Wie Lange Dauert FamilienzusammenfüHrung TüRkei?

Wie Lange Dauert FamilienzusammenfüHrung TüRkei
Visum Familiennachzug: Wie lange ist die Bearbeitungsdauer? – Die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung kann bis zu drei Monate dauern. Sofern der Antrag positiv beschieden wird, kann ein Visum zur Einreise nach Deutschland mit einer Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt werden.

Wie lange dauert Familiennachzug nach Deutschland?

Das Verfahren dauert daher in der Regel 12 bis 15 Wochen, im Einzelfall länger. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 12 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können. Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.

Wie lange dauert türkische Visum zu bekommen?

E-Visum beantragen: Regulärer Antrag oder Eilantrag – Das Visum Türkei wird in der Regel innerhalb von drei Tagen ausgestellt. Reisen Sie bereits heute oder morgen in die Türkei? In diesem Fall sollten Sie einen Eilantrag stellen, Eilanträge werden nämlich sofort bearbeitet und im Allgemeinen schon nach 14 Minuten genehmigt.

  • Das bedeutet, dass Sie bei einem Eilantrag meistens bereits 14 Minuten nach der erfolgten Zahlung eine E-Mail mit dem erteilten Visum erwarten können.
  • Drucken Sie Ihr Visum bitte aus und nehmen Sie es auf Ihrer Reise in die Türkei mit.
  • Wenn Sie keinen Drucker haben, können Sie das Visum bei der Passkontrolle auch digital auf Ihrem Handy oder Tablet vorzeigen.

Wenn Sie ein E-Visum benötigen, können Sie es sofort beantragen. Sollten Sie noch Fragen haben, lesen Sie sich dann bitte zuerst die Seite mit den FAQ – Häufig gestellten Fragen durch. Oft finden Sie so am schnellsten eine Antwort auf Ihre Frage. Wenn die Antwort auf Ihre Frage dort nicht steht, wenden Sie sich bitte an VisumAntrag.de.

Wie viel muss man verdienen um Familienzusammenführung zu machen Deutschland?

Reicht ein Einkommen alleine nicht aus, können sich Eheleute/ Lebenspartner*innen zusammen verpflichten, wenn ein Einkommen einen Betrag von 1.480 Euro übersteigt.

Wie lange dauert Visum von Türkei nach Deutschland?

In 4 Schritten zu Ihrem Visum Türkei Deutschland – 1. Schritt: Visumantrag vorbereiten

Füllen Sie bitte das Antragsformular entweder per Hand oder online über Videx aus und drucken sie es aus. Suchen Sie alle benötigten Unterlagen für Ihr Deutschland-Visum zusammen (beachten Sie je nach Visa-Art welche Formulare Sie zusätzlich benötigen) Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag einzureichen. Kontaktieren Sie entweder eine der deutschen Ausländerbehörden in der Türkei oder buchen Sie einen Termin über iDATA.

2. Schritt: Visumantrag stellen

Erscheinen Sie persönlich zu Ihrem Termin in der Auslandsvertretung bzw. bei dem externen Dienstleister. Geben Sie Ihre vollständigen Unterlagen für Ihr Visum Türkei Deutschland ab. Geben Sie Ihre Fingerabdrücke ab, falls Sie das in den letzten 59 Monaten noch nicht gemacht haben sollten. Zahlen Sie die Visum-Gebühr. Gegebenenfalls müssen Sie Fragen zu Ihrer geplanten Reise nach Deutschland beantworten.

3. Schritt: Visumantrag wird bearbeitet

Ihr Visumantrag wird von der Visastelle geprüft. Die Bearbeitung dauert in der Regel mindestens 15 Tage, manchmal auch bis zu 45 Tage.

