Wer Ist Wo Grundversorger?

Wer Ist Wo Grundversorger
Was sind allgemeine Bedingungen und allgemeine Preise? –

Die allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung sind die Basis, auf der der Grundversorger Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas beliefert.

Sie sind in der Strom GVV bzw. der Gas GVV geregelt. Diese Bedingungen sind Teil des Grundversorgungsvertrages und enthalten Bestimmungen über:

Art und Umfang der VersorgungAufgaben und Rechte des Grundversorgers und der Kund*innenAbrechnung der EnergielieferungBeendigung des Grundversorgungsvertrages

Neben den allgemeinen Bedingungen darf der Grundversorger in eng begrenztem Umfang „ergänzende Bedingungen” festlegen.

Die allgemeinen Preise sind die Preise, zu denen Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas grundversorgt werden.

Der allgemeine Preis für die Grundversorgung setzt sich in der Regel aus einem vom Verbrauch abhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis zusammen, Die Frage, ob der Grundversorger unterschiedliche Preise für Bestands- und Neukunden anbieten darf, war umstritten.

Veröffentlichung der allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preise

Der Grundversorger muss die allgemeinen Bedingungen, seine ergänzenden Bedingungen und die allgemeinen Preise öffentlich bekannt geben (normalerweise in der örtlichen Tageszeitung und/oder einem gemeindlichen Amtsblatt) und auf seiner Internetseite veröffentlichen. Gesetzliche Grundlage: § 36 EnWG, Strom GVV, GasGVV

Woher weiß der Grundversorger?

Wann bin ich in der Grundversorgung? – Wenn Sie keinen besonderen Strom- oder Gastarif vereinbart haben, werden Sie als Haushaltskundin oder Hauskunde in der Grundversorgung zu den sogenannten Allgemeinen Preisen beliefert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in eine Wohnung einziehen, für die kein Energieliefervertrag besteht, und einfach Strom oder Gas nutzen.

  • Solange Sie nicht tätig werden, sind Sie automatisch Kunde in der Grundversorgung.
  • Aber auch wenn Sie Ihren Einzug nur beim Grundversorger “anmelden” ohne einen gesonderten Tarif zu vereinbaren, landen Sie in der Grundversorgung.
  • Der sogenannte Grundversorger ist immer dasjenige Unternehmen, das vor Ort in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Kund:innen beliefert.

Oft, aber nicht immer, sind das die örtlichen Stadtwerke. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Stromanbieter der Grundversorger ist, schauen Sie in Ihre Vertragsunterlagen. Energieanbieter sind verpflichtet, in den Vertragsunterlagen anzugeben, ob die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung oder außerhalb der Grundversorgung erfolgt.

Beachten Sie: Auch mit dem Grundversorger können Sie einen Sonderkundenvertrag haben. Für Ihr Vertragsverhältnis gelten die Bedingungen der Grundversorgungsverordnung für Strom (StromGVV) beziehungsweise Gas (GasGVV). Das bedeutet unter anderem, dass Sie Ihren Vertrag jederzeit mit nur 2 Wochen Kündigungsfrist beenden und somit zügig den Anbieter beziehungsweise Tarif wechseln können.

Die Grundversorger selbst bieten meistens ebenfalls Sonderverträge an.

Welche Unternehmen sind Grundversorger?

Was ist die Grundversorgung? – Der Grundversorger für Gas und Strom in Deinem Wohnort ist der Anbieter, der dort die meisten Haushaltskunden beliefert. Oft sind das die lokalen Stadtwerke, in einigen Regionen Deutschlands sind aber auch größere Unternehmen wie zum Beispiel E.ON, Vattenfall oder EnBW Grundversorger.

  • Deinen Grundversorger für Gas oder Strom herauszufinden ist meist ganz leicht: Suche mit einer Online-Suchmaschine nach den Suchbegriffen „Grundversorger” und dem Namen Deiner Stadt.
  • Es kann auch zwei Grundversorger geben, einen für Strom und einen für Gas.
  • Dein lokaler Grundversorger hat eine ganz klar definierte Aufgabe: Er ist verpflichtet, Dich im Rahmen eines Grundversorgungstarifs mit Strom oder Gas zu beliefern.

Rund zwei Drittel der Haushaltskunden in Deutschland befinden sich in einem Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Das heißt aber nicht, dass diese Kunden auch alle in der Grundversorgung sind: Die Unternehmen dürfen nämlich auch Sonderverträge anbieten.

