Überblick zu den Geldleistungen bei Pflegegrad 5
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
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Pflegegeld | 901 Euro/Monat |
Pflegesachleistung | 2.095 Euro/Monat |
Tages- und Nachtpflege | 1.995 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro/Jahr |
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Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4 zu Hause?
Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 4 erhalten folgende Leistungen aus der Pflegekasse: Pflegegeld: 728 Euro pro Monat (bei der häuslichen Pflege durch Angehörige oder Freunde) Pflegesachleistungen: 1.693 Euro pro Monat (bei der ambulanten Pflege durch einen professionellen Pflegedienst)
Welche Pflegestufe bekommt man bei Depressionen?
Welcher Pflegegrad bei Depression? – Seit im Rahmen des Einstufungsverfahrens für einen Pflegegrad neben körperlichen Erkrankungen auch psychische Problemlagen und kognitive Beeinträchtigungen in die Wertung einbezogen werden, kann die Pflegeversicherung auch bei einer Depression einen Pflegegrad bewilligen.
Kommt eine körperliche oder kognitive Behinderung oder Einschränkung hinzu, kann die Depression zudem Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegrads sowie der entsprechenden Pflegeleistungen haben. Welcher Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) bei einer Depression im Einzelnen vergeben wird, hängt stark von der individuellen Pflegesituation ab.
Jeder Einzelfall muss sorgfältig geprüft und mit dem sogenannten „Neuen Begutachtungsassessment” der Pflegebegutachtung abgeglichen werden, um eine Einstufung vornehmen zu können. Um eine Einstufung vornehmen zu lassen, können Sie einen Pflegegrad ganz einfach und formlos bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung beantragen.
Wie rette ich mein Geld vor dem Pflegeheim?
Vermögen vor dem Pflegeheim retten: Das Wichtigste in Kürze – Reicht deine Rente nicht aus, um das Pflegeheim zu bezahlen, wird dein Vermögen zur Deckung der Pflegekosten herangezogen. Allerdings gelten 5.000 Euro immer als geschütztes Vermögen. Häufig bleibt auch eine Eigentumswohnung unangetastet, wenn noch ein Partner darin wohnt. Du kannst dein Vermögen am besten vor dem Zugriff eines Pflegeheims retten, indem du es spätestens 10 Jahre vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit verschenkst oder eine Pflegezusatzversicherung abschließt. Spontan Geld abheben, um es vor dem Sozialamt zu „verstecken”, ist keine gute Idee. Denn das Amt prüft alle Kontobewegungen genau. Krieg, höhere Energiekosten, Inflation. In fast jedem Lebensbereich steigen derzeit die Lebenshaltungskosten. So auch in deutschen Pflegeheimen. Schließlich fallen auch dort regelmäßig Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und natürlich die Pflege selbst an.
Schon jetzt kostet ein Platz in einem deutschen Pflegeheim durchschnittlich etwa 3.300 Euro im Monat. Leider sind damit die Pflegekosten in der Regel deutlich höher als der Zuschuss der gesetzlichen Pflegekassen. Wer ins Pflegeheim geht, muss noch etwa 2.200 Euro selbst beisteuern. Häufig wird dafür das Vermögen des Betroffenen herangezogen.
Viele fragen sich deshalb: „Wie schütze ich mein Vermögen im Pflegefall?”
Was muss ich für meine Mutter im Pflegeheim zahlen?
Die wichtigsten Fragen für Dich zusammengefasst – Im Bundesdurchschnitt kostete ein Heimaufenthalt bei Pflegegrad 4 oder 5 laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts monatlich etwa 3.650 Euro. Mehr dazu » Bevor der Staat die Pflegekosten übernimmt, musst Du alle Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und Pflegeversicherung für die Pflege ausgeben.
- Auch Vermögenserträge und das Vermögen selbst musst Du verwenden, bevor Du Hilfe zur Pflege bekommen kannst.
- Leben Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt, stehen sie auch finanziell füreinander ein.
- Das Einkommen des Ehepartners ist nicht durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz geschützt Mehr dazu » Seit 2020 gilt das Angehörigenentlastungsgesetz,
Kinder müssen sich erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen. Eltern müssen nicht mehr befürchten, dass das Sozialamt die Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn sie selbst Hilfe zur Pflege bekommen.
