Wie viele Stunden muss man für 450 € Basis arbeiten? – Wie viele Stunden muss man für 450 Euro arbeiten? – Die Arbeitszeit beim 450-Euro-Job ergibt sich aus dem Stundenlohn. Die Stundenanzahl im Minijob hängt vom Stundenlohn ab. Wichtig ist, dass der monatliche Lohn die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro regelmäßig nicht überschreitet.
- Von Januar bis Juni 2022 dürfen im Minijob 45 Stunden pro Monat nicht überschritten werden (450 Euro / 9,82 Euro = 45,82 Stunden).
- Ab Juli 2022 sinken im Minijob die Monatsstunden auf 43, da sich der gesetzliche Mindestlohn erhöht.
Als Untergrenze beim Stundenlohn gilt für geringfügig und kurzfristige Beschäftigungen immer der gesetzliche Mindestlohn, der halbjährlich oder jährlich ansteigt. Auch ein Anstieg der Geringfügigkeitsgrenze über die 450 Euro hinaus ist möglich. Die Tabelle verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Stundenlohn und den zulässigen monatlichen Minijob-Arbeitsstunden :
Stundenlohn | maximal erlaubte monatliche Stundenzahl im 450-Euro-Job |
9,82 Euro (Mindestlohn vom 1.1. bis 30.6.2022) | 45,82 Stunden pro Monat |
9,90 Euro | 45,45 Stunden pro Monat |
10 Euro | 45 Stunden pro Monat |
10,45 Euro (Mindestlohn ab 1.7.2022) | 43,06 Stunden pro Monat |
11 Euro | 40,9 Stunden pro Monat |
12 Euro (geplanter Mindestlohn ab Oktober 2022) | 37,5 Stunden pro Monat |
table> Stundenlohn maximal erlaubte monatliche Stundenzahl im 450-Euro-Job 9,82 Euro (Mindestlohn vom 1.1. bis 30.6.2022) 45,82 Stunden pro Monat 9,90 Euro 45,45 Stunden pro Monat 10 Euro 45 Stunden pro Monat 10,45 Euro (Mindestlohn ab 1.7.2022) 43,06 Stunden pro Monat 11 Euro 40,9 Stunden pro Monat 12 Euro (geplanter Mindestlohn ab Oktober 2022) 37,5 Stunden pro Monat Hinweis: Arbeitnehmer dürfen so viele Minijobs ausüben, wie sie wollen, sofern sie insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen.
Wie viele Stunden in der Woche ist geringfügig?
Kompaktwissen: Geringfügige Beschäftigung – Was zählt zur geringfügigen Beschäftigung? Um eine geringfügige Beschäftigung handelt es sich grundsätzlich bei Arbeitsverhältnissen, bei denen das monatliche Gehalt eine Grenze von regelmäßig 520 Euro nicht übersteigt (Grenze bis Ende September 2022 noch bei 450 Euro).
In Ausnahmefällen dürfen Sie als geringfügig Beschäftigter im Monat auch mal mehr verdienen als 520 Euro, sofern eine Höchstgrenze von 6.240 Euro im Jahr nicht überschritten wird. Was ist der Unterschied zwischen geringfügiger Beschäftigung und Minijob? Eine geringfügige Beschäftigung wird auch als Minijob, daher gibt es zwischen diesen beiden Beschäftigungsformen keinen Unterschied.
Wie viele Stunden darf man bei geringfügiger Beschäftigung arbeiten? In der Vergangenheit war eine geringfügige Beschäftigung auf eine Arbeitszeit von maximal 15 Stunden in der Woche begrenzt; diese Vorschrift gibt es jedoch bereits seit 2003 nicht mehr.
Solange Sie die Grenze von 520 Euro monatlich nicht überschreiten, dürfen Sie also beliebig viele Stunden wöchentlich arbeiten. Erhalten Sie aktuellen Mindestlohn von 12,00 Euro brutto pro Stunde (Stand: Oktober 2022), sind höchstens 43,3 Stunden im Monat zulässig. Wann wird eine geringfügige Beschäftigung sozialversicherungspflichtig? Grundsätzlich müssen Sie als geringfügig Beschäftigter keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichten.
Dies ändert sich allerdings, sobald Ihre Vergütung im Monat regelmäßig über einem Betrag von 520 Euro liegt. Bedenken Sie, dass der Verdienst bei mehreren Minijobs zusammengerechnet wird; übersteigt Ihr Gehalt die 520-Euro-Marke, werden automatisch alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.
Wie viele Stunden bei 520 €?
Warum kannst Du im Minijob maximal 520 Euro verdienen? – Die aktuelle Grenze von 520 Euro pro Monat ist nicht in Stein gemeißelt, sondern abhängig von der Höhe des Mindestlohns. Zehn Stunden Arbeit in der Woche zum aktuellen Mindestlohn sind die Grundlage für die Grenze.
- Weil der Monat keine vier Wochen hat, rechnet pro Monat mit einem Schnitt von 43,3 Arbeitsstunden.
- Und weil der Mindestlohn gerade 12 Euro beträgt, macht das bei 43,3 Stunden Arbeit im Monat besagte 520 Euro.
- Für bestimmte Minijobber wird diese Grenze wiederum auf das Jahr hochgerechnet, was 6.240 Euro ergibt.
