Reisedokumente – Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, wird aber nicht empfohlen Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz. Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
am griechisch-türkischen Grenzübergang an den Seehäfen in Istanbul, Izmir, Çanakkale, Muğla, Antalya, Mersin, Iskenderun und Aydın an den beiden Flughäfen IST (neuer Flughafen) und SAW (Sabiha Gökcen) in Istanbul und am Flughafen ESB in Ankara.
Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.
Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente.
Was passiert wenn man sein Pass vergessen hat?
Weniger als drei Tage bis zur Abreise: Vorläufigen Reisepass beantragen – Haben Bundesbürger den Reisepass verloren und die Abreise steht unmittelbar bevor, können sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den das Bürgeramt sofort ausstellt und aushändigt.
Bearbeitungsdauer: wird sofort ausgestellt Kosten: 26 Euro
Reisepass am Flughafen verloren oder vergessen Ihr seid bereits am Flughafen und stellt fest, dass der Reisepass weg, abgelaufen oder einfach zu Hause liegengeblieben ist? Dann schnell die Dienststelle der Bundespolizei aufsuchen, die es an jedem deutschen Flughafen gibt! Die Beamten dort können einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz ausstellen.
- Voraussetzung hierfür ist, dass ihr euch als Antragsteller zum Beispiel mit einem Personalausweis oder Führerschein ausweisen können.
- Mit dem Reiseausweis kann die Reise weitergehen.
- Allerdings sind andere Staaten nicht dazu verpflichtet, das Dokument für die Einreise anzuerkennen.
- Auf der Website der Bundespolizei gibt es eine Liste der Staaten, die den Reiseausweis garantiert akzeptieren,
Einige Länder erkennen den Reiseausweis nur in Kombination mit einem gültigen Personalausweis an.
Bearbeitungsdauer: sofortige Ausstellung Kosten: 8 Euro
Grundsätzlich bleibt der Ablauf derselbe, wenn euer Reisepass im Ausland verschwindet: Meldet den Diebstahl oder Verlust des Reisepasses bei der örtlichen Polizei und lasst euch das Ganze entsprechend bescheinigen. Danach hilft die nächste deutsche Botschaft oder ein Konsulat weiter.
Bearbeitungsdauer: variiert, in der Regel frühestens am folgenden Werktag Kosten: zwischen 13 und 21 Euro
Verlust der Reisedokumente innerhalb der EU Wer seinen Reisepass oder Personalausweis bei einer Reise innerhalb der EU verliert, braucht häufig kein Ersatzdokument, um den Heimflug anzutreten. In diesem Fall akzeptieren viele Fluggesellschaften ausnahmsweise auch die Vorlage der polizeilichen Verlustanzeige,
Was tun wenn Reisepass nicht auffindbar ist?
Die Verlustanzeige kann formlos schriftlich oder persönlich bei jedem Bürgerbüro aufgegeben werden. Sobald Sie bemerkt haben, dass Ihr Reisepass fehlt, müssen Sie die Verlustanzeige aufgeben.
Ist ein abgelaufener Pass gültig?
“Mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen.” – Falsch. Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das grundsätzlich das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenem Reisepass erlaubt.
- Zu diesen gehören u.a.
- Belgien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, die Schweiz, Slowenien und Ungarn.
- Achtung, in Spanien darf der Pass nur ein Jahr abgelaufen sein! Es ist aber empfehlenswert, nur mit gültigem Reisepass oder gültigem Personalausweis zu verreisen.
Aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines oder auch Fährgesellschaften kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Gut zu wissen: Falls ihr Reisepass (oder Personalausweis) nicht mehr gültig ist und Sie bald wieder auf Reisen gehen, dann organisieren Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Aktualisierung bei Ihrer Behörde ( mehr Infos ).
Kann man fliegen wenn der Pass abgelaufen ist?
Bei einem abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis kann die Bundespolizei für eine Auslandsreise einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Dies gilt nur, wenn die Erteilung eines (vorläufigen) Reisedokumentes bei einer Passbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.
Die Ausstellung ist nicht zulässig, wenn sich aus der Übersicht “Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen” ergibt, dass der Zielstaat das Dokument ausdrücklich nicht anerkennt. Zu beachten ist außerdem, dass eine Vielzahl von Staaten verlangt, dass das Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss.
Der Reiseausweis als Passersatz erfüllt dieses Erfordernis nicht, da dieser nur für maximal einen Monat ausgestellt werden darf. Bei der Einreise wird grundsätzlich kein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt. Ausnahmsweise ist die Ausstellung an deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland zulässig, wenn aufgrund einer beabsichtigten kurzen Aufenthaltsdauer im Inland die Ausstellung eines Passes oder Passersatzes nicht zumutbar ist.
- Für Angehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie für Personen, die zur Rückkehr in diese Staaten berechtigt sind, kann die Bundespolizei für eine Auslandsreise oder für die Wiedereinreise einen Notreiseausweis ausstellen.
- Dies gilt nur im Falle der Vermeidung einer unbilligen Härte oder aus Gründen eines besonderen öffentlichen Interesses, sofern die Erteilung eines Reisedokumentes durch die eigene Auslandsvertretung oder eine Ausländerbehörde nicht mehr rechtzeitig zu erwarten ist.
Die Ausstellung von Ersatzpapieren an Kinder sowie Personen unter 18 Jahren ist grundsätzlich von der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abhängig. Die Identität und die Staatsangehörigkeit sind durch Vorlage amtlicher Dokumente nachzuweisen (zum Beispiel grundsätzlich durch einen abgelaufenen Pass oder Passersatz, Kopien dieser Dokumente reichen nicht aus).
Wenn Sie mit Passersatzpapieren reisen, geschieht dies auf eigenes Risiko, denn andere Staaten sind zur Anerkennung dieser Passersatzpapiere nicht verpflichtet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zielland die Einreise mit diesen Passersatzpapieren nicht gestattet, oder eine Luftverkehrsgesellschaft deswegen bereits die Mitnahme verweigert. Auch wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Grenzbehörden die Ausstellung von Ersatzpapieren ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn bekannt ist, dass der Zielstaat die Passersatzpapiere nicht anerkennt und bei Verwendung sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Um die Erlangung des benötigten Passersatzpapiers zu beschleunigen, können Sie mit dem Onlineantrag Ihre Personalien und die relevanten Reisedaten elektronisch an die zuständige Grenzbehörde übermitteln, die rasch mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird. Von dort erhalten Sie auch Mitteilung über die Modalitäten der Abholung.