Kriegsrecht – Der Terminus Kriegsrecht wurde in der Übersetzung als Ausnahmezustandsverwaltung wiedergegeben Artikel 122 Aus Gründen der Ausbreitung von Gewalthandlungen, welche auf die Aufhebung der durch die Verfassung anerkannten freiheitlichen demokratischen Ordnung oder der Grundrechte und -freiheiten gerichtet und ernster sind als die die Ausrufung des Notstandes erfordernden Fälle, oder des Auftretens des Kriegsfalles oder einer einen Krieg erfordernden Lage, eines Aufstandes oder einer Unternehmung von gewaltsamen Aktionen gegen das Vaterland oder die Republik oder der Ausbreitung von Gewalthandlungen, welche von innen oder außen die Unteilbarkeit des Landes und der Nation in Gefahr bringen, kann der unter dem Vorsitz des Präsidenten zusammentretende Ministerrat nach Einholung der Ansicht des Nationalen Sicherheitsrates in einem Teil oder in mehreren Teilen des Landes oder im ganzen Land für eine Dauer von nicht mehr als sechs Monaten die Ausnahmezustandsverwaltung ausrufen.
Was bedeutet Ausnahmezustand verhängen?
Charakteristika – Um der Bedrohung („Störung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung “) zu begegnen, werden außerordentliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen. Statt der ordentlichen Verfassung gilt dann eine „ Notstandsklausel “. Die Regelungen des Notstandsrechts können entweder intrakonstitutioneller oder extrakonstitutioneller Art sein.
Im ersten Fall sieht die Verfassung selbst vor, dass in Notzeiten von ihr abgewichen werden darf, im zweiten Fall werden zur Behebung eines Notstandes Maßnahmen ergriffen, die nicht in der Verfassung vorgesehen sind. Viele moderne Staatsverfassungen treffen explizite Regelungen für den Fall des Ausnahmezustandes, einige jedoch nicht.
So sieht die Schweiz z.B. kein intrakonstitutionelles Notstandsrecht vor. Eine theoretische Frage ist es, ob das extralegale Notstandsrecht auch dann existiert, wenn eine positive Normierung des Ausnahmefalles vorliegt. Während sich der Ausnahmezustand zunächst auf äußere Gefahren beschränkte – man sprach historisch auch von Belagerungszustand oder Kriegsrecht –, bezogen sich entsprechende Regelungen zunehmend auch auf innere Notlagen, also Aufstände, Bürgerkriege oder Naturkatastrophen,
- Der Ausnahmezustand emanzipierte sich gewissermaßen von der Kriegssituation, an die er ursprünglich gebunden war, und wurde zunehmend als außergewöhnliche Polizeimaßnahme bei inneren Unruhen und Aufständen angewendet.
- Zuletzt wurde der Notstandsbegriff sogar auf wirtschaftliche Krisen ausgeweitet, so zum Beispiel in der Weimarer Republik, als Notverordnungen nach dem Notstandsartikel 48 der Weimarer Reichsverfassung zum Zweck der „Sicherung von Wirtschaft und Finanzen” erlassen wurden.
Im Ausnahmezustand werden zeitweilig die Verfassung oder einzelne ihrer Bestimmungen außer Kraft gesetzt, wobei eine Kompetenzverlagerung von der Legislative auf die Exekutive und – in Bundesstaaten – von den Gliedstaaten auf den Bund stattfindet. Außerdem werden gewisse Grundrechte eingeschränkt oder vorübergehend außer Kraft gesetzt (z.B.
Wirtschaftsfreiheit, Pressefreiheit, Postgeheimnis, Schutz der Wohnung). Ein weiteres Merkmal ist der Einsatz der Streitkräfte zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Ausnahmezustands. Häufig wird auch eine Befugnis zum Erlassen von Notverordnungen erteilt, die Gesetzeskraft haben. Einer der wesentlichen Züge des Ausnahmezustands ist somit die vorübergehende Aufhebung der Gewaltenteilung im Sinne einer effektiven Regierungspraxis.
Die Beendigung des Ausnahmezustands erfolgt häufig auf dem Weg eines formellen Gesetzes, das auch die Rechtsfolgen der während des Ausnahmezustandes getroffenen Entscheidungen regelt. Die Entscheidung über den Ausnahmezustand gilt als staatsleitender Akt.
Welches Land investiert am meisten in die Türkei?
Türkei: Top-Lieferländer (in Milliarden US-Dollar; Veränderung in Prozent) –
Januar-November 2022 | Veränderung 1) | |
---|---|---|
Russland 2) | 54,3 | 112,4 |
China | 37,7 | 29,7 |
Deutschland | 21,6 | 9,2 |
USA | 14,0 | 20,1 |
Schweiz | 12,9 | 348,9 |
Italien | 12,7 | 21,5 |
Indien | 10,1 | 39,9 |
Wie viele Menschen in der Türkei sind arm?
Mindestens zehn Millionen Menschen leben in der Türkei unter der Hungersgrenze. Das Thema Teuerungen beschäftigt derzeit wohl fast jedes Land. Doch was sich in der Türkei abspielt, ist noch mal ein ganz anderes Kaliber. Wäre da nicht ein Krieg in unmittelbarer Nähe, würde man in den türkischen Medien wahrscheinlich kaum etwas anderes lesen.