Denn es kann sein, dass Du in einem Monat nur 120 Euro verdienst, im nächsten dafür 920 Euro und dann wieder 520 Euro. Im Schnitt hast Du nicht die Verdienstgrenze überschritten und wirst weiter als Minijobber eingestuft. Das geht aber nur, wenn Du zwölf Monate am Stück als Minijobber beschäftigt warst.
Wie viele Stunden darf eine geringfügig Beschäftigte arbeiten?
Beim Minijob gibt es keine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit.
Wie viel verdient man Geringfügig 10 Stunden?
Die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 485,85 Euro pro Monat.
Ist 450 Euro Job geringfügige Beschäftigung?
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Definition: Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 520 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Durch fehlende Beiträge zu den Sozialversicherungen sichern Minijobs sozial nicht ab.
- Auch: ehemals 450-Euro-Job, 520-Euro-Job, geringfügige Beschäftigung, kurzfristige Beschäftigung Es gibt 2 Arten von Minijobs: Beim 520-Euro-Minijob darf das Arbeitsentgelt monatlich 520 Euro nicht übersteigen.
- Die Anzahl der Stunden, die Minijobberinnen und Minijobber im Monat arbeiten dürfen, ergibt sich aus dem Stundenlohn.
Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn. Beim kurzfristigen Minijob darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten. Das monatliche Entgelt kann schwanken. Mehr zur kurzfristigen Beschäftigung erfahren Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale: Die kurzfristige Beschäftigung,
Was ist der Unterschied zwischen Minijob und geringfügig beschäftigt?
Wir stellen vor: Der Minijob – Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Meist bedeutet geringfügig, dass der Minijobber oder die Minijobberin nicht mehr als 520 Euro im Monat verdient. Dann handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze,
Dabei kommt es nicht auf die Arbeitszeit an – es macht also keinen Unterschied, wie oft und wie lange Sie arbeiten. Bei einem Minijob, der als kurzfristige Beschäftigung gilt, zählt hingegen die Zeitgrenze: Minijobber und Minijobberinnen dürfen ihrer Beschäftigung in diesem Fall höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr nachgehen, die Höhe des Verdienstes ist dann egal.
Es gibt viele verschiedene Bereiche, in denen Sie als Minijobber oder Minijobberin arbeiten können. Grob lassen sich die Arten der Beschäftigung in gewerbliche Minijobs und Minijobs im Privathaushalt aufteilen. Wenn Sie Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind, melden Sie ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale an.
Wie viel netto bei 520 € Minijob?
ab 1. Oktober 2022 | ||
---|---|---|
Arbeitgeber ist Unternehmen | Arbeitgeber ist Privathaushalt | |
Monatslohn des Arbeitnehmers | 520,00 € | 520,00 € |
Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung | 18,72 € | 70,72 € |
Nettolohn des Arbeitnehmers | 501,28 € | 449,28 € |
Bin ich mit einem 520 € Job krankenversichert?
Ja. In diesem Fall werden die Verdienste zusammengerechnet. Dabei gilt: Wenn Sie insgesamt – mit allen Ihren Jobs – mehr als 520 Euro monatlich verdienen, werden Sie als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, und es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.
Ist der 520 Euro Job steuerfrei?
Auf den Punkt –
Minijobs sind steuerpflichtig. Meistens zahlt der Arbeitgeber die Steuern. Der 520-Euro-Minijob (vor Oktober 2022: 450 Euro) kann mit zwei Prozent versteuert werden. Diese sogenannte Pauschsteuer fließt an die Minijob-Zentrale.Kurzfristige Minijobs werden nach der individuellen Lohnsteuerklasse oder pauschal mit 25 Prozent versteuert. Die Steuern gehen an das Finanzamt.
Wie viel verdient man als geringfügig?
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Die Geringfügigkeitsgrenze ist ein Betrag, den das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreiten darf. Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt einer jährlichen Aufwertung. Im Jahr 2023 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 500,91 Euro monatlich.
Ist eine geringfügige Beschäftigung Teilzeit?
1. Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, wenn seine auf Dauer vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die betriebliche Regelarbeitszeit für Vollzeitkräfte. Zu den Teilzeitbeschäftigten gehören auch geringfügig Beschäftigte, für die einige Sonderregelungen gelten.
Auf die Teilzeitarbeit sind grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften anzuwenden wie bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis, da sich die beiden Beschäftigungsverhältnisse nur durch die Dauer der Arbeitszeit unterscheiden. Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, dass dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.
Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten entspricht.a.
Leistungen Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf dieselben Leistungen wie Vollzeitbeschäftigte. Fällt infolge eines Feiertags die Arbeit aus, ist grundsätzlich Feiertagsvergütung zu zahlen; ausgefallene Arbeitszeit ist weder vor- noch nachzuarbeiten. Krankenvergütung ist nach dem Entgeltausfallprinzip zu zahlen.b.
Urlaub / Kündigung Alle Teilzeitarbeitnehmer, einschließlich der geringfügig Beschäftigten, haben Anspruch auf Jahresurlaub wie Vollzeitarbeitskräfte. Arbeitet ein Teilzeitbeschäftigter an genauso vielen Arbeitstagen wie eine Vollzeitkraft, umfasst der Urlaub gleich viele Tage.