  1. Sie sollten günstiger als die Grundversorgung sein und haben eine längere Laufzeit.2021 befand sich ein großer Teil der Haushalte in solch einem besonderen Strom- oder Gasvertrag beim Grundversorger, wie eine Auswertung der Bundesnetzagentur zeigt.
  2. Vertragsstruktur von Haushaltskunden in Deutschland im Jahr 2021, Quelle: Bundesnetzagentur, Verbraucher-Kennzahlen Monitoringbericht 2022 Ein Grundversorgungsvertrag hat dagegen keine feste Vertragslaufzeit,

Solange Du nicht kündigst, bleibst Du in der Grundversorgung. In diesem Vertragsverhältnis gilt immer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, Möchte der Grundversorger seine Preise erhöhen, muss er Dich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preisanpassung darüber informieren.

Du kündigst Deinen bisherigen Vertrag und wechselst aktiv zum Grundversorger (mehr dazu liest Du weiter unten im Ratgeber), oderDu ziehst in eine neue Wohnung, für die noch kein Strom- oder Gasvertrag besteht. Sobald Du zum Beispiel den Lichtschalter betätigst oder die Heizung aufdrehst, kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande. Möchtest Du doch lieber einen anderen Anbieter wählen, kann dieser sechs Wochen lang rückwirkend zum Einzugsdatum die Belieferung anmelden. Wichtig : Melde Dich in jedem Fall schriftlich mit dem Datum des Lieferbeginns beim Grundversorger an, wenn Du in die Grundversorgung wechseln möchtest (lies dazu den Abschnitt Dein Weg (zurück) zum Grundversorger ). OderDu fällst automatisch in die Grundversorgung, nachdem eine Ersatzversorgung endet.

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Warum ist der Grundversorger am günstigsten?

Günstige Preise der Grundversorger liegen am Einkaufsverhalten. – Die Grundversorger gehen oft langfristige Lieferbeziehungen zu festgelegten Preisen ein. Jetzt, da die Energiepreise durch die Decke gehen, zahlt sich das aus. Wir profitieren also immer noch von der damals günstigeren Einkaufssituation.

Bin ich automatisch beim Grundversorger?

Bin ich in der Grundversorgung? – Sobald Sie an einem neuen Wohnort zum ersten Mal Strom verbrauchen und sich nicht aktiv bei einen Energielieferanten angemeldet haben, sind Sie automatisch in der Grundversorgung. Zum Beispiel nach einem Umzug, Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zum Strom kündigen bei Umzug,

Was passiert nach 3 Monaten Grundversorgung?

Die Ersatzversorgung endet grundsätzlich nach 3 Monaten. Nach dieser Zeit wechseln Sie in die Grundversorgung des Versorgers. Sie können aus der Ersatzversorgung aber auch jederzeit durch Erklärung Ihres ausdrücklichen Willens in die Grundversorgung wechseln.

Kann die Grundversorgung günstiger sein?

Ist in der Grundversorgung der Strom teurer? Ja, wird Strom über die Grundversorgung bezogen, ist dies meistens wesentlich teurer als eine Belieferung durch einen alternativen Anbieter. Zwar müssen Grundversorgungsunternehmen Preiserhöhungen begründen, sie nehmen diese aber dennoch vor.

Wer ist der Grundversorger in Deutschland?

Was sind allgemeine Bedingungen und allgemeine Preise? –

Die allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung sind die Basis, auf der der Grundversorger Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas beliefert.

Sie sind in der Strom GVV bzw. der Gas GVV geregelt. Diese Bedingungen sind Teil des Grundversorgungsvertrages und enthalten Bestimmungen über:

Art und Umfang der VersorgungAufgaben und Rechte des Grundversorgers und der Kund*innenAbrechnung der EnergielieferungBeendigung des Grundversorgungsvertrages

Neben den allgemeinen Bedingungen darf der Grundversorger in eng begrenztem Umfang „ergänzende Bedingungen” festlegen.

Die allgemeinen Preise sind die Preise, zu denen Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas grundversorgt werden.

Der allgemeine Preis für die Grundversorgung setzt sich in der Regel aus einem vom Verbrauch abhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis zusammen, Die Frage, ob der Grundversorger unterschiedliche Preise für Bestands- und Neukunden anbieten darf, war umstritten.

Veröffentlichung der allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preise

Der Grundversorger muss die allgemeinen Bedingungen, seine ergänzenden Bedingungen und die allgemeinen Preise öffentlich bekannt geben (normalerweise in der örtlichen Tageszeitung und/oder einem gemeindlichen Amtsblatt) und auf seiner Internetseite veröffentlichen. Gesetzliche Grundlage: § 36 EnWG, Strom GVV, GasGVV

See also:  Wie Viele Milchzähne Hat Ein Mensch?

