also die Hälfte der Verlassenschaft, die andere Hälfte erhalten die Kinder.Sind keine Kinder beziehungsweise Nachkommen vorhanden, erbt die Ehefrau nach dem gesetzlichen Erbrecht einen gesetzlichen Erbteil von 50 Prozent. Zusätzlich erhält sie die Pauschale der Zugewinngemeinschaft von 25 Prozent. Sie erbt also 75 Prozent der Hinterlassenschaft, 25 Prozent gehen an die Erben zweiter Ordnung.Erbfolge Gütertrennung
Die gesetzliche Erbfolge bei Gütertrennung ist individuell geregelt und bedeutet, dass ein Paar einen Ehevertrag geschlossen hat. Meist richtet sich der Erbanteil hier nach der Anzahl der Kinder:
bei einem Kind erben Ehepartner und Kind jeweils die Hälftebei zwei Kindern erben die Kinder und der Ehepartner je ein Drittelbei drei oder mehr Kindern erben die Kinder gemeinsam drei Viertel und der Ehepartner ein Viertel an Stelle verstorbener Kinder treten deren Nachkommen Erbfolge bei angeheirateten KindernAngeheiratete Kinder und Stiefkinder werden innerhalb der gesetzlichen Erbfolge nur bedacht, wenn sie adoptiert werden. Uneheliche Kinder und in eine Ehe geborene Kinder haben dieselben Rechte, ebenso wie Halbgeschwister zählen sie zur ersten Parentel.
Sie haben also, falls kein Testament vorliegt, nach der gesetzlichen Erbfolge Anspruch auf das Erbe. Falls ein Testament vorliegt, haben sie Anspruch auf einen Pflichtteil. Angeheiratete Kinder und Stiefkinder haben weder einen gesetzlichen Erbanspruch noch Anspruch auf ein Pflichtteil.
Kann ein Ehepartner alles Erben?
Welche Regelung gilt bei gesetzlicher Erbfolge? – Wer welchen Anteil erbt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Das Gesetz teilt die Verwandten dazu in sogenannte Erbordnungen ein (erste, zweite und dritte Ordnung). Welcher Verwandter zu welcher Ordnung gehört und welchen Erbanteil erhält, ist ebenfalls im Gesetz festgelegt.
- Ausführliche Information dazu lesen Sie in unserem Artikel Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt und zu welchem Anteil? Der überlebende Ehepartner ist kein Verwandter, da er nur angeheiratet ist.
- Aus diesem Grund hat er Sonderrechte: Als dem Erblasser nahestehendste Person erbt er in jeder Konstellation neben den Verwandten.
Die maßgebliche Regelung für den Erbanteil des überlebenden Ehegatten ist § 1931 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser besagt: Wenn es Verwandte erster Ordnung (Kinder, Enkel, Urenkel) gibt, erbt der Ehepartner neben diesen ein Viertel des Nachlasses.
Beispiel: Ein Ehemann stirbt und hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Die Ehefrau bekommt 1/4 des Nachlasses, die Kinder den Rest. Gibt es nur Verwandte der zweiten Ordnung (Eltern des Erblassers und deren Kinder und Enkel, also seine Geschwister, Nichten und Neffen, aber keine eigenen Kinder) oder Großeltern, erbt der Ehepartner neben diesen die Hälfte des Nachlasses.
Beispiel: Ein Ehemann stirbt und hinterlässt seine Ehefrau sowie seine Eltern. Er hat auch noch eine Schwester. Eigene Kinder hatte er nicht. In diesem Fall erbt die Ehefrau die Hälfte des Nachlasses. Für den überlebenden Ehepartner kommt es nicht auf die Ordnung an.
Für die Verwandten jedoch gilt: Sobald Erben einer höheren Ordnung vorhanden sind, verdrängen diese die Erben der nächsten Ordnungen. Anders ausgedrückt: Die Erben der zweiten Ordnung erben nur dann etwas, wenn es keine Erben der ersten Ordnung gibt. Gesetzliche Regelung: § 1930 BGB. Beispiel: Ein Ehemann stirbt und hinterlässt seine Frau, seinen Sohn und seine Eltern.
Die Ehefrau bekommt ein Viertel, der Sohn drei Viertel des Erbes. Die Eltern des verstorbenen Ehemannes gehen leer aus, da sie nur Erben zweiter Ordnung sind. Leben die Großeltern des Verstorbenen noch, können auch sie gesetzliche Erben sein. Tritt dieser Fall ein, weil es keine Verwandten höherer Ordnung gibt, erbt der überlebende Ehepartner die Hälfte.