Bei Teilzeitkräften, die nicht an jedem Arbeitstag / Woche arbeiten, sind zur Ermittlung der Urlaubsdauer die Arbeitstage rechnerisch in Beziehung zum Vollzeitarbeitsverhältnis zu setzen. Bei den Kündigungsfristen wird nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten differenziert. Beispiel: Vollzeit 5 Tage, Teilzeit 2 Tage, Urlaubstage 20 Arbeitstage für Vollzeitkräfte, ergibt: 20 Arbeitstage: 5 Tage x 2 Tage = 8 Urlaubstage, bezogen auf die Arbeitstage der Teilzeitkraft.c.
Der gesetzliche Mindestlohn Grundsätzlich gilt seit dem 01.01.2015 aufgrund des „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie” und des darin enthaltenen Mindestlohngesetzes (MiLoG) für alle Arbeitnehmer in Deutschland ein Mindestlohn, der zuerst 8,50 Euro betrug und der zuletzt zum 01.01.2020 auf 9,35 Euro (jeweils brutto pro Zeitstunde) erhöht wurde.
- Bis Ende 2022 soll der Mindestlohn in vier Schritten auf 10,45 € steigen (s.
- Auch www.mindestlohn-kommission.de ) Regelungen zur Lohnhöhe im Arbeitnehmer-Entsendegesetz, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und in auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen sowie in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen gehen den Regelungen des MiLoG vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet.
Da der Mindestlohn unabhängig von der Arbeitszeit und dem Umfang gewährt wird, fallen Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte, sog. Minijobber, unter die Mindestlohnregelung.2. Anspruch auf Teilzeitarbeit Ein Arbeitnehmer kann grundsätzlich verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird (zu den Voraussetzungen s.
unten). Dies legt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) fest. Seit dem 01.01.2019 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, nicht nur unbefristet, sondern auch befristet die Arbeitszeit zu verringern.a. Unbefristete Verringerung der Wochenarbeitszeit, §§ 8, 9 TzBfG Arbeitnehmer haben nur dann einen Anspruch auf unbefristete Verringerung der Wochenarbeitszeit, wenn der Arbeitgeber – unabhängig von der Zahl der Auszubildenden – in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
Dabei werden Teilzeitbeschäftigte nicht nur anteilig, sondern voll gezählt. Das Recht auf Verringerung der Arbeitszeit gilt auch für geringfügig Beschäftigte sowie für Mitarbeiter in befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Das TzBfG enthält folgende Vorgaben: Das Arbeitsverhältnis muss vor erstmaliger Inanspruchnahme der Verringerung der Arbeitszeit bereits seit mehr als sechs Monaten bestehen, d.h.
- Ein entsprechendes Verlangen („Antrag”) ist erst möglich, wenn das Arbeitsverhältnis bereits sechs Monate bestanden hat.
- Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform (z.B.
- Schriftlich oder per E-Mail) geltend machen.
Dabei soll er auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben, er kann dies aber auch dem Direktionsrecht des Arbeitgebers überlassen. Der Arbeitgeber soll den Teilzeitwunsch mit dem Arbeitnehmer mit dem Ziel erörtern, zu einer Einigung zu gelangen (Erörterungs- und Verhandlungspflicht).
Der Arbeitgeber muss der Verringerung der Arbeitszeit und der Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers zustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein solcher betrieblicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Die Messlatte für betriebliche Gründe liegt damit sehr hoch, denn es reicht nicht aus, dass Kosten entstehen; vielmehr müssen diese „unverhältnismäßig” sein. Oder aber der betriebliche Ablauf muss „wesentlich” beeinträchtigt werden. Die Frage, ob betriebliche Gründe vorliegen, ist eine Einzelfallentscheidung, was eine große Rechtsunsicherheit für die Unternehmen zur Folge hat: Sie können häufig zunächst nicht wissen, ob ihre Ablehnung eines Teilzeitwunsches ggf.
vor Gericht Bestand hat. Macht der Arbeitgeber geltend, dass ein Fachkräftemangel einer Teilzeitbeschäftigung entgegensteht, muss er ggf. im arbeitsgerichtlichen Verfahren nachweisen, dass eine zusätzliche Arbeitskraft mit dem entsprechenden Berufsbild auf dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Die Ablehnungsgründe können in Tarifverträgen noch detaillierter festgelegt werden.
Im Geltungsbereich eines derartigen Tarifvertrages können auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung dieser Regelungen zu den Ablehnungsgründen vereinbaren. Die Verringerung der Arbeitszeit tritt zunächst nicht in Kraft, wenn der Arbeitgeber die gewünschte Reduzierung der Arbeitszeit und/oder die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit bis spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Veränderung in Textform (s.
- Oben) ablehnt.
- Im Fall einer solchen Ablehnung bleibt dem Arbeitnehmer dann der Gang zum Arbeitsgericht.
- Lehnt der Arbeitgeber die gewünschte Arbeitszeitreduzierung nicht bis spätestens einen Monat vor dem gewünschten Termin schriftlich ab, gilt die Arbeitszeitreduzierung entsprechend des Wunsches des Arbeitnehmers als festgelegt; entsprechendes gilt für die Verteilung der Arbeitszeit.
