Feldhilfe: 34. Freibetrag DBA Türkei – Übertragen Sie den auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Freibetrag DBA Türkei, Seit 2016 können Betriebsrentner beim Betriebsstättenfinanzamt beantragen, dass der Jahresarbeitslohn bis zur Höhe von 10.000 Euro freizustellen und die Besteuerung auf zehn Prozent zu begrenzen ist. Nummer 34: “Freibetrag DBA Türkei”
Was versteht man unter Doppelbesteuerung?
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, mit deren Hilfe die Staaten vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden.
Das geschieht, wenn Steuerpflichtige entweder in zwei Staaten gleichzeitig ansässig sind, oder Einkunftsquellen besitzen, die in anderen Staaten als dem Wohnsitzstaat belegen sind. In beiden Fällen kann jeder betroffene Staat seinen eigenen Steueranspruch gegen ü ber dem Steuerpflichtigen geltend machen.
Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, nimmt der Staat, aus dem Einkünfte stammen (Quellenstaat), einerseits die Besteuerung zugunsten des Wohnsitzstaates des Beziehers der Einkünfte zurück oder schränkt sie ein, und andererseits stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte, die im Quellenstaat besteuert werden können, von seiner Besteuerung frei oder rechnet die auf diese Einkünfte entfallende ausländische Steuer auf seine Steuer an.
Ist Türkei steuerfrei?
Das türkische Steuersystem im Überblick Das türkische Steuersystem ist unter Einfluss des deutschen Steuersystems entwickelt worden, so dass beide Steuersysteme grundsätzlich vergleichbar sind. Ebenso wie das deutsche erfolgt das türkische Besteuerungssystem durch Jahressteuererklärungen, Sondersteuererklärungen und vorsteuerliche Erklärungen.
- Auch wird das türkische System in die drei großen Steuerarten Einkommenssteuer, Ausgabensteuer und Vermögenssteuer unterteilt.
- Innerhalb dieser drei Steuerarten wurden in der Türkei weitere Steuerarten, Abgaben und Sondersteuern eingeführt, wie bspw.
- Die Stempelsteuer, die Sonderverbrauchssteuer und die Kommunikationssteuer.
Dies hat dazu geführt, dass sich das türkische Steuerrecht recht kompliziert gestaltet. Im Folgenden werden die Grundzüge des türkischen Steuerrechts kurz zusammengefasst. Einkommenssteuern (Gelir Vergileri) Die Einkommenssteuern werden für Privatpersonen und juristische Personen unterschiedlich geregelt.
Für natürliche Personen wird sie Einkommenssteuer genannt. Maßgeblich für die Berechnung des Steuersatzes ist der innerhalb eines Kalenderjahres von der steuerpflichtigen Person erzielte Nettobetrag. Dabei wird hinsichtlich der Einkommenssteuer zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflichtigkeit unterschieden.
Unbeschränkt steuerpflichtig sind die Personen, die sich in einem Kalenderjahr länger als 6 Monate in der Türkei aufhalten. Beschränkte Steuerpflicht besteht für Personen, die sich weniger als 6 Monate in der Türkei aufhalten – jedoch von bzw. in der Türkei ein Einkommen erzielen.
Während die unbeschränkt Steuerpflichtigen mit ihrem gesamten weltweit erzielten Einkommen in der Türkei steuerpflichtig sind, müssen die beschränkt Steuerpflichtigen lediglich das Einkommen in der Türkei versteuern, welches sie in der Türkei erzielt haben. Allerdings sind bei internationalen Einkommen einer Person die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
Der Steuersatz liegt, abhängig von dem individuellen Einkommen, zwischen 15 und 35 Prozent. Einkommenssteuersätze in der Türkei für jährliches Einkommen (für 2013)
Einkommen (TRY) | Steuersatz (%) |
Bis 10.700 | 15 |
10.701–26.000 | 20 |
26.001–60.000 | 27 |
60.001 und darüber * | 35 |
Im Falle des Einkommens aus Arbeitsverhältnissen ist 35 Prozent erst ab 94.000 TRY anzuwenden. Für juristische Personen fällt die sog. Körperschaftssteuer (Kurumlar Vergisi) an. Hierfür gilt in der Türkei ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 20 Prozent des Geschäftsgewinns.