4. Schritt: Pass mit Visum abholen

Holen Sie Ihren Pass mit Visum-Etikett im iDATA-Büro oder bei Antragstellung im Auswärtigen Amt in der dortigen Visastelle ab. Prüfen Sie alle Angaben auf dem Visum-Aufkleber auf Richtigkeit Auf Ihrem Visum finden Sie folgende Daten: Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer, Ihr Foto, die Gültigkeitsdauer des Visums und die Anzahl der Aufenthaltstage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.

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Kann man Familienzusammenführung auch in Deutschland beantragen?

Wer kann eine Familienzusammenführung beantragen? Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates sind und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten oder Ausländer mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis in Deutschland sind, können Sie Ihre Familienangehörigen nach Deutschland holen.

Habe in der Türkei geheiratet Was nun?

Ehe und Partnerschaft – 1. Eheschließung in Deutschland Grundsätzlich kann eine Ehe in Deutschland nur vor einem Standes­beamten geschlossen werden. Eine zusätzliche religiöse Trauung ist aber möglich. Eine Ausnahme gilt für Verlobte, von denen keiner Deutscher ist: sie können auch vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Verlobten angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person ( z.B.

  1. Auslän­discher Konsularbeamter) in der nach dem Recht dieses Staates vorge­schriebenen Form die Ehe schließen.
  2. Bei Eheschließung vor einem deutschen Standesbeamten ist die beabsichtigte Eheschließung zunächst beim zuständigen Standesamt anzumelden.
  3. Zuständig für die Anmeldung ist der Standesbeamte des Wohnsitzes.

Haben die Verlobten verschiedene oder mehrere Wohnsitze, so können die Verlobten eines der in Frage kommenden Standesämter auswählen. Nach Prüfung der Ehefähigkeit erhält das Standesamt, bei dem die Eheschließung stattfinden soll, die Unterlagen zur weiteren Veranlassung.

Hat keiner der Verlobten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, ist die Eheschließung beim Standesamt anzumelden, bei dem die Ehe geschlossen werden soll. Es kann jedes deutsche Standesamt ausgewählt werden. Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung (Informationen des Standesamt I in Berlin) Die im Folgenden genannten Unterlagen sind diejenigen Unterlagen, die im Regelfall vorzulegen sind.

Je nach Einzelfall ist es möglich, dass das Standesamt noch weitere Dokumente benötigt. Bitte fragen Sie direkt dort nach, wenn Sie sich nicht sicher sind. Für jeden Verlobten sind bei der Anmeldung der Eheschließung in der Regel erforderlich:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular Beitrittserklärung („Ermächtigung zur Anmeldung der Eheschließung”) jeweils mit Hinweis auf den anderen Verlobten (bitte wenden Sie sich an das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag – oder bei Geburt in der Türkei: internationale Geburtsurkunde (Formül A)
  • beglaubigte Ablichtung der Reisepässe (nur die Seiten mit den Personaldaten und der ausstellenden Behörde) und – falls vorhanden – eine Staatsangehörigkeitsurkunde ( z.B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis)
  • wenn ein Verlobter bereits einmal verheiratet war: Eheurkunde(n) der Vorehe (n) (Formül B)
  • wenn ein Verlobter bereits einmal verheiratet war: Eheauflösungsnachweise aller Vorehen ( z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile mit Übersetzung und Rechtskraftvermerk)
  • wenn ein Verlobter bereits einmal verheiratet war und die Ehe geschieden wurde: Anerkennungsbescheid der ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde.
  • eine Wohnsitz- oder Meldebescheinigung
  • Abmeldebestätigungen der Meldebehörde (falls Sie früher in Deutschland gewohnt haben)
  • wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben: Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
  • für den türkischen Verlobten ein Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde

Fremdsprachige Urkunden und Unterlagen sollten mit einer Übersetzung versehen sein. Hinweis : Ist bei der Ehe­schließung einer der Anwesenden (Verlobter, Zeuge) nicht der deutschen Sprache mächtig, ist von den Eheschließenden ein Dolmetscher mitzubringen.