Der Arbeitgeber kann die – im Rahmen einer Arbeitszeitreduzierung – vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit (nicht die Dauer der Arbeitszeit) wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher ankündigt.
- Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen (Sperrfrist).
- Das gilt sowohl für den Fall, dass der Arbeitgeber dem erstmaligen Wunsch entsprochen hat, als auch, wenn das Unternehmen den vorhergehenden Antrag berechtigt abgelehnt hat.
- Falls ein Unternehmen einen Arbeitsplatz ausschreibt, so muss es ihn auch als Teilzeitarbeitsplatz ausschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet.
Das Gesetz enthält in § 9 auch eine Regelung für den Fall, dass ein Arbeitnehmer, der unbefristet in Teilzeit arbeitet, seine Arbeitszeit verlängern will; diese wurde ebenfalls zum 01.01.2019 geändert. Zeigt ein Teilzeitbeschäftigter seinem Arbeitgeber in Textform (z.B.
- Schriftlich oder per E-Mail) an, dass er seine Arbeitszeit verlängern will, so muss dieser Arbeitnehmer bei Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt berücksichtigt werden, es sei denn, dass es sich nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt.
- Ein entsprechender Arbeitsplatz ist vorhanden, wenn auf diesem die gleiche oder eine zumindest vergleichbare Tätigkeit auszuüben ist, wie sie der Teilzeitbeschäftigte schuldet.
Beide Tätigkeiten müssen in der Regel dieselben Anforderungen an die persönliche und fachliche Eignung des Arbeitnehmers stellen. Der Arbeitsplatz muss auch den Arbeitszeitwünschen des Arbeitnehmers entsprechen, der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht mindestens gleich geeignet ist, wie ein anderer vom Arbeitgeber bevorzugter Arbeitnehmer, Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer oder dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Die betrieblichen Gründe müssen hier noch mehr Gewicht haben („dringend”), als bei der Ablehnung eines Teilzeitwunsches. Das Bundesarbeitsgericht bejaht das Vorliegen dringender betrieblicher Gründe nur, wenn diese zwingend oder von ganz besonderem Gewicht sind. In einem arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein entsprechender freier Arbeitsplatz fehlt, der Arbeitnehmer für die Besetzung nicht gleich geeignet ist, wie der bevorzugte Arbeitnehmer, entgegenstehende Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer oder dringende betriebliche Gründe vorliegen.
und nicht nur für das Vorliegen entgegenstehender dringender betrieblicher Gründe bzw. die Ermessensgründe bei Auswahl der Arbeitszeitwünsche mehrerer Arbeitnehmer.b. Befristete Teilzeit („Brückenteilzeit”), § 9a TzBfG Zum 01.01.2019 wurde Arbeitnehmern mit der Einfügung eines neuen § 9a in das Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit eröffnet, befristet in Teilzeit zu arbeiten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist auch hier, dass das Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monate besteht, erst dann ist ein entsprechender Antrag möglich. Verlangen kann ein Arbeitnehmer Brückenteilzeit auch nur dann, wenn der Arbeitgeber (nicht der Betrieb!) in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.
Maßgeblich ist hier die Kopfzahl, so dass Teilzeitkräfte voll berücksichtigt werden, Auszubildende zählen nicht. Das Verlangen des Arbeitnehmers, befristet die Arbeitszeit zu reduzieren, ist spätestens drei Monate vor Beginn der geplanten Arbeitszeitreduzierung in Textform (z.B.
- Schriftlich oder per E-Mail) geltend zu machen.
- Der Arbeitnehmer muss dabei auch den Zeitraum der Verringerung angeben; er soll auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben, kann dies aber auch dem Direktionsrecht des Arbeitgebers überlassen.
- Es gibt im Gesetz keine Vorgaben zum zeitlichen Umfang der Arbeitszeitreduzierung, so dass theoretisch eine Verkürzung um eine Stunde ebenso möglich wäre wie eine Verkürzung auf eine Stunde Wochenarbeitszeit.
Es bedarf auch keines besonderen Grundes für die Arbeitszeitverkürzung wie etwa Pflege von Familienangehörigen oder Kinderbetreuung. Zur Dauer der Befristung sieht das Gesetz vor, dass die Arbeitszeit für mindestens ein Jahr reduziert werden muss und höchstens für fünf Jahre reduziert werden kann.
Ebenso wie bei der unbefristeten Teilzeit hat der Arbeitgeber eine Erörterungs- und Verhandlungspflicht, die sich hier auf die Arbeitszeitreduzierung als solche, deren Dauer und die Lage der Arbeitszeit erstreckt. Während der Brückenteilzeit kann der Arbeitnehmer keine weitere Reduzierung oder Verlängerung seiner Arbeitszeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz verlangen, wohl aber aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen, wie z.B.
Elternteilzeit nach dem BEEG. Wie bei der unbefristeten Arbeitszeitreduzierung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, das Verlangen des Arbeitnehmers abzulehnen und zwar hinsichtlich der Verringerung der Arbeitszeit an sich, des Zeitraums der Verringerung oder der Lage der Arbeitszeit.
- Dazu kann er sich auf betriebliche Gründe stützen (s.
- Dazu unter a.).
- Bei der befristeten Teilzeit hat der Gesetzgeber daneben eine sog.