Das Land hat mit einer Rekordinflation zu kämpfen, welche fast jeden Monat ein neues Hoch erreicht. Zuletzt lag sie b ei 70 Prozent, Vor allem zu spüren ist diese bei den Lebensmittel- und Energiepreisen. Auch Gegenmaßnahmen, wie etwa die Senkung der Mehrwertsteuer, wirkten der hohen Inflation nur wenig entgegen.
Nun wurden die Ergebnisse der von Türk-İş durchgeführten „Hunger and Poverty Boundary Survey”- Studie für Mai 2022 bekannt gegeben. Türk-İş ist der größte Dachverband der Türkischen Industriegewerkschaften, Und die Zahlen haben es in sich.
Welche Gesetze gelten im Kriegszustand?
Kriegsrecht – Das Kriegsrecht ist ein Teil des Völkerrechts, Es sind Verträge, in denen genau steht, wie sich alle, die gegeneinander Krieg führen, im Krieg zu verhalten haben. Früher hat der König eines Landes bestimmt, ob er gegen ein anderes Land Krieg führt, um seine Ziele durchzusetzen.
Das nannte man “Kriegsfreiheit”. Seit 1928 aber gilt das Kriegsverbot. Damals haben mehrere Staaten in Paris einen Vertrag geschlossen, den im Laufe der Zeit immer mehr Staaten unterschrieben haben. Ein Angriffskrieg ist nach dem Kriegsrecht verboten. Trotzdem entwickeln sich aus Streitigkeiten zwischen Staaten immer wieder Kriege.
Das Kriegsrecht erlaubt dem angegriffenen Staat, sich zu wehren und sich zu verteidigen (“Verteidigungskrieg). Wenn ein Staat einem anderen Staat mit Krieg droht, kann es sein, dass der bedrohte Staat dann einen Krieg beginnt. Das nennt man “Präventivkrieg”.
Erlaubt ist ein solcher Krieg nur, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht. Die Abgrenzung zu einem Angriffskrieg ist dabei aber nicht immer klar. Die Regeln und Grundsätze, die während eines Krieges gelten sollen, sind unter anderem im Haager Abkommen und in der Genfer Konvention aufgeschrieben. Diese Regeln bestimmen zum Beispiel, dass Kriegsgefangene menschenwürdig behandelt werden müssen.
Zivilisten, also Menschen, die keine Soldaten sind, dürfen nicht gefangen genommen werden. Auch wenn viele Staaten diese Regeln offiziell anerkennen, heißt das leider nicht, dass sie sich im Kriegsfall auch immer daran halten.
Wann ist Ausnahmezustand in Deutschland?
Wann kann man von Ausnahmezustand sprechen? – Der Grund für einen Ausnahmezustand kann ein Terroranschlag sein, ein politischer Umsturzversuch oder eine Naturkatastrophe. Auf jeden Fall ist es ein Ereignis, das schnelles und wirkungsvolles Handeln des Staates nötig macht.
Was darf im Krieg nicht angegriffen werden?
Veröffentlichungsdatum 19.08.2019 Sie sind hier: Das Ziel des Humanitären Völkerrechts (HVR) in bewaffneten Konflikten ist die Begrenzung des Leidens, das durch intensive bewaffnete Auseinandersetzungen verursacht wird. Das HVR sucht einen Ausgleich zwischen zwei gegenläufigen Interessen: den militärischen Notwendigkeiten bei der Kampfführung und der Bewahrung des Prinzips der Menschlichkeit im bewaffneten Konflikt.
Das HVR besteht aus internationalen Abkommen und Völkergewohnheitsrecht. Abkommen werden für die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz in das Bundesrecht überführt. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Völkergewohnheitsrecht) sind ebenfalls Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Völkergewohnheitsrecht entsteht durch allgemeine staatliche Übung (lat. consuetudo) und durch übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung (lat. opinio iuris sive necessitatis). Während für den internationalen bewaffneten Konflikt zahlreiche Abkommen und auch völkergewohnheitsrechtliche Regelungen gelten, sind die Regeln des HVR für den nicht-internationalen bewaffneten Konflikt bisher überschaubar geblieben.
Staaten handeln durch Organe. Der Staat bestimmt durch sein Organisationsrecht, wer im bewaffneten Konflikt welche Rolle einnimmt. Im Fall eines internationalen bewaffneten Konflikts (Konflikt zwischen mindestens zwei Staaten) wird dieser Konflikt durch Angehörige der Streitkräfte (Soldaten) geführt. Diese Soldaten sind – mit Ausnahme des Sanitäts- und Seelsorgepersonals – durch ihre Eingliederung in die Streitkräfte Kombattanten.
Nur sie sind im Auftrag des Staates berechtigt, unmittelbar an Feindseligkeiten teilzunehmen; wer diese Befugnis nicht hat, darf sich an den Kampfhandlungen nicht aktiv beteiligen. Das nationale Recht bestimmt, wer für einen Staat Kombattant ist. Das HVR knüpft daran nur bestimmte Rechtsfolgen.