Welche Grundversorger gibt es in Deutschland?

Wie finde ich heraus, wer mein Grundversorger für Strom und Gas ist? – Um heraus­zu­fin­den, wer in Ihrem Wohn­ge­biet der Grund­ver­sor­ger ist, haben Sie zwei Mög­lich­kei­ten.

  1. Schauen Sie auf Ihre letzte Strom- bzw. Gas­rech­nung. Dort wird Ihr zu­stän­diger Netz­be­trei­ber an­ge­ge­ben, das sind häu­fig die ört­lichen Stadt- oder Elektri­zi­täts­wer­ke. Auf der Web­site des Netz­be­trei­bers fin­den Sie An­ga­ben zum Grund­ver­sor­ger. Finden Sie die ent­sprechen­den An­ga­ben nicht, ru­fen Sie ein­fach bei Ihrem Energie­an­bie­ter an.
  2. Nutzen Sie unse­ren Strom- oder Gas­ver­gleich und geben Sie die Post­leit­zahl Ihres Wohn­or­tes ein. Wenn Sie keinen Tarif Ihres aktu­el­len An­bie­ters ein­tra­gen, wird in der Regel auto­ma­tisch der Grund­ver­sor­gungs­tarif mit Nen­nung des Grund­ver­sor­gers ange­zeigt.

Wie viele Grundversorger gibt es in Deutschland?

Mehrere Grundversorger senken Strom- und Gaspreise Strom und Gas könnten für viele Verbraucher günstiger werden. Dutzende Anbieter senken von Mai bis Juli die Tarife. Doch das Preisniveau bleibt hoch. Derzeit sinken die Energiepreise für Strom und Gas. Jedoch liegen viele Tarife noch über der Energiepreisbremse, weshalb sich für die meisten Verbraucher erstmal nichts ändern wird.

91 Strom – und 80 Gasfirmen wollen ihre Tarife im Mai, Juni und Juli senkenStrom werde dann im Schnitt um 14 Prozent, Gas um 23 Prozent günstiger

Doch es bleibt ein großes “Aber” – denn das Preisniveau bleibt laut Verivox hoch. Noch immer liegen 80 Prozent aller Strom- und fast 90 Prozent aller Gastarife in der Grundversorgung demnach über den, Zuerst hatte die “Süddeutsche Zeitung” über die Zahlen berichtet.

Grundversorger ist der Energieversorger, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom und/oder Gas beliefert. In Deutschland gibt es etwa 700 Gas-Grundversorger und rund 800 Strom-Grundversorger. Alle Kundinnen und Kunden haben Anspruch auf die Grundversorgung.

Aufgrund der hatte die Bundesregierung Preisbremsen eingeführt – sie gelten seit März und auch rückwirkend für Januar und Februar. Für Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde, für Gas bei zwölf Cent pro Kilowattstunde. Müssen Kundinnen und Kunden höhere Preise bezahlen, übernimmt der Staat die Differenz und zahlt sie direkt an die Firmen.

  1. Die Preisbremsen sind also eine Subvention für Energieunternehmen.
  2. Die Preisbremsen verbieten nicht, dass Firmen ihre Preise erhöhen.
  3. Doch müssen solche Erhöhungen gerechtfertigt sein, heißt es im Gesetz.
  4. Der Grund dafür kann sein: Firmen kaufen die Energie oft weit im Voraus ein.
  5. Haben sie einen – aus heutiger Sicht – hohen Einkaufspreis gezahlt, müssen sie die Preise teilweise lange an Kunden weitergeben.

Damit Energieanbieter die Preise nicht künstlich hochhalten, um vom Staat Subventionen zu kassieren, schaut das Bundeskartellamt derzeit besonders genau hin. Vergangene Woche hatte deren Präsident Andreas Mundt über berichtet: Die ersten eingeleiteten Prüfverfahren betreffen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern, die möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge nach den Preisbremse-Gesetzen gestellt haben.

Auch in den Bereichen Fernwärme und Strom stünden bald weitere Verfahren an, so Mundt. Übergewinne der Stromerzeuger abschöpfen, um Verbraucher zu entlasten, so das Versprechen im vergangenen Jahr. Bis heute müssen Endkunden extrem gestiegene Energiekosten schultern – bald nicht mehr? Zwar bieten überregionale Versorger oft Preise an, die deutlich unter den Preisbremsen liegen, so Verivox.