- Zumutbarkeitsgrenze vorgesehen, die von der Anzahl der Arbeitnehmer insgesamt und der Anzahl der Arbeitnehmer, die bereits befristet die Arbeitszeit reduziert haben, abhängt.
Ein Arbeitgeber, der in der Regel mehr als 45, aber nicht mehr als 200 Arbeitnehmer beschäftigt, kann den Antrag auch ablehnen, wenn zum Zeitpunkt des begehrten Beginns der Arbeitszeitreduzierung bei einer Arbeitnehmerzahl von – mehr als 45 bis 60 bereits mindestens vier, – mehr als 60 bis 75 bereits mindestens fünf, – mehr als 75 bis 90 bereits mindestens sechs, – mehr als 90 bis 105 bereits mindestens sieben, – mehr als 105 bis 120 bereits mindestens acht, – mehr als 120 bis 135 bereits mindestens neun, – mehr als 135 bis 150 bereits mindestens zehn, – mehr als 150 bis 165 bereits mindestens elf, – mehr als 165 bis 180 bereits mindestens zwölf, – mehr als 180 bis 195 bereits mindestens dreizehn, – mehr als 195 bis 200 bereits mindestens vierzehn, andere Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit gem.
§ 9a TzBfG befristet verringert haben. Unerheblich sind bereits bestehende Arbeitszeitreduzierungen auf anderer Rechtsgrundlage. Da es auf den Tag des Beginns der begehrten Arbeitszeitreduzierung ankommt und der Antrag drei Monate zuvor zu stellen ist, muss der Arbeitgeber ggf. eine Prognoseentscheidung hinsichtlich der Zumutbarkeitsregel treffen.
Will der Arbeitgeber das Teilzeitverlangen zurückweisen, so muss er dies in Textform tun (s. dazu unter a.). Zwischen dem Zugang des entsprechenden Schreibens beim Arbeitgeber und dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitreduzierung muss auch hier ein voller Monat liegen.
- Lehnt der Arbeitgeber nicht, nicht schriftlich oder zu spät ab, verringert sich die Arbeitszeit entsprechend dem Verlangen des Arbeitnehmers.
- Wie bei der unbefristeten Teilzeit gibt es auch bei der Brückenteilzeit Sperrfristen für einen neuen Antrag auf Teilzeit: Kehrt ein Arbeitnehmer aus einer Brückenteilzeit zurück, kann er einen neuen Antrag auf befristete oder unbefristete Teilzeit erst ein Jahr nach dem Datum der Rückkehr stellen.
Hinzu kommt die Ankündigungsfrist von drei Monaten, so dass eine neue Arbeitszeitreduzierung erst nach 15 Monaten wirksam werden kann. Lehnt der Arbeitgeber einen Antrag auf befristete Reduzierung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen ab, kann ein neuer Antrag erst nach zwei Jahren gestellt werden.
Nach einer Ablehnung aufgrund der Zumutbarkeitsregel (Verhältnis von Arbeitnehmerzahl und bereits in Brückenteilzeit Beschäftigte) ist ein neuer Antrag ein Jahr nach der Ablehnung zulässig.c. Elternteilzeit Sonderregeln gelten für die sog. Elternteilzeit. Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld.3.
Sonderformen der Teilzeitbeschäftigung a. Geringfügige Beschäftigung bis 450 € (sog. Minijobs) Aus aktuellem Anlass sind die Vorgaben für geringfügige Beschäftigung und Zeitgeringfügigkeit (s. unten) geändert worden. Geringfügige Beschäftigung kann in der Form der sog.
- Zeitgeringfügigkeit (s.
- Dazu unten) oder in der Form der sog.
- Entgeltgeringfügigkeit vorkommen.
- Im Falle der wesentlich häufiger vorkommenden Entgeltgeringfügigkeit dürfen Arbeitnehmer nicht mehr als 450,- € monatlich bzw.5.400,- € jährlich verdienen.
- Bei einer geringfügigen Beschäftigung müssen die Arbeitgeber pauschale Beiträge/Steuern an die sog.
Minijobzentrale abführen. Der Arbeitgeber hat Rentenversicherungsabgaben in Höhe von 15 % zu leisten. Er muss pauschal 13 % des Arbeitsentgelts für die gesetzliche Krankenversicherung des geringfügig Beschäftigten sowie eine 2 %-ige Pauschalsteuer (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) abführen, zusammen also 30 %.
- Hinzu treten ggf.
- Die U-1-Umlage, die U-2-Umlage sowie eine Insolvenzgeldumlage und ein Beitrag an den Träger der jeweiligen gesetzlichen Unfallversicherung.
- Der einheitliche Pauschalsteuersatz von 2 % ist auch anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer keiner erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört.
Zuständig für den Einzug aller pauschalen Abgaben ist die: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See („Minijobzentrale”) Hauptverwaltung Pieperstr.14-28 44789 Bochum Die Minijobzentrale verteilt die eingezogenen Beträge auf die verschiedenen Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Finanzbehörden und Kirchen.
- Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darf eine geringfügige Nebenbeschäftigung (nicht beim gleichen Arbeitgeber!) ausgeübt werden, ohne dass eine Zusammenrechnung der Tätigkeiten erfolgt.