Im internationalen bewaffneten Konflikt dürfen die Kombattanten sich unmittelbar an den Kampfhandlungen beteiligen, dabei aber nur militärische Ziele bekämpfen. Gleichzeitig stellen sie für den Gegner auch selbst ein zulässiges militärisches Ziel dar, dürfen also jederzeit bekämpft werden. Sie tragen in aller Regel Uniform und sind deshalb leicht von der Zivilbevölkerung zu unterscheiden.
Sie unterliegen einem internen Disziplinarsystem, das u.a. die Einhaltung des HVR gewährleistet. Auch andere Personen (Milizen, Freiwilligenkorps), insbesondere, wenn sie in die Streitkräfte eingegliedert sind, oder Mitglieder regulärer Streitkräfte, die sich zu einer von der Gewahrsamsmacht nicht anerkannten Regierung oder Autorität bekennen, können unter bestimmten Umständen (sie müssen grds.
- Eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person an ihrer Spitze haben, ein bleibendes und von Weitem erkennbares Unterscheidungszeichen führen, die Waffen offen tragen und bei ihren Kampfhandlungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges achten) den Kombattantenstatus haben.
- Ann sich ein Kombattant wegen der Art der Feindseligkeiten nicht von der Zivilbevölkerung unterscheiden, behält er den Kombattantenstatus, vorausgesetzt, dass er in solchen Fällen während jedes militärischen Einsatzes seine Waffe offen trägt und während eines militärischen Aufmarsches vor Beginn eines Angriffs, an dem er teilnehmen soll, seine Waffe so lange offen trägt, wie er für den Gegner sichtbar ist.
Kombattanten dürfen für ihre bloße Teilnahme an rechtmäßigen, im Auftrag ihres Staates geführten Kampfhandlungen nicht bestraft werden. Im Falle der Gefangennahme erhalten alle Kombattanten den Kriegsgefangenenstatus. Angriffe im bewaffneten Konflikt sind streng auf militärische Ziele zu beschränken.
Soweit es sich um Objekte handelt, gelten nach einer allgemein anerkannten Definition als militärische Ziele nur solche Objekte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Standortes, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung, deren Inbesitznahme oder Neutralisierung unter den in dem betreffenden Zeitpunkt gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt.
Militärische Ziele sind darüber hinaus die Kombattanten der gegnerischen Partei und Zivilpersonen, sofern und solange sie unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, weil sie dadurch ihren Schutz als Zivilpersonen verlieren. Soweit ein Rechtsberater des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (Melzer) in seiner „Interpretative guidance on the notion of direct participation in hostilities under international humanitarian law” davon ausgeht, eine „continuous combat function” reiche für Mitglieder bewaffneter Gruppierungen zusammen mit anderen Voraussetzungen aus, um den für Zivilpersonen vorgesehenen Schutz zu verlieren, solange diese Funktion beibehalten wird, findet dies keine Stütze im geltenden HVR.
- Zivilpersonen und die Zivilbevölkerung genießen im internationalen bewaffneten Konflikt den allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren.
- Sie dürfen nicht das Ziel militärischer Angriffe sein.
- Im Zweifel gilt eine Person als Zivilperson.
- Die Zivilbevölkerung bleibt auch dann Zivilbevölkerung, wenn sich unter ihr einzelne Personen befinden, die nicht Zivilpersonen sind.
Die Androhung oder Anwendung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, sind verboten. Es ist verboten, Zivilpersonen als Schutzschild für militärische Ziele zu missbrauchen oder die Bewegungen der Zivilbevölkerung so zu lenken, dass sie militärische Ziele vor Angriffen abschirmen oder Kriegshandlungen decken. Zivilpersonen und die Zivilbevölkerung genießen im internationalen bewaffneten Konflikt den allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren. Nur militärische Ziele dürfen bekämpft werden in bewaffneten Konflikten. Bei einem Angriff auf ein militärisches Ziel können aber auch Zivilpersonen oder anderen geschützten Personen verletzt oder getötet oder zivile oder anderweitig geschützte Objekte beschädigt oder zerstört werden.
Das HVR verwendet zur Beschreibung solcher Sachverhalte den Begriff der „incidental losses” oder „Verluste”; allgemein üblich ist insbesondere in militärischen Kreisen die Verwendung des umgangssprachlichen Begriffs des Kollateralschadens („collateral damage”), der bisher nicht in einem internationalen Abkommen definiert ist.
Zudem sind auch Angriffe gegen die Zivilbevölkerung als Repressalie verboten. Der verantwortliche militärische Führer muss vor einem Angriff den militärischen Charakter eines Zieles prüfen und alles praktisch Mögliche tun, um sicherzugehen, dass die Angriffsziele weder Zivilpersonen noch zivile Objekte sind und nicht unter besonderem Schutz stehen, sondern militärische Ziele sind und ihre Bekämpfung auch sonst nach geltendem Völkerecht nicht verboten ist.
Bei der Wahl der Angriffsmittel und -methoden auf ein militärisches Ziel, auf das allein ein Angriff erlaubt ist, hat er alle praktisch möglichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen oder die Beschädigung ziviler Objekte, die dadurch mitverursacht werden könnten, zu vermeiden, und in jedem Fall diese Verluste auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Ist eine Wahl zwischen mehreren militärischen Zielen möglich, um einen vergleichbaren militärischen Vorteil zu erringen, ist dasjenige Ziel zu wählen, dessen Bekämpfung die Zivilbevölkerung und zivile Objekte voraussichtlich am wenigsten gefährden wird.