- Mehr dazu » Wer als erwachsenenes Kind für seine Eltern Unterhalt zahlen muss, darf einen Selbstbehalt von mindestens 2.000 Euro für sich behalten (einschließlich 700 Euro Warmmiete).
- Mehr dazu » Mit deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.
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Was tun wenn man nicht mehr alleine leben kann?
Hilfen im Notfall: Was tun, wenn ein älterer Mensch sich plötzlich nicht mehr alleine versorgen kann? Manchmal passiert es unvorhergesehen und ganz schnell: Ein Herzinfarkt, ein Beinbruch oder ein Schlaganfall führen dazu, dass ein älterer Mensch sich von heute auf morgen nicht mehr alleine versorgen kann.
Häusliche Krankenpflege: Wer nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit zu Hause Unterstützung benötigt, kann häusliche Krankenpflege durch seine Krankenkasse beanspruchen. Voraussetzung ist, dass die Hilfe nur vorübergehend nötig ist, der Patient nicht pflegebedürftig ist und auch keine andere im Haushalt lebende Person die Versorgung übernehmen kann. Die häusliche Krankenpflege beinhaltet eine Grundpflege, eine Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie ist in der Regel auf vier Wochen beschränkt und muss vom Arzt verordnet werden. An den Kosten der Krankenpflege muss sich der Versicherte mit einer Zuzahlung beteiligen. Auch Hilfen bei der medizinischen Versorgung stehen dem Versicherten zu. Diese Leistung ist zeitlich unbefristet. Haushaltshilfe: Benötigt der ältere Mensch nur Hilfe im Haushalt, kann die Krankenkasse ihm für maximal vier Wochen eine Haushaltshilfe stellen. Das sind Tätigkeiten, die zur Weiterführung des Haushalts erforderlich sind wie beispielsweise die Pflege von Wohnräumen oder Kleidung sowie die Beschaffung und Zubereitung von Mahlzeiten. Ein Arzt muss auch die Haushaltshilfe verordnen. Eine passende Haushaltskraft können Sie bei einem Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister frei wählen. Es ist sinnvoll, die Krankenkasse bei der Antragstellung nach passenden Anbietern und deren Kontaktdaten zu fragen. Es ist auch möglich, eine vertraute Person mit der Haushaltsführung zu betrauen. Vermittelt die Kasse eine Haushaltshilfe, rechnet sie direkt mit ihr ab. Finden Sie selbst eine, übernehmen Kassen in der Regel zwischen sechs und zehn Euro pro Stunde. Nahe Verwandte oder Ehepartner bekommen dieses Geld der Krankenkasse nur, wenn sie dafür einen Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen können. Familienrat einberufen: Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, ist ein wichtiger Faktor die eigene Familie. Dadurch wird niemand mit der Mammutaufgabe, die mit der Pflege eines Angehörigen verbunden sind, allein gelassen. Zur Absprache der notwendigen Vorgehensweisen im jeweiligen Pflegefall sollte ein Familienrat einberufen werden. So können Punkte wie die Entscheidung über die künftige Wohnform und die Finanzierung der Pflege gemeinsam getroffen werden. Außerdem sollten anstehende Aufgaben verteilt werden. Organisatorische Belange können aufgeteilt und die Pflege des Angehörigen eventuell durch einzelne Familienmitglieder übernommen werden. Pflegeberatung: Was tun im Pflegefall? Ist ein Leben in gewohnter Umgebung noch möglich? Was ist eine Tagespflege und eine Kurzzeitpflege? Oder ist doch ein Leben im Heim angezeigt? Im Pflegefall ist oft schnelle Hilfe notwendig. Nicht jedem ist bekannt, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt. Die Pflegekassen bieten eine umfassende Pflegeberatung an. Das ist eine wertvolle Unterstützung, wenn die erste Zeit nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus organisiert werden muss und sich eine langfristige Pflegelösung abzeichnet. Der Pflegeberater berät zu Leistungen aus der Pflegekasse, aber auch zu anderen professionellen und ehrenamtlichen Hilfsmöglichkeiten vor Ort. Eine kostenlose und unabhängige Pflegeberatung bieten auch die Pflegestützpunkte. Mit ihren Fragen können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige an sie wenden. Gerade jetzt stellen sich den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen viele Fragen im Zusammenhang mit der Versorgung etwa nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus oder auch weil eine geplante Kurzzeitpflege nicht angetreten werden kann. Bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung gilt es aktuell zu beachten, dass die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst telefonisch stattfindet. Auf dieses Interview bereiten die Beraterinnen gemeinsam mit den Angehörigen vor. Aufgrund der aktuellen Lage sind persönliche Beratungen in den Büroräumen bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache unter den Rufnummern 0541/501-3031 oder 0541/501-3431 möglich. Kurzzeitpflege: Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht die Möglichkeit, sie für eine kurze Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen. Dies bietet sich zum Beispiel an, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt noch umfassendere Hilfeleistungen nötig sind oder die Pflege zuhause zeitweise nicht sicher gestellt ist, weil zum Beispiel die pflegende Person selbst erkrankt ist. Häufig ist die Kurzzeitpflege eine große Hilfe, um nach einem Krankenhausaufenthalt den erforderlichen Pflegebedarf sicher zu stellen oder die häusliche Pflegesituation zu organisieren. Die Pflegekasse übernimmt Kosten für acht Wochen im Jahr. Sie zahlt dann bis zu maximal 1612,00 €. Die Restkosten muss der Patient begleichen. Pflegefall: Ist der ältere Mensch dauerhaft nicht mehr in der Lage, sich alleine zu versorgen, gilt er als Pflegefall und die Pflegekasse ist zuständig. Damit nach einem Krankenhausaufenthalt eine nahtlose Versorgung sichergestellt ist, wird zunächst nach Aktenlage ein vorläufiger Pflegegrad festgelegt, dann werden entsprechend dazu Leistungen aus der Pflegekasse gewährt. Arbeitnehmer dürfen sich spontan zehn Tage frei nehmen, um die Pflege eines Angehörigen sicherzustellen, wenn der behandelnde Arzt eine drohende Pflegebedürftigkeit bescheinigt. Vorsorge realisieren: Jeder sollte auch eine sogenannte Vorsorgevollmacht anfertigen. Mit diesem Dokument gibt der Bevollmächtigende einer oder mehreren von ihm ausgewählten Person(en) die Ermächtigung, in seinem Namen zu handeln und zu entscheiden. Hierbei geht es um Lebensbereiche wie Finanzen, Wohnangelegenheiten oder Pflegebedürftigkeit. Der Verfasser kann zum Beispiel festlegen, dass die bevollmächtigte Person ihn bei Behörden, Sozialleistungsträgern und Versicherungen vertritt, sein Vermögen verwaltet, andere Rechtsgeschäfte vornehmen oder den Aufenthaltsort bestimmten darf. Außerdem kann die Vertrauensperson dazu ermächtigt werden, den in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen bei Fragen rund um Gesundheit und Pflege durchzusetzen.
: Hilfen im Notfall: Was tun, wenn ein älterer Mensch sich plötzlich nicht mehr alleine versorgen kann?
Was tun wenn Pflegebedürftige nicht ins Heim wollen?
Gründe warum Mutter oder Vater nicht ins Pflegeheim möchte verstehen – Wird die Pflege eines Angehörigen zur großen Belastung, müssen Lösungen gefunden werden. Neben der Fürsorge für ein Elternteil ist es schließlich auch wichtig die eigene Gesundheit zu achten.
- Wenn die Mutter oder der Vater jedoch nicht ins Pflegeheim will, sollten zuerst die Gründe hierfür offen besprochen und ernstgenommen werden.
- Das kann grade bei Menschen mit Demenz mitunter schwierig sein.
- Häufig ist die Bindung an das gewohnte Umfeld ein zentraler Punkt.
- Das eigene Zuhause bietet Sicherheit und Orientierung.
Dies aufzugeben fällt besonders Demenzpatienten schwer. Wissenschaftliche Erkenntnisse in der Alzheimerforschung legen außerdem nahe, dass ein Ortswechsel den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen kann. Besonder schwer fällt der Umzug in ein Heim den Menschen, die lediglich körperlich eingeschränkt sind, sich geistig jedoch bester Gesundheit erfreuen.
Wie oft muss ein Pflegebedürftiger geduscht werden?