- Eine Addition der Tätigkeiten für die Sozialversicherung fängt erst bei der zweiten geringfügigen Nebenbeschäftigung an mit der Folge einer Sozialversicherungspflicht zu den üblichen Beitragssätzen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen dann ihre Versicherungsbeiträge, der Arbeitgeber führt die Beträge an die Sozialversicherungsträger ab. Dies gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer aus mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ein Einkommen von zusammen mehr als 450,00 € erzielt.
Der Arbeitgeber hat insoweit ein Fragerecht; sinnvoll ist es, sich von einem Minijober seine Angaben zu etwaigen weiteren Beschäftigungen schriftlich bestätigen zu lassen, z.B. in einem Personalfragebogen oder im Arbeitsvertrag. Bei der Berechnung des Lohnes ist zu beachten, dass bei Tarifbindung der tariflich geschuldete Betrag zugrunde zu legen ist, auch wenn (widerrechtlich) tatsächlich ein geringerer Lohn vereinbart worden sein sollte.
Außerdem sind gegebenenfalls Urlaubs- und Weihnachtsgeld (verteilt auf die einzelnen Monate) einzubeziehen. Personen, die nach dem 1. Januar 2013 ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen bzw. aufgenommen haben, unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Da der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % des Arbeitsentgelts zahlt, ist von den Arbeitnehmern nur die geringe Differenz zum allgemeinen Beitragssatz auszugleichen. Das sind derzeit 3,6 % Eigenanteil für den Minijobber.
Alternativ zur vollen Rentenversicherungspflicht können sich Minijobber von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Hierfür muss der Beschäftigte dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht wünscht und der Arbeitgeber die Minijobzentrale innerhalb von sechs Wochen darüber informieren.
- Detaillierte Informationen zu dem Verfahren finden Sie unter www.minijob-zentrale.de.
- Dann entfällt der Eigenanteil des Minijobbers, nur der Arbeitgeber zahlt den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.
- Hierdurch verlieren Minijobber, die nicht anderweitig der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen, die Ansprüche auf einen Großteil der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer sich hingegen nicht befreien lässt, erwirbt durch die Beschäftigung vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Die Rentenversicherungsträger berücksichtigen diese Zeiten in vollem Umfang bei den erforderlichen Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) für alle Leistungen der Rentenversicherung.
- Bereits vor dem 1.
- Januar 2013 bestehende Beschäftigungsverhältnisse Vor dem 01.01.2013 waren Minijober grundsätzlich versicherungsfrei, konnten darauf aber verzichten; die Verdienstgrenze lag bei 400,- €.
- Minijobber, die in ihrem Minijob vor dem 1.
- Januar 2013 versicherungsfrei in der Rentenversicherung waren, bleiben es auch weiterhin.
Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, durch Beitragsaufstockung auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu verzichten. Hebt der Arbeitgeber allerdings das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen Betrag von mehr als 400,- Euro und weniger als 450,01 Euro an, gelten für die alte Beschäftigung die neuen Regelungen.
- Dann tritt auch bei dem bisher versicherungsfreien Minijob Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein.
- Wurden hingegen in der Beschäftigung bereits vor dem 1.
- Januar 2013 Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt, bleibt der Minijobber weiterhin versicherungspflichtig und kann sich nicht befreien lassen.
Wichtig für Arbeitgeber: Auf der Internetseite www.minijob-zentrale.de finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.b. Zeitgeringfügigkeit (kurzfristige Beschäftigung), § 8 Abs.1 Nr.2 SGB IV Hierunter fallen Tätigkeiten von bis zu drei Monaten bzw.70 Tage in einem Kalenderjahr, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450,- Euro im Monat übersteigt.
- Es muss sich hierbei um von vornherein befristete Tätigkeiten handeln, die nicht regelmäßig sein dürfen (z.B.
- Saisonarbeit, Urlaubsvertretung, Inventurhelfer).
- Auch diese Tätigkeiten sind dem Sozialversicherungsträger zu melden.
- Sie sind sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig (Lohnsteuerkarte oder pauschale Lohnsteuer von 25 %).
Zu entrichten sind an die Minijobzentrale ggf. die U-1-Umlage, die U-2-Umlage sowie eine Insolvenzgeldumlage und ein Beitrag an den Träger der jeweiligen gesetzlichen Unfallversicherung.c. Übergangsbereich von über 450,01 € bis 1.300 € Beschäftigungsverhältnisse zwischen 450,01 € und 1.300,- € bilden den sog.
Übergangsbereich (früher: Einkommensgleitzone). Oberhalb von Arbeitsentgelten von 450,00 € besteht danach Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Bei Überschreitung des Grenzwertes von 450,00 € springt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sofort auf den vollen Beitrag. Der Arbeitnehmer hat im Übergangsbereich den gesamten Schutz aller Sozialversicherungszweige.
Dennoch sind die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer bei geringem Lohn relativ niedrig und steigen mit zunehmendem Verdienst an: Der Arbeitnehmerbeitrag wird bei 450,01 € aus rund 4 % des Arbeitseinkommens errechnet und steigt auf den vollen Beitrag bei 1.300,- € (bis 01.07.2019 850,- €).
Wie hoch ist der Lohn für geringfügig Beschäftigte?