Die Kosten für den Dolmetscher sind von den Eheschließenden zu tragen. Türkische Staatsangehörige benötigen für die Einreise zur Eheschließung in Deutschland ein Visum, Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Eireisebestimmungen und die Möglichkeiten zur Terminbuchung über unsere Häufig gestellten Fragen zum Visum: 2.

Eheschließung in der Türkei Haben Sie in der Türkei Ihre Ehe vor einem türkischen Standesbeamten geschlossen, so wird diese in der Regel in Deutschland ohne weiteres Verfahren anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.Dennoch kann es von Vorteil sein, Ihre in der Türkei geschlossene Ehe in das deutsche Eheregister nachtragen zu lassen.

In der Folge kann eine deutsche Eheurkunde ausgestellt werden und damit ggfs, etwaige Übersetzungen und Legalisationen und/ oder Beglaubigungen der ausländischen Urkunde für den Gebrauch im deutschen Rechtsbereich entfallen.Zur Nachbeurkundung Ihrer Ehe in Deutschland buchen Sie bitte einen Termin zur Kopie- und/oder Unterschriftsbeglaubigung bei der Konsularabteilung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung über das Terminvergabesystem.

Die Eheschließung vor einem Beamten einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei ist nicht möglich. Die zivilrechtliche Eheschließung nach türkischem Ortsrecht wird in Deutschland anerkannt. Dies gilt jedoch nicht für religiöse Eheschließungen. Trauungen können in der Türkei nicht nur von Standesbeamten vorgenommen werden, die bei einem Standesamt (Evlendirme Memunluğu oder Evlendirme Dairesi) der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beschäftigt sind, sondern auch von den Leitern von Personenstandsämtern.

  • Bitte lesen Sie auf unserer Seite weiter.
  • Hinweis zur anschließenden Eheschließung in der Türkei
  • Genaue Informationen zur Eheschließung selbst müssten in jedem Einzelfall bei dem türkischen Standesbeamten eingeholt werden, der die Trauung vornehmen soll.
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Nach Auskunft des türkischen Außenministeriums müssen ausländische Staatsangehörige, die vor einer türkischen Standesbehörde heiraten wollen, mit den unten aufgeführten Unterlagen bei der zuständigen Behörde vorsprechen. Dies gilt auch, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger einen türkischen Staatsangehörigen heiraten will.

  • Türkischer Personalausweis (gilt für türkische StA)
  • Abschrift des Personalausweises mit Bild (gilt für türkische StA)
  • Personenstandsregisterauszug (gilt für türkische StA)
  • Amtliches Attest eines Gesundheitsrates (sağlık kurulu raporu), ausgestellt von einem staatlichen Krankenhaus
  • 5 (fünf) Passbilder (nicht älter als sechs Monate, farbig, Frontalansicht)
  • Ehefähigkeitszeugnis, welches belegt, dass für die Eheschließung des ausländischen Staatsangehörigen gem. der Gesetzgebung in seinem Land keine Hindernisse existieren (gilt für ausländische StA – siehe auch oben)
  • Reisepass (gilt für ausländische StA), muss übersetzt und notariell beglaubigt werden
  • Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers bei der Trauung, sofern der/die ausländische Staatsangehörige/r kein Türkisch sprechen

Hinweis zur Staatsangehörigkeit Eine Eheschließung ist nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht weder ein Grund für den Erwerb noch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Das türkische Staatsangehörigkeitsrecht bestimmt hierzu in Art.16 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr.5901 Folgendes: „Die Eheschließung mit einem türkischen Staatsangehörigen führt nicht automatisch zum Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit.

Allerdings kann ein Ausländer, der wenigstens drei Jahre mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet ist und dessen Ehe weiterhin besteht, einen Antrag zum Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit stellen.” Vorsicht! Grundsätzlich verliert ein Deutscher gem. § 25 Absatz 1 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er auf Antrag eine fremde Staatsangehörigkeit – wie zum Beispiel die türkische – erwirbt.