Diese Seiten wurden fr Smartphones optimiert. Fr die PC-Version klicken Sie bitte hier, Standard “Duschen von Pflegebedrftigen” Flle, in denen Senioren beim Duschen strzen oder von heiem Wasser verbrht werden, beschftigen regelmig die Gerichte. Daher sollten die Ablufe und Sicherheitsvorkehrungen genau definiert werden. Wir haben ein Muster fr Sie erstellt. Standard “Duschen von Pflegebedrftigen” Definition:Fr jngere Generationen gehrt das Duschen zur tglichen Krperpflege. Viele unserer Bewohner hingegen bevorzugen ein wchentliches Vollbad (Badetag). Die werktgliche Wsche erfolgt dann am Waschbecken mit einem Waschlappen. Zahlreiche Faktoren sprechen jedoch gegen das Vollbad und fr die Dusche:
Eine Dusche ist wegen der krzeren Einwirkzeit deutlich vertrglicher fr die Haut. Seifenreste knnen ohne groen Aufwand restlos entfernt werden. Duschen ist hygienischer. Der Bewohner sitzt nicht in potenziell verkeimten Wasser, da dieses beim Duschen kontinuierlich abfliet. Der Zeitaufwand fr das Duschen ist geringer. Es gibt keinen Zeitverlust, bis das Wasser in die Wanne eingelaufen ist. Das Duschen eignet sich perfekt, um Verschmutzungen als Folge einer Inkontinenz rckstandsfrei zu beseitigen. Der Kreislauf wird deutlich weniger beansprucht. Insbesondere bei fiebrigen Infekten ist eine Dusche mglich, whrend ein Wannenbad ggf. zu belastend ist. Der Ein- und Ausstieg aus der Wanne ist anstrengender als die Nutzung einer ebenerdigen Dusche. Auch die Sturzgefahr ist geringer. Ein Vollbad bentigt dreimal mehr Wasser und Energie und ist somit unwirtschaftlicher und belastet die Umwelt mehr.
Aus diesem Grund wird das Bad in den allermeisten Pflegeeinrichtungen nicht mehr fr die regulre Krperpflege eingesetzt. Das Duschen hat eine starke biografische Komponente. Die typische Krperpflege sowie die dafr zur Verfgung stehende bauliche Infrastruktur der 50er- und 60er-Jahre unterscheiden sich deutlich von aktuellen Ansprchen. Eigene Nasszellen fr jede Wohneinheit wurden (in Westdeutschland) erst in den 50er-Jahren allgemeiner Wohnstandard. Die bauliche Ausfhrung war zunchst noch geprgt durch Sparsamkeit, Materialknappheit und Funktionsorientierung. Ausstattungsmerkmale wie Thermostate, Einhandmischer oder glserne Duschabtrennungen setzten sich erst im Verlauf der 60er-Jahre durch. Die Nutzung eines Badezimmers als Wellnessoase wurde erst in den 90er-Jahren populr. In der DDR wurden eigene Bder erst Mitte der 60er-Jahre Baustandard im Plattenwohnbau, wobei lange Wartezeiten blich waren. Dieses muss bei der Biografiearbeit der heute 80- oder 90-Jhrigen ggf. bercksichtigt werden.
Rechtshinweis: Eine zu heie Einstellung der Wassertemperatur fhrt in vielen Fllen zum Versterben des Bewohners. Dieses wird von Gerichten oft als fahrlssige Ttung gewertet. Das Amtsgericht in Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) hat im August 2018 eine Pflegekraft auf dieser Basis zu einer Freiheitsstrafe von zwlf Monaten auf Bewhrung sowie zu 1000 Euro Geldbue verurteilt.
Das Duschen eines Bewohners ist ein tief greifender Eingriff in dessen Intimsphre. Daher muss diese Manahme mit dem grtmglichen Ma an Zurckhaltung, Verstndnis und Einfhlungsvermgen durchgefhrt werden. Ein pflegebedrftiger Bewohner mit hoher Unfallgefhrdung darf beim Duschen niemals allein gelassen werden, auch nicht fr kurze Zeit. Wir verlassen uns niemals blind darauf, dass das Thermostat funktioniert. Die Temperatur des Wassers wird stets per Hand geprft. Grundstzlich ist es wnschenswert, wenn der Bewohner eigenstndig duscht. Aufgrund des hohen Verletzungsrisikos achten wir genau auf eventuelle Unsicherheiten und bieten dann Untersttzung beim Duschen sowie Pflegehilfsmittel und Sitzmglichkeiten an. Ansonsten beachten wir strikt die Grundstze der aktivierenden Pflege. Wenn ein Bewohner whrend des Duschens einzelne Teilabschnitte der Manahme risikolos durchfhren kann, so nehmen wir ihm dieses nicht ab. Wir leisten dann nur Untersttzung und leiten ihn verbal an.