Anhebung der Minijobgrenze 2022 – Seit dem 1. Oktober 2022 liegt die Minijob-Verdienstgrenze bei 520 Euro. Bis 30. September 2022 lag sie bei 450 Euro.
Wie viele Überstunden darf ein geringfügig?
So wirkt sich der Mindestlohn auf Zeitguthaben aus – Minijobber, die den Mindestlohn verdienen, dürfen maximal 50 % mehr arbeiten, als vereinbart. Das sind bei beispielsweise 43 Arbeitsstunden pro Monat 21,5 Überstunden. Diese werden als Zeitguthaben im Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Die Überstunden müssen innerhalb von 12 Monaten durch bezahlten Freizeitausgleich abgegolten oder in Höhe des Mindestlohns vergütet werden. Überstunden, die die zulässigen 50 % übersteigen, müssen im selben Monat bezahlt werden, in dem sie entstanden sind. Verdient ein Minijobber mehr als den Mindestlohn, können die vereinbarten Arbeitsstunden monatlich auch um mehr als 50 % überschritten werden.
Für den Verdienst, der den Mindestlohn übersteigt, können dann entsprechend zusätzliche Arbeitsstunden auf das Arbeitszeitkonto geschrieben werden. Dabei spricht man vom sogenannten mindestlohnrelevanten Gegenwert.
Wer darf geringfügig arbeiten?
Wer darf Minijobs machen? – Grundsätzlich darf jeder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das gilt auch für Angestellte, die bereits eine Hauptbeschäftigung für ihren Lebensunterhalt ausüben. Diese dürfen dann aber nur einen Minijob haben, auch wenn bei zweien insgesamt 520 Euro eingehalten werden.
- Ein dritter Job an sich ist möglich, kann jedoch nicht als Minijob gelten und wird mit dem Haupteinkommen verrechnet und in Steuerklasse 6 versteuert.
- Insgesamt dürfen Minijobber mit allen Jobs zusammengerechnet nicht die Lohngrenze von 520 Euro beziehungsweise 6.240 Euro überschreiten.
- Zwei Minijobs bei einem Arbeitgeber gelten als ein einziges Arbeitsverhältnis.
Dabei ist es egal, ob die Tätigkeiten völlig unterschiedlich sind. Auch während einer Elternzeit oder beim Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld I und II dürfen 520-Euro-Jobs verrichtet werden. Jugendliche unter 18 Jahren müssen beim Minijob strenger gefasste Arbeitszeiten einhalten.
- Grundsätzlich dürfen Minderjährige allgemein nach § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
- Arbeitgeber müssen bei der Einstellung eines Minijobbers nach weiteren Beschäftigungen fragen,
- Nehmen Minijobber nach der Einstellung einen weiteren Job an, müssen sie den Arbeitgeber darüber informieren.
Die schriftlichen Angaben dazu muss der Arbeitgeber aufbewahren. Ein Personalbogen für Minijobs ist dazu gang und gäbe. Häufige Formen von Minijobs sind Aushilfsjobs oder Ferienjobs für Schüler und Studenten. Ein Minijob als Rentner kommt auch oft vor, weiterhin auch ein Nebenjob am Wochenende für Vollzeitarbeiter.2019 waren laut Statista insgesamt 7,72 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt, mehr als die Hälfte davon weiblich.
Bin ich versichert wenn ich geringfügig arbeite?
Hinweis – Bei geringfügiger Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind. Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert und können sich freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern, arbeitslosenversichert sind sie jedoch nie.
Wie viele Stunden muss man arbeiten um versichert zu sein?
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Muss eine Mindeststundenzahl erbracht werden? – Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die die Sozialversicherungspflicht an einer Mindestzahl zu leistender Arbeitsstunden festmachen. Daher kann auch eine Teilzeitstelle eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein, sofern der Beschäftigte ein monatliches Einkommen von mehr als 520 Euro erzielt.
Wird der Minijob auf 600 € erhöht?
Aktuelle Informationen von Nachrichtensender NTV vom 12. Oktober 2020. Die große Koalition plant die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs von 450€ auf 600€.
Was kostet mich ein 520 Euro Job?
Sozialabgaben für gewerbliche 520-Euro-Minijobs – Wenn ein 520-Euro-Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent des Verdienstes zur Krankenversicherung. Zur Rentenversicherung entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 15 Prozent,
Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind beitragsfrei. Hinzu kommen noch ein individueller Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie verschiedene Umlagebeiträge und eine Pauschalsteuer von 2 Prozent an die Minijob-Zentrale, wenn der Arbeitgeber auf die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen verzichtet.
Der Anteil des 520-Euro-Minijobbers an der Rentenversicherung bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (RV) beträgt lediglich 3,6 Prozent seines Verdiensts. Dafür erhält er alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Rehabilitation oder Rente wegen Erwerbsminderung – er kann gegebenenfalls früher in Rente gehen, und seine Rente erhöht sich.
Sind 10 Stunden Teilzeit oder geringfügig?
Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeit: Wie viele Stunden im Monat darf man arbeiten? – Bei einer Teilzeitbeschäftigung können die Arbeitsstunden unterschiedlich organisiert sein:
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer können feste Arbeitszeiten bei Teilzeit vereinbaren, die aber nicht die volle Arbeitszeit ausmachen.