Die Körperschaftssteuer wird ebenfalls in voll und beschränkt steuerpflichtig unterteilt. Ausgabensteuern (Gider Vergileri) Die Ausgabensteuern werden in die Mehrwertsteuer, die Sonderverbrauchssteuer, die Steuer für Bank- und Versicherungsleitungen und die Stempelsteuer unterteilt. Der Mehrwertsteuersatz liegt zwischen 1 und 18 Prozent.
Der Regelsatz ist 18 Prozent. Zu beachten ist an dieser Stelle, dass eine Rückerstattung der in der Türkei gezahlten Mehrwertsteuer für ausländische Steuerschuldner möglich ist, auch wenn das Rückerstattungsverfahren nicht ganz unkompliziert ist. Die Sonderverbrauchssteuer umfasst Luxuswaren, gesundheitsschädliche Produkte wie Alkohol und Zigaretten sowie umweltschädliche Produkte wie Benzin.
- Steuerpflichtig sind hier die Importeure und Hersteller der Produkte, wobei diese Steuer nur pauschal und anteilig anfällt.
- Die Steuer für Bank- und Versicherungsleistungen bezieht sich auf Einnahmen von Banken wie bspw.
- Darlehenszinsen.
- Der Regelsteuersatz liegt bei 5 Prozent.
- Die Stempelsteuer wird auf alle rechtlich relevanten Unterlagen erhoben, wobei diese Steuer für beide Vertragsparteien gleichermaßen anfällt.
Der Steuersatz liegt zwischen 1,89 Promille und 9,48 Promille und fällt für ausländisch ausgestellte Formulare erst mit der Verwendung bei einer türkischen Behörde an. Vermögenssteuern (Varlık Vergileri) Die Vermögenssteuer wird in die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Grundsteuer- und Grunderwerbsteuer sowie die Kraftfahrzeugsteuer unterteilt.
- Der Steuersatz bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer liegt bei 1 bis 10 Prozent und ist von den Erben bzw.
- Den Beschenkten zu entrichten.
- Hier sind allerdings die Freibeträge zu beachten.
- Die Grundsteuer liegt bei Wohngebäuden bei 0,1 bis 0,2 Prozent.
- Der Kraftfahrzeugsteuersatz ist abhängig vom Hubraum und Alter des Kraftfahrzeugs und deutlich höher als in Deutschland.
: Das türkische Steuersystem im Überblick
Wie viel Mieteinnahmen sind steuerfrei?
Freibeträge bei der Versteuerung von Mieteinnahmen – Die Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung einer Wohnung, eines Hauses oder Untervermietung eines Zimmers müssen als Einkünfte erst dann versteuert werden, wenn sie den Grundfreibetrag überschreiten,
Welche Jahrgänge betrifft die Doppelbesteuerung?