Ziele:
Der Krper des Bewohners wird gereinigt. Sein Kreislauf wird angeregt, insbesondere durch Wechselduschen. Die Intimsphre des Pflegebedrftigen bleibt so weit wie mglich gewahrt. Ein Sturz wird abgewendet. Eine Auskhlung durch den Kontakt mit kaltem Wasser wird vermieden. Wir schtzen den Bewohner ebenfalls vor Verbrhungen durch zu heies Wasser.
Vorbereitung: Indikation
Da das Duschen die Haut deutlich weniger belastet, ziehen wir diese Reinigungsmethode einem Vollbad vor. Ein Vollbad wird nur dann gewhlt, wenn der Bewohner entspannt und beruhigt werden soll oder wenn er ausdrcklich ein Bad wnscht und dieses umsetzbar ist. Pflegebedrftige mit groflchigen Hautdefekten wie etwa Psoriasis (Schuppenflechte) oder Neurodermitis sollten grundstzlich nicht gebadet, sondern geduscht werden. Wir wgen stets sorgfltig zwischen der Belastung fr die Haut und dem notwendigen Reinigungseffekt ab. Falls notwendig suchen wir bei bestimmten Krankheitsbildern den Kontakt zum behandelnden Hausarzt. Wir prfen, ob es medizinische Einwnde gegen das Duschen gibt. Wenn der Bewohner unter akuten oder chronischen Wunden leidet, prfen wir den Einsatz von Duschpflastern oder Badestrmpfen. Damit lsst sich die Wunde hautfreundlich abdecken und vor Waschwasser und Reinigungsmitteln schtzen. Soweit es der Pflegebedrftige nicht anders wnscht, duschen wir ihn zweimal in der Woche. Zustzlich wird der Bewohner immer dann geduscht, wenn es aus hygienischen Grnden notwendig ist. Der Bewohner sollte ggf. zum Zeitpunkt des Duschens nicht nchtern sein, um eine mgliche Unterzuckerung zu vermeiden. Allerdings sollten seit der letzten Hauptmahlzeit – falls mglich – zwei Stunden vergangen sein.
Alternativen:
In der ambulanten Pflege stehen Pflegekrfte vor dem Problem, dass es keine Duschzelle gibt. Pflegebedrftige, die nicht stehen und nicht sicher sitzen knnen, werden ggf. per Wannenlifter in die Badewanne mobilisiert und dort geduscht. Sinnvoll ist ein schwenkbarer Badelifter mit Hebesystem. Krperlich nicht belastbare Pflegebedrftige werden ggf. alternativ im Bett mittels einer Bettdusche geduscht.
Biografiearbeit
Bereits im Rahmen der Biografiearbeit versuchen wir zu erfahren, welche Ablufe beim Duschen der Bewohner gewhnt ist. Eine genaue Kenntnis ber die individuellen Gepflogenheiten kann helfen, insbesondere beim Fortschreiten demenzieller Erkrankungen Widerstnde gegen das Duschen zu berwinden. Wenn der Bewohner bereits unter einer demenziellen Erkrankung leidet und keine sinnvollen Ausknfte geben kann, nehmen wir Kontakt mit den Angehrigen auf und befragen diese. Zwangsweises Duschen wurde (und wird) in vielen autoritren Systemen als Disziplinierungsmanahme von Gefngnisinsassen verwendet. Insbesondere bei Gewaltopfern kann es folglich erhebliche Vorbehalte gegen diese Reinigungsmanahme geben.
Information des Bewohners
Wir erklren dem Bewohner nach dem Einzug in unsere Einrichtung die Funktionsweise der Dusche und der Armaturen. Der Bewohner wird rechtzeitig ber das Duschen informiert und der Zeitpunkt gemeinsam verabredet. Wenn der Pflegebedrftige eigenstndig duschen mchte, machen wir ihn auf wichtige Sicherheitsvorkehrungen aufmerksam. So darf das Badezimmer nicht verschlossen werden. Der Alarmknopf sollte stets in Reichweite gelegt werden. Zudem ist eine vorherige Information an die Pflegekrfte sinnvoll. Der Bewohner soll also nicht eigenmchtig die Dusche aufsuchen.