- Es kann Arbeit auf Abruf vereinbart werden. In diesem Fall müssen hierzulande bei Teilzeit Mindeststunden pro Woche oder Einsatz festgelegt werden. Andernfalls muss der Arbeitgeber bei Teilzeit zehn Stunden pro Woche in Anspruch nehmen, wobei die Arbeitszeit je Einsatz nicht weniger als drei Stunden betragen darf.
- Der Arbeitnehmer kann an allen Arbeitstagen in der Woche im reduzierten Umfang arbeiten.
- Die Teilzeitkraft erbringt ihre Arbeitsleistung im Umfang eines Normalarbeitsverhältnisses, allerdings nur an wenigen Tagen in der Woche.
Für eine Teilzeitbeschäftigung gibt es keine gesetzliche Mindeststundenzahl, die Arbeitnehmer leisten müssen. Wie viele Stunden eine Teilzeitkraft letztendlich arbeiten muss, steht in ihrem Teilzeitarbeitsvertrag, Das können prinzipiell drei oder 39 Stunden wöchentlich sein.
- Lediglich wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Teilzeit mit flexiblen Wochenstunden vereinbart haben, hat die Teilzeitkraft einen Anspruch darauf, mindestens zehn Stunden pro Woche in Teilzeit eingesetzt zu werden.
- Setzt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für weniger als zehn Wochenstunden ein, kann die Teilzeitkraft trotzdem den Lohn für zehn Arbeitsstunden pro Woche verlangen.
Auch für die minimale oder maximale Arbeitszeit im Monat existiert für die Teilzeitarbeit keine gesetzliche Vorgabe.15 Stunden – Teilzeit oder geringfügig? Meistens spricht man bei einem Arbeitsverhältnis mit weniger als zehn Stunden pro Woche von einer geringfügigen Beschäftigung oder einem Minijob,
Was ist besser geringfügig oder Teilzeit?
Teilzeit oder Minijob: Was ist der Unterschied? – Arbeitsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Teilzeit und Minijob. Auch eine geringfügige Beschäftigung wie der Minijob ist eine Teilzeitbeschäftigung, Sozialrechtlich gibt es aber schon Unterschiede.
- Denn wer maximal 520 Euro im Monat verdient, ist nicht sozialversicherungspflichtig,
- Minijobber müssen lediglich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
- Davon können sie sich aber befreien lassen.
- Ranken- und pflegeversichert sind Minijobber nicht.
- Auch haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld,
Mehr dazu lesen Sie hier. Verdienen Sie mehr als 520 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr, gelten Sie nicht mehr als Minijobber und müssen Sozialabgaben leisten, Bis zur Verdienstgrenze von 1.600 Euro (ab 2023: 2.000 Euro) zahlen Sie allerdings reduzierte Beiträge.
Was wird bei 520 Euro Job abgezogen?
Ändert sich bei einer Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze der Eigenbetrag zur Rentenversicherung? – Minijobber zahlen weiterhin zusätzlich zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers, der 15 Prozent beträgt, einen Eigenbeitrag in Höhe von aktuell 3,6 Prozent.
Bei einem monatlichen Verdienst von 520 Euro liegt der Eigenbetrag so bei 18,72 Euro. Liegt der Verdienst unter 175 Euro im Monat, ist vom Minijobber für den tatsächlichen Verdienst ein Eigenbetrag von 3,6 Prozent und für die Differenz vom tatsächlichen Verdienst bis 175 Euro der volle Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 Prozent zu zahlen.
Für Minijobber in Privathaushalten gelten andere Beiträge.
Ist eine geringfügige Beschäftigung Teilzeit?
Arbeitsrecht – Arbeitsrechtlich handelt es sich bei der geringfügigen Beschäftigung um eine Form von Teilzeitarbeit. Es hat daher auch der geringfügig Beschäftigte Anspruch auf
kollektivvertraglichen Mindestlohn,Sonderzahlungen im Sinne des Kollektivvertrages,Entgeltfortzahlung im Krankenstand,Entgeltfortzahlung bei sonstigen Dienstverhinderungsgründen,Pflegefreistellung,Urlaub undAbfertigung Alt bzw. für Neueintritte seit 1.1.2003 auf Betriebliche Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu).
Vorsicht! In manchen Kollektivverträgen ist eine erhöhte Entlohnung von Teilzeitbeschäftigten vorgeschrieben.
Was zählt alles zur Geringfügigkeitsgrenze?
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Die Geringfügigkeitsgrenze ist ein Betrag, den das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreiten darf. Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt einer jährlichen Aufwertung. Im Jahr 2023 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 500,91 Euro monatlich.
Wie viel darf man als geringfügig verdienen?
Anhebung der Minijobgrenze 2022 – Seit dem 1. Oktober 2022 liegt die Minijob-Verdienstgrenze bei 520 Euro. Bis 30. September 2022 lag sie bei 450 Euro.
Wann wird der Minijob auf 520 € erhöht?
Was ändert sich an der Minijob-Verdienstgrenze ? – Ab dem 1. Oktober 2022 erhöht sich die Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro monatlich. Die Verdienstgrenze orientiert sich künftig am Mindestlohn und ist damit dynamisch, das heißt: Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns wird auch eine Erhöhung der Minijob-Grenze einhergehen. Ab Oktober 2022 wird der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde angehoben.