Ist die Vermeidung oder Minimierung von Begleit- oder Kollateralschäden nicht möglich, hat der militärische Führer von jedem Angriff Abstand zu nehmen, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen verursacht, die exzessiv im Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil wären.
Maßgeblich sind insoweit die in Art.102 ZP I genannten verbindlichen Sprachfassungen, zu denen die deutsche Fassung nicht gehört, in der leider mehrfach das unzulässige Maß eines Kollateralschadens, der gleichzeitig ein Kriegsverbrechen darstellt, mit den Worten „die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen” beschrieben wird.
- Bei einem Angriff, bei dem die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen werden kann, muss eine wirksame Warnung vorausgehen, es sei denn, die gegebenen Umstände erlauben dies nicht.
- Ein bereits im Gang befindlicher Angriff ist endgültig oder vorläufig einzustellen, wenn sich erweist, dass das Ziel nicht militärischer Art ist oder seine Bekämpfung zu exzessiven Kollateralschäden führen könnte.
Vom militärischen Führer wird dabei eine doppelte Abwägung in der Zukunft liegender Gegebenheiten gefordert: Er muss den von dem militärischen Angriff zu erwartenden konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil für die Gesamtoperation gegen den zu erwartenden Kollateralschaden, den dieser Angriff auf ein militärisches Ziel mitverursacht, abwägen; dieser darf nicht exzessiv sein.
Angesichts ständig möglicher Lageänderungen sollten die Erwartungen an den militärischen Führer daher nicht überspannt werden; von ihm ist lediglich die Ergreifung aller praktisch möglichen Vorsichtsmaßnahmen gefordert. Angehörige des Sanitätsdienstes der Streitkräfte (Sanitätspersonal) der Staaten (auch: der Bundeswehr) sowie die Militärgeistlichen sind keine Kombattanten! Sie sind aufgrund ihrer sanitätsdienstlichen oder seelsorgerischen, also humanitären Aufgaben unter allen Umständen zu schonen und zu schützen.
Deshalb müssen sie bei ihren humanitären Aufgaben auch dann geschont und geschützt werden, wenn sie das Schutzzeichen nicht führen! Sie sind Angehörige der Streitkräfte, die auf unbestimmte Zeit ausschließlich sanitätsdienstlichen Zwecken zugewiesen und nur mit leichten Handfeuerwaffen zur Notwehr und Nothilfe sowie zur Verteidigung der anvertrauten Patienten und Sanitätseinrichtungen, -transportmittel und -materialien gegen völkerrechtswidrige Angriffe des Gegners ausgestattet sind.
Es ist ihnen in dieser Funktion verboten, sich unmittelbar an Kampfhandlungen oder Feindseligkeiten zu beteiligen. Zum Sanitätspersonal der Bundeswehr gehören die Angehörigen aller Approbationen (Humanmedizin, Zahnmedizin, Apotheker und Veterinärmediziner) und ihr Unterstützungspersonal und funktional alle Personen, die ausschließlich zum Aufsuchen, zur Bergung, Beförderung, Untersuchung oder Behandlung einschließlich von Verwundeten, Verletzten und Kranken sowie Schiffbrüchigen oder zur Verhütung von Krankheiten verwendet wird, das ausschließlich zur Verwaltung von Sanitätseinheiten oder dem Betrieb oder der Verwaltung von Sanitätstransportmitteln verwendete Personal (Sanitätspersonal) sowie das Lazarettpersonal an Bord von Lazarettschiffen.
Zu den Sanitätseinheiten zählen u.a. Lazarette und ähnliche Einheiten, Blutspendedienste, medizinische Versorgungszentren und –institute, medizinische Depots sowie medizinische und pharmazeutische Vorratslager dieser Einheiten. Zu den Sanitätstransportmitteln zählt jedes militärische oder zivile, ständige oder nichtständige Transportmittel, das ausschließlich dem Sanitätstransport zugewiesen ist und einer zuständigen Dienststelle einer am Konflikt beteiligten Partei untersteht. Von der Bundeswehr wird derzeit ausschließlich das Schutzzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund verwendet. Das Schutzzeichen wird vom Sanitätspersonal als am linken Arm befestigte, feuchtigkeitsbeständige Armbinde mit dem roten Kreuz in Verbindung mit einem Sonderausweis getragen.
- Angehörige des Sanitäts- und Seelsorgepersonals tragen jeweils einen besonderen, mit dem Schutzzeichen versehenen Ausweis bei sich.
- Dieser Ausweis soll Taschenformat haben und so haltbar wie möglich sein.
- Er ist in der Landessprache abgefasst und soll Namen, Vornamen, Dienstgrad und die streitkräfteinterne Kennnummer der Inhaberin bzw.
des Inhabers angeben. Er bescheinigt, in welcher Eigenschaft sie/er Anspruch auf den Schutz der vier Genfer Abkommen von 1949 und der Zusatzprotokolle I oder II von 1977 hat (z.B. Militärgeistliche oder Militärgeistlicher, Ärztin oder Arzt, Zahnärztin oder -arzt, Apothekerin oder Apotheker, Veterinärin oder Veterinär, Arzt-/Zahnarzthelferin oder –helfer, Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter, Rettungsassistentin oder Rettungsassistent).
Der Ausweis muss mit einem Lichtbild der Inhaberin bzw. des Inhabers, sowie mit ihrer/seiner Unterschrift oder ihrem/seinem Daumenabdruck oder mit beidem versehen sein. Die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien können Sanitätszonen und –orte vereinbaren, die so organisiert sind, dass sie den Verwundeten und Kranken sowie dem Pflege- und Verwaltungspersonal Schutz vor den Folgen des Konflikts bieten.
Sie müssen so weit wie möglich von jedem militärischen Objekt entfernt sein und außerhalb der Regionen liegen, die für die Durchführung militärischer Operationen von Bedeutung sein können. Sie dürfen nur einen geringen Teil des einer Konfliktpartei unterstehenden Gebiets umfassen und nur dünn besiedelt sein. Kennzeichnung von Sanitätszonen und –orte sowie Sicherheitszonen. Auch Sicherheitszonen sind Bereiche, die vom Kriegsgebiet ausgenommen sind; so dass solche Kriegshandlungen in diesen Zonen verboten sind. Sie können im Wege gegenseitiger Vereinbarungen durch die Konfliktparteien eingerichtet werden und dienen dem Schutz für Verwundete und Kranke, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen, für Gebrechliche, Greise und Kinder unter 15 Jahren, schwangere Frauen und Mütter mit Kindern unter sieben Jahren, um diesen Personenkreis vor den Folgen des Krieges zu schützen.
- Sie dürfen keinen militärischen Zweck erfüllen; Militärische Objekte dürfen weder innerhalb der Zonen oder in ihrer Nähe eingerichtet werden.
- Sanitätszonen und –orte sowie Sicherheitszonen können entweder mit dem Roten Kreuz oder einem vergleichbaren Schutzzeichen oder mit folgendem Schutzzeichen – auf weißem Grund – deutlich an ihren Grenzen gekennzeichnet werden.
Kriegshandlungen der Kriegsparteien sind grds. nur im Kriegsgebiet erlaubt (Regeln für die Kampfführung zu Lande und auf See finden sich hauptsächlich in den Haager Abkommen von 1907). Angriffe auf Orte außerhalb sowie innerhalb des Kriegsgebiets, die für Kampfhandlungen verboten sind, sind als Kriegsverbrechen strafbar.
Besondere Regeln gelten für unverteidigte Orte, entmilitarisierte oder neutralisierte Zonen oder Sicherheitszonen. Unverteidigte Orte dürfen nicht angegriffen oder beschossen werden. Ein Ort gilt als unverteidigt, wenn die zuständigen Behörden ihn gegenüber dem Gegner als unverteidigt erklären, wenn er zur Besetzung offen steht und folgende Voraussetzungen erfüllt: Alle Kombattanten, beweglichen Waffen und die bewegliche militärische Ausrüstung müssen verlegt worden sein, ortsfeste militärische Anlagen und Einrichtungen dürfen nicht zu feindseligen Handlungen genutzt werden, Behörden und Bevölkerung dürfen keine feindseligen Handlungen begehen und es darf nichts zur Unterstützung von Kriegshandlungen unternommen werden.
Die Schaffung unverteidigter Orte kann auch dann zwischen den Konfliktparteien vereinbart werden, wenn diese Orte nicht die genannten Voraussetzungen erfüllen. Verletzt eine Partei diese Vorgaben, verlieren die unverteidigten Orte ihren Schutz. Entmilitarisierte Zonen entstehen durch Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien entweder schon im Frieden oder im Konflikt; sie müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen wie unverteidigte Orte.
- Die Ausdehnung der Kampfhandlungen auf solche entmilitarisierten Zonen ist verboten.
- Die Zone darf von keiner Seite angegriffen oder besetzt werden.
- Verletzt eine Partei ihre Verpflichtungen erheblich, verliert die entmilitarisierte Zone ihren Status und damit ihren besonderen Schutz.
- Auch neutralisierte Zonen sind Gebiete innerhalb des Kriegsgebiets, die zwischen den Konfliktparteien vereinbart werden und in denen keine Kriegshandlungen stattfinden dürfen.
Innerhalb dieser Zonen dürfen keine Arbeiten militärischer Art ausgeführt werden. Sie dienen der schützenden Aufnahme verwundeter und kranker Kombattanten und Nichtkombattanten oder an den Feindseligkeiten nicht teilnehmenden Zivilpersonen. Auch die Militärgeistlichen sind keine Kombattanten; denn sie sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht Angehörige der Streitkräfte, sondern Angehörige der Kirchen, die sie den Streitkräftig zur geistlichen Betreuung der Soldaten zuteilen.
Sie sind aufgrund ihrer seelsorgerischen, also humanitären Aufgaben im internationalen bewaffneten Konflikt ebenfalls unter allen Umständen zu schonen und zu schützen. Im Gegensatz zum Sanitätsmaterial sind die für die Ausübung des geistlichen Amtes benötigten Gegenstände durch das HVR nicht ausdrücklich geschützt.
Es entspricht jedoch dem Grundgedanken des HVR, das für die Seelsorge benötigte Material zu schonen und es seiner zweckgebundenen Verwendung nicht zu entziehen. Auch das Seelsorgepersonal trägt im internationalen bewaffneten Konflikt eine am linken Arm befestigte, feuchtigkeitsbeständige Armbinde mit dem roten Kreuz.
Während die Armbinden für das Sanitätspersonal auf der einen Seite den weißen Untergrund mit dem roten Kreuz, auf der anderen Seite den olivgrünen Untergrund mit dem roten Kreuz auf weißer Scheibe zeigen, sind die Armbinden für Militärgeistliche und das weitere Seelsorgepersonal zusätzlich mit einem aufgenähten violetten Mittelstreifen versehen.
Wann die Pläne des Bundesministeriums der Verteidigung umgesetzt werden, in der Bundeswehr auch Geistliche für den jüdischen und den islamischen Glauben einzusetzen, und welches Schutzzeichen diese Geistlichen führen werden, ist derzeit noch nicht entschieden. International anerkannt sind als Schutzzeichen mit derselben Funktion wie das Rote Kreuz auf weißem Grund auch der Rote Halbmond (wird vorwiegend von islamischen Staaten genutzt), der Rote Löwe mit Roter Sonne (vom Iran von 1924 – 1980 verwendet; Iran nutzt heute den Roten Halbmond, behält sich aber die Nutzung des Roten Löwen mit Roter Sonne weiter vor) und der 2006 neu eingeführte Rote Kristall. Nicht weltweit anerkannt (insbesondere nicht von den arabischen Staaten) ist das Erkennungszeichen der israelischen Rotkreuzgesellschaft, Magen David Adom (Roter Davidstern), den diese seit Gründung des Staats Israel 1949 nutzt. Seit 2006 darf dieses Schutzzeichen innerhalb des Staates Israel geführt werden; bei Auslandseinsätzen kommt je nach Lage zusätzlich oder ausschließlich der Rote Kristall zum Einsatz. Der Rote Kristall darf auch in Kombination mit anderen anerkannten Schutzzeichen geführt werden: Im Falle der Gefangennahme gilt das Sanitäts- und Seelsorgepersonal nicht als kriegsgefangen, genießt aber mindestens die Vorteile aller Bestimmungen des III.
- GA zum Schutz der Kriegsgefangenen und deren rechtlichen Schutz sowie alle nötigen Erleichterungen, um den Kriegsgefangenen ärztliche Pflege und seelsorgerischen Beistand geben zu können.
- Sanitäts- und Seelsorgepersonal darf nur zurückgehalten werden, soweit der gesundheitliche Zustand, die Bedürfnisse nach geistlichem Beistand und die Zahl der Kriegsgefangenen dies erfordern.
Mitglieder des Sanitäts- und Seelsorgepersonals, die nicht unbedingt zurückzuhalten sind, werden an ihre eigene Konfliktpartei zurückgesandt, sobald ein Weg für ihre Rückkehr offen ist und die militärischen Erfordernisse es gestatten. Das Seelsorgepersonal darf für die Kriegsgefangenen auch humanitäre Dienste leisten, die nicht zu den rein seelsorgerischen Aufgaben gehören, wie Annahme und Weiterleitung des letzten Willens eines Kriegsgefangenen. Zu schonen und zu schützen sind im internationalen bewaffneten Konflikt auch das Material, die Einrichtungen, Transportmittel und das Personal der Zivilschutzorganisation, die das folgende Schutzzeichen führt. Darüber hinaus ist auch das Kulturgut von allen Konfliktparteien zu respektieren. Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, die für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung sind, ohne Rücksicht auf Herkunft oder Eigentumsverhältnisse (z.B.
- Bau-, Kunst- oder Geschichtsdenkmäler religiöser und weltlicher Art, Kunstwerke und Kultstätten, archäologische Stätten und Sammlungen, Kunstwerke, Manuskripte oder Bücher).
- Alle feindseligen Handlungen gegen Kulturgut sind zu unterlassen.
- Ulturgüter dürfen weder angegriffen noch sonst wie beschädigt werden.
Alle Kulturgüter genießen diesen allgemeinen Schutz. Hierfür ist die Kennzeichnung mit dem folgenden Schutzzeichen vorgesehen. Bestimmte Kulturgüter können unter Sonderschutz gestellt werden (eine begrenzte Anzahl von Bergungsorten für bewegliches Kulturgutes vor bewaffneten Konflikten, Denkmalsorte und unbewegliches Kulturgut von sehr hoher Bedeutung. Kulturgut unter diesem Sonderschutz und seine unmittelbare Umgebung dürfen für militärische Zwecke nicht benutzt werden.
Hierfür ist folgende Kennzeichnung vorgesehen: Ferner kann Kulturgut unter verstärkten Schutz gestellt werden, wenn es Kulturgut von höchster Bedeutung für die Menschheit ist, es durch angemessene innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsmaßnahmen geschützt wird, mit denen sein außergewöhnlicher kultureller und historischer Wert anerkannt und das höchste Maß an Schutz gewährleistet wird, und es weder für militärische Zwecke noch für den Schutz militärischer Anlagen verwendet wird.
Schutzbestimmungen enthält das HVR darüber hinaus für Frauen und Kinder. Angriffe sind verboten auf Sicherheits- und neutralisierte Zonen, auf Küstenrettungsboote und die dazu gehörenden ortsfesten Küsteneinrichtungen sowie Küstenrettungsfahrzeuge, auf die Umwelt, wenn erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, langanhaltende und schwere Schäden verursachen und dadurch Gesundheit oder Überleben der Bevölkerung gefährden sowie auf Anlagen und Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten (Staudämme, Deiche, Kernkraftwerke). Das Sonderschutzzeichen für Anlagen, die gefährliche Kräfte enthalten, besteht aus drei in einer waagerechten Linie angeordneten leuchtend orangefarbenen Kreisen. Nicht alles jedoch, was sich als trickreich, raffiniert oder zur Täuschung geeignet erweist, ist speziell als Methode der Kriegführung bereits untersagt: Kriegslisten sind erlaubt, heimtückische oder perfide Kriegshandlungen jedoch verboten.
Wird im Krieg auf Sanitäter geschossen?
Besonderer rechtlicher Status von Sanitätseinrichtungen und Sanitätspersonal – Laut den Genfer Konventionen dürfen gekennzeichnete Verwundetennester ebenso wie Krankentransportfahrzeuge und deren Personal sowie weitere sanitätsdienstliche Einrichtungen wie Truppenverbandsplätze, Hauptverbandsplätze und Feldlazarette nicht beschossen werden.
- Die Realität sah und sieht allgemein oft anders aus.
- Umgekehrt dürfen Sanitätseinrichtungen, wegen des ihnen nach der Genfer Konvention zukommenden besonderen Status, nicht als „Schutzschild” für andere militärische Einheiten missbraucht werden.
- Rankentransportfahrzeuge dürfen nicht für Truppenverlegungen und den Transport von Waffen und Munition genutzt werden.
Sanitätspersonal darf nicht zu aktiven Kampfhandlungen herangezogen werden. Sie dürfen auch keine Wach- und Sicherungsaufgaben im Einsatz durchführen. Es ist weiterhin nicht statthaft, Lazarette im selben Gebäude mit aktiven Teilen der Streitkräfte unterzubringen, die ein legitimes Ziel feindlicher Angriffe wären.
Wann darf man Krieg führen?
Erlaubte Kriege – Trotzdem entwickeln sich aus Streitigkeiten zwischen Staaten immer wieder Kriege. Das Kriegsrecht erlaubt dem angegriffenen Staat, sich zu wehren und sich zu verteidigen (“Verteidigungskrieg). Wenn ein Staat einem anderen Staat mit Krieg droht, kann es sein, dass der bedrohte Staat dann einen Krieg beginnt.
Was passiert wenn in Deutschland der Notstand ausgerufen wird?
Katastrophenfall häufig regional begrenzt – Ein Katastrophenfall wird selten für ein gesamtes Land ausgerufen. Meist gilt er für einzelne Landkreise oder Städte, wenn diese etwa von einem Hochwasser oder einer Schneekatastrophe betroffen sind. Wegen der Corona-Pandemie haben im Dezember 2020 die Bundesländer Brandenburg und Thüringen für ausgewählte Regionen den Katastrophenfall ausgerufen.
Notstand ist eine Maßnahme auf Bundesebene, der Katastrophenfall ist Ländersache. Der Bund kann allerdings einen Katastrophennotstand ausrufen. Der Notstand ist die extremste Eingriffsmöglichkeit des Staates und wurde in der Bundesrepublik noch nie verhängt. Die Ausrufung des Katastrophenfalls geschieht deutlich häufiger, meist im Zusammenhang mit extremen Naturereignissen. Bei Notstand und im Katastrophenfall können Grundrechte beschnitten werden, insbesondere das Recht auf die freie Wahl des Aufenthaltsortes.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise,
Was bedeutet Notstand in einem Land?
Notstand im verfassungsrechtlichen Sinne – Kommt es in einem bestimmten Gebiet aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr oder ähnlichem zu einer unüberschaubaren Lage, so kann der Notstand, auch Ausnahmezustand, ausgerufen werden. In manchen Ländern hat dies zur Folge, dass die öffentliche Gewalt auf ihre Bindung an Gesetz und Recht insoweit verzichten kann, wie sie es zur Bekämpfung des Notstandes für erforderlich hält.
In den demokratischen Ländern bedeutet der Notstand in der Regel die Verkürzung des Rechtsschutzes gegen hoheitliche Maßnahmen, sowie Zurückdrängung von längere Zeit in Anspruch nehmenden behördlichen oder legislativen Verfahren. Im Gegensatz dazu hat die Ausrufung des feuerwehrlichen Ausnahmezustandes keine rechtlichen Konsequenzen.
Die deutschen Notstandsgesetze waren nach dem Zweiten Weltkrieg eine Bedingung der West – Alliierten vor der Übergabe der vollständigen Souveränität an die Bundesrepublik. Ursprünglich enthielt das Grundgesetz auf Grund der Erfahrungen mit Art.48 Weimarer Verfassung keine Regelungen für Krisensituationen wie einen Angriff oder einen Putschversuch.1955 wurde mit der Wehrverfassung der Schutz gegen einen militärischen Angriff ermöglicht.
Wer kann in Deutschland den Notstand ausrufen?