Material
Wir legen folgende Hilfs- und Verbrauchsmittel bereit:
ggf. Duschstuhl, zwei rutschfeste Duschmatten, ggf. Lifter. Einmalschrze und zwei bis drei Paar Einmalhandschuhe Ggf. wasserfeste Badeschuhe fr die Pflegekraft zwei oder drei Waschlappen
(Hinweis: Ein Waschlappen ist fr die Reinigung der Intimregion.)
Ein groes Badetuch, mehrere kleine Handtcher Bademantel, frische Unterwsche, Hausschuhe Je nach Tageszeit Schlafanzug, Nachthemd oder frische Tagesbekleidung.
(Hinweis: Der Bewohner sollte bei der Auswahl der Kleidung beteiligt werden.)
Shampoo, ggf. Duschmittel, Seife, Hautlotion, Haarbrste, Deo, Kamm und Fhn.
(Hinweis: Es kann sinnvoll sein, die Seife mit einer Kordel zu durchstechen oder gleich sog. Kordelseife zu kaufen. Der Bewohner kann sich damit einfacher einseifen. Wichtig ist die Nutzung von ph-neutralen Produkten.)
Einlagen bei Inkontinenz
Organisation
Das Badezimmer wird auf eine angenehme Temperatur geheizt. Ggf. werden Handtcher auf der Heizung vorgewrmt. Alle Materialien werden griffbereit abgelegt. Aus hygienischen Grnden legt die Pflegekraft ein Handtuch auf den Duschsitz. Die Pflegekraft erkundigt sich nach dem Befinden des Bewohners. Ggf. werden dessen Vitaldaten gemessen.
(Hinweis: Nach lngerer Immobilitt kann das erste Duschen zu einer Belastungsprobe fr den Kreislauf werden. Die Pflegekraft achtet daher sehr genau etwa auf eine schwere Atmung sowie auf Hautblsse. Sie fordert den Bewohner zudem auf, sich bei Unwohlsein schnell bei der Pflegekraft zu melden. Er wird nur allein gelassen, wenn die Kreislaufsituation stabil ist.)
Auch fr die kurze Strecke vom Bett zum Bad muss der Bewohner rutschfeste Schuhe tragen. Der Pflegebedrftige soll Schmuck und Uhren ablegen. Wertgegenstnde werden im abschliebaren Fach verwahrt. Ggf. wird je eine rutschsichere Matte vor und in die Dusche gelegt. Immobile Bewohner werden vom Bett auf den Duschstuhl transferiert. Ggf. nutzt die Pflegekraft die Hilfe eines Lifters.
Durchfhrung: Transfer und Ablegen der Kleidung
Der Bewohner wird in das Badezimmer begleitet. Nun kann eine andere Pflegekraft damit beginnen, das Bett des Bewohners neu zu beziehen. Ggf. wird ein Toilettengang durchgefhrt. Soweit es biografisch geprgten Lebensgewohnheiten entspricht, wird der Bewohner rasiert. Viele Senioren sind es auch gewhnt, die Zahnpflege vor dem Duschen durchzufhren.
(Hinweis: Flieendes Wasser wirkt hufig harntreibend.)
Die Tr wird geschlossen. Ggf. wird ein Schild “Besetzt” angebracht.
(Hinweis: Die Tr zum Badezimmer sollte nicht verschlossen werden, egal ob die Pflegekraft beim Bewohner ist oder nicht. Eine verschlossene Tr verzgert Hilfe durch andere Kollegen, wenn eine Pflegekraft mit einer Notfallsituation berfordert ist.)
Die Pflegekraft legt die Einmalschrze an. Dem Bewohner werden ggf. die Haltegriffe gezeigt, die er fr die eigene Stabilisierung nutzen kann. Soweit mglich zieht sich der Pflegebedrftige eigenstndig aus. Sollte dieses nicht mglich sein, leistet die Pflegekraft Untersttzung.
(Hinweis: Ein Ausziehen wie auf dem Bild gezeigt setzt voraus, dass der Bewohner einige Augenblicke stehen kann. Ist dieses nicht mglich, wird der Bewohner bereits im Pflegebett entkleidet und in einem Bademantel zur Dusche begleitet.)