- Die andere Hälfte bekommen die Großeltern zu gleichen Teilen.
- Lebt ein Großelternteil nicht mehr, würden dessen Kinder seinen Erbanteil erhalten, hier also ein Viertel.
- Dies wären dann Onkel oder Tante des Erblassers.
- Ist jedoch ein überlebender Ehepartner vorhanden, haben Onkel und Tante Pech: Dann erhält der Ehepartner zusätzlich zu seiner Hälfte auch noch deren Anteil.
Regelung: § 1931 Abs.1 BGB. Wenn es weder Verwandte der ersten Ordnung (Kinder, Enkel, Urenkel), noch der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen), noch Großeltern gibt, bekommt der Ehepartner das gesamte Erbe.
Wer erbt bei Eheleuten ohne Testament?
Das Wichtigste in Kürze –
- Ohne Testament oder Erbvertrag erbt Dein überlebender Ehepartner neben den Kindern zunächst immer ein Viertel Deines Nachlasses.
- Dieses Viertel erhöht sich auf die Hälfte, wenn Ihr keinen Ehevertrag hattet und deshalb in einer Zugewinngemeinschaft gelebt habt. Die Kinder erben die andere Hälfte.
- Bist Du kinderlos, erbt Dein Ehepartner drei Viertel des Nachlasses. Leben Deine Eltern oder Geschwister noch, bekommen diese den Rest.
Wer erbt als erstes?
Was erben Kinder ohne Testament? – Die gesetzlichen Erben erster Ordnung sind die eigenen Abkömmlinge, Dazu zählen sowohl alle leiblichen Kinder – eheliche wie nichteheliche –, Enkel, Urenkel und Adoptierte. Ein Einzelkind erbt allein, mehrere Kinder erben zu gleichen Teilen.
Ein zum Zeitpunkt des Erbfalls lebendes Kind schließt alle durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (also die Enkel, Urenkel) von der Erbfolge aus. Enkel und Urenkel gelangen nur dann zur Erbfolge, wenn die Person, durch die sie mit dem Erblasser verwandt sind (Repräsentant, also Mutter oder Vater), vorverstorben oder sonst weggefallen ist; sie treten dann an ihre Stelle (Erbfolge nach Stämmen).
Auch wenn nur ein einziger Erbe erster Ordnung existiert, sind alle anderen Verwandten zweiter, dritter und fernerer Ordnungen von der Erbfolge ausgeschlossen. Beispiel: Ein Witwer, Vater von drei Kindern, stirbt mit 97 Jahren. Die erste Tochter im Alter von 77 Jahren erhält ein Drittel des Nachlasses, ihre Kinder und Enkel bekommen nichts, es sei denn, sie schlüge das Erbe aus, so dass dann ihre Kinder zum Zuge kämen.
- Das zweite Kind des 97-Jährigen, ein Sohn, ist bereits mit 66 Jahren gestorben.
- Er hat sieben Kinder, die alle noch leben.
- Sie erhalten zu gleichen Teilen sein Drittel des Nachlasses.
- Das dritte Kind des Erblassers ist ebenfalls vorverstorben und hatte zu Lebzeiten einen minderjährigen Jungen adoptiert.
Der Adoptivsohn erhält ein Drittel der Erbschaft.
Wie lange muss man verheiratet sein das man erbt?
Wie lange muss man verheiratet sein, um im Erbrecht berücksichtigt zu werden? – Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass jede Person seine Erben selbst wählen kann. Wenn vor dem Todesfall kein Testament aufgesetzt wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
- Diese berücksichtigt vorrangig die Kinder, wie auch den Ehepartner des Verstorbenen.
- Doch nicht nur der Verwandtschaftsgrad bestimmt die Verteilung des Erbes.
- Auch der Güterstand der Ehe ist zu berücksichtigen.
- Wenn kein Ehevertrag zwischen den Partnern geschlossen wurde, spricht man von einer Zugewinngemeinschaft.
Diese sieht vor, dass während der Dauer der Ehe die beiden Vermögen getrennt bleiben und erst ein Zugewinnausgleich erfolgt, wenn diese geschieden wird oder ein Ehepartner stirbt. Wurde ein Ehevertrag aufgesetzt, konnten beide Parteien verschiedene Optionen schriftlich festhalten.