Ihr Experte Thorsten Storck sagte der “Süddeutschen Zeitung”, “durch einen Wechsel aus der Grundversorgung kann ein Haushalt daher im Schnitt über 500 Euro bei Strom und über 600 Euro bei Gas einsparen”. Verivox verdient Geld damit, wenn Kunden über ihr Vermittlungsangebot wechseln.

Verbraucherschützer warnen indes davor, nur auf die günstigsten Anbieter zu schauen. Gerade mit sogenannten Energiediscountern habe es während der immer wieder Probleme gegeben, sagte Hans Weinreuter, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, der Zeitung. Im unsicheren Marktumfeld der Energiekrise war ein auch mitunter gar nicht möglich gewesen – denn einige Versorger hatten keine Neukunden mehr angenommen.

In anderen Fällen mussten Neukunden viel mehr Geld für Strom und Gas zahlen als Bestandskunden., hatte der Vorsitzende der Monopolkommission, Jürgen Kühling, gegenüber ZDF Frontal gesagt. Fazit : Derzeit stehen die Zeichen also eher auf Entspannung am Strom- und Gasmarkt. : Mehrere Grundversorger senken Strom- und Gaspreise

Warum zahlen Bestandskunden mehr als Neukunden Strom?

Stromkosten: Bestandskunden hängen jetzt in überteuerten Tarifen fest Auf dem entwickelt sich gerade eine etwas ab­sur­de Situation: Während Neukunden dank der niedrigen Groß­han­dels­prei­se bereits wieder deutlich günstigere Strom­ta­ri­fe bekommen, hängen viele Bestandskunden auf hohen Prei­sen fest.

  • Vor allem die deutlich gestiegene Zahl der Verbraucher, die nach den jeweiligen Grundversorgungstarifen abgerechnet werden, zahlen aktuell zu viel.
  • Den (gesetzlich vorgeschriebenen) Service, auch jene aufzunehmen, die nirgendwo anders mehr unterkamen, lassen sich die Versorger hier anständig bezahlen.

Die Preise liegen hier in 82 Prozent der überprüften Tarife über der Strompreisbremse, teilte das Vergleichsportal Verivox mit. Die Unternehmen lassen ihre Kunden hier also den maximal möglichen Betrag zahlen und holen sich auch noch etwas vom Staat dazu.

  1. Die Zahl der Menschen in Grundversorger-Tarifen dürfte zuletzt deutlich gestiegen sein.
  2. Der Anteil lag im Jahr 2021 bei etwa einem Viertel der Haushalte.
  3. Als im letzten Jahr aber die Energiekrise ihren Höhepunkt erreichte und vor allem auch einige kleinere Discounter ihre Dienste komplett einstellen mussten, fielen viele weitere Verbraucher in die Grundversorgung.

Konkret sieht es laut den Verivox-Daten derzeit so aus, dass der durchschnittliche Strompreis in den Tarifen für Neukunden bei 32,9 Cent pro Kilowattstunde liegt. Das Mittel der Grundversorgungstarife wird hingegen auf 44,4 Cent pro Kilowattstunde beziffert.

Für die Nutzer ist hier von Vorteil, dass die staatliche Preisbremse, die bei 40 Cent liegt, greift. Wer also die Möglichkeit hat, aus seinem aktuellen Vertrag auszusteigen und zu wechseln, kann ordentlich Geld sparen. Hintergrund dessen sind die bereits seit Wochen sehr geringen Preise an den Strombörsen.

Im letzten Jahr schossen die Zahlen hier angesichts großer Unsicherheiten über die kommende Versorgungslage nach oben – allerdings machte das Bundeswirtschaftsministerium einen ordentlichen Job und die Energiebranche in Deutschland stand zu keinem Zeitpunkt auch nur annähernd an einem Punkt, an dem ein Versorgungsengpass zu befürchten gewesen wäre.

Neukunden profitieren von niedrigen Großhandelspreisen, Bestandskunden zahlen zu viel. Viele Verbraucher mussten in Grundversorger-Tarife wechseln. Neukunden zahlen durchschnittlich 32,9 Cent pro kWh, Grundversorgungstarife 44,4 Cent. Preisbremse liegt bei 40 Cent pro kWh. Wechseln lohnt sich: Strompreise an den Börsen seit Wochen sehr niedrig. Energiekrise erreichte Höhepunkt, aber Versorgungslage nie gefährdet. Bundeswirtschaftsministerium tat ordentlichen Job.