Die Pflegekraft fhrt eine hygienische Hndedesinfektion durch und zieht Einmalhandschuhe an. Ggf. werden Verbnde entfernt. Weitere Hilfsmittel werden abgelegt, bzw. duschfertig vorbereitet:
Die Brille, Hrgerte und ggf. die Percke werden abgelegt. Ggf. genutzte Arm- und Beinprothesen werden entfernt. Ggf. wird der Stomabeutel abgerollt und eine Reinigung der Stomaumgebung durchgefhrt. Kondomurinale werden abgerollt. Der Urinkatheterbeutel wird geleert. Materialien zur Inkontinenzversorgung werden entfernt. Ggf. werden Verunreinigungen grob entfernt.
Ggf. fhrt die Pflegekraft eine hygienische Hndedesinfektion durch und wechselt die Einmalhandschuhe Die Pflegekraft kontrolliert den festen Sitz der Duschmatte und der Badezimmermatten. Die Haltegriffe werden auf Stabilitt geprft. Die Pflegekraft prft die Funktionsfhigkeit des Thermostats. Sollte die Kraft des Bewohners zum Stehen nicht ausreichen, wird ein Duschstuhl bereitgestellt. Die Pflegekraft ist dem Bewohner beim Weg unter die Dusche behilflich. Falls notwendig, setzt sie den Bewohner auf den Duschstuhl und rollt diesen unter die Dusche.
Duschen
Die Handdusche wird vom Bewohner weg gehalten, angestellt und auf eine angenehme Temperatur eingestellt. blich sind 35 C bis 37 C. Die Pflegekraft sollte das Wasser am eigenen Unterarm testen. Danach wird der Duschkopf in Richtung der Beine des Pflegebedrftigen gehalten und dieser nach dem Temperaturempfinden befragt.
(Hinweis: Die Pflegekraft sollte den Temperaturtest am Oberarm whrend des Duschens ggf. wiederholen, da sich die Wassertemperatur innerhalb der Manahme ndern kann.)
Je nach Pflegebedrftigkeit duscht sich der Bewohner nun eigenstndig, nimmt dabei Hilfe an oder wird vollstndig von der Pflegekraft geduscht.
(Hinweis: Das Bild zeigt eine typische Situation. Der Pflegebedrftige kann aus eigener Kraft nur bestimmte Krperbereiche einseifen und absplen.) (Hinweis: Andere Regionen wie etwa der Rcken knnen leichter von der Pflegekraft erreicht werden.)
Die Pflegekraft achtet darauf, dass der Bewohner nicht auskhlt, etwa dadurch, dass das Duschen zu lange dauert. Ggf. werden Hautbereiche durch den Duschstrahl warmgehalten. Um den Kreislauf zu aktivieren, kann whrend des Duschens die Temperatur kurzzeitig um bis zu 10 C gesenkt werden. Dabei sollte mit den Extremitten begonnen werden, die weiter von der Krpermitte entfernt sind. Wichtig dabei ist, den Bewohner vorher zu informieren und jeden Temperaturwechsel anzukndigen. Ebenfalls muss ggf. der Hausarzt vorab zustimmen, da es Kontraindikationen geben kann. Soweit es der Bewohner nicht anders wnscht, wird folgende Reihenfolge beim Einseifen und beim Abduschen gewhlt:
Fe und Unterschenkel Oberschenkel und Hfte Arme und Oberkrper Rcken und Brust Intimbereich. Dafr sollte sich der Bewohner falls mglich hinstellen und die Beine spreizen. Die Pflegekraft nutzt einen neuen Waschlappen.
(Hinweis: Wenn der Bewohner zu schwach zum Stehen ist, sollte zumindest der Genitalbereich im Sitzen gereinigt werden. Die Pflegekraft subert das Ges dann spter im Bett. Alternativ kann die Pflegekraft einen Duschhocker nehmen, der eine ffnung in der Sitzflche hat. Der Genitalbereich und das Ges sind dann auch im Sitzen erreichbar.)
Nun schliet sich die Haarwsche an. Die Pflegekraft bedeckt das Gesicht mit einem frischen Waschlappen, damit kein Schaum in die Augen kommt. Die Pflegekraft splt den gesamten Krper erneut ab.