Deutschland – In der Bundesrepublik Deutschland besteht die Notstandsverfassung vor allem aus den am 30. Mai 1968 als Zusatz zum Grundgesetz vom Bundestag (BT) verabschiedeten Notstandsgesetzen, die den Notstand, den Verteidigungsfall, Spannungsfall und Katastrophenfall regeln.
- Der Notstand kann nach der deutschen Regelung in Kraft treten, wenn eine äußere Bedrohung einen normalen demokratischen Entscheidungsprozess behindert, also zum Beispiel Bundestag oder Bundesrat nicht mehr zusammentreten können.
- Für diesen Fall übernimmt der Gemeinsame Ausschuss ( Notparlament ) wesentliche Parlamentsfunktionen,
Zur Notstandsverfassung gehören Regelungen bezüglich:
- Artikel 10 GG (Einschränkung des Grundrechts des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses )
- Artikel 11 GG (Einschränkung des Grundrechts der Freizügigkeit )
- Artikel 12 a GG ( Wehrpflicht, Ersatzdienst, Dienstverpflichtung für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall )
- Artikel 20 Absatz 4 ( Widerstandsrecht )
- Abschnitt IV a (Artikel 53 a) ( Notstandsgesetzgebung durch den Gemeinsamen Ausschuss )
- Abschnitt X a (Artikel 115a bis l) Verteidigungsfall
Auch die Regelungen für den Gesetzgebungsnotstand (Art.81 GG) gehören zur Notstandsverfassung.
Was bedeutet das Kriegsrecht zu verhängen?
Kriegsrecht wird ausgerufen – was heißt das? – Wenn das Kriegsrecht ausgerufen wird, dann gelten besondere Ausnahmeregeln in einem Land. Zum Beispiel dürfen Soldaten andere Soldaten töten. Es können Beschränkungen für die Bevölkerung verhängt werden, dass diese sich zum Beispiel zur Sicherheit in ihren Häusern aufhalten sollen.
Was passiert wenn in Deutschland der Krieg ausgerufen wird?
Einmal ausgerufen, bedeutet das Kriegsrecht im schlimmsten Fall einschneidende Veränderungen für den Alltag der Bevölkerung. Im Kriegsrecht gelten bestimmte Regeln, bei der das Zivilrecht eingeschränkt wird und das Militär vermehrt die Kontrolle übernimmt. Die mit einem Symbol oder farbiger Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision – ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos.
Wer kann in Deutschland den Notstand ausrufen?
Deutschland – In der Bundesrepublik Deutschland besteht die Notstandsverfassung vor allem aus den am 30. Mai 1968 als Zusatz zum Grundgesetz vom Bundestag (BT) verabschiedeten Notstandsgesetzen, die den Notstand, den Verteidigungsfall, Spannungsfall und Katastrophenfall regeln.
Der Notstand kann nach der deutschen Regelung in Kraft treten, wenn eine äußere Bedrohung einen normalen demokratischen Entscheidungsprozess behindert, also zum Beispiel Bundestag oder Bundesrat nicht mehr zusammentreten können. Für diesen Fall übernimmt der Gemeinsame Ausschuss ( Notparlament ) wesentliche Parlamentsfunktionen,
Zur Notstandsverfassung gehören Regelungen bezüglich:
- Artikel 10 GG (Einschränkung des Grundrechts des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses )
- Artikel 11 GG (Einschränkung des Grundrechts der Freizügigkeit )
- Artikel 12 a GG ( Wehrpflicht, Ersatzdienst, Dienstverpflichtung für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall )
- Artikel 20 Absatz 4 ( Widerstandsrecht )
- Abschnitt IV a (Artikel 53 a) ( Notstandsgesetzgebung durch den Gemeinsamen Ausschuss )
- Abschnitt X a (Artikel 115a bis l) Verteidigungsfall
Auch die Regelungen für den Gesetzgebungsnotstand (Art.81 GG) gehören zur Notstandsverfassung.
Was bedeutet Notstand in einem Land?
Notstand im verfassungsrechtlichen Sinne – Kommt es in einem bestimmten Gebiet aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr oder ähnlichem zu einer unüberschaubaren Lage, so kann der Notstand, auch Ausnahmezustand, ausgerufen werden. In manchen Ländern hat dies zur Folge, dass die öffentliche Gewalt auf ihre Bindung an Gesetz und Recht insoweit verzichten kann, wie sie es zur Bekämpfung des Notstandes für erforderlich hält.
In den demokratischen Ländern bedeutet der Notstand in der Regel die Verkürzung des Rechtsschutzes gegen hoheitliche Maßnahmen, sowie Zurückdrängung von längere Zeit in Anspruch nehmenden behördlichen oder legislativen Verfahren. Im Gegensatz dazu hat die Ausrufung des feuerwehrlichen Ausnahmezustandes keine rechtlichen Konsequenzen.
Die deutschen Notstandsgesetze waren nach dem Zweiten Weltkrieg eine Bedingung der West – Alliierten vor der Übergabe der vollständigen Souveränität an die Bundesrepublik. Ursprünglich enthielt das Grundgesetz auf Grund der Erfahrungen mit Art.48 Weimarer Verfassung keine Regelungen für Krisensituationen wie einen Angriff oder einen Putschversuch.1955 wurde mit der Wehrverfassung der Schutz gegen einen militärischen Angriff ermöglicht.