Energie, Strom, Stromversorgung, Infrastruktur, Energieversorgung, Verkehr, ökostrom, Transport, Umweltschutz, Stromnetz, Mast, Strommast, Freileitungsmast, Freileitung, Tragmast, Überlandleitung, Trafo, Transformator Mehr zum Thema: : Stromkosten: Bestandskunden hängen jetzt in überteuerten Tarifen fest

Kann man direkt in die Grundversorgung wechseln?

Gastarif-Grundversorgung: Was ist zu beachten? Das hängt davon ab, was in dem aktuellen Vertrag mit dem Energieversorger steht. Wer einen Vertrag mit einer Preisbindung hat, hat in der Regel auch eine fixe Laufzeit. Da sind Kündigungsfristen einzuhalten.

  • Grundsätzlich ist ein Wechsel recht einfach: den alten Vertrag fristgerecht kündigen und dem Grundversorger mitteilen, dass kein neuer Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen wurde.
  • Dann muss der Kunde automatisch in der Grundversorgung landen.
  • In der Vergangenheit haben Versorger häufiger höhere Preise für Neukunden in der Grundversorgung genommen.
See also:  Haverzemelen Hoe Eten?

Seit Anfang November ist das nicht mehr erlaubt. Ein neuer Passus im Energiewirtschaftsgesetz verbietet das. Neukunden haben also in der Grundversorgung einen Anspruch auf denselben Tarif wie Bestandskunden. Offenbar versuchen einige Versorger, die die Grundversorgung anbieten, den Kunden wichtige Informationen vorzuenthalten und entsprechende Tarife auf ihren Websites mehr oder weniger zu verstecken.

  • Aussagen, es sei kein Kontingent für neue Kunden da, sollte man nicht hinnehmen.
  • Auch die Äußerung, dass ein Neukunde zunächst drei Monate lang in der sogenannten Ersatzversorgung bleiben müsse, ist nicht korrekt.
  • Bei der Ersatzversorgung haben die Versorger viel Spielraum bei der Preisgestaltung.
  • Teilweise sind die Ersatzversorgungstarife doppelt so teuer wie die der Grundversorgung.

Die Ersatzversorgung ist quasi das Auffangbecken für die Kunden, die überraschend bei einem Grundversorger landen – zum Beispiel, weil ihr Anbieter Pleite gegangen ist und sie nicht mehr beliefern kann oder will. Nur dann muss man die teure Ersatzversorgung für drei Monate akzeptieren – oder schauen, ob man einen Anbieter findet, der günstiger ist.

  1. Die Verbraucherzentralen beobachten gerade, dass viele Kunden, die in die Grundversorgung wollen, in der Ersatzversorgung des Anbieters landen.
  2. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.
  3. Gegen diese Einstufung kann man in den meisten Fällen angehen.
  4. Die Verbraucherzentralen haben dafür ein vorbereitet, mit dem man widersprechen kann.

Wenn die Kündigungsfristen eingehalten werden, dann hat man einen Anspruch auf die Grundversorgung. Das gilt für beide Seiten – also sowohl dann, wenn man den Gasvertrag fristgerecht kündigt als auch dann, wenn der Anbieter fristgerecht kündigt. : Gastarif-Grundversorgung: Was ist zu beachten?

Kann man immer in der Grundversorgung bleiben?

Grundversorgung kann günstige Alternative sein – „Die Energiemärkte stehen kopf”, stellt auch Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fest. Jahrelang sei die Grundversorgung der teuerste Tarif gewesen, jetzt aber profitierten Kunden von der defensiven Beschaffungsstrategie und der Mischkalkulation über die vergangenen zwei bis drei Jahre, so der Bereichsleiter Energie.

Darum sollten Strom- und Gaskunden aktuell erwägen, sich in die Grundversorgung fallen zu lassen, wenn das für sie günstiger ist. Wer in die Grundversorgung wechseln wolle, muss seinen bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen und mit seinem örtlichen Grundversorger einen Vertrag abschließen. Das könne auch durch die Entnahme von Energie geschehen, betonte die Verbraucherzentrale.

Dann werde von einem „konkludenten” Vertragsschluss gesprochen. Grundversorger ist immer das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Strom- beziehungsweise Gaskunden beliefert. Der Wechsel in den Grundversorgungstarif außerhalb des eigenen Grundversorgungsgebiets ist nicht möglich.

Wie melde ich mich beim Grundversorger an?

Wann und wie Strom für die neue Wohnung anmelden? – Am einfachsten melden Sie sich online über die Webseite des Stromanbieters an. Haben Sie ein Online-Vergleichsportal bei der Suche genutzt? Dann können Sie den Antrag auf einen neuen Stromvertrag oft auch direkt hier ausfüllen. Alternativ ist meistens zudem eine Anmeldung per Post oder Telefon möglich.