(Hinweis: Es ist nicht sinnvoll, den Bewohner von oben nach unten komplett einzuseifen und dann abzuduschen. Stattdessen wird die Seife nur an ausgewhlten Krperzonen verwendet, etwa unter den Achseln. Damit wird der Sureschutzmantel der Haut nicht unntig belastet.)
Die Dusche wird abgestellt.
Abtrocknen und Anziehen
Das kleine Handtuch wird ber den Kopf des Bewohners gelegt. Die Pflegekraft platziert das groe Badetuch als Klteschutz ber den Schultern. Der Pflegebedrftige wird aus der Dusche transferiert. Der Bewohner trocknet sich ab oder lsst sich von der Pflegekraft abtrocknen. Es wird darauf geachtet, dass sich keine feuchte Kammern in den Hautfalten bildet. Der Pflegebedrftige soll sich noch einmal kurz hinstellen, damit die Pflegekraft den Intim- und Gesbereich trocknen kann. Die Pflegekraft fhrt eine Hautpflege durch, um die Haut des Bewohners vor dem Austrocknen zu schtzen. Bei trockener Haut nutzen wir Wasser-in-l-Produkte. Bei fettiger Haut ist eine l-in-Wasser-Emulsion sinnvoller.
(Hinweis: Viele Bewohner mchten auf vertraute Produkte nicht verzichten. Es liegt dann an der Pflegekraft zu prfen, ob diese fr den jeweiligen Hauttyp eine gute Wahl sind.)
Die Pflegekraft hilft dem Bewohner, die Unterhose anzuziehen. Der Duschstuhl wird getrocknet, damit sich der Bewohner wieder setzen kann. Die Pflegekraft legt ggf. ein frisches Handtuch auf. Mit einem kleinen Handtuch werden die Beine und die Zehen getrocknet. Es ist wichtig, dass in den Zehenzwischenrumen keine Feuchtigkeit zurckbleibt. Dieses wrde eine Pilzinfektion begnstigen. Der Bewohner soll nun die Hose (oder den Rock) anziehen und so weit wie mglich hochziehen. Die Pflegekraft entfernt die rutschfeste Unterlage und zieht dem Bewohner die Schuhe an. Der Bewohner soll sich noch einmal kurz hinstellen. Die Pflegekraft kann nun die Hose ber das Ges ziehen. Nun wird die Oberbekleidung angezogen. Die Pflegekraft fragt den Bewohner, ob die Kleidung angenehm sitzt. Die Pflegekraft setzt den Bewohner keiner Zugluft aus. Die Haare werden gekmmt und gefhnt. Dafr kann der Pflegebedrftige vor das Waschbecken mobilisiert werden, damit er dieses im Spiegel verfolgen kann.
(Hinweis: Wenn der Bewohner nicht belastbar ist, kann nach dem Abtrocknen und vor dem Anziehen eine Pause gemacht werden, um die Krfte zu regenerieren. Der Pflegebedrftige wird dann im Bademantel in das Bett mobilisiert. Der Kleidungswechsel erfolgt dann einige Minuten spter.)
Ggf. wird das Make-up bei Bewohnerinnen erneuert. Ggf. wird eine Fingernagelpflege durchgefhrt. Die Pflegekraft legt dem Bewohner ggf. die Uhr und den Schmuck wieder an. Ggf. notwendige Prophylaxen werden durchgefhrt. Die Pflegekraft erneuert ggf. die Verbnde. Die an- und ableitenden Systeme werden wieder funktionsfhig gemacht.
Nachbereitung: Abschluss
Das Badezimmer wird aufgerumt. Die Pflegekraft wischt feuchte Stellen auf und lftet das Badezimmer. Das Schild “Besetzt” wird entfernt. Die Pflegekraft erkundigt sich erneut nach dem Befinden des Bewohners. Die Hilfs- und Verbrauchsmittel werden gereinigt und desinfiziert bzw. entsorgt. Die Pflegekraft fhrt eine hygienische Hndedesinfektion durch. Wenn die Pflegekraft Hautvernderungen am Bewohner bemerkt, so werden diese Beobachtungen in der Dokumentation vermerkt. Ggf. wird eine Vorstellung beim Hautarzt geprft. Die Pflegemanahme wird in der Leistungserfassung dokumentiert.
Dokumente:
Leistungserfassung Berichtsblatt
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
Pflegekraft Bei unruhigen, verwirrten oder adipsen Bewohnern wird eine zweite Pflegekraft bentigt.