Den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie nur verhindern, wenn Sie vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt und erhalten haben. Näheres hierzu siehe: Türkisches Familienbuch und Heiratsurkunde Unmittelbar nach der Heirat in der Türkei wird durch den Standesbeamten ein internationales Familienbuch („aile cüzdanı”) ausgestellt.

Dieses Familienbuch wird durch die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht anerkannt. Zum Nachweis Ihrer Eheschließung sollten Sie sich mehrere internationale Heiratsurkunden (Evlenme Kayıt Örneği – Formül B) ausstellen lassen, die Sie von jedem Personenstandsamt erhalten, sobald die Eheschließung registriert wurde.

Basis hierfür ist das Wiener CIEC Übereinkommen (Nr.16) über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 08.09.1976, dem die Bundesrepublik ebenfalls beigetreten ist. Zu den namensrechtlichen Folgen Ihrer Eheschließung in der Türkei informieren Sie sich bitte auf unserer Seite:

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Wer entscheidet über das Visum?

Wo wird das Visum beantragt und wer entscheidet über den Antrag? Kann das Verfahren beschleunigt werden? – Wo muss ein Visum beantragt werden? Erforderliche Visa müssen jeweils vor der Einreise bei der für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können die bei längeren Aufenthalten erforderliche Aufenthaltserlaubnis auch nach der visafreien Einreise direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort in Deutschland beantragen.

Wer ist für die Entscheidung über die Ausstellung eines Visums zuständig? Kraft Gesetz (§ 71 Abs.2 AufenthG ) sind im Ausland die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich.

Die Ausstellung von Visa für längerfristige Aufenthalte und/oder zur Aufnahme einer Arbeit oder eines Studiums durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung ist ggf. nur nach vorheriger Zustimmung durch die beteiligte Ausländerbehörde möglich. Kann das Auswärtige Amt das Verfahren beschleunigen? Warum kann das Verfahren so zeitraubend sein? Das Auswärtige Amt wird mit der Entscheidung über einzelne Visumanträge grundsätzlich nicht befasst und kann daher das Verfahren auch nicht beschleunigen.

Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor. Wegen der geographischen Lage in der Mitte Europas ist Deutschland ein wichtiges Ziel- und Transitland. Millionen Ausländer kommen jährlich zu einem kurzfristigen Aufenthalt nach Deutschland.

  • Steigende Antragszahlen, Forderungen der Antragsteller nach einem noch weiter verbesserten Kundendienst und der aus Wirtschaft und Politik lauter werdende Ruf nach einer rascheren und noch effizienteren Visumerteilung sind die Folge.
  • Mehr Anträge bei immer aufwändiger werdenden Prüfvorgaben im Rahmen der Anti-Terror-Maßnahmen müssen bearbeitet werden.

Insbesondere während der Hauptreisezeiten können daher trotz modernster eingesetzter Technik Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann. Manche Auslandsvertretungen mit besonders hohem Antragsaufkommen haben daher Terminvergabesysteme eingeführt, um den Antragstellern zu ermöglichen, einen konkreten Termin für die Visaantragstellung zu erhalten.

Vor Einführung der Terminvergabesysteme mussten dort viele Antragsteller bis zur Einreichung ihres Visumsantrags teilweise mehrere Tage vor der Visastelle in einer Schlange warten. Ist zur Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich, sollte der Antrag deshalb möglichst lange vor dem geplanten Reisetermin gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt auch auf diese Terminvergaben keinen Einfluss nehmen kann. Antragsteller können selbst zu einem zügigen Verfahren beitragen, indem sie mit vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antragsformularen sowie mit allen für das entsprechende Visum erforderlichen Unterlagen zu Antragsterminen erscheinen.

Reise- und Sicherheitshinweise A-Z Webseiten der Auslandsvertretungen