Wie lange darf man in die Grundversorgung?

Nach Ablauf von 3 Monaten werden Sie automatisch dem Grundversorgungstarif zugeordnet, wenn Sie nicht zuvor einen anderen Liefervertrag abgeschlossen haben. Haben Sie dies gemacht haben, endet die Ersatzversorgung (fristlos), sobald Sie durch den neuen Anbieter beliefert werden.

Wer beliefert mich mit Energie, wenn ich beim Einzug in eine neue Wohnung noch keinen Energieliefervertrag abgeschlossen habe? – Durch den Verbrauch von Energie, beispielsweise durch Betätigung des Lichtschalters (sogenanntes ” konkludentes Verhalten “), kommt automatisch ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande.

Dann müssen Sie dem Grundversorger beim Einzug schriftlich mitteilen, dass Sie von ihm Energie erhalten. Der Grundversorger bestätigt Ihnen den Abschluss des Vertrags schriftlich. Wenn Sie nach dem Einzug nicht in der Grundversorgung bleiben möchten, können Sie den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

  1. Suchen Sie sich am besten vorher einen neuen Lieferanten, Sie können aber in der Regel auch schon vor dem Einzug einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung abschließen.
  2. Gesetzliche Grundlage: § 2 StromGVV, § 2 GasGVV Hohe Gaspreise in Brandenburg – Und plötzlich 1.515 Euro Heizkosten – Immer mehr Menschen in Brandenburg kommen aufgrund der hohen Gaspreise in Existenznöte.

Verbraucherschützer empfehlen: Kunden sollten von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Anbieter wechseln. Von Marcus Latton Wie funktioniert das Prinzip der Grundversorgung? Grundversorger gibt es für Gas und Strom. Wer keinen eigenen Vertrag abgeschlossen hat, zum Beispiel, weil er erst umgezogen ist, oder wenn der vorherige Versorger nicht mehr liefert, bei dem schaltet sich automatisch der örtliche Grundversorger ein.

  • Das Problem: Neukunden bezahlen gerade oft mehr als Bestandskunden, teils mehr als das Doppelte.
  • So handhabte es auch die Berliner Gasag monatelang, inzwischen nicht mehr.
  • Die Verbraucherzentrale hat diesbezüglich gerade eine Musterfeststellungsklage eingereicht.
  • Die Grundversorger begründen den Unterschied damit, dass sie wegen ihrer Versorgungspflicht größere Mengen Gas am Weltmarkt einkaufen müssen und die Preise dafür ohnehin exorbitant gestiegen sind.

Verbraucherschützer schätzen im Gespräch mit rbb|24 aber, dass diese massiven Preissteigerungen auch bei Bestandskunden in den nächsten Monaten ankommen werden, sofern noch nicht geschehen. Grundversorger hätten für Oktober und November in 537 Fällen Gaspreiserhöhungen angekündigt, teilte das Vergleichsportal Verivox den Zeitungen der Funke Mediengruppe mit.

  • Der Preis werde im Schnitt um 43 Prozent erhöht, Für eine Familie mit einem Gasgrundverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeute dies jährliche Mehrkosten von 967 Euro.
  • Das gilt immer für drei Jahre und wird dann wieder neu geprüft – in Berlin und Brandenburg zählt der Status Quo gerade vom 1.
  • Januar 2022 bis 31.12.2024.

Die Gebiete werden von der Bundesnetzagentur festgelegt, In Berlin ist es bei Gas die Gasag, bei Strom Vattenfall. imago/Thomas Trutschel

Wann meldet sich der Grundversorger?

Wann beginnt Dein Vertrag beim Grundversorger? – Solltest Du nicht sechs bis acht Wochen vor Deinem Einzug in Deine Räumlichkeiten einen Energievertrag bei einem Anbieter Deiner Wahl abgeschlossen haben, wirst Du automatisch beim Grundversorger, welcher die meisten Haushaltskunden beliefert, angemeldet.

Wann komme ich in die Grundversorgung und wann in die Ersatzversorgung?

Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet.

Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung, Dies kann beispielsweise passieren, wenn ein Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert (weil er die Netzentgelte gegenüber dem Netzbetreiber nicht wie vereinbart zahlt) oder bei Verzögerungen der Vertragsumstellung beim Lieferantenwechsel.

