Feldhilfe: 34. Freibetrag DBA Türkei – Übertragen Sie den auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Freibetrag DBA Türkei, Seit 2016 können Betriebsrentner beim Betriebsstättenfinanzamt beantragen, dass der Jahresarbeitslohn bis zur Höhe von 10.000 Euro freizustellen und die Besteuerung auf zehn Prozent zu begrenzen ist. Nummer 34: “Freibetrag DBA Türkei”
Was sind nach DBA steuerfreie Einkünfte?
Was ist steuerfreier Arbeitslohn nach DBA/ATE? – Hiermit ist der steuerfreie Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Auslandstätigkeitserlass (ATE) gemeint. In einem DBA ist geregelt, wie Arbeitnehmer mit Auslandstätigkeit ihr Einkommen versteuern müssen und so eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Der Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Ausland kann nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) steuerfrei sein, wenn mit dem betreffenden Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und die Tätigkeit mindestens drei Monate ununterbrochen besteht. Krankheit oder Urlaub schaden der Tätigkeitsdauer nicht, werden aber bei der Dreimonatsfrist nicht mitgerechnet.
Sind Sie mit Ihrem Gehalt im Ausland steuerpflichtig, werden Sie in Deutschland nach DBA oder ATE von der Steuer freigestellt. Allerdings wird das im Ausland versteuerte Einkommen in Deutschland in den Progressionsvorbehalt mit einbezogen. Das heißt, aus dem Auslandseinkommen und weiterem Einkommen in Deutschland wird ein Gesamteinkommen ermittelt.
Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen. Arbeiten Sie in diesen Ländern, ist der Arbeitslohn im Wohnsitzstaat Deutschland zu versteuern. In der Schweiz darf der Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern ihr Einkommen immer in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.
Hinweis: Aktuell wurde der Auslandstätigkeitserlass überarbeitet. Auf eine besonders wichtige neue Bestimmung möchten wir aufmerksam machen: Arbeitnehmer müssen nachweisen, dass ihr Arbeitslohn im Ausland einer Mindestbesteuerung unterlegen hat. Können Sie den Nachweis nicht erbringen oder liegt keine Mindestbesteuerung vor, so greifen der Auslandstätigkeitserlass und damit die Steuerfreistellung in Deutschland nicht.
Was ist DBA Steuer?
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, mit deren Hilfe die Staaten vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden.
Das geschieht, wenn Steuerpflichtige entweder in zwei Staaten gleichzeitig ansässig sind, oder Einkunftsquellen besitzen, die in anderen Staaten als dem Wohnsitzstaat belegen sind. In beiden Fällen kann jeder betroffene Staat seinen eigenen Steueranspruch gegen ü ber dem Steuerpflichtigen geltend machen.
Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, nimmt der Staat, aus dem Einkünfte stammen (Quellenstaat), einerseits die Besteuerung zugunsten des Wohnsitzstaates des Beziehers der Einkünfte zurück oder schränkt sie ein, und andererseits stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte, die im Quellenstaat besteuert werden können, von seiner Besteuerung frei oder rechnet die auf diese Einkünfte entfallende ausländische Steuer auf seine Steuer an.
Sind Mieteinnahmen aus der Türkei in Deutschland steuerpflichtig?
Vermietung und Verpachtung Wer Vermietungseinkünfte in der Türkei erzielt, muss sie in der deutschen Einkommensteuererklärung angeben. Diese Einkünfte sind zwar steuerfrei, erhöhen jedoch den Steuersatz auf die deutschen Einkünfte (z.B. Arbeitslohn, Vermietung in Deutschland etc.).
Welche Steuern gibt es in der Türkei?
Türkei: Das türkische Steuersystem im Überblick
Einkommen (TRY) | Steuersatz (%) |
---|---|
Bis 10.700 | 15 |
10.701–26.000 | 20 |
26.001–60.000 | 27 |
60.001 und darüber * | 35 |
Wann gilt DBA?
2 Geltungsbereich – Ein DBA kommt dann zur Anwendung, wenn eine Person in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig ist und in dem anderen Staat Einkünfte erzielt.
Wann greift DBA?
3.2.1. Bestimmung der Ansässigkeit (Art.4 OECD-MA) – Die Normen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder zur Zuweisung der Besteuerungsmöglichkeit verlangen jeweils eine Unterscheidung zwischen dem Ansässigkeitsstaat und dem Quellenstaat. Ohne die konkrete Zuordnung der Ansässigkeit einer Person i.S.d.
- DBA zu einem Staat ist die weitere Anwendung eines DBA nicht möglich.
- In den weiteren Artikeln des OECD-MA dient der Begriff der Ansässigkeit (ansässige Person) der Abgrenzung der Besteuerungsrechte der jeweiligen Vertragsstaaten.
- Die Ansässigkeit einer Person führt zur Abkommensberechtigung, vermittelt damit den Schutz des DBA.
Zugleich wird mit der Bestimmung der Ansässigkeit einer Person in einem Vertragsstaat dieser Staat für die Anwendung des Abkommens zum Ansässigkeitsstaat; der andere Vertragsstaat ist Quellenstaat. Ansässigkeitsstaat: Die Bestimmung des Ansässigkeitsstaates erfolgt danach, ob die Person nach dem Recht eines Staates auf Grund ihres Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder dem Ort ihrer Geschäftsleitung in diesem Staat steuerpflichtig ist.
- Der Ansässigkeitsstaat besteuert nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht und muss daher unter Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen die Doppelsteuerung vermeiden oder mildern (Anwenderstaat).
- Personengesellschaften sind aufgrund der fehlenden Einkommensteuer- bzw.
Körperschaftsteuerpflicht keine ansässigen Personen i.S.d. Art.4 Abs.1 OECD-MA. Ansässige und damit abkommensberechtigte Personen sind allein die Gesellschafter, denen die von der Gesellschaft erzielten Einkünfte anteilig zugerechnet werden. Lediglich bezüglich der Gewerbesteuer sind Personengesellschaften selbst steuerpflichtig (BMF vom 26.9.2014, BStBI I 2014, 1258, Tz.2.1.1).
- Wegen der fehlenden Abkommensberechtigung können ausländische Personengesellschaften selbst die nach einem DBA zu gewährende Entlastung von Abzugsteuern (§ 50d Abs.1–6 EStG) nicht in Anspruch nehmen.
- Abkommens- und damit entlastungsberechtigt sind vielmehr die Gesellschafter, wenn sie im anderen Vertragsstaat ansässig sind.
Gem. § 50d Abs.1 Satz 11 EStG ist jedoch nur die Personengesellschaft und nicht der Gesellschafter entlastungsberechtigt, wenn der andere Vertragsstaat die Einkünfte der Personengesellschaft selbst als Einkünfte einer ansässigen Person zurechnet, die Gesellschaft also nicht als steuerlich transparent behandelt (BMF vom 26.9.2014, BStBI I 2014, 1258, Tz.2.1.2).
- Quellenstaat: Dem Quellenstaat steht ein eingeschränktes Besteuerungsrecht nach seinen nationalen Vorschriften der beschränkten Steuerpflicht zu.
- Diese werden durch das DBA bestätigt oder eingeschränkt.
- Persönliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen sind nicht zu berücksichtigen, jedoch ist eine Überlagerung durch das EU-rechtliche Diskriminierungsverbot möglich.
Eine Person kann zwar in beiden Vertragsstaaten z.B. aufgrund doppelten Wohnsitzes unbeschränkt steuerpflichtig sein, dagegen kann sie nur in einem der beiden Vertragsstaaten als ansässig im Sinne eines DBA gelten, da nur dann das Grundprinzip, die Abmilderung bzw.
- Vermeidung der Doppelbesteuerung, funktionieren kann.
- DBA greifen nur dann, wenn in (mindestens) einem der beteiligten Staaten der Steuerpflichtige ansässig ist.
- DBA sind nicht einschlägig, wenn in beiden Staaten nur die beschränkte Steuerpflicht gegeben ist.
- Nach Art.4 Abs.1 Satz 2 OECD-MA wird eine Ansässigkeit in einem Staat nicht begründet, wenn die Person in diesem Staat nur mit Einkünften aus Quellen in diesem Staat oder mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist, die Person nach deutschem Rechtsverständnis dort also nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegt.
Für jeden grenzüberschreitenden Steuerfall muss daher festgestellt werden, welcher Staat als Ansässigkeitsstaat und welcher als Quellenstaat anzusehen ist. Dabei ist eine eindeutige Zuordnung vorzunehmen i.S. eines »Entweder – Oder«.
Was ist der Unterschied zwischen dB und DBA?
dB(A) ist die Maßeinheit des Schalldruckpegels (ugs. Geräuschpegel ) nach der international genormten Frequenzbewertungskurve A. Der gemessene Wert ist abhängig von der Entfernung zur Schallquelle. Als Beispiel einige Schalldruckpegel bekannter Geräusche:
Hörschwelle | 0 dB(A) |
Flüstern (in 1 m Entfernung) | 20 dB(A) |
übliche Geräusche in einem Haus | 40 dB(A) |
Gespräch (in 1 m Entfernung) | 55 dB(A) |
Benzin-Rasenmäher (in 2 m Entfernung) | 80 dB(A) |
Eine Zunahme um 10 dB(A) entspricht in der subjektiven menschlichen Wahrnehmung einer Verdoppelung der Lautstärke. Die Grenze für Gesundheitsschäden liegt bei 90 dB(A). Die beiden Messgrößen „Schalldruckpegel (dB)” und „bewerteter Schalldruckpegel (dB(A))” unterscheiden sich grundlegend:
Der Schalldruckpegel ist eine technische Größe, die in dB (Dezibel) angegeben wird. Er beschreibt die Stärke eines Schallereignisses. Die vom Menschen wahrgenommene Empfindung der Lautheit (umgangssprachlich als Lautstärke bezeichnet) wird von diesem Messwert nicht erfasst. Mit dem bewerteten Schalldruckpegel kann hingegen der psychoakustische Eindruck eines Schallereignisses teilweise dargestellt werden. Bei dieser Messung wird auch das Frequenzspektrum des Schallereignisses mit einbezogen und in Bezug auf die menschliche Wahrnehmung bewertet. Das Ergebnis wird in dB(A) (Dezibel, bewertet mit Frequenzfilter A) angegeben. Für eine Beurteilung des Messergebnisses muss die Entfernung zwischen Schallereignis und Messpunkt angegeben werden.
Sehr häufig werden bewertete Schalldruckpegel (dB(A)) und unbewertete Schalldruckpegel (dB) verwechselt und vermischt. Beide Werte sind jedoch nicht miteinander vergleichbar oder ineinander umrechenbar, weil für den bewerteten Schalldruckpegel bereits bei der Messung das Frequenzspektrum des Schallereignisses berücksichtigt werden muss.
Darüber hinaus fehlen bei vielen dB(A)-Werten die Angaben zur Messentfernung, was eine Beurteilung des Schalldruckpegels unmöglich macht. Da der Schalldruckpegel unter Laborbedingungen ermittelt wird, kann der Messwert nur eingeschränkt auf eine Wohnumgebung übertragen werden. Dort haben die Raumgestaltung und die Bodenbeschaffenheit einen deutlichen Einfluss auf die Wahrnehmung der Lautheit.
Bei all diesen Messungen bleibt das von Mensch zu Mensch individuell unterschiedliche Hörempfinden völlig unberücksichtigt.
Wie viele DBA?
Ein DBA ist eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Staaten. Bei grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigungen durch Handel, Dienstleistungen, Investitionen und ebenso bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Arbeitnehmern soll es verhindern, dass die damit im Zusammenhang stehenden Einkünfte in beiden Staaten besteuert werden.
Das DBA regelt, welcher der beiden Staaten das Besteuerungsrecht hat, zum Beispiel für die Besteuerung der Gewinne einer Zweigniederlassung im Ausland. In dem anderen Staat werden diese Einkünfte entweder von der Besteuerung freigestellt (Freistellungsverfahren) oder die auf diese Einkünfte entfallende ausländische Steuer wird auf die inländische Steuer angerechnet (Anrechnungsverfahren).
Unter die Regelungen des DBA fallen regelmäßig die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Vermögen- und Grundsteuer, nicht aber die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. Bei der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer gelten die jeweiligen nationalen Regelungen, so dass es hier zu Doppelbesteuerung oder zu doppelter Nichtbesteuerung kommen kann.
Innerhalb der EU wird dies durch die Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts ausgeschlossen. Daneben gibt es spezielle DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern sowie der Kraftfahrzeugsteuer im internationalen Verkehr, weiterhin Sonderabkommen betreffend Einkünfte und Vermögen von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen.
Ebenso existieren Regelungen zur gegenseitigen Unterstützung bei der Festsetzung und Erhebung von Steuern sowie über den steuerlichen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der beteiligten Staaten (zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe).
- Diese dienen dazu, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung zu entdecken und zu bekämpfen sowie eine zutreffende Besteuerung zu ermöglichen.
- Deutschland hat mit über 90 Staaten ein DBA abgeschlossen.
- Texte der von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sind auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht.
Weitere Informationen zu den DBA bzw. den Verständigungsverfahren sind auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern eingestellt.
Wie viele DBA hat Deutschland?
DBA – Die rechtliche Grundlage für ein Verständigungsverfahren ist in den jeweiligen DBA zu finden. Deutschland hat DBA mit über 90 Staaten weltweit abgeschlossen. Die meisten dieser DBA folgen dem international verbreiteten OECD -Musterabkommen. Im OECD -Musterabkommen finden sich die Regelungen über Verständigungsverfahren in Artikel 25.
Die Verständigungsklauseln der DBA sehen vor, dass eine Person, die von einer der oben genannten Maßnahmen betroffen ist, ein Verständigungsverfahren beantragen kann. Das BZSt leitet das Verständigungsverfahren ein, wenn es den Antrag für zulässig und die Einwendung für begründet hält und innerstaatlich keine Lösung herbeigeführt werden kann.
Neuere DBA enthalten häufig Regelungen, nach denen – in der Regel auf Antrag – nach erfolglosem Verständigungsverfahren zur Lösung des Konflikts ein Schiedsverfahren vorgeschrieben ist.
Wie hoch sind Mieteinnahmen steuerfrei?
Freibeträge bei der Versteuerung von Mieteinnahmen – Die Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung einer Wohnung, eines Hauses oder Untervermietung eines Zimmers müssen als Einkünfte erst dann versteuert werden, wenn sie den Grundfreibetrag überschreiten,
Kann ich als deutscher Immobilien in der Türkei kaufen?
Immobilienerwerb durch Ausländer in der Türkei Das Thema Immobilienerwerb durch Ausländer in der Türkei ist ein gegenwärtiges Thema, bei dem vor allem juristische Grundlagen beachtet werden müssen. Viele Ausländer möchten sich gerne das lang ersehnte Traumhaus am Strand oder vielleicht auch eine schöne Stadtwohnung in einer Großstadt kaufen und sich in einem neuen Land zurückziehen.
- Ausländische Immobilienbesitzer haben zudem einen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung von einem Jahr.
- I. Einschränkungen für Ausländer beim Immobilienerwerb
- Zunächst einmal ist zu beachten, dass zwar jeder Ausländer grundsätzlich Eigentum erwerben kann, es hier aber sehr wichtige Einschränkungen gibt.
- 1. Einschränkungen für Privatpersonen
Privatpersonen ist es erlaubt ohne besondere Genehmigung innerhalb der Stadtgrenze, außer in Gebieten, die zu militärischen Sperrgebieten oder Sicherheitszonen gehören, Eigentum zu erwerben. Die erworbene Fläche darf jedoch nicht mehr als 30 Hektar überschreiten und darf nicht mehr als 10 % der Fläche der Stadt im beplanten Gebiet einnehmen.
- Für touristische Gebiete gelten meist Sonderregelungen, die den Erwerb durch Ausländer vereinfachen sollen.
- Für Flächen, die grösser als 30 Hektar sind, kann bis zu 60 Hektar eine Genehmigung des Ministerrates eingeholt werden.
- In Küstenstreifen von 20, 50 bzw.100 m dürfen je nach Bebauungsstand keine privaten oder gewerblichen Bauten errichtet werden.2.
Einschränkungen für Juristische Personen Für Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland, ist der Eigentumserwerb in der Türkei untersagt. Erforderlich ist daher zunächst, dass ein Firmensitz in der Türkei gegründet wird. Für türkische Kapitalgesellschaften mit ausländischer Beteiligung unter 50 % ist bestehen daher keine besonderen Einschränkungen.
Bei Türkischen Kapitalgesellschaften, welche mehr als 50 % ausländische Beteiligung haben oder Kontrollbefugnisse durch einen Ausländer besitzen (wenn dieser Verwaltungsorgane ernennen oder abberufen kann), muss insbesondere beachten werden, dass der Erwerb in Militärzonen durch das Militär und in zivilen Sicherheitszonen durch die Provinzpräfektur genehmigt werden muss.
II. Abwicklung beim Notar In Deutschland bedürfen Kaufverträge über Grundstücke bzw. Immobilien der notariellen Beurkundung, so dass der Immobilienkauf durch den Notar neutral und juristisch kompetent durchgeführt wird. In der Türkei dagegen ist der Notargang lediglich als Verkaufsversprechen des Verkäufers zu deuten, denn der Notar darf nach türkischem Recht keine Kaufhandlungen durchführen.
Gegenüber böswilligen Doppelverkäufen bildet dieses Verkaufsversprechen, trotz notarieller Beurkundung, einen unzureichenden Schutz. Demnach sollte der Käufer im eigenen Interesse selbst überprüfen lassen, ob z.B. im Grundbucheintrag Steuerschulden, Hypotheken, Sperren oder Lasten zu Gunsten von Dritten vorliegen.
Ein kompetenter Rechtsanwalt kann außerdem prüfen, ob das Objekt der Person, die als Verkäufer auftritt auch tatsächlich gehört. III. Abwicklung vor dem Grundbuchamt Der eigentliche Grundstückskaufvertrag findet vor dem zuständigen Grundbuchamt statt. Das Grundbuchamt prüft, ob alle Voraussetzungen durch den Ausländer erfüllt sind.
- Zu beachten ist hier vor allem, dass Käufer, die die türkische Sprache nicht beherrschen, einen vereidigten Dolmetscher dabei haben müssen.
- Erst mit der Unterschrift des vereidigten Dolmetschers wird der Kaufvertrag wirksam.
- Wenn alle Formalitäten vom Grundbuchamt erledigt sind, wird die Grundbuchurkunde (Tapu) erteilt.
Damit ist der Käufer offiziell als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. IV. Absicherung der Zahlung Bei der Abwicklung vor dem zuständigen Grundbuchamt wird generell eine Kaufpreiszahlung durch den Verkäufer verlangt. Es wird jedoch empfohlen keine Zahlung vorzunehmen, sondern eine Sicherheit durch eine blockierte Scheck oder andere Sicherheiten anzubieten.
- Eine Zahlung sollte erst dann gemacht werden, wenn eine angemessene Absicherung im Grundbuch eingetragen worden ist.V.
- Steuern und Abgaben Beim Erwerb von Eigentum fallen zunächst Grundbuchgebühren bzw.
- Steuern an.
- Des Weiteren ist jährlich eine Grundsteuer zu zahlen.
- Für unbebaute Grundstücke wird eine Grundstückssteuer, für bebaute eine Gebäudesteuer fällig.
VI. Stellvertretung / Vollmacht Beide Seiten können für die Abwicklung der Kaufhandlungen einen Stellvertreter benennen. Erforderlich ist hierzu eine notarielle Vollmachtsurkunde, in welcher jede einzelne Tätigkeit zu dem der Vertreter bevollmächtigt wird, aufgelistet wird.
- VII. Erforderliche Unterlagen
- 1. Für Privatpersonen
- – Reisepass und notariell beglaubigte Übersetzung einer Fotokopie des Reisepasses
- – Vorläufige Steuernummer in der Türkei
- – Passfotos, 2 Stück
- – Persönliche Wohnanschrift
- – Bei Stellvertretung: Vollmachtsurkunde (nebst Apostille) nach türk. Recht
- 2. Für Juristische Personen
- Zusätzlich zu den oben aufgezählten Unterlagen, werden benötigt:
- – Notariell beglaubigte Unterschrift des Handlungsbevollmächtigten des Unternehmens
- – Steuernummer des Unternehmens
- – Vollmachtszertifikat, welcher Bezug auf den Inhalt des Gesellschaftsvertrages, aus dem sich ergibt, welcher Gesellschafter für den Kauf von Immobilien verantwortlich ist. Dieser ist von der örtlich zuständigen Handelskammer aus zustellen ist
- VIII. Erbfall
Anzuwenden ist hier aufgrund des zwischen der Türkei und Deutschland bestehenden deutsch-türkische Konsularvertrags vom 28. Mai 1929 das türkische Recht. Wenn ein Ausländer, welcher Eigentum in der Türkei besitzt, verstirbt, so geht der Nachlass an die Erben.
- Diese erhalten grundsätzlich aus Deutschland einen Erbschein, welchen Sie ausdrücklich annehmen müssen.
- Mit diesem Erbschein und einer entsprechenden Übersetzung muss daraufhin bei einem türkischen Zivilgericht ein Antrag auf Ausstellung eines türkischen Erbschreins gestellt werden. IX.
- Verkauf / Vermietung durch Ausländer Ausländer dürfen uneingeschränkt ihr Eigentum in der Türkei zu jeder Zeit an jede beliebige Person verkaufen und den Verkaufserlös ins Ausland transferieren.
Für eine Vermietung der Immobilie gelten keine Einschränkungen. : Immobilienerwerb durch Ausländer in der Türkei
Wie werden ausländische Einkünfte in Deutschland versteuert?
Wie werden ausländische Einkünfte versteuert? – Wer in Deutschland seinen Wohnsitz gemeldet hat oder hierzulande seinen gewöhnlichen Aufenthalt verbringt, ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das hat zur Folge, dass sämtliche Einnahmen, egal ob aus dem In- oder Ausland, in Deutschland versteuert werden müssen.
Wie funktioniert Tax Free in der Türkei?
Im Geschäft muss zunächst der volle Preis inkl. Umsatzsteuer bezahlt werden; der Verkäufer stellt dann einen sogenannten Tax free – Schein aus, der am Flughafen vom Zoll abgestempelt wird und an einem speziellen Tax Refund -Schalter – gegen Gebühr – eingelöst werden kann. Die Umsatzsteuer wird dann sofort zurückerstattet.
Ist man als Deutscher in der Türkei krankenversichert?
Mit der Türkei besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dadurch werden gewisse Behandlungen von deutschen Krankenversicherungen übernommen. Jedoch müssen Sie beachten: Seit September 2019 werden Sie über Auslandskrankenscheine nur noch im Notfall behandelt.
Wie viel Prozent Tax Free Türkei?
Veröffentlicht am 04.08.2008 | Lesedauer: 4 Minuten Wer im Nicht-EU-Ausland shoppt, kann sich die dort anfallende Mehrwertsteuer zurückholen – Zoll fällt dennoch an O b Urlaub in Kroatien, Mexiko oder der Türkei: In fast allen Ländern, die nicht zur EU gehören, lockt für Urlauber aus Deutschland der steuerfreie Einkauf.
- Doch die vermeintlichen Schnäppchen können bei der Einreise nach Deutschland teuer werden, denn hier langt der Fiskus ordentlich zu: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden fällig.
- Noch kostspieliger werden die Mitbringsel allerdings, wenn man versucht, sie an den Behörden vorbeizuschmuggeln.
- Dann drohen saftige Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen.
Im Urlaub haben Reisende endlich mal richtig Zeit für ausgedehnte Shopping-Touren. Märkte und glitzernde Einkaufstempel locken mit tollen Klamotten, Schuhen und Handtaschen, die zu Hause nicht jeder hat. Wenn dann noch das Angebot dazu kommt, steuerfrei einzukaufen, gibt es kaum ein Halten mehr.
Steuerfrei einkaufen heißt, dass sich der Urlauber im Nicht-EU-Ausland die Mehrwertsteuer auf die gekauften Sachen erstatten lassen kann. Das Sparpotenzial hängt vom Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Reiselandes ab. In Norwegen sind das beispielsweise satte 20 Prozent, in der Türkei immerhin 15,25 Prozent und in Kroatien 18 Prozent.
In den meisten Ländern ist jedoch ein bestimmter Mindestumsatz erforderlich, um in den Genuss der Rückerstattung zu kommen. Lediglich in den USA ist alles anders: Dort wird in den einzelnen Bundesstaaten keine einheitliche Mehrwertsteuer erhoben, sondern lediglich auf gekaufte Waren eine sogenannte Sales Tax, deren Höhe und Erstattungsmöglichkeiten stark variieren.
- Alle gekauften Waren, für die man sich außerhalb der EU die Mehrwertsteuer erstatten lassen will, müssen möglichst originalverpackt und mit Kassenzettel bei der Ausreise beim Zoll vorgelegt werden.
- Denn nur Quittungen mit Zollstempel können zur Erstattung eingereicht werden.
- Dafür gibt es dann zwei Wege: Die abgestempelte Ausfuhrdeklaration, wie es im schönen Amtsdeutsch heißt, wird an den Verkäufer im Ausland zurückgeschickt, der dann die Steuer rückwirkend erstattet.
Es dauert mitunter mehrere Wochen, bis das Geld dem Konto gutgeschrieben wird. Der zweite Weg ist einfacher und führt über private Finanzdienstleister, die mit dem ausländischen Geschäft kooperieren und sogenannte Tax-Refund-Schecks (Steuererstattungsschecks) bereitstellen.
Die Läden, in denen dies möglich ist, sind meist deutlich gekennzeichnet. In diesem Fall wird bereits im Geschäft der Scheck ausgefüllt und der Kaufbeleg angeheftet. Mit einem vom Zoll gestempelten Scheck ist es möglich, sich die Steuer an Refund-Schaltern vieler großer Flughäfen direkt in bar oder auf die Kreditkarte erstatten zu lassen.
Oder aber der Kunde schickt den Scheck an den Dienstleister, der ihm den Betrag gutschreibt. Finanzdienstleister wie Global Refund oder Premier Tax Free bieten diesen unbürokratischen Service gegen eine prozentuale Pauschale des Erstattungsbetrags in vielen Ländern an.
Sich die Steuer erstatten zu lassen, lohnt auf jeden Fall”, sagt Sonja Neukirchen von Global Refund. “Sonst muss man ja im Zweifelsfall doppelt zahlen.” Denn: Wer im Nicht-EU-Ausland einkauft, kann zwar die Steuer im Reiseland sparen, nicht aber unbedingt die in Deutschland. Deshalb heißt es auch im Ausland: Schön den Preis im Auge behalten.
Bis zu einem Warenwert von 175 Euro kann jeder Urlauber am Flughafen den grünen Ausgang nehmen. Wer über diesen Reisefreigrenzen liegt, sollte sich beim Zoll anstellen. Liegt der Wert der gekauften Waren unter 350 Euro, erhebt der Zoll pauschal 13,5 Prozent als Abgaben.
Damit sind Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer abgedeckt. Mit zahlreichen Ländern hat die EU darüber hinaus ein Präferenzabkommen geschlossen, das den Satz auf zehn Prozent festlegt und Zollfreiheit ermöglicht. Zu diesen Ländern gehören unter anderem Reiseländer wie Norwegen, Kroatien, Ägypten, die Türkei und die Schweiz.
War die Auslandsshopping-Tour ausufernd, und die neuen Sachen sind mehr als 350 Euro wert, dann schlagen Zoll und Steuer voll zu. Der Zollsatz richtet sich nach der Art der Waren, der Einfuhrumsatzsteuersatz entspricht der Mehrwertsteuer von 19 Prozent.
- Ein Rechenbeispiel: Ein Urlauber kauft in der Türkei eine Lederjacke für 600 Euro.
- Bei der Einreise nach Deutschland werden darauf vier Prozent Zollsatz erhoben.
- Damit kostet die Jacke schon 624 Euro.
- Darauf werden jetzt noch einmal 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig.
- Der Gesamtpreis der Lederjacke beträgt nun 742,56 Euro.
Damit Schnäppchen im Ausland nicht zu einer solchen Milchmädchenrechnung werden, sollten Reisende deshalb unbedingt die in Deutschland fälligen Steuern und Gebühren ungefähr einkalkulieren und danach entscheiden, ob sich der Kauf tatsächlich noch lohnt.
Wer sich mit neuen Sachen oder auch wertvollen Geschenken bei der Einreise am Zoll vorbeischmuggeln will, sollte sich dies gut überlegen. Denn wer erwischt wird, kann sich nicht mit “Das wusste ich nicht” herausreden. Wie so oft schützt auch beim Zoll Unwissenheit vor Strafe nicht. Und die kann heftig ausfallen: Zu den fälligen Abgaben kommt laut Zoll noch ein Zuschlag in gleicher Höhe.
Je nach Schweregrad drohen Bußgelder bis zu 50 000 Euro oder sogar Strafverfahren.
Wie lange dauert ein DBA?
Mit dem Doctor of Business Administration können Sie nach dem MBA promovieren. Was genau der DBA ist, wie er abläuft und wo Sie einen DBA absolvieren können lesen Sie hier. Wer nach dem MBA noch einen weiteren akademischen Abschluss erwerben möchte, für den eignet sich der Doctor of Business Administration, oder kurz DBA. Der Doctor of Business Administration, oder kurz DBA, ist ein akademischer Abschluss und entspricht dem höchsten Grad der universitären Managementausbildung. Es ist der nächst höhere Abschluss nach dem Master of Business Administration (MBA), Genau wie der MBA kommt der Doctor of Business Administration ursprünglich aus den USA.
Mittlerweile wird er aber auch an einigen Hochschulen in Deutschland, in Kooperation mit Hochschulen aus Großbritannien, angeboten und seit 2016 ist er hier dem Abschluss Ph.d. gleichgestellt. DBA Absolventen können sich also auch hier mit dem Titel „Dr.” bezeichnen. Im Gegensatz zum Ph.d. wird beim DBA aber viel praxisorientierter geforscht.
Dabei kann der Schwerpunkt beim DBA beispielsweise auf Digitaler Transformation und Unternehmen und der Auswirkung auf Betrieb und Management liegen, oder auch ganz praktische Problemstellungen aus dem eigenen Unternehmen erforschen. In Deutschland bieten einige private Hochschulen den DBA in Kooperation mit englischen Hochschulen an.
- Bei der Wahl des Anbieters sollten Sie vor allem auf die Anerkennung achten.
- Außerdem wichtig ist die Betreuungsintensität während des Studiums.
- Der Doctor of Business Administration dauert in der Regel 3 – 6 Jahre, wird meist berufsbegleitend absolviert und beschäftigt sich mit praxisbezogener Forschung.
Den Doktoranden werden während dem Studium zwei Doktorväter/-mütter zur Seite gestellt. Diese betreuen sie während dem gesamten Prozess der Forschung und der Doktorarbeit. Seminare gibt es bei den meisten DBA Programmen nur wenige und diese dienen vorwiegend dazu, auf die Promotion vorzubereiten.
- Der inhaltliche Teil, die Forschung und die Doktorarbeit liegen ganz bei den Doktoranden.
- Die Promotion wird mit einer Doktorarbeit (der Thesis) abgeschlossen, die ca.50.000 Wörter umfassen sollte.
- Diese muss der Doktorand/die Dokotrandin zum Abschluss vor einem Gremium verteidigen.
- Um zum DBA zugelassen zu werden benötigen Sie ein Diplom oder einen Master,
Das kann ein MBA sein, der Master Abschluss kann aber auch aus einer anderen Fachrichtung kommen. Bei manchen Anbietern kann auch eine Mindestabschlussnote gefordert werden. Da ein Teil des Studiums auf Englisch absolviert wird, müssen Sie entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen, z.B.
Mit dem TOEFL oder IELTS, Die meisten Anbieter verlangen zudem mehrjährige Berufserfahrung im Management, Zusammen mit den Bewerbungsunterlagen müssen Sie ein Research Proposal einreichen, in dem Sie Ihr Promotionsthema und das Forschungsvorhaben vorstellen. Da meist nur wenige Plätze in den DBA Programmen vergeben werden, kann das Thema bei Research Proposal entscheidend für die Vergabe sein.
Der DBA richtet sich an Interessenten, die über mehrere Jahre Berufserfahrung im Management verfügen. Er bietet dich Möglichkeit, in relativ kurzer Zeit, berufsbegleitend zum Dr. Titel zu gelangen. Mit dem DBA erwirbt man einen weiteren akademischen Abschluss, der sowohl berufliche Aufstiegschancen als auch ein höheres Gehalt bedeuten kann.
- Viele DBA Absolventen nutzen ihre Thesis auch, um dort ein Konkretes Problem in ihrem eigenen Unternehmen, auf wissenschaftlicher Basis zu erforschen.
- Genauso wie die Kosten für einen MBA, unterscheiden sich die Kosten für einen DBA je nach Anbieter.
- Diese können zwischen 25.000 – 50.000 Euro und mehr betragen.
Hinzu kommen Reisekosten, wenn Sie für Seminare oder zur Besprechung mit Ihren Betreuern zum Hochschulstandort reisen müssen. Bevor Sie diesen hohen Betrag in Ihre Karriere investieren, sollten Sie sich also genau überlegen, was Sie mit dem DBA erreichen wollen.
Wie lange DBA?
Abstellen auf die Ausübungstage – Wird in einem DBA zur Ermittlung der Aufenthalts- bzw. Ausübungstage auf die Dauer der Ausübung der unselbständigen Arbeit im Tätigkeitsstaat abgestellt (zum Beispiel Dänemark), ist hierbei jeder Tag zu berücksichtigen, an dem sich der Arbeitnehmer, sei es auch nur für kurze Zeit, in dem anderen Vertragsstaat zur Arbeitsausübung tatsächlich aufgehalten hat.
Wird die Rente 2 mal versteuert?
Startseite Leben Geld
Erstellt: 07.04.2022, 09:03 Uhr Kommentare Teilen Die Ampel-Koalition möchte die Doppelbesteuerung der Rente zukünftig verhindern. Wer davon profitiert – und wer nicht, erfahren Sie hier. Wenn Sie als Rentner bzw. Rentnerin nicht mindestens so hohe Auszahlungen steuerfrei erhalten, wie Sie während Ihres Berufslebens steuerpflichtig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt * haben, sind Sie von der so genannten Doppelbesteuerung Ihrer Rente betroffen.
Wo zahle ich Steuern Wenn ich im Ausland lebe und in Deutschland arbeite?
Steuern zahlen im Ausland – Wenn du im Ausland einen Job suchst und dort für einen Arbeitgeber tätig bist, zahlst du die Steuern in der Regel in deinem Gastland. Grundsätzlich sollte dein Gehalt in dem Staat besteuert werden, wo du deine Tätigkeit ausübst,
Allerdings musst du vorsichtig sein, wenn du während deiner Tätigkeit im Ausland einen Wohnsitz in Deutschland behältst und dich nicht abmeldest, Wer weiterhin in Deutschland gemeldet ist, muss eigentlich sämtliches Einkommen in Deutschland versteuern. Dazu zählt sogar das Einkommen, das außerhalb Deutschlands erzielt wird.
Da eine doppelte Besteuerung deines Lohns durch zwei Staaten natürlich sachlich ungerechtfertigt und außerdem vollkommen unfair ist, gibt es ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und vielen anderen Staaten, Demzufolge brauchst du nur in einem Land Steuern zahlen und das sollte am besten der Staat sein, wo du deine Tätigkeit ausübst.
Wann wird man in Deutschland steuerpflichtig?
2.1. Überblick – Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht regelt § 1 Abs.1 bis 3 EStG. Nach § 1 Abs.1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tode.
Wie kommt es zur Doppelbesteuerung?
Unterliegt das Einkommen eines Steuerpflichtigen für denselben Steuergegenstand sowie für den gleichen Zeitraum in mehreren Staaten einer vergleichbaren Steuer, so liegt eine Doppelbesteuerung vor. Damit kommt es zur zweifachen steuerlichen Belastung der Einkünfte.
- Jedoch ist in Ausnahmefällen auch eine Mehrfachbelastung möglich.
- Ursachen einer Doppelbesteuerung sind eine Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in zwei oder mehreren Staaten aber auch zwei oder mehrere Einkunftsquellen des Steuerpflichtigen in Staaten, in denen er nicht seinen Wohnsitz hat.
- Die einzelnen Staaten erheben in diesen Fällen eigene Steueransprüche.
Mittels bilateraler Verträge, sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen, wird versucht die steuerliche Doppel- und Mehrfachbelastung zu eliminieren. Hierbei können fünf unterschiedliche Methoden zur Anwendung kommen:
die Anrechnungsmethode,
die Abzugsmethode, die Pauschalierungsmethode,
Freistellungsmethode und die Erlassmethode.
Welche Methode zur Anwendung kommen kann, richtet sich nach nationalem Steuerrecht und/oder nach dem jeweilig zur Anwendung kommenden Doppelbesteuerungsabkommen. In ihm wird festgelegt, welchem Vertragsstaat die Besteuerungsrechte zustehen. Die Bunderepublik Deutschland, die grundsätzlich das Welteinkommensprinzip bei der grenzüberschreitenden Besteuerung anwendet, hatte 2015 mit 95 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Was zählt zu steuerfreien Einkünften?
Die Arten der steuerfreien Einnahmen – Es werden drei Arten der steuerfreien Einnahmen unterschieden. Steuerfreie Einnahmen in Form von staatlichen Zuschüssen Einige soziale Geld- und Sachleistungen, wie Arbeitslosengeld, Leistungen der Kranken-, Pflege- und gesetzlichen Unfallversicherung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld oder Zuschüsse für Neugeborene, aber auch Stipendien sind steuerfrei.
- Steuerfreie Einnahmen im öffentlichen Dienst Bestimmte Geld- und Sachleistungen im öffentlichen Dienst sind steuerfrei.
- Dazu zählen Dienstkleidung, Abfindungszahlungen für Wehrdienstleistende oder Berufssoldaten und Entschädigungen für Beamte.
- Auch die Versorgung von Kriminal- und Bundespolizei und Leistungen der Berufsfeuerwehr sind steuerfreie Einnahmen.
Spezielle steuerfreie Einnahmen In bestimmten Situationen sind Zuschüsse, Entschädigungen, Ausgleichs- oder Hilfszahlungen steuerfrei. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einem Einsatz im Krieg Wehr- oder Zivildienstleistende zu Schaden gekommen sind.
Was sind steuerfreie Progressionseinkünfte?
Das Wichtigste in Kürze –
- Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- und Elterngeld sowie andere Lohnersatzleistungen sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.
- Deshalb kann es passieren, dass Empfänger solcher Leistungen Steuern nachzahlen müssen.
Welche Einkünfte sind steuerfrei?
Es ergibt sich keine Einkommensteuerschuld, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2022 10.347 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 20.694 €.
Was zählt alles zu den Einkünften?
Einnahmen, Einkünfte und Einkommen – Die Begriffe Einnahmen, Einkünfte und Einkommen sind keine Synonyme. Unter Einnahmen versteht man einen Zufluss an Geld oder geldwerten Vorteilen, z.B. das Bruttogehalt, Kapitalerträge wie etwa Zinsgutschriften oder Betriebseinnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
- Der Begriff Einkünfte bezeichnet einen Saldo, nämlich die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben.
- Einkünfte können daher positiv („Gewinn”) oder negativ („Verlust”) sein.
- Besteuert wird das Einkommen, das Sie innerhalb eines Kalenderjahres bezogen haben ( § 2 Abs.1 EStG ).
- Unter dem Begriff “Einkommen” ( § 2 Abs.2 EStG ) versteht man den Gesamtbetrag aus den sieben Einkunftsarten nach Ausgleich allfälliger Verluste zwischen den verschiedenen Einkünften abzüglich der Sonderausgaben, der außergewöhnlichen Belastungen sowie des Freibetrags für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen.
Man unterscheidet folgende sieben Einkunftsarten: Betriebliche Einkünfte (Gewinneinkünfte)
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft z.B. Landwirtinnen/Landwirte, Gärtnerinnen/Gärtner, Forstwirtinnen/Forstwirte, Imkerinnen/Imker, etc.
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit insbesondere Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Architektinnen/Architekten, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare, Wirtschaftstreuhänderinnen/Wirtschaftstreuhänder, Aufsichtsrätinnen/Aufsichtsräte; weiters Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer einer GmbH, wenn sie an der GmbH wesentlich beteiligt sind (zu mehr als 25 Prozent)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb alle sonstigen, selbständigen, nachhaltigen Tätigkeiten, die über bloße Verwaltung des eigenen Vermögens wie etwa durch Vermietung hinausgehen; z.B. “klassische” Gewerbebetriebe wie Tischlerei, Handelsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe
Bei den betrieblichen Einkünften wird der Gewinn ermittelt ( Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben ). Es ist eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Außerbetriebliche Einkünfte (Überschusseinkünfte)
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit insb. aktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie Angestellte, Arbeiter/Arbeiterinnen sowie Pensionisten/Pensionistinnen Bei diesen Einkünften wird die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer erhoben. Informationen zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie hier,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen z.B. private Zinserträge aus Sparguthaben und Wertpapieren, Dividenden und Ausschüttungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Investmentfonds sowie Substanzgewinne aus der Veräußerung von privaten Kapitalanlagen ( z.B. Aktien) und Derivaten. Diese Einkünfte unterliegen als inländische Einkünfte der Kapitalertragsteuer ( KESt) und sind in der Regel damit endbesteuert, d.h. es wird keine weitere Einkommensteuer eingehoben. Dabei kommt bei Einkünften aus Geldeinlagen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten (das sind insb. Sparbuchzinsen) ein besonderer Steuersatz in Höhe von 25 Prozent zur Anwendung. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt der besondere Steuersatz 27,5 Prozent. Werden derartige Kapitalerträge oder Substanzgewinne aus dem Ausland bezogen ( z.B. Zinsen aus ausländischen Sparguthaben, Dividenden oder Substanzgewinne aus Aktienverkäufen ohne Depotführung im Inland), werden sie im Wege der Einkommensteuerveranlagung grundsätzlich ebenfalls mit 25 Prozent bzw.27,5 Prozent besteuert. Die Kapitalertragsteuer stellt eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer dar. Nähere Informationen zur Besteuerung von Kapitalerträgen finden Sie hier,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung insbesondere Vermietung von Liegenschaften wie Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen (auch Untermiete)
- Sonstige Einkünfte Darunter fallen Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (Besteuerung mit einem festem Steuersatz von 30 Prozent, Erhebung der Einkommensteuer in Form der Immobilienertragsteuer), Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (Veräußerungsgeschäfte sonstiger privater Wirtschaftsgüter, z.B. Gold und Silber, innerhalb eines Jahres ab der Anschaffung), Einkünfte aus gelegentlichen Leistungen ( z.B. einmalige Vermittlungsprovisionen), bestimmte laufend anfallende Renten sowie Funktionärsbezüge
Bei den außerbetrieblichen Einkünften wird der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Eine Einkommensteuererklärung ist nur in bestimmten Fällen verpflichtend einzureichen, insbesondere bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und bei sonstigen Einkünften (ausgenommen Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen).
- Apitaleinkünfte und Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen müssen im Falle der Endbesteuerung nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden.
- = Summe ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte – Sonderausgaben – Außergewöhnliche Belastungen – Freibetrag für Inhaber von Amtsbescheinigungs- und Opferausweisen = Einkommen Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen abgezogen.
Das so ermittelte Einkommen (§ 2 Abs 2 EStG ) bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer, Auf das Einkommen wird der progressive Einkommensteuertarif angewendet und die Einkommensteuer berechnet. Davon werden dann noch Absetzbeträge ( z.B.
Alleinverdiener- oder -erzieherabsetzbetrag, Familienbonus Plus etc.) abgezogen. Allenfalls bereits bezahlte Einkommensteuervorauszahlungen bzw. Lohnsteuer werden in der Veranlagung auf die Einkommensteuerschuld angerechnet, ebenso KESt und ImmoESt, wenn die entsprechenden Einkünfte in die Steuererklärung aufgenommen werden.
Vermögenszuwächse, die nicht unter die sieben Einkunftsarten fallen, unterliegen nicht der Einkommensteuer ( z.B. Spiel-, Lotteriegewinne, Schenkungen, Erbschaften). Ein bestimmtes Basiseinkommen (Existenzminimum) bleibt bei jeder unbeschränkt Steuerpflichtigen/jedem unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerfrei.
- Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer: 15.000 1 Euro
- Für Selbstständige: 11.693 Euro
1) ohne sonstige Bezüge im Sinne des § 67 EStG (insbesondere 13./14. Monatsgehalt); das höhere steuerfreie Basiseinkommen gegenüber dem Grundbetrag von 11.693 Euro ist auf die zusätzlichen Steuerabsetzbeträge zurückzuführen. Der Einkommensteuersatz für die ersten 11.693 Euro Einkommen beträgt nämlich 0 Prozent. Bei Einkommen über diesem Betrag steigt der Steuersatz stufenweise.