Wann liegt eine Doppelbesteuerung (Zuvielbesteuerung) vor? – Das oberste Steuergericht – der Bundesfinanzhof (BFH) – musste in zwei Fällen (Az.: X R 20/19, X R 33/19) über die Doppelbesteuerung von Renten entscheiden. Mit Urteil vom 31. Mai 2021 hat der BFH die Rentenbesteuerung grundsätzlich als verfassungskonform bestätigt – aber mit Ausnahmen! Bisher liege keine generelle „doppelte Besteuerung” von Renten vor. ⯈ ” frameborder=”0″ allow=”autoplay; encrypted-media” allowfullscreen=””> Hinweis : Das Urteil betrifft auch Jüngere, vor allem diejenigen, die etwa 2040 in Rente gehen. Denn sie müssen ihre Rente ab 2040 voll versteuern und konnten aber erst ab 2025 die Rentenbeiträge voll absetzen. Fakt ist also, dass Rentner jetzt schon durch eine langfristige Doppelbesteuerung benachteiligt werden könnten. Hier erfahren Sie, was Sie dagegen tun können bzw. wie Sie von laufenden Musterverfahren profitieren. Der BFH stellte erstmals eine Rechenformel auf, wie eine Doppelbesteuerung berechnet wird. Die Prüfung, ob eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt, muss sowohl die Einzahlungsphase als auch die Auszahlungsphase berücksichtigen. Eine Doppelbesteuerung, liegt nur vor, wenn die aus versteuerten Einkommen gezahlten Rentenbeiträge höher waren als die steuerfreien Rentenzahlungen, Dabei wird die jährliche Rentenzahlung mit der statistischen Lebenserwartung multipliziert. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der einmal festgesetzt wird. Wenn dieser Rentenfreibetrag höher ist als die Summe aller versteuerten Rentenbeiträge liegt keine Doppelbesteuerung vor. Nur wenn die steuerfrei ausgezahlte Rente niedriger ist als die eingezahlten Beiträge (aus dem versteuerten Einkommen), liegt eine doppelte Besteuerung vor. Der BFH hat geklärt, dass Steuerfreibeträge wie der Grundfreibetrag, der der Absicherung des steuerfreien Existenzminimums dient, nicht zum Nachteil der Rentner in die Berechnung einfließen dürfen. Die bisherige Berechnung des Finanzamtes wurde damit gekippt. In den beiden Klagen konnte der BFH rechnerisch keine Doppelbesteuerung erkennen. Die beiden Kläger, profitieren von den Urteilen selbst nicht, da das Gericht bei ihnen nicht zu einer doppelten Besteuerung kam. Hinweis: Da es sich auch beim BFH immer nur um EInzelfallentscheidungen handelt, muss jeder Fall geprüft werden und es wird daher mit Sicherheit weitere Klagen geben. Ob die Entscheidungen allerdings rechtens sind, wird noch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklärt werden. Hierzu ist eine Verfassungsbeschwerde als Musterklage (Az.: 2 BvR 1143/21) anhängig. Die Kläger beanstanden insbesondere, dass bei der Berechnung für die Ehemänner auch eine potenzielle Witwenrente eingerechnet wird. Daher kommt es bei verheirateten Rentnern seltener zu einer Doppelbesteuerung. Das ist eine Benachteiligung gegenüber unverheirateten Personen. Nun muss das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob es die Beschwerden annimmt, Wann dies erfolgt, ist offen. Zwar wurden die Revisionen vom BFH zurückgewiesen, dennoch sind die beiden Entscheidungen aber richtungweisend, denn der Gesetzgeber muss das geltende Recht für die Zukunft ändern, um künftige Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Nach Ansicht des Gerichtes kann es vor allem bei künftigen Renten zu einer zweifachen Belastung kommen. Deswegen ist eine Reform der Rentenbesteuerung unerlässlich. Der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen wird in den nächsten Jahren stetig abnehmen, bis 2040 die gesamte Rente zu versteuern ist. Top Doppelbesteuerung
Wer ist von der Doppelbesteuerung betroffen?
Rentensteuer – soviel müssen Empfängerinnen und Empfänger bisher an das Finanzamt abtreten – Personen, die vor zwei Jahren, also im Jahr 2021, in Rente gegangen sind, müssen 81 Prozent ihrer Rentenzahlungen mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern.
Wie viel zollfrei aus Türkei?
Gebrauchsgüter: Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen, muss aber wieder ausgeführt werden. Geschenke bis zu einem Warenwert von 300 Euro dürfen zollfrei eingeführt werden.
Was bleibt von 1000 Euro Mieteinnahmen?
1000 Euro Mieteinnahmen wieviel Steuer – Freibetrag nutzen Das heißt, bis zu der Grenze des Freibetrags bleiben die Einnahmen aus einer Vermietung oder Verpachtung steuerfrei.2021 lag der Grundfreibetrag bis 9744 Euro im Jahr.2022 liegt der Freibetrag bei 9984 Euro.
Was kommt steuerlich auf mich zu bei 400 € Miete?
Wieviel Steuer muß ich ans Finanzamt, bei 400 Euro Mieteinnahme im Monat, zahlen? | STERN.de – Noch Fragen? Gast Antworten (5) Da die Mietzahlungen in Ihre Einkommensteuererklärung einfließen, werden sie mit dem selben Steuersatz versteuert wie die übrigen Einkünfte.
- Und das hängt von der Steuerprogression ab.
- Im schlimmsten Fall mit 47,48 Prozent des Einkommens.
- Wenn das die einzigen Einkünfte sind (was ich mir nicht vorstellen kann), lägen Sie mit 4800 €/a unter dem steuerpflichtigen Einkommen und hätten nichts zu bezahlen.
- Ich ergänze Starmax mit der Aussage, wenn Sie es richtig machen, bekommen Sie sogar Steuern zurück.
Keine, da diese Einnahmen unter dem Steuerfreibetrag liegen würden, wenn es die einzigen Einnahmen wären. (Achtung, nicht nur die Kaltmiete ist zu berücksichtigen, Nebenkostenvorausszahlungen sind ebenfalls als Einnahmen zu versteuern)Im Zusammenhang mit anderen im Kalenderjahr erzielten Einnahmen (z.B.
Was passiert wenn man Miete nicht versteuert?
Strafe und Strafmaß bei der Steuerhinterziehung mit Mieteinkünften – Strafe und Strafmaß der Steuerhinterziehung sind von der Schuld des Täters und der Höhe des entstandenen Schadens abhängig. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren.
Bis zu 1.000 Euro wird das Verfahren häufig gegen Auflage eingestellt.Bis zu 50.000 Euro an hinterzogenen Steuern werden in der Regel Geldstrafen verhängt.Ab 50.000 Euro kann eine Freiheitsstrafe (noch auf Bewährung) verhängt werden.Ab 1.000.000 Euro ist mit mindestens 2 Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.
Was ändert sich 2023 für Rentner?
Erhöhung der Rente zum 01.07.2023 – Nach den vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigt die Rente zum 01. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent. Damit gilt endlich ein gleich hoher Rentenwert für alle Rentnerinnen und Rentner.
Welche Rentner müssen keine Steuern mehr zahlen?
Welche Rentner müssen keine Steuern zahlen: zuversteuernde Jahresrente ist kleiner als Grundfreibetrag 2022 – Der Grundfreibetrag für eine ledige Person in Deutschland beträgt im Jahr 2022= 10.347€. Wer als Rentner im Jahr nicht mehr als 10.347€ zu versteuernde Altersrente oder Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, wird keine Einkommenssteuer auf seine Rente zahlen.
Wer prüft Doppelbesteuerung?
Renten-Doppelbesteuerung: Senioren müssen keinen Einspruch mehr einlegen Viele Senioren sind unsicher, ob in ihrem Renten-Fall eine Doppelbesteuerung vorliegt. Deshalb lautete unsere Forderung an das Bundesfinanzministerium (BMF), die Steuerbescheide hinsichtlich der Besteuerung der Basisrente vorläufig zu stellen.
- Dieser Forderung wurde jetzt entsprochen.
- Wie das Ministerium in einem Schreiben mitteilte, werden Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005 mit Blick auf die Basisrentenbesteuerung künftig vorläufig ergehen – und zwar so lang, bis die Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnung geprüft wurde.
- Für betroffene Rentnerinnen und Rentner ist das eine gute Nachricht! Nun wird ein Einspruch gegen den Steuerbescheid überflüssig, weil die Steuerbescheide von Amts wegen offen bleiben.
Das heißt: Senioren können den Ausgang der laufenden Verfahren beim Bundesverfassungsgericht abwarten, ohne selbst Einspruch einlegen zu müssen – dies bedeutet weniger Bürokratie. Ein Erfolg für den Bund der Steuerzahler (BdSt)! Doch werden die Steuerbescheide nicht automatisch nachträglich zu Gunsten der Rentner geändert.
- Unabhängig vom Ausgang der laufenden Verfahren bedeutet dies: Eine Doppelbesteuerung muss gegenüber dem Finanzamt beanstandet und durch Unterlagen nachgewiesen werden.
- Dies hat die Finanzverwaltung in ihrem Schreiben ebenfalls angekündigt.
- Zum Hintergrund: Aktuelle Verfassungsbeschwerden gegen die Doppelbesteuerung Zunehmend mehr Senioren zahlen Einkommensteuer auf ihre Rente.
Viele treibt die Frage um, ob hier doppelt abkassiert wird? Eine Doppelbesteuerung – in der Fachsprache ist das die Zweifachbesteuerung – liegt vor, wenn die aus bereits versteuerten Einkommen gezahlten Versicherungsbeiträge höher waren als der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen.
- Dazu hatte der Bundesfinanzhof im Mai erstmals eine konkrete Rechenformel vorgelegt und klargestellt: Die Doppelbesteuerung gibt es vor allem bei künftigen Rentnerjahrgängen.
- Deshalb muss die Politik jetzt nachbessern! Die beiden Ehepaare, die beim Bundesfinanzhof die neue Rechenformel zur Doppelbesteuerung von Renten erstritten hatten, profitieren von den Urteilen selbst nicht, weil das Gericht bei ihnen unterm Strich keine Zweifachbelastung sah.
Gegen diese Entscheidung haben beide Paare beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt (2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Unter anderem kritisieren die Musterkläger, dass bei der Berechnung für die Ehemänner auch eine potenzielle Witwenrente eingerechnet wird.
Daher kommt es bei verheirateten Senioren seltener zu einer Doppelbesteuerung. Dies benachteilige sie gegenüber unverheirateten Personen. Die Verfassungsbeschwerden wurden im Juni dieses Jahres eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell, ob es die Beschwerden annimmt. Wann dies erfolgt, ist offen.
Doppelbesteuerungsabkommen: Steuerpflicht & Steuerfreistellung (Studium & StB-Examen)
: Renten-Doppelbesteuerung: Senioren müssen keinen Einspruch mehr einlegen
Sind Mieteinnahmen aus dem Ausland in Deutschland steuerpflichtig?
(2021) Was gilt für Vermietungseinkünfte aus dem Ausland? – Grundsätzlich hat der ausländische Staat, in dem die Immobilie liegt, das Besteuerungsrecht an den daraus erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Besteuerung im Belegeinheitsstaat).
Die ausländischen Vermietungseinkünfte sind dann in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Liegt das Vermietungsobjekt aber in einem EU-/EWR-Staat, unterliegen die Vermietungseinkünfte nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Vermietungseinkünfte, die aus der EU/EWR stammen, müssen in der Einkommensteuererklärung folglich nicht angegeben werden.
Allerdings können auch Verluste aus der Vermietung einer Auslandsimmobilie in der EU/EWR, selbst wenn diese im Ausland steuerlich nicht berücksichtigt werden, nicht in der deutschen Steuererklärung geltend gemacht werden (FG Baden-Württemberg vom 8.7.2014, 4 K 1134/12).
Beachten Sie: Eine wichtige Ausnahme gilt für Immobilien in Spanien. Vermietungseinkünfte sind in Deutschland in der Anlage “V” zu erklären. Die in Spanien auf die Vermietungseinkünfte bezahlte Einkommensteuer ist auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar. Vermietungseinkünfte aus Drittländern (nicht EU-/EWR-Staaten) unterliegen in Deutschland dagegen vollständig dem Progressionsvorbehalt und sind in der Anlage AUS zu erklären.
Die ausländischen Einkünfte sind dann nach den deutschen Steuervorschriften zu ermitteln. Hinweis: Die Anlage AUS steht aktuell bei Steuererklaerung-Student.de nicht zur Verfügung. Doch Vorsicht: Einige Doppelbesteuerungsabkommen (z.B. mit der Schweiz) sehen die so genannte Anrechnungsmethode vor.
Dann sind die ausländischen Vermietungseinkünfte in der Anlage “V” zu erklären. Die im Ausland auf die Vermietungseinkünfte bezahlte Einkommensteuer ist auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbar. Insofern muss bei Immobilien im Ausland jeder Einzelfall sehr sorgsam daraufhin untersucht werden, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat, ob die sog Freistellungs- oder die sog.
Anrechnungsmethode zum Zuge kommt und ob der Progressionsvorbehalt greift. Rechner
Einkommensteuer-Rechner : Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
In welchem Land sind Mieteinnahmen zu versteuern?
Leserfrage Müssen Feriendomizile in Deutschland versteuert werden? – Davon träumen viele: Ferienhäuser auf Mallorca © Thomas MARCHAND / Unsplash Ich überlege, eine Ferienwohnung im Ausland zu kaufen. Muss ich die Mieteinnahmen später in Deutschland versteuern oder nicht? Für Ferienwohnungen oder Anlageimmobilien im Ausland gilt grundsätzlich: Die Mieterträge werden dort versteuert, wo sie anfallen.
- Also im jeweiligen Land, nicht in Deutschland.
- Wo die Steuern zu zahlen sind, hängt nämlich nicht vom Hauptwohnsitz des Eigentümers ab, sondern vom Standort der Immobilie.
- So können Bundesbürger durch Mieten aus Auslandsimmobilien oft Steuern sparen, da in anderen Staaten die Steuersätze meist niedriger sind als hierzulande.
Also alles ganz einfach? Nun, nicht in jedem Fall. Am unkompliziertesten verhält es sich mit Einkünften aus Immobilien in EU-Ländern.2009 wurde für sie der sogenannte Progressionsvorbehalt abgeschafft. Das heißt: Mieten aus EU-Auslandsimmobilien werden nicht auf das heimische Einkommen angerechnet.
Sie erhöhen also auch nicht den Steuersatz, der hierzulande aufs Einkommen gezahlt wird. Zuvor war das sehr wohl der Fall, und für andere Einkunftsarten gilt das auch weiter. Einzig für Immobilienerträge aus Spanien besteht der Progressionsvorbehalt noch, ansonsten hebt Paragraf 32 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ihn für EU-Mieteinnahmen auf.
Man muss sie auch nicht in der hiesigen Steuererklärung angeben. Anders allerdings ist es, wenn man eine Immobilie in Drittstaaten außerhalb der EU besitzt. Dann nämlich müssen die Mieteinnahmen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden. Sie dürfen zwar nicht vom deutschen Fiskus doppelt besteuert werden – aber: Das Finanzamt kann noch Nachzahlungen fordern, falls die Steuern im Ausland sehr gering waren.
- Maßgeblich dafür ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land: Funktioniert es nach der sogenannten Anrechnungsmethode (die für Spanien, Finnland und die Schweiz gilt), dann werden die Mieteinnahmen in Deutschland angerechnet.
- Sie mehren also das Gesamteinkommen – und können so Nachzahlungen fällig machen.
Der deutsche Fiskus nämlich besteuert den Bürger dann so, als habe er die Mieten im Inland erzielt – und erhebt die Differenz zu den niedrigen Steuern im Ausland. Sieht das Doppelbesteuerungsabkommen dagegen die sogenannte Freistellungsmethode vor, gilt das gleiche Prinzip wie bei Mieterträgen aus EU-Ländern.
Von den Einnahmen können Vermieter natürlich noch die Kosten abziehen: Handwerker- und Verwalterausgaben, Kreditzinsen, Gebäudeversicherung und Abschreibungen mindern die Einnahmen. Gerade bei sporadischer Vermietung bleiben danach oft keine hohen versteuerbaren Summen übrig. Doch Vorsicht, wenn man die Wohnung auch selbst nutzt: Dann kann nur ein Teil der Kosten abgezogen werden.
Wer 70 Prozent der Zeit vermietet und 30 Prozent selbst nutzt, kann auch nur 70 Prozent der Kosten abziehen. Fragen zu Ihren privaten Finanzen? Capital wählt jeden Monat ein Thema aus – und gibt Antworten. Schicken Sie den Experten der Capital-Redaktion Ihre Frage zu Geld, Recht, Steuern, Versicherung oder Vorsorge: [email protected] #Themen
Ferienhaus Steuern Leserfrage
Wo gebe ich ausländische Einkünfte in der Steuererklärung eingetragen?
Ausfüllhilfe Anlage AUS (Ausländische Einkünfte) Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z.B.
Mieteinkünfte auf der Anlage V ) erfasst werden. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist die Einkommensteuer grds. durch den Steuerabzug abgegolten. Deshalb kommt eine Eintragung in den Zeilen 4 bis 14 nur in den Fällen des § 32d Abs.2 EStG in Betracht. Soweit die ausländischen Einkünfte dem Teileinkünfteverfahren unterliegen (Gewinnanteile und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen), sind diese außer in Zeile 7 noch in Zeile 8 einzutragen.
Ggf. sind in Zeile 9 die Teilfreistellungsbeträge nach §§ 20, 21 InvStG einzutragen. Die ausländische Steuer kann, soweit sie auf die im Inland zu versteuernden Einkünfte entfällt, und wenn sie der deutschen Einkommensteuer entspricht, in bestimmtem Umfang steuerlich berücksichtigt werden.
Der Umfang der Berücksichtigung muss für jeden ausländischen Staat gesondert ermittelt werden. Deshalb müssen Sie die Einnahmen nach Staaten getrennt angeben. Infrage kommt für die ausländische Steuer zum einen die direkte Anrechnung auf die deutsche Einkommensteuer (Eintragung Anlage AUS, Zeile 12, Eintragungen in Zeile 13, wenn nicht die tatsächlich gezahlte, sondern nur eine fiktive, im DBA bestimmte ausländische Steuer angerechnet wird) oder der Abzug der Steuer wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten (Berücksichtigung bei der Ermittlung der Einkünfte in Zeile 7).
Erträge aus einem Investmentfonds im Betriebsvermögen sind für jeden einzelnen Fonds getrennt in voller Höhe aufzuführen. Gleiches gilt für die darauf entfallenden Steuern. Kommt das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung, wird die ausländische Steuer nur zu 60 % berücksichtigt.
Fügen Sie Ihrer Anlage AUS die ausländischen Steuerbescheinigungen bei. Besteht mit dem ausländischen Staat ein DBA, dann kann dort außerdem geregelt sein, dass die ausländischen Einkünfte im Inland steuerfrei sind. Dann sind sie nur auf der Anlage AUS (Zeilen 66-70) einzutragen. In diesem Fall bewirken sie jedoch eine Veränderung des Steuersatzes für die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte (Progressionsvorbehalt).
Die Anlage AUS dient also im Wesentlichen dazu, die Anrechnung der ausländischen Steuer zu beantragen bzw. die Veränderung des inländischen Steuersatzes im Wege des Progressionsvorbehalts sicherzustellen. Ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind grds.
Nur in den Anlagen N und N-AUS anzugeben, es sei denn, es wird die Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern gewünscht. In diesem Fall sind die ausländischen Einkünfte und die darauf entfallende ausländische Steuer zusätzlich in der Anlage AUS zu erklären (Ausnahme: schweizerische Abzugsteuer, vgl. Anlage N).
Soweit ausländische Lohneinkünfte im Inland steuerfrei sind, ist eine Eintragung auf der Anlage N und auf der Anlage N-AUS vorzunehmen. § 50d Abs.10 EStG regelt die Besteuerung grenzüberschreitend gezahlter Sondervergütungen bei Personengesellschaften (Darlehenszinsen, Miet- und Pachtzinsen, Tätigkeitsvergütungen etc.).