Keine Versorgungsunterbrechungen

Ihre Versorgung mit Energie ist durch die Ersatzversorgung immer gesichert. Es kommt nicht zu Versorgungsunterbrechungen. Ihre Belieferung wird nahtlos durch den Ersatzversorger übernommen. Grundsätzlich haben nicht nur Haushaltskunden einen Anspruch auf die Ersatzversorgung mit Energie, sondern alle Kunden (Letztverbraucher), die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen und über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung oder im Niederdruck beziehen.

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Beginn der Ersatzversorgung Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber Ihre Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet. Passiert dies, weil der Netzbetreiber einem Lieferanten das Recht zur Netznutzung entzogen hat, muss der Netzbetreiber unverzüglich alle Anschlussnutzer (Kunden) und den Grundversorger in Textform darüber informieren und die Anschlussnutzer auf die Grundversorgung nach § 36 EnWG und die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG hinweisen.

  1. § 3 Abs.2 NAV ) Der einspringende Grundversorger (Ersatzversorger) muss Ihnen als Kunden unverzüglich den Zeitpunkt des Beginns und des Endes der Ersatzversorgung in Textform mitteilen.
  2. Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss nötig,
  3. Bedingungen und Preise der Ersatzversorgung Für die Ersatzversorgung gelten die meisten, aber nicht alle Vorschriften der Grundversorgung,

In der Ersatzversorgung dürfen die Preise häufiger geändert werden: Jeweils zum ersten und fünfzehnten eines Monats können die Preise ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Auf der Internetseite des Grundversorgers müssen die Preise der letzten sechs Monate veröffentlicht sein.

  • Der Energieverbrauch während der Ersatzversorgung darf vom Netzbetreiber geschätzt werden.
  • Daher empfiehlt es sich, bei einer Mitteilung über den Eintritt der Ersatzversorgung den eigenen Strom- oder Gaszähler abzulesen und den Messwert dem Grundversorger und dem Netzbetreiber mitzuteilen.
  • Ende der Ersatzversorgung Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang.

Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist, Gesetzliche Grundlage: § 38 EnWG, § 3 Strom GVV, § 3 GasGVV

Welche Stromanbieter senken jetzt die Preise?

Stromanbieter im Vergleich: Strompreis je kWh sinkt – die Tarife sind am günstigsten

Stromanbieter (Arbeits-) Preis pro kWh
MAINGAU Energie GmbH 37,08 Cent
KlickEnergie GmbH & Co. KG 37,09 Cent
stromee – eine Marke der homee GmbH 38,67 Cent
MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG 40,08 Cent

Was passiert wenn man keinen neuen Stromanbieter hat?

Stromkunden, die ihren bisherigen Energievertrag bei einem überregionalen Versorger kündigen (mussten) und keinen neuen Sondervertrag abschließen, fallen eigentlich automatisch in den Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers.

Ist Grundversorgung teuer?

Bei einer Untersuchung aller aktuellen Grundversorgungstarife für Strom und Gas in NRW zum Stichtag 1. Oktober 2022 haben wir verblüffend große Preisunterschiede festgestellt. Das Wichtigste in Kürze:

Die Durchschnittspreise liegen für Gas bei 15,04 Cent/kWh und für Strom bei 42,45 Cent/kWh Gaskosten können je nach Grundversorger um mehrere tausend Euro pro Jahr variieren Die Grundversorgung ist derzeit oft das beste verfügbare Angebot am Markt

Off Neukund:innen zahlen aktuell pro Kilowattstunde Gas zwischen 6,94 Cent und 32,20 Cent inklusive anteiligen Grundpreis. Bei Strom liegt die Preisspanne zwischen 27,14 bis 79,48 Cent pro Kilowattstunde. Im Schnitt bedeutet dies Preise für Gas von 15,04 Cent/kWh und für Strom 42,45 Cent/kWh.

Beispielrechnungen machen die entsprechend große Preisspanne deutlich: Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas hätte somit jährliche Kosten zwischen etwa 1.388 und 6.440 Euro – nimmt man bei Strom beispielhaft 3000 kWh jährlichen Verbrauch an, lägen diese zwischen 814 und 2.384 Euro.

Was sich in den vergangenen Monaten geändert hat: Wer einen neuen Vertrag abschließt, zahlt für Sondertarife derzeit meist mehr als für einen Tarif in der Grundversorgung. In der Vergangenheit war es in der Regel umgekehrt. Der Wechsel von einem teuren Sondertarif in die Grundversorgung kann daher in vielen Fällen sinnvoll sein.

Kann man einfach in die Grundversorgung wechseln?

Gastarif-Grundversorgung: Was ist zu beachten? Das hängt davon ab, was in dem aktuellen Vertrag mit dem Energieversorger steht. Wer einen Vertrag mit einer Preisbindung hat, hat in der Regel auch eine fixe Laufzeit. Da sind Kündigungsfristen einzuhalten.

  1. Grundsätzlich ist ein Wechsel recht einfach: den alten Vertrag fristgerecht kündigen und dem Grundversorger mitteilen, dass kein neuer Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen wurde.
  2. Dann muss der Kunde automatisch in der Grundversorgung landen.
  3. In der Vergangenheit haben Versorger häufiger höhere Preise für Neukunden in der Grundversorgung genommen.

Seit Anfang November ist das nicht mehr erlaubt. Ein neuer Passus im Energiewirtschaftsgesetz verbietet das. Neukunden haben also in der Grundversorgung einen Anspruch auf denselben Tarif wie Bestandskunden. Offenbar versuchen einige Versorger, die die Grundversorgung anbieten, den Kunden wichtige Informationen vorzuenthalten und entsprechende Tarife auf ihren Websites mehr oder weniger zu verstecken.

Aussagen, es sei kein Kontingent für neue Kunden da, sollte man nicht hinnehmen. Auch die Äußerung, dass ein Neukunde zunächst drei Monate lang in der sogenannten Ersatzversorgung bleiben müsse, ist nicht korrekt. Bei der Ersatzversorgung haben die Versorger viel Spielraum bei der Preisgestaltung. Teilweise sind die Ersatzversorgungstarife doppelt so teuer wie die der Grundversorgung.

Die Ersatzversorgung ist quasi das Auffangbecken für die Kunden, die überraschend bei einem Grundversorger landen – zum Beispiel, weil ihr Anbieter Pleite gegangen ist und sie nicht mehr beliefern kann oder will. Nur dann muss man die teure Ersatzversorgung für drei Monate akzeptieren – oder schauen, ob man einen Anbieter findet, der günstiger ist.

  1. Die Verbraucherzentralen beobachten gerade, dass viele Kunden, die in die Grundversorgung wollen, in der Ersatzversorgung des Anbieters landen.
  2. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.
  3. Gegen diese Einstufung kann man in den meisten Fällen angehen.
  4. Die Verbraucherzentralen haben dafür ein vorbereitet, mit dem man widersprechen kann.

Wenn die Kündigungsfristen eingehalten werden, dann hat man einen Anspruch auf die Grundversorgung. Das gilt für beide Seiten – also sowohl dann, wenn man den Gasvertrag fristgerecht kündigt als auch dann, wenn der Anbieter fristgerecht kündigt. : Gastarif-Grundversorgung: Was ist zu beachten?

Wann meldet sich der Grundversorger?

Wann beginnt Dein Vertrag beim Grundversorger? – Solltest Du nicht sechs bis acht Wochen vor Deinem Einzug in Deine Räumlichkeiten einen Energievertrag bei einem Anbieter Deiner Wahl abgeschlossen haben, wirst Du automatisch beim Grundversorger, welcher die meisten Haushaltskunden beliefert, angemeldet.

Ist es sinnvoll in die Grundversorgung zu wechseln?

Lohnt sich die Grundversorgung? – Ob es sich lohnt, in die Grundversorgung zu wechseln, ist derzeit Abwägungssache. Vorteil ist in den meisten Fällen der aktuell günstigere Preis – allerdings gibt es hierfür keinerlei Garantie. Weitere Preiserhöhungen könnten schon im Frühjahr erfolgen.

Sofern Sie einen preiswerten Sondertarif mit einer wirksamen Preis­garantie und einer längeren Laufzeit haben, könnte dieser für Sie weiterhin die attraktivste Option bleiben. Prognosen darüber, wie sich der Gas- und Strommarkt entwickeln, sind derzeit nämlich kaum möglich. Kundinnen und Kunden, denen der Vertrag außerplanmäßig gekündigt wurde, könnte aktuell die Grund­versorgung das attraktivste Angebot liefern, da günstige Tarife für Neukunden Mangelware sind.

In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist auch nur zwei Wochen, sodass ein Tarifwechsel schnell möglich ist. Die Verbraucherzentralen raten dazu, aktuell vor allem den Energieverbrauch im Blick zu behalten. „Nicht nur durch die Auswahl eines günstigen Gaslieferanten können Sie Ihre Heizkosten senken, sondern auch indem Sie weniger Energie verbrauchen, beispielsweise durch richtiges Heizen und Lüften, eine ordentliche Wärme­dämmung oder andere Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude und der Heizungsanlage